Mo 261. Freitag, den 9. November 1877.
chießener AWjM
Anjeige- unb Amtsblatt für bei Kreis Gießen.
Erscheint «ä-slich mit Ausnahme deü Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Schulstraße, Lit. B. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
AWtkicher Hheik.
Gießen, am 7. November 1877.
Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch Landgestütsbeschäler für 1878.
Das Großhl'rzogliche Ämearnt Gießen
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Sie wollen binnen 8 Tagen berichten, wie viele Scheine Sie im Jahr 1878 in rubricirtem Betreff bedürfen. Dr. Boekm ann.
Nr. 39 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 30. October l. I., enthält:
(Nr. 1214.) Bekanntmachung, betreffend die Ausgaben von Schatzanweisungen im Betrage von 20,000,000 Mark. Vom 29. October 1877. Gießen am 6. Novbr. 1877.
Großherzogliches Kretsamt Gießen.
Dr. Boekmann.
Pfarr-Conferenz
Mittwoch den 1Z4. November zu Gießen.
Lang-Göns, 7. November 1877.
Strack, Dekan.
Aolilisch
Aeutschland.
Dnrmstndt, 6. November. Während die Lehrkräfte und Lehrmittel an dem Schullehrer-Seminar zu Friedberg für eine Schülerzahl von circa 120, diejenigen an dem Schullehrer-Seminar zu Bensheim für eine Schülerzahl von circa 60 pro 1876 bis 1878 bemessen waren, hat schon in dem letztabgelau- senen Schuljahre 1876 die Zahl der Schüler nicht unbedeutend mehr betragen, indem sich solche in Friedberg auf 168 und in Bensheim auf 86 belief. Mit dem Beginn des neuen Schuljahres, Ostern 1877, ist dann die Zahl der Schüler noch weiter, und zwar in Friedberg auf 210 und in Bensheim auf 128 gestiegen. Als natürliche Folge dieses Sachverhaltes ergibt sich, daß die vorhandenen Lehrkräfte und Lehrmittel an beiden Anstalten ungenügende geworden sind. Da nun aber zudem die Zahl der in einer Seminarklasse mit Aussicht aus Erfolg auszubtldenden Schüler nur 30 bis 40, und somit die Gesammt- zahl der Schüler eines dretklasstgen Seminars überhaupt nur 90 bis 120 betragen soll, so hält die Großh. Regierung die praktische Ausbildung der Lehrer durch die große Zahl der gegenwärtigen Seminarschüler, selbst wenn an den bestehenden Anstalten Lehrkräfte und Lehrmittel angemeffen vermehrt würden, erheblich beeinträchtigt und daher die Errichtung eines dritten Schullehrer Seminars für ein nicht länger abweisbares Bedürfniß. Die von der Großh. Regierung zum Zwecke der in Rheinhessen beabsichtigten Errichtung des dritten Schullehrer-Seminars etngeleiteten Vorverhandlungen sind jedoch zur Zeit noch nicht zu Ende geführt. Den an den beiden bestehenden Anstalten herrschenden Nothständen mußte indeß, soweit thunlich, sofort und einstweilen Abhülfe geschaffen werden. Die Großh. Regierung hat zu dem Ende im Schuljahre 1876 die Kräfte der vorhandenen Lehrer, denen für die stark gesteigerte Last des Unterrichts und der Beaufsichtigung Remunerationen in Aussicht gestellt wurden, in außergewöhnlichem Maße in Anspruch genommen und hat die zu Ostern 1877, also nach der letzten Session der beiden Kammern sich noch weiter als erforderlich ergebenen Einrichtungen an den beiden Anstalten — in Friedberg z. B. wurden der schon im Schuljahre 1876 gebildeten Parallelklaffe noch zwei weitere zugesügt, so daß sich also dort jetzt zwei vollständig dreiklassige Seminarien befinden — bereits getroffen, in der Ueberzeugung, daß die nachträgliche ständische Zustimmung zur Uebernahme der durch die neuen Einrichtungen bedingten finanziellen Lasten auf die Staatskaffe zweifellos erfolgen werde.
Das Großh. Ministerium des Innern richtet nunmehr in einer vor einiger Zeit an die Stände gelangten Vorlage — indem es sich vorbehält, sobald die über die Errichtung eines dritten Schullehrer-Seminars eingeleiteten Verhandlungen zu Ende geführt sind, den Ständen eine wettere Vorlage mit der Folge zu machen, daß die Etats der beiden älteren Seminarien um die jetzt angeforderten Beträge, da solche das neue Seminar theilweise zu übernehmen hätte, sich wieder vermindern würden — das Ansinnen an die Stände: der Großh. Regierung 1) für einmalige Ausgaben den Betrag von 6650 Mk., 2) für dauernde Ausgaben, zunächst für die Jahre 1877 und 1878 den Betrag von 11,250 Mk. die entsprechende Summe aus Staatsmitteln zur Verfügung zu stellen.
Der Finanzausschuß der zweiten Kammer hält nach dem von dem Abg. Theobald desfalls erstatteten Bericht, welchem wir das Vorstehende entnehmen, sowohl das Vorgehen der Regierung für gerechtfertigt, als auch die gestellten Anforderungen für begründet und angemessen und beantragt, die Kammer wolle die angeforderten
er Hß ei l.
A. einmaligen Ausgaben:
1) für das Seminar zu Friedberg mit . . . 4,800 Mk.
2) für das Seminar zu Bensheim mit . . . 1,850 „
B. dauernde Ausgaben:
1) für das Seminar zu Friedberg mit 4,350 Mk. jährlich, daher für 1877 und 1878 mit . 8,700 „
2) für das Seminar zu Bensheim mit 1,900 Mk.
jährlich, daher für 1877 und 1878 mit . 3,800 „
3) für beide Seminarien Erhöhung der Unterstützungs-Fonds um 5000 Mk. jährlich, daher für 1877 und 1878 mit...... 10,000 „
in Summa mit 29,150 Mk. nachträglich noch für die laufende Finanzpertode zu bewilligen.
Berlin, 6. November. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Der Justiz- Minister theilt dem Hanse schriftlich die Einstellung des strasgerichtlichen Verfahrens gegen den Abg. Franz während der Dauer der Session mit. Eingegangen sind die Uebersicht über den Stand der in der Zeit vom 1. Januar bis 1. August 1877 im Bau begriffenen Staats-Eisenbahnbauten, für welche besondere Credite bewilligt worden sind, und der Bericht der Staatssckulden- Commijflon über die Verwaltung des Staatsschulden-Wesens. Abg. Windt- horst (Meppen) fragt an, ob eine Mittheilnng der Regierung bezüglich der in der vorigen Session zum Etat gefaßten Resolution eingegangen sei. Finanzminister Camphaujen erwiderte, daß die Stellung der Regierung zu der gedachten Resolution aus dem Etat ersichtlich sei. Der Nachtrags-Etat von 1876/77 wird nach einer unerheblichen Debatte in dritter Lesung unverändert angenommen. Es folgte die zweite Berathung des Etats vom Jahre 1878/79. Ohne erhebliche Debatte werden die Etats der Lotterie-Verwaltung, der Seehandlung, der Münzverwaltung, der Staats-Druckerei und der Porcellan-Manusactur genehmigt ; ebenso der Etat der Gesetz-Sammlung und derjenige des Reichs- und Staats-Anzeigers. Bei dem Etat für die Büreaus des Staats-Ministeriums und dem Dispositions-Fonds für geheime Zwecke erwähnt Abg. Richder (Hagen) die Besprechung der letzten Debatten im Abgeordnetenhause von Seiten der „Prov.-Correspondenz." Minister Friedenthal replicirt, er habe die erwähnten Artikel vor seinem Erscheinen nicht gelesen; er erachte jedoch den darin enthal- haltenen Paffus von dem vereinten Zusammengehen der Fortschritts-Partei und des Centrums nicht für correct, weil der betr. Angriff zwar nach demselben Ziele gegangen, aber in getrennter Schlacht-Ordnung erfolgt sei. Uebri- gens habe jener Artikel nur nachweisen wollen, daß die Staatsregierung seiner Zeit nicht ein theoretisches Vertrauens-Votum zu provociren beabsichtigte, sondern hoffe, auf dem Boden der Gesetzgebung und Verwaltung die Unterstützung und Zustimmung der Landesvertretung zu finden. Abg. Windthorst verlangte Aufhebung der „Prov.-Correspondenz." Der Dispositions-Fonds wird schließlich gegen die Stimmen der Fortschritts-Partei, des Centrums und der Polen bewilligt. Der Etat der Staats-Archive wird genehmigt und ebenso werden die Postulate für die General-Ordens-Commission, das Civil-Cabinet, die Ober- Rechnungs-Kammer, den Verwaltungs-Gerichtshof und die Ober-Examinatioris- Commission genehmigt. Der Etat des Disciplinar-Hofs wurde ohne Debatte angenommen. Bei dem Etat des Gerichtshofs zur Entscheidung von Compe- tenz-Conflicten fragt Windthorst, ob dem Landtage eine Vorlage zugehen werde, welche die preußische Competenz-Gesetzgebung mit dem deutschen Gerichts-Ver- fasiungs-Gesetze in Einklang bringe. Der RegierungseCommiffär sagt eine solche zu. Der Etat wird genehmigt, ebenso der Etat der Landes-Verwaltung. Es


