Ausgabe 
13.11.1877
 
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Lenheit ein solches Geschäftsgebahren verdammt hätten. Es ist oft und viel darüber gesprochen und geschrieben worden, welch' heftigen Stoß die öffentliche Moral durch^bie Gründerzeit erlit­ten hat. Die Sucht, rasch reich zu werden, ist zur allgemeinen geworden und läßt kein Mittel als zu verwerflich erscheinen, um das ersehnte Ziel zu erreichen. Dle enorme, fast könnte man sagen, die allgemeine Verbreitung der Kellerwechsel ist ein sprechender Beweis dafür.

Der Jnseratentheil unserer gelesenstcn Zeitungen enthält fast täglich das Anerbieten, datz einBankinstitut" gegen geringe Provision auf sich trassiren läßt. Wechsel, deren Valuta erst zur Verfallzeit zu berichten ist, werden zu Hunderten angeboten. Die Vermittelung der verschie­denen Annoncenbureaux erleichtert den Schwindlern ihr Geschäft, insofern sie nicht direkt vor die Oeffentlichkeit zu treten brauchen, sondern sich der schützenden Maske einer beliebigen Adresse bedienen können. Diese Vorsicht ist nöthtg, um sie vor der Thätigkeit des Staatsanwalts zu schützen Freilich sind manche dieser Geschäftsleute von der Ncellität und den wirthschaftlichcn Vortheilen ihrer Sache so überzeugt, daß sie nichts Unrechtes in ihrem Beginnen erblicken und eine besondere Vorsicht bei ihren unsauberen Manipulationen verschmähen. Um jedem Hülfsbe- dürftigen die Vortheile derselben zugänglich zu machen, besitzen sie in allen größeren Städten Agenten, durch deren Hülfe sie im Stande sind, jeder Zeit Wechsel in beliebiger Höhe auf belie­bige Plätze offeriren zu können. Daß die meisten der auf dem Wechsel befindlichen Firmen überhaupt nicht oder nicht in dieser Form existiren, thut dem Geschäft keinen Abbruch. Wird ja doch bei Eingang des Geschäfts dem Kunden sofort mitgetheilt, daß der Uebersender der Wechsel für die Bonität der Wechselverpfiichteten nicht hafte, daß der Uebernehmer derselben selbst für rechtzeitige Einlösung Sorge tragen müsse. Die augenblickliche ungünstige Lage des Marktes kommt dabei den Schwindlern in ausgedehntestem Maße zu Gute. In fast allen In- vustriezweigen ertönen die Klagen über das Darniederliegen der Geschäfte; zu Hunderten werden die Arbeiter entlasten, ohne daß der verminderte Betrieb die Folgen der Ueberproduktion aufzuheben vermag. In vielen Branchen wird es schon als Gewinn betrachtet, wenn nur die Geschäfts­unkosten gedeckt werden, in eben so vielen aber wird nur mit Verlust gearbeitet. Die Folgen dieses nun schon Jahre lang anhaltenden Zustandes sind natürlich auf der einen Seite ein gesteigertes Creditbedürfniß der Geschäfte, während auf der anderen die Banken mit ihren Ca- ji Italien weit mehr zurückhalten, als dies in normalen Zeiten der Fall ist. Gewiß ist dadurch der Boden für die Fabrikanten der Kellerwechsel ein außerordentlich günstiger. So mancher

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solide Kaufmann mag aus Noch sein Heil bei ihnen versucht haben, in der Hoffnung, daß-Zeit gewonnen Alles gewonnen sei. Einzeln mag dies vielleicht auch geglückt sein, aber die Meisten hat die Speculation aus eine bessere Conjunktur getäuscht, und nun müsten sie unauf­haltsam weiter auf der schiefen Bahn der Wechselreiterei. Nur -in plötzlicher, enormer Aufschwung der Geschäfte vermag sie noch zu retten und aus den drückenden Fesseln zu befreien. Das Vor­handensein jener fabelhaften Summe von Kellerwechseln in den Depositen der Eingangs erwähnten Bank zeigt, in wie weite Kreise ihr Gebrauch gedrungen ist- Wie groß mag die Summe aller in Umlauf befindlichen Kellerwechsel erst sein? Es ist zu befürchten, daß sich eine solche Summe fiktiven Kapitals ergibt, daß die möglichen Folgen einer Katastrophe nicht schwarz genug gedacht werden können

Was ist hier zu thun? Die Gefahren für das öffentliche Wohl liegen auf der Hand; dasselbe muß vor allen Dingen geschützt werden. Dazu gehört zunächst, daß jeder Geschäftsmann im Wechselverkehr die größte Vorsicht beobachtet und jeden nur einigermaßen verdächtigen Wechsel mit Entschiedenheit zurückweist. Ein corporatives Vorgehen der Hanpel und Gewerbetreibenden würde hier vielleicht von bedeutendem Vortbeil sein. Man müßte die Oeffentlichkeit zu Hülfe nehmen und alle jene sogenannten Firmen, die auf als Kellerwechseln erkannten Papieren als Strohmänner figuriren, bekannt machen, die Kenntniß derselben in den weitesten Kreisen verbreiten und so das Geschäft jener Fabrikanten möglichst brach legen. Ein Kaufmann, der sich durch dergleichen Manipulationen zu retten sucht, müßte öffentlich gebrandmarkt werden- Jeder aber, der allzuschwer unter der wlrthschaftlichen Conjunktur leidet und sein Geschäft nicht mehr auf­recht erhalten kann, muß liquidiren oder Concurs anmelden. Denn ein derartiges Geschäft mit Hülfe von Kellerwechseln fristen oder gar retten zu wollen, ist nicht nur ein thörichtes, sondern auch ein strafwürdiges Unternehmen. Durch einen hochseltenen Glücksfall kann und wird eine Rettung eintreten, in den meisten Fällen wird der Zusammenbruch nur aufgeschoben sein. Cs wird sein endliches Eintreten nicht allein den Schuldigen, sondern auch die Unschuldigen treffen. Jedenfalls ist es für einen Kaufmann ehrenhafter, zur rechten Zeit sich mit seinen Gläubigern zu einigen, als durch unwürdige Manipulationen und durch Mißbrauch des öffentlichen Vertrauens Unschuldige zu schädigen und sich selbst vor den Staatsanwalt zu bringen. Selbstnkennt- niß und Selbsthülfe sind die einzigen Mittel, um dauernd den Kaufmannsstand von dem Schwindel zu befreien, der durch seine weite Verbreitung eine wirthschaftl. Kalamität herbeiführen muß. (Trib.)

Allgemeiner

Anzeiger.

Versteigerung.

Dienstag den 13. November, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Ortsaerickt die Grund­stücke der Herren Philipp Oppermann Erben zum letzten Mal öffentlich an den Meistbietenden versteigert werden und wird mit dem Zuschlag die Genehmigung ertheilt.

Gießen, den 8. November 1877.

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