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Dienstag, den 13. November
1877.
Meßmer Wiyeiger
A«;eigr- unb Amtsdktt für den Kreis Gießen.
Erscheint tLgttch mit Ausnahme deS MontagS.
Grpsdtti^nr bchulstraße, Lit. B. Nr. 18.
Noli 1 ischer
Preis vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Zur allgemeinen politischen Lage.
Auf beiden Kriegsschauplätzen gestaltet sich die Lage der Dinge immer günstiger für die Russen. In Asien stehen sie nach ihrem neuesten Siege schon unmittelbar vor Erzerum und in Bulgarien ist der Fall des auf allen Seiten eng eingeschlossenen Plewna nur noch eine Frage der Zeit. Die Russen bilden sogar schon eine neue Armee, um über den westlichen Balkan auf Adrianopel vorzugehen. Der Winter wird von ihnen als ein erwünschter Bundesgenosse angesehen, keinenfalls wollen sie sich durch denselben abhalten lasten, den Feldzug so energisch als möglich fortzusetzen. Unter diesen Umständen erscheint die Aeußerung, die dem Kaiser Alexander in den Mund gelegt wird, er hoffe den Krieg rasch zu Ende zu führen und den Frühling schon in der Heimath begrüßen zu können, nicht eben unglaubwürdig.
Die Gerüchte über Friedensverhandlungen sind freilich gerade in der letzten Zeit wieder verstummt. Aber Nichts begreiflicher als das! Jedermann fühlt, daß erst die entscheidenden Schläge gethan werden müsten, um eine Unterlage für den Friedensschluß zu gewinnen. Aus Konstantinopel kommen sogar neuestens Nachrichten von einer dort herrschenden äußersten Erregung, welche darauf dringe, den Krieg bis aufs Aeußerste zu führen. Diese kriegerische Stimmung wird indeß, wenn sie wirklich vorhanden sein sollte, ohne Zweifel, sobald die Entscheidung gefallen ist, dem Charakter der Mohamedaner entsprechend, stiller Ergebung Platz machen. Somit darf man in der That für den Fall, daß den Rusten das Glück hold bleiben sollte, wohl aus eine baldige Beendigung des Krieges rechnen. Auch die Basis für die Friedensverhandlungen würde in jenem Falle von selbst gegeben sein. Armenien würde ein hinreichendes Object zur Compensation der russischen Kriegskosten bilden, im Besitz Bulgariens würde Rußland die gewünschten Garantieen für Siche rung des Looses der orientalischen Christen in Händen haben, auch die Neu- trolisirung des Bosporus und der Dardanellenstraße, welche allen Nationen zu Gute käme, würde voraussichtlich auf keine unüberwindlichen Schwierigkeiten mehr stoßen: wird doch Englands etwaiger Widerstand gegen'eine solche durch bte jüngst dort erfolgte Bildung eines Vereins speciell zur Erreichung dieses Zieles geschwächt.
Während indeß eine definitive Schließung der Wunden, deren periodisches Aufbrechen den Frieden Europas vom Orient her seit Jahrzehnten beunruhigte, in sicherer Aussicht steht, bietet der politische Horizont im Westen Europas leider noch immer kein Vertrauen erweckendes Aussehen. Noch immer ist es nicht entschieden, wohin sich das Zünglein der Wage, die der Marschall Mac Mahon in seiner Hand hält, neigen wird. Außerhalb Frankreichs betrachtet man ebenso wie die französischen Republikaner selbst die Consolidtrung der Rtpublik als eine Bürgschaft für den Frieden, die Restauration des Kaiseroder Königthums unter der Aegtde des Vaticans hingegen als den ersten Schritt zum Revanchekrieg. Die päpstliche Partei dringt nach wie vor in den Marschall, auf der Bahn des 16. Mai fortzuschreiten und das Regiment der „moralischen Ordnung", wie sie es versteht, d. h. im Sinne des Syllabus und des Kampfes gegen die ganze moderne Bildung, schonungslos durchzuführen. Wie wenig man in Rom geneigt ist, auf die Wiederherstellung des Kirchenstaates und den Gedanken einer päpstlichen Weltherrschaft zu verzichten, geht schon daraus hervor, daß der Vatikan in der ganzen Welt, wo nur immer Zündstoff vorhanden ist, auf Vermehrung deffelben und somit auf den Ausbruch einer allgemeinen Umwälzung der Dinge hinarbettet.
Von welch' ernster Seite die deutsche Regierung insonderheit die allgemeine Lage ansieht, ergibt sich aus dem Umstande, daß der Kriegsminister v. Kamecke bei der Berathung über die Aufhebung des Pferdeausfuhr-Verbots noch von der Möglichkeit einer Mobilmachung gesprochen hat. Die Fortdauer der feindseligen Gesinnungen der Curie gegen Italien und Deutschland ist in der That Niemanden ein Geheimniß. Glücklicher Weise haben die fremden Regierungen nicht verfehlt, die französische Regierung, das Werkzeug, welches der Vatican zur Ausführung seiner friedensstörerischen Pläne zu benutzen gedenkt, bestimmt wissen zu lassen, daß die Fortführung einer den Willen der Nation mißachtenden, dagegen den Winken des „Unfehlbaren" gehorchenden Politik mit der Ruhe und dem Frieden Europas unvereinbar scheine. Die Hoffnung, daß die Männer des 16. Mai endlich zur Raison kommen und keinen weitern Versuch zur Störung des Weltfriedens machen werden, bleibt daher noch nicht ausgeschlossen
Aerrtschlaud.
Darmstadt, 8. November. Das Verordnungsblatt für die evangelische Kirche des Großherzogthums Hessen, Nr. 2, enthält:
1. Ausschreiben, die Sonn- und Feiertagsheiligung betreffend. Dasselbe lautet:
Das Großh. Oberconsistortum an die Großh. evang. Dekanate, die evang. Pfarrämter und die evang. Kirchenvorstände.
Nachdem Großh. Ministerium des Innern unterm 18. Septbr. I. I., aus Veranlassung einer von uns in Folge eines Antrags der Landessynode höchsten
Orts gemachten Vorlage, die „Beachtung der bestehenden Bestimmungen über die Sonn- und Feiertagsheiligung (Polizei-Strafgesetz Art. 224—232) der besonderen Aufmerksamkeit der Großh. Kreisämter empfohlen" hat, halten wir es für sachgemäß und nothwendig, daß auch die kirchlichen Verwaltungs-Organe vornehmlich innerhalb der betreffenden Staatsgesetzgebung, aus aller Kraft das Ihre thun, um die Sonntagsruhe und Heiligung zu erhalten und zu heben.
Wir beauftragen deshalb die Großh. evang. Dekanate:
1) auf den für das Volkswohl, sowie für die Kirche so wichtigen Gegenstand ein ernstes Augenmerk zu richten und, wo sie es für erforderlich und thunlich erachten, durch Belehrung und Mahnung aus Geistliche, Kirchenvorstände und Gemeinden zur Beachtung desselben einzuwirken;
2) die Dekanatsausschüsse zu veranlassen, Dasjenige, was zur Förderung der Sonntagsfeier in ihren Synodalkreisen dienen kann, in Berathung zu ziehen und, soweit es in ihrer Competenz liegt, auszuführen, die Zustände der evang. Gemeinden ihres Bezirks in Bezug auf die Sonntagsheiligung fortgesetzt genau zu beobachten und wo dieselben der Besserung bedürfen, zunächst die Großh. Polizeibeamten und vornehmlich die Großh. Kreisämter aus die vorkommenden Gesetzes-Uebertretungen aufmerksam zu machen.
Die Kirchenvorstände verweisen wir auf § 47, Pos. 3 der Ktrchenver- fassung, wonach auch die „Wahrnehmung alles dessen, was den Zustand der Kirchengemeinde rücksichtlich der Sonntagsfeier betrifft", zu ihren Amtspflichten gehört, und fordern sie auf, nicht allein selbst in dieser Beziehung mit gutem Beispiel voranzugehen, sondern auch ihreu ganzen Einfluß in ihren Gemeinden geltend zu machen, um Störungen der Sonntagsfeier zu hindern und wahrhaft christliche Sonntagsheiligung zu fördern. Sollten in ihren Gemeinden häufigere Uebertretungen des Gesetzes über die Sonntagsfeier vorkommen, so ist den Großh. Polizeibeamten und insbesondere den Großh. Kreisämtern, aber auch den Großh. evang. Dekanaten und den Tekanatsausschüssen zur weiteren Amtshandlung, davon Mittheilung zu machen.
Ein denunciatorisches Verfahren gegen einzelne Uebertreter des betreffenden Gesetzes, wenn nicht besonders grave Fälle dies unbedingt erfordern, halten wir indeß nicht für geeignet, glauben vielmehr, der guten Sache werde dadurch am besten gedient, daß die kirchlichen Organe das Augenmerk derjenigen Behörden, welche das Gesetz zu handhaben berufen sind, auf die sich zeigenden Mißstände im Allgemeinen richten und es ihnen überlassen, dem Gesetz die nöthige Geltung zu verschaffen.
Von den Geistlichen und Religionslehrern erwarten wir, daß sie durch Predigt und Unterricht die christliche Pflicht der Sonntagsheiligung dem evang. Volke mit allem Ernste vor Augen halten und dasselbe unermüdet auf die großen religiösen, sittlichen und materiellen Schäden Hinweisen, welche dasselbe durch vielfache Vernachlässigung jener Pflicht bereits getroffen haben und noch ferner treffen werden, wenn Sonntagsruhe und Sonntagsheiligung von seiner Seite nicht diejenige Beachtung finden, welche sein eigenes leibliches und geistiges, zeitliches und ewiges Wohl erfordert.
Darmstadt, den 23. October 1877.
Dr. G o l d m a n n.
Ackermann.
2. Ausschreiben, die kirchliche Statistik, insbesondere diejenige des Jahres 1876 betreffend.
3. Ordensverleihungen.
4. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
5. Dienstnachrichten.
6. Charakterertheilungen. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: Am 16. Febr. dem evang. Pfarrer Johann Karl Friedrich Kißner zu Eberstadt, im Dekanate Eberstadt, an demselben Tage dem evang. Pfarrer Dr. Wilhelm Wägner zu Kettenheim, im Dekanate Alzey, am 26. März dem evang. Pfarrer und Dekan Georg Marx zu Echzell, im Dekanate Nidda, den Charakter als „Kirchenrath" und am 25. August dem Mitglied und Rath bei dem Oberconsistorium, Geheimen Oberconsistorialrath Karl Melior den Charakter als „Geheimerath" zu verleihen.
6. Sterbefälle.
Karlsruhe, 10. November. Die Landstände sind auf den 15. November einberufen.
Hesterreich.
Pesth, 10. November. Dem Abgeordnetenhause wurde heute der allgemeine Zoll-Tarif, sowie der Post- und Schifffahrts-Vertrag mit der austro-ungarischen Lloyd-Gesellschaft und außerdem ein Petroleum-Steuergesetz vorgelegt.
Israukreich.
Paris, 9. November. In den Büreaux des Senats haben die Republikaner die Mehrheit. — Der Marschall soll sehr betroffen darüber sein, daß ihm blos ein officiöser Senatoren-Besuch anstatt eines Vertrauens-Votums dargebracht wurde. — Die Orleanisten im Senat sind einem Conflict abgeneigt. Chabaud-Latour, Saiffet, Brun und Grandperret werden als lebenslängliche


