Ausgabe 
14.3.1877
 
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Mittwoch, den 14. März

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Weßener MnMger

Ameize- und AmtBtatt für den Kreis Gießen

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Deutschland.

Berlin, 10. März. In der heutigen Sitzung deS Reichstags wurde die erste Lesung des Etats pro 1877/78 vorgenommen. Der Präsident des Reichskanzler-Amtes Hofmann erläuterte den Etat und erklärte dabei, daß der im vorigen Jahre erhoffte Ueberschuß nicht erreicht worden sei, sondern nur ein solcher von 6 Mill, erzielt wäre; auch blieben in dem laufenden Vierteljahre die Einnahmen hinter den Voranschlägen zurück; es werde zwar gelingen, die Ausgaben zu decken, jedoch werde ein Ueberschuß schwerlich erzielt werden kön-

Prcio vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinqcrlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Großherzogliches Universitäts-Gericht. Haberkorn.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags, (f.xpedition: Schulstraße. Lit. B. Nr. 18.

nen. Die Ausgaben pro 1877/78 sind um 68 Mill, höher als im Vorjahre, und es sei daher eine Erhöhung der Einnahmen um die gleiche Summe ge­boten. Die Minder-Einnahmen gegen das vergangene Jahr seien beträchtlich und zwar hauptsächlich deshalb, weil die Ueberschüsse aus den vorhergegangenen Jahren sich erheblich verringert hätten. Die Erfahrungen früherer Jahre hiel­ten jedoch davon ab, Anträge auf Vermehrung der Reichs-Einnahmen durch neue Steuern zu stellen. Durch eine Erhöbung der Matrikularbeiträge sei es ohne große Belästigung ausführbar und würde bei der jetzt beantragten Er­höhung derselben aus den Kopf ein nicht höherer Betrag entfallen, als im Jahre 1872. Hieraus wurden drei Anträge, die Seitens der Abgg. Rickert bezw. Richter und Schröder gestellt waren, verlesen, durch welche die Verwei­sung des Etats an die Budget-Commission vorgeschlagen wird. v. Maltzahn- Gültz befürwortete die Verwendung der Zinsen aus dem Parlaments-Baufonds zur Deckung der Ausgaben und erklärte, daß neue Reichssteuern der Erhöhung der Matrikularbeiträge vorzuziehen seien, wobei aber jedenfalls die Initiative der Reichs-Regierung gebühre. Er sei nicht gegen Errichtung von Reichs- Ministerien, wolle jedoch nicht von deren Einsetzung die Inangriffnahme der Steuer-Reform abhängig gemacht sehen. Richter (Hagen) plädirte für verant­wortliche Reichs-Ministerien und gegen Erhöhung der Matricular-Umlagen. Redner erachtete ferner die ungünstige Veranschlagung der Zölle und Ver­brauchs-Steuern für ungerechtfertigt und empfahl seinerseits folgende Finanz- Maßregeln: Uebernahme gewiffer Pensionen und anderer Ausgaben auf den Reichs-Jnvaliden-Fonds, Verwendung der Zinsen aus dem Parlaments-Baufonds, , sowie der Zins-Ersparnisse aus der Kriegs-Contribution und der Restbestände aus der Restverwaltung, wodurch das Deficit gedeckt werden könne, ohne daß eine Erhöhung der Matrikularbeiträge erforderlich würde. Bei Prüfung der Ausgaben seien nicht blos die Ziffern, sondern das ganze System der Etats- ; Ausstellung in'S Auge zu fasten. Endlich bekämpfte Redner im Speciellen die i Forderung für neue Hauptmanns-Stellen und andere Erhöhungen des Militär- - Etats. Lasker erklärte sich mit der Etats-Aufstellung einverstanden und gab - der Hoffnung Ausdruck, man werde auf möglichste Ersparniste hinwirken, jedoch > Alles bewilligen, was für das Interesse des Reiches erforderlich sei. Es sei ; zu wünschen, daß die Ausgaben für sämmtliche Invaliden aus dem Reichs- Jnvaliden-Fonds bestritten würden, ohne daß noch weitere Summen für diesen > Zweck bewilligt würden. Hierdurch werde sich das Deficit auf die Hälfte redu- i ciren lasten. Redner sprach sich schließlich für die vom Minister Hofmann in -Aussicht gestellte principielle Steuer-Reform aus, dieselbe erheische aber i die Erichtung eines Reichs-Finanz-Ministeriums. Fürst Bismarck sprach zu­nächst sein Bedauern und Ersuchen um Entschuldigung wegen der verspäteten Vorlegung des Etats aus und fuhr sodann folgendermaßen fort: Der Abg. Richter sei von vornherein gegen jede Regierungs-Vorlage; sein Vorschlag, auf Bestände zurückzugreifen, liege wohl nahe, reiche aber nicht aus, um dem Be- dürsniste zu entsprechen, und wäre dies auch der Fall, wie sei es möglich, dauernd wiederkehrende Ausgaben durch Angreifen des Capitals zu decken? dann brauche man nur heute den Jnvaliden-Fonds anzugreisen und morgen die Reichs-Eisenbahnen unter den Hammer zu bringen; er bitte dringend, den Jn­validen-Fonds nicht anzutasten. Mit der Steuer-Erhöhung habe die Regierung

Darmstadt. Ueber die Organisations-Aenderungen, welche in Hessen i im Gefolge der neuen Justizgesetze eintreten werden, verlautet aus guter Quelle , das Folgende: Das Oberappellatisns-Gericht in Darmstadt wird eingehen, ; fcie beiden Hofgerichte in Darmstadt und Gießen, sowie das Obergericht in ; Mainz werden gleichfalls aufgehoben; aus deren Mitgliedern wird jedoch das neue für das gesammte Großherzogthum bestimmte Oberlandesgericht nut dem Sitz in Darmstadt erstehen. Darmstadt, Mainz und Gießen erhalten Landesgerichte. Die bisherigen Stadt- und Landgerichte werden in Amtsgerichte umgewandelt und wahrscheinlich in ihrem bisherigen Bestand und an denselben Orten ver­bleiben. Namentlich erwartet man dies, sofern die Verwaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit wie bisher den Gerichten belassen wird. Die Bezirksstrafgerichte in Darmstadt und Gießen fallen weg, diejenigen in Michelstadt und AlSseld werden schon in der Kürze aufgehoben.

Darmstadt, 12. März. Die zweite Kammer der Stände hat dem von der Regierung auf deßfallsigen Wunsch beider Kammern vorgelegten Gesetz­entwurf, die Compctenz der Gerichte in Strafsachen in den Provinzen Starken- btng und Oberhessen betreffend, einstimmig ihre Zustimmung ertheilt und dazu den Zusatzartikel beschloßen:Finden bei der Untersuchung der von den Land­gerichten nach Artikel 2 abzuurtheilenden Beleidigungen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen statt, so ist bei solchen dem Ankläger und Angeklagten die Anwesenheit und Fragestellung durch den Untersuchungsrichter gestattet. Von dem Teimine sind dieselben vorher zu benachrichtigen. Auf die Verlegung des Termins wegen Verhinderung haben Ankläger und Angeklagter keinen An­spruch." Der Gesetzgebungsausschuß der ersten Kammer, Namens dessen Herr Hofgerichtspräsident Dr. Buff Bericht erstattet hat, beantragt Zustimmung zu sämmtlichen Beschlüssen der zweiten Kammer. Bezüglich des angeführten Zusatz- artckels sagt der Bericht:Wenn auch nach der Strafprozeßordnung in dem Untersuchungsverfahren bei den Landgerichten und in der Voruntersuchung die Vernehmung von Zeugen und Experten in Gegenwart des Anklägers und An­geklagten nicht zulässig ist und diesen noch weniger ein Fragerecht zusteht, so ist dieses doch anders in der Hauptverhandlung vor den erkennenden Gerichten; in dieser ist der Beschuldigte, resp. sein Vertheidiger ebenso, wie die die An­klage vertretende Staatsanwaltschaft zur Fragestellung an die Zeugen und Experten berechtigt. Jener Zusatzartikel scheint uns deßhalb einen berechtigten und entsprechenden Ersatz für die in dem Untersuchungsverfahren der Land­gerichte als erkennende Gerichte wegfallende Hauptverhandlung zu gewähren und können wir uns darum mit denselben nur einverstanden erklären."

(D. Ztg.)

Bekanntmachung, s

bie aeiecklicken Aorderunaen an Studirende aus dem Winter Semester 1876/77 betreffend.

Die in i&m SeSer entftanbenen gStzlkchen.Forderungen an Studirende müssen bis den 24. Monats mittelst s P - c r s. c " Rechnu g-

znr Anzeige gebracht und längstens bis den 5. Mai d. 3- geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. der DuScipttnarstat zugewiesenen Vorzug verlieren.

Gießen, den 9. März 1877.

Der diesjährige Frühjahrs-Faselmarkt de« landwirthschafllichen Bezirks-Vereins Friedberg soll Dienstag den 27. März laufenden 3"hres ?-Bi ;S=SS« S

Nich?g-nügmd gefesselte Thiere werden vom Platze weggewiesen. Die zum Abschluß kommenden Verkauf- wollen dem Großherzoglichen Burger, meister, Herrn Küchel zu Butzbach, zur Anzeige gebracht werden.

Zn zahlreichem Besuche des Marktes wird hiermit eingeladen.

Friedberg, den 2. Marz ,87^ M landwirthschafilichen Bezirks-Vereins Friedberg.

Dr. traben.