Ausgabe 
14.4.1877
 
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F, Kaplansgasse.

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Wo 85. Samstag, den 14. April 1877.

Meßmer Mutiger

Jnjriar- uni JafeMitt für im Kreis Sich».

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. (Expedition r Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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politischer Hl-ei l.

Zur allgemeinen politischen Lage.

D. V. C. Nachdem der Wortlaut des Londoner Protokolls bekannt ge­worden, sind die Hoffnungen, die man auf diesen letzten Versuch der Diplo­matie zur Erhaltung des Friedens zwischen Rußland und der Türkei setzte, auf Null herabgesunken. Das Protokoll stellt zwar für die Ausführung der Refor­men keine bestimmte Frist fest, verlangt aber die Ausführung in kürzester Frist, stipulirt die Ueberwachung derselben durch Vertreter der Mächte, erklärt den bisherigen Zustand der Dinge überhaupt für unvereinbar mit den Interessen Europas, fordert die Pforte sogar zur Abrüstung auf und stellt endlich eine gemeinsame Action der Mächte in Aussicht, falls die Hoffnungen der Mächte abermals getäuscht oder gar neue Greuelthaten verübt werden sollten. Weit bedeutsamer indeß als diese gemeinsamen Erklärungen des Protokolls sind die Bemerkungen, welche einzelne Mächte demselben hinzugefügt haben. Der russische Botschafter erklärte, Rußland sei zwar auch seinerseits zur Abrüstung bereit, werde aber erst dann zu derselben schreiten, nachdem die Pforte den Frieden mit Montenegro abgeschlossen, die Abrüstung und die Durchführung der Refor­men begonnen und einen Special-Gesandten nach Petersburg entsandt habe; durch Wiederkehr ähnlicher Greuelthaten wie der bulgarischen werde aber Ruß­lands Abrüstung jedenfalls zum Stillstand gebracht werden. Am verhängniß- vollsten war, daß England die Erklärung hinzufügte, es sehe das Protokoll selbstverständlich als null und nichtig an, falls die wechselseitige Abrüstung Rußlands und der Türkei und der Friede zwischen beiden Mächten nicht erreicht werde! Auch die Erklärung Italiens, daß es sich durch das Protokoll nur so lange für verpflichtet halte, als das zwischen allen Mächten hergestellte Einver- nehmen aufrecht erhalten bleibe, war nicht ohne Bedeutung.

Unter diesen Umständen war es nicht schwer, vorauszusehen, welche Auf­nahme das Protokoll bei der Pforte finden würde. Letztere hat nicht ge­säumt, die Miltheilung desselben mit der Erklärung zu erwidern, daß sie den Mächten nicht das Recht zugestehen könne, sich in ihre inneren Angelegenheiten ei- zumischen, sie könne auch nicht entwaffnen, so lange Rußland gerüstet an den Grenzen ihres Reiches stehe. Durch die russische Zumuthung, einen Special- Bevollmächtigten zur Verhandlung über die Abrüstungs-Frage nach Petersburg zu schicken, fühlt sich die Pforte in ibrer Würde schwer gekränkt kurz, an­statt sich dem Protokoll zu fügen, erklärt sie erst dann überhaupt über dasselbe mit den Mächten in Berathung treten zu können, wenn die Botschafter nach Konstantinopel zurückgekehrt seien und Rußland seine demüthigende Forderung zurückgenommen habe. Um das Maß der Widerspenstigkeit voll zu machen, weigert sich die Pforte auch, Montenegro gegenüber noch irgend welche weitere Concessionen zu machen.

Konnte man wohl einen anderen Ausgang der Verhandlungen erwarten? Die Pforte, deren hohes Selbstgefühl durch die unversöhnliche-Haltung des Parlaments und der gejammten mohamedansschen Bevölkerung noch bedeutend erhöht wird, konnte sich schon aus Rücksichten der Selbsterhaltung einer solchen Demüthigung, wie sie ihr durch das Protokoll zugemuthet wurde, unmöglich unterwerfen; sie fühlte sich ohne Zweifel auch durch den sonderbaren Zusatz Englands zum Protokoll, welcher der in Aussicht gestellten Action der Mächte jede ernste Bedeutung nahm und die Hoffnung, in einem Kriege mit Rußland von England nicht im Stich gelassen zu werden, von Neuem anfachen mußte, in ihrer Hartnäckigkeit bestärkt.

Nachdem nun das Ende des Waffenstillstandes herbeigekommen ist, ohne daß der Friede mit Montenearo geschlossen wäre, steht jetzt nicht blos die Wie­dereröffnung der Feindseligkeiten zwischen der Pforte und dem genannten Für- stmthum, sondern auch der Ausbruch des Krieges zwischen Rußland und der Türkei unmittelbar bevor. Die Armeen beider Mächte stehen sich wohlgerüstet und kampfbereit gegenüber, schon haben sich auch die beiderseitigen Oberbefehls­haber, Großfürst Nicolaus ebensowohl wie Abdul Kerim Pascha, zu ihren Trup­pen begeben, kurz, auf beiden Seiten ist Alles zur kriegerischen Entscheidung bereit. Im Ernst wagt auch Niemand mehr an einem demnächstigen Kriegs­ausbruch zu zweifeln, man erwartet vielmehr allgemein die Kriegserklärung Ruß­lands, dem es an einem Vorwand dazu nicht fehlen kann, zu dem bevorstehenden russischen Osterfeste. Glücklicher Weise ist Europa entschlossen, diesem Eintritt der orientalischen Frage in ein neues entscheidendes Stadium für's Erste wenigstens zuzuschauen, ohne sich in das Duell der Streitenden einzumischen.

Deutschland.

Berlin, 11. April. Durch kaiserliche Ordre, von gestern datirt, wird dem Reichskanzler Fürsten Bismarck bis zum August Urlaub bewilligt. Die Vertretung des Kanzlers ist nach dem Vorgänge der Beurlaubung im Jahre 18<2 geordnet; demnach wird der Fürst in den inneren Reichs-Angelegenheiten durch den Präsidenten des Reichskanzler-Amts, Hofmann, in den auswärtigen Reichs-Angelegenheiten durch den Staatssecretär v. Bülow und in Preußen durch den Vtce-Präsidenten des Staats-Ministeriums, Camphausen, vertreten. Der Kaiser behält sich vor, den Rath des, Reichskanzlers auch während dessen Beurlaubung einzuholen.

Berlin, 11. April. In der heutigen Reichstags-Sitzung wurde folgen­des Schreiben des Reichskanzlers verlesen:Berlin, 10. April, tzw. Hoch­wohlgeboren beehre ich mich, ergebenft zu benachrichtigen, daß der Zustand meiner Gesundheit mir zu meinem lebhaften Bedauern nicht gestattet, mich an den bevorstehenden Verhandlungen des Reichtages zu betheiligen. Behufs mei­ner Wiederherstellung hat der Kaiser die Gnade gehabt, mir Urlaub zu ertheilen, und genehmigt, daß während der Dauer desselben meine Vertretung in den laufen­den Geschäften bezüglich der inneren Angelegenheiten des Reiches von dem Prä­sidenten des Reichskanzler-Amtes, bezüglich der auswärtigen Angelegenheiten von dem Staatssecretär v. Bülow übernommen werde." Hänel sprach den Wunsch aus, daß das Schreiben gedruckt verthetlt und zum Gegenstand der Berathung in einer der nächsten Sitzungen gemacht werde. Präsident v. Forckenbeck ver­wies auf den Präcedenzfall vom 17. Mai 1872; damals sei eine weitere Er­örterung an die betr. Mittheilung nicht geknüpft worden. Das Schreiben werde selbstverständlich gedruckt und vertheilt werden. Der Antrag, dasselbe zur Debatte zu stellen, sei gelchäftsordnungsmäßig durchaus zulässig.

Sitzung des Reichstags. Auf der Tagesordnung steht die erste Lesung des elsaß-lothringischen Etats. Der Unter-Staatssecretär Herzog erläutert denselben. Guerber spricht zwar seine Befriedigung über die künftige Berathung des Etats durch den Landes-Ausschuß aus, wünscht aber größere Garantieen für die Unabhängigkeit des Ausschusses. Er greift das Steuer-System des Reichslandes, dann die Verwaltung überhaupt an, bekämpft den Schulzwang und bemängelt von den Etatsposten hauptsächlich d>as Oberpräsidium und dessen Dispositionsfonds, sowie die Criminalkosten. Der Abg. Schneegans tritt den Ausführungen Guerber^s entgegen, betont die vermehrte moralische Bedeutung des Landes-Ausschusses, nimmt die Verwaltung gegen die Vorwürfe Gueber's in Schutz und hebt das viele Gute, was gerade aus dem Gebiete des Schul­wesens geschehen sei, hervor. Der Etat wird an eine Commission von 21 Mit­gliedern verwiesen, ebenso die Vorlage, betr. die Einnahmen und Ausgaben des Reichslandes im Jahre 1875. Die elsaß- lothringischen Gesetz-Entwürfe, betr. das Wasserrecht, den Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus, das Aufsuchen von Waaren-Bestellungen und den Gewerbebetrieb im Umherziehen, werden in erster und zweiter Lesung ohne Debatte, resp. nach unerheblicher De­batte genehmigt. Der Freundschafts-Vertrag mit den Tonga-Inseln wird, vom Abg. Kapp freudig begrüßt, m erster und zweiter Lesung unverändert angenommen. Bei der hierauf folgenden Fortsetzung der zweiten Lesung des Reichshaushülts-Etats wurde das Kapitel bezüglich der Zölle, Verbrauchs- Steuern und Aversen nach längerer Debatte, an welcher sich Gumbrecht, Som­bart, v. Kardorff, Braun, Günther, v. Nordeck zur Rabenau und v. Schorle- mer betheiligteu, unverändert genehmigt. Im Laufe der Diskussion wurde Seitens des Bundes-Commissars Michaelis bestätigt, daß die Regierung eine Vorlage wegen Einführung einer Fabrikat-Steuer vom Branntwein an Stelle der jetzt bestehenden Maischraum-Steuer zu machen beabsichtige.-

DieProv.-Corresp." schreibt: Der Kaiser habe das Abschiedsgesuch Bismarcks nicht genehmigt und hierin ue Uebereinstimmung mit der öffentlichen Meinung gehandelt. Se. Majestät habe als höchsten Gesichtspunkt seiner Ent­schließungen erachtet, dem Kanzler eher eine jede nöthige Geschäftsbefreiung zuzugestehen, als in seinen Rücktritt zu willigen. Wenn der Reichskanzler in dem peinlichen Gefühle, den aufreibenden Anforderungen seines Berufes nicht mehr in dem seinen eigenen Wünschen entsprechenden Maße gewachsen zu sein, es für seine Pflicht hielt, dem Kaiser seine Entlassung anheimzustellen, so konnte er doch dem Verlangen des Kaisers, nochmals den Versuch zu machen, seine Kräfte in längerem Urlaub zu beleben, sich nicht entziehen. Demnach habe der Kanzler auf den Wunsch des Kaisers darein gewilligt, daß er während eines kürzeren mehrmonatlichen Urlaubs den Zusammenhang mit der Leitung der Reichsgeschäfte nicht absolut aufgebe, vielmehr dem Kaiser aus Verlangen mit Rath stets zur Seite stehen werde und die verfassungsmäßige Gegenzeich­nung der kaiserlichen Anordnungen so weit als erforderlich auch fernerhin übernehme.

Bei der heutigen Verhandlung im Absetzungs-Verfahren gegen den Weihbischof Janiszewsky in Posen sistirte der Gerichtshof die Publication des Erkenntnisses auf Sonnabend.

Berlin, 11. April. Die ..Nordd. Allg. Ztg." meldet: Die Erörterungen über das Urlaubs-Gesuch des Fürsten Bismarck fanden zuerst schriftlich und theilweise auch mündlich zwischen dem Kaiser und dem Reichskanzler statt, danach unter Mitwirkung des Geh. Cabinetsraths v. Wilmowski. DerPost" zufolge hätte der Kaiser an den Rand von Bismarck's Entlassungs-Gesuch nur das eine Wortniemals" geschrieben.

Oesterreich.

Wien, 11. April. Die Entscheidung über die von Rußland zu neh­mende Stellung gegenüber der türkischen Circular-Depesche ist für morgen zu erwarten. Die Situation ist hochernft.

Wien, 11. Aril. Der türkische Botschafter Aleko Pascha überreichte heute Mittag dem Grafen Audrassy die türkische Circular-Note. Der österreichische Kriegsminister hat mit den Direktionen der Eisenbahn- und

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