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jfo 84. Freitag, den 13. April 1837.
Anreize- ud Amisblntt für irr» Kreis Gieße».
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf- mit Bringerlohn.
Expedition: Schulstraße, Lit. B. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Amtlicher HHeil.
B e k a n n t m a ch u n g.
Betreffend: Die Hundswut h.
In Muschenheim bat ein der Tollwuth höchst verdächtiger Hund mehrere Hunde gebiffen. er . _
Zur Verhütung von Unglücksfällen wird deßhalb auf Grund des Art. 261 des Polizeistrafgesetzes für die Gemeinden Muschenheim, Birklar, Dors-
Gill, Eberstadt, Ober-Hörgern, Beller-Heim, Bettenbausen und Langsdorf verordnet: ,
Alle Hunde in den genannten Gemeinden sind bis aus Weiteres in den Hosraithen in sicherem Gewahrsam zu halten. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn Hunde mit einem das Beißen vollständig verhindernden Maulkorb versehen sind. ■
Die Großherzoglichen Bürgermeistereien der bemerkten Gemeinden haben das Polizeipersonal hiernach entsprechend zu instruiren und sind über Zuwiderhandlungen sofort Anzeigeprotocolle auszunehmen und anher einznsenden.
Gießen, den 11. April 1877.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
Gießen, am 11. April 1877.
Betreffend: Maßregeln gegen die Rinderpch- , .
Das Großherzogüche Krelsamt Gießen
an die Großberzoalichen Bürgermeistereien.
Da nach Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 10. I. M. (Reichsanzeizer Rr. 84 vom 10. April) die Rinderpest im gesammten Reichsgebiet fir erloschen zu erachten ist, so können die durch unser Ausschreiben vom 23. Februar l. I. (Anzeigcblatt Nr. 47) ungeordneten wöchentlichen Revisionen des Viehstandes fortan unterbleiben.
v. R ö d e r.
Bekanntmachung.
Die AmtStage des Großherzoglichen Landgerichts Gießen werden Dienstag und Mittwoch abgehalten, und zwar des Vormittags von 8—12 und des Nachmittags von 2—5 Uhr.
Gießen, den 11. April 1877.
Großherzogliches Landgericht Gießen.
Erdmann, Landrichter.
politisch
Deutschland.
Darmstadt, 11. April. Se. Kömgl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:
Am 26. März deu von dem Fürsten zu Isenburg - Birstem präsentirten bisherigen Dirigenten an der städtischen Realschule zu Groß-Umstadt, Ludwig Stelz aus Höchst, zum Lehrer an der Realschule zu Offenbach, am 27. März den außerordentlichen Profeffor an der Landes-Universität Gießen, Dr. Maximilian Joseph Höfner, zum Lehrer an der Realschule zu Mainz zu ernennen.
Berlin, 10. April. In der heutigen Reichstags-Sitzung wurde die erste und zweite Lesung des Gesetz-Entwurfs für Elsaß-Lothringen über die Errichtung von Apotheken vorgenommen. Unterstaats-Secretär Herzog empfahl die Vorlage als eine durch das Bedürfniß gebotene und vom Landes-Ausschuß genehmigte. Die Regierung hätte dieselbe vertagen können, bis das Gesetz über die erweiterte Competenz des Landes-AusschusseS in Kraft getreten sei, habe aber letzterem Gesetze nicht rückwirkende Kraft beigemeffen und es nicht für loyal gehalten, vor dem Inkrafttreten des Gesetzes wegen der erweiterten Corn petenz des Landes-Ausschuffes die Vorlage blos mit dem letzteren zu vereinbaren. Guerber sprach gegen die Vorlage, Löwe sür dieselbe unter Betonung des Wunsches auf baldige Regelung des gesammten' deutschen Apotheken-Wesens. Thilenius wiederum äußerte sich ablehnend, so lange das deutsche Apotheken- Wesen noch ungeregelt sei. Grumbrecht und Schneegans traten für die Vorlage ein, Letzterer unter Hinweis auf deren dringende Nothwendizkeit. Darauf wurde dieselbe in erster und zweiter Lesung unverändert genehmigt. Demnächst wurde der Gesetz-Entwurf sür Elsaß-Lothringen, betr. die Abänderung des Weinsteuer-Gesetzes, nach kurzer Debatte, an welcher sich außer dem Regie- rungs-Commissar Huber die elsässischen Deputirten Grad und North betheilig- ten, in erster Lesung an die elsaß-lothringische Commission verwiesen. Eine lange Reihe von Berichten über Wahlprüsungen wurden nach den Anträgen der Ab- theilungen erledigt. Auf der Tagesordnung der morgigen Sitzung befinden fick der elsaß-loihringische Etat und einige kleinere Vorlagen. — Der Kaiser von Brasilien verweilte während der Sitzung in der Hofloge.
— Der Landtags-Abgeordnete Cremer, früherer Redaeteur der „Ger- niama", wurde heute vom Kammergericht wegen Beleidigung des Königs von Bayern zu einer Gefängmßstrase von zwei Monaten verurtheilt. Das Stadtgericht als erste Instanz hatte auf Freisprechung erkannt.
Berlin, 10. April. Fürst Bismarck erhielt gestern von dem König Victor Emanuel als Geburtstags-Geschenk eine prachtvolle farbige transparente Alabaster-Vase, die mit der Säule, auf der sie rnht, wohl acht bis neun Fuß groß ist.
— Gestern Mittag um 2 Uhr fand unter dem Vorsitze des Fürsten Bismarck ein Mintsterrath statt.
— Der Kaiser hat das Pensionirungs-Gesuch des Fürsten Bismarck nunmehr endgültig zurückgewiesen und dem Reichskanzler erklärt, daß er ihm die Entlassung nicht gewähren und sich niemals von ihm trennen werde. Ueber die Art und Weise des Urlaubs, der vielleicht nur auf drei oder vier Monate sich erstrecken mag, wird noch verhandelt. Die Vertretung in allen Reichsgeschäften erhält der preußische Minister-Präsident Camphausen als ältester Minister. Dem Reichstage geht morgen bezügliche Mittheilung zu. — Die „Nordd. Allg. Ztg." dementirt auf das Entschiedenste die Behauptung, daß von Seiten des Kaisers oder des Fürzen Bismarck mit irgend Jemand über die Nachfolge im Amte des Reichskanzlers verhandelt worden sei. -*>- Feldmarschall v. Manteuffel ist nach seinem Gute in der Neumark abgereist.
— Während seit längerer Zeit Nickelmünzen, von denen etwas über 35 Mill. Mk. ausgeprägt worden, gar nicht mehr geprägt werden, beschränkt sich die Thätigkeit der Münzstätten auf Herstellung von Zweimarkstücken, die sich trotz der ursprünglichen Bekämpfung einer großen Beliebtheit erfreuen. Sämmkliche deutsche Münzstätten (es giebt deren 9, Berlin, Hannover, Frankfurt, München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Hamburg) haben in der letzten Woche diese Zweimarkstücke ausgeprägt, außerdem wurden nur in drei Münzstätten Fünfzigpfennigstücke und in einer Zweipfennigstücke ausgeprägt. Die Prägung von Fünfzigpfennigstücken dürfte demnächst sistirt werden, da nach der noch von Bismarck gezeichneten Denkschrift, welche bereits mitgetheilt worden ist, eine andere Ausprägung, die sich im Gepräge mehr dem Markstück anfügt, vorgeschlagen. Dagegen wird voraussichtlich die Thätigkeit det^ Münzstätten sich in nächster Zeit auf die Ausprägung von goldenen Fünfmarkstücken richten. Das Gold zu dieser Ausprägung ist den Münzstätten, wie wir hören, bereits überwiesen.
Berlin, 10. April. In der heutigen Sitzung der national-liberalen Fraction des Reichstages wurde beschlossen. sich in der Kanzlerkrifts zuwartend zu verhalten. Abgelehnt wurde ein Antrag auf ein Vertrauens-Votum. In der auswärtigen Politik — wurde eingewendet — stimmten dem Kanzler alle Parteien- zu, deshalb sei ein Vertrauens-Votum überflüssig; in inneren Fragen dagegen bestünden wesentliche Differenzen, deshalb sei ein Vertrauens-Votum unzulässig. Officielle Mittheilung an den Reichstag über den Urlaub Bismarck's erfolgt wahrscheinlich morgen.
Hesterreich.
Wien. Wenn die Anschauungen auf der Pforte dieselben sind, wie laus der hiesigen türkischen Botschaft, so ist Niemand von der Unvermeidlichkeit


