Ausgabe 
13.2.1877
 
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Erscheint täglich mit Avs-nahm« b£ß M^rtsgA.

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Pvris vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. ' Durch die Post bezogen virrtelM^jch 2 Mark 50 Pf-

Amtlicher Hheit.

Gießen, den 8. Februar 1877.

Betreffend: Die Pensioninmg der Volksschullehrer.

DaS Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großberzoglichen Bürgermeistereicn des Kreises.

Das nachstehende Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern theilen wir Ihnen zu Ihrem Bcmeffen mit.

v. Röder.

gu No. M. d. I. N15. Darmstadt am 24. Januar 1877.

Betreffend: Die Pensionirung der Volksschullehrer.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern

an die Großberzoglichen Kreisämter.

Durch das Gesetz vom 30. December 1876die Stcrbqnartaie der Bvlksichullebrer betreffend" wurden die Beiträge der Gemeinden zum allge- meititn Schullehrcr-Pensionsionds mit Wirkung vom 1. Januar 1876 an auf 20 Mark für jede Lchrcrstelle erhöht und haben wir, da di- Erhebung der Beiträge für 1876 bereits stattgrfunden bat, die Großherzogleche Hnuptstaatskaffe-Direction unierm Heutigem angewiesen, die für das Jahr 1876 zu lernen« den Nachzahlungen mit den 1877er Beiträgen einzuziehen. v f

Sie werden die Großherzoglichen Bürgermeistereien Ihrer Kreise hiernach geeignet bedeuten und dafür Lorge tragen, daß für die Folge in den Ve- wemde-Voranschlägen die erhöhten Beiträge vorgesehen werden.

v. Starck.

Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur Kenntniß der betreffenden Gemeinden gebracht, daß der Kaminfeger schwenk in Lieh von uns beauftragt worden ist bis auf Weitere Verfügung die dermalen erledigte Kaminfegerstelle des Kehrbezirks Hungen mit zu versehen.

Gießen, den 9. Februar 1877.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder._____________

No. 3 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 5. I. M., enthält:

(No. 1160). Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen rc-, im Namen bcs Deutschen Reichs und dem Freistaate Costa Rica. Vom 18. Mai 1875.

(No. 1161). Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrath. Vom 27. Januar 1877.

(No. 1162). Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage v*n 6,300,000 Mark. Vom 2. Februar 1877.

No. 4 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 7. l. M., enthält:

(No. 1163.) Gerichtsverfassungsgesetz. Vom 27. Januar 1877.

(No. 1164.) Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetze. Vom 27. Januar 1877.

No. 5 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 7. l. M., enthält:

(No. 1165.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 5. Februar 1877.

Gießen, am 10. Februar 1877.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

politischer Ä h e i l.

Deutschland.

Darmstadt, 7. Februar. In der heutigen Sitzung der zweiten Kam vier wurde die Dringlichkeits-Frage bezüglich der zweiten Lesung des Gesetzes über die in fremde Pstege gegebenen kleinen Kinder verneint und die Berathuug ruf das nächste Zusammensein verschoben. Die Vorlage wegen Aufhebung der allen Bestimmungen über Schadens-Ersatzpflicht der Orts-Einwohner bei bös­esten Baum- und sonstigen Beschädigungen ward ohne Debatte einstimmig ge­nehmigt, eine Beschwerde, die Haardt'sche Familien-Stiftung betr., einstimmig verworfen. Die Vorlage wegen Aenderung der Compelenz der Gerichte in Strafsachen, bezw. Verweisung der Beleidigungen zur Aburtheiluug an die lliitergerichte, wurde nach kurzer Debatte angenommen mit einem Zusatz des Ausschusses, wonach die Parteien bet der Vernehmung der Zeugen anwesend sein und Fragen beantragen können. Schließlich wurde zur Petition von Beer- seiden wegen der Berührung dieser Stadt durch die Odenwald-Bahn überge- jdiigen. Abg. Hirschhorn erstattete Bericht und gelangte nach längerer Debatte, in welcher namentlich Ministerial-Rath Fink eine historische Darlegung gab mit) unter dem Bemerken, daß sehr große Schwierigkeiten zu überwinden seien. X\t baldigste Feststellung der definitiven Linie nach beendigten Ausnahmen in Aus- fuht stellt, die Abgg. Schröder und v. Wedekind (Hiltersklingen) dagegen im Linne ter Petition redeten, der Ausschuß-Antrag:Die Petition mit der Aicheimgabe möglichster Berücksichtigung der in der Eingabe auögedrückten Wünsche der Regierung hinüber zu geben", zur einstimmigen Annahme. Hierauf vertagte sich daö Haus aus unbestimmte Zeit.

Mainz, 9. Februar. Auf Antrag der Staats-Regierung ist gestern die vierte Anklage gegen den Bischof von Ketteler, wie wir vernehmen, auf Grund der Bestimmungen des Art. 10 des die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betreffenden Gesetzes, wegen fortdauernd ungesetzlichen Zustandes

der Pfarrei Castel (welche weit über ein Jahr erledigt und trotz Aufforderung nicht ordnungsmäßig besetzt ist), eingeleitet worden. Die Verhandlung des ersten Falles wird am 16. Marz vor dem Ober-Gericht als Appell-Forum stattfinden. Da gelegentlich dec Verhandlung dieses die gleiche Pfarrei be­treffenden Strafprocesies der Bischof sich zu der Erklärung veranlaßt sah, er habe eine derartige Besetzung nicht veranlaßt, so sind die weiteren Untersuchungen in diesem Punkte zum Theil auch gegen den bischöflichen General-Vicar Dr. I. E- Heinrich gerichtet worden.

Berlin, 9. Februar. In der heutigen Sitzung des Abgeordneten­hauses wurden zunächst die von der Oberrechnüugskammer geprüften Rechnungen für das Jahr 1875 an die Rechnungs-Commission verwiesen und sodann die zweite Lesung des Etats des Ministeriums des Innern fortgesetzt. Die Debatte über die einzelnen Positionen unterhielten vornehmlich die Mitglieder des Cen­trums, indem sie vielfache Beschwerden vorbrachten; wohingegen Lasker erklärte, er und seine Freunde nähmen an der Debatte über angebliche Mißbräuche der Verwaltung nicht Theil, weil die Verhandlungen absichtlich in die Länge ge­zogen würden. Die Position wegen der Besoldungen und Wohnungsgeld-Zu- schüffe bei der Berliner Polizei-Verwaltung wurde an die Budget-Commission verwiesen, der Antrag Colmar auf angemessene Normirung der Gebälter für die Polizei-District-Commissarien abgelehnt. Im Laufe der Debatte präcisirten die Abgg. v. Schorlemer und Richter (Hagen) die Stellung ihrer bezüglichen Par­teien zur Social-Demokratie; Letzterer insbesondere erörterte in einem Rückblick auf die ganze Amtsthätigkeit des Ministers des Innern dessen Verhältniß zur FortschrittsrPartei. Hierauf erklärte Graf Eulenburg: er weise den Vorwurf, daß seine Thätigkeit wesentlich eine niederhaltende gewesen sei, zurück, indem er auf seine hervorragende Theilnahme an der wirthschaftlichen und politischen Reform-Gesetzgebung Hinweise. Seine Ansicht über die Ursache der Entstehung und Ausbreitung der Social-Demokratie sei die, daß der Ultramontantsmus