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Wo «60. Donnerstag, den 8. November 1877.

Cwlkncr Mnzeiger

Anxeize- und Asiisbiatt für de» Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme deS MontagS. «rpsditt-«r Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.

Walitisch

Veutschlavd.

Darmstadt, 4. Novbr. Die Nr. 45 des Großherzoglichen Regierungs­blatts hat folgenden Inhalt:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, das Gesetz vom 23. April 1875 über das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religions- Gemeinschaften betreffend.

2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Ab­änderung der Statuten der landwirthschaftlichen Vereine im Großherzogthum betreffend.

3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Bestä­tigung von Stiftungen und Vermächtniffen betreffend.

4. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Offenbach, die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der Gemeinde Heusenstamm für das Jahr 1877 betreffend.

5. Ordensverleihungen.

6. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.

7. Dienstnachrichten. Se. Köntgl. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 20. Septbr. den zweiten Landgerichtsdiener bei dem Land­gerichte Nidda, August Sturm, und den zweiten Landgerichtsdiener bei dem Landgerichte Herbstein, Sebastian Ganß, zu ersten Landgerichtödienern bet den genannten Landgerichten, den Vice-Feldwebel im zweiten Großh. Heff. Infanterie- Regiment Nr. 116 Heinrich Becker aus Nteder-Ohmen, zum zweiten Landge- richtödiener bei dem Landgerichte Nidda, am 26. Septbr. dem evang. Pfarrer Johann Georg v. Wachter von Mörfelden dte evang. Pfarrstelle zu Ober- Ramstadt, am 5. Octbr. dem Schullehrer Karl Blank zu Ober-Sorg die erledigte Gemeinde-Schulstelle zu Haarhausen zu übertragen; an dems. Tage den Advocat-Anwalt bet den Gerichten zu Mainz, Hermann Fitting zu Mainz, zum Obergerichtsrathe bei dem Obergerichte der Provinz Rheinhessen, am 9. Octbr. den von der Frau Gräfin Louise zu Erbach-Fürstenau, Namens ihres minderjährigen Sohnes, auf die zweite evang. Schulstelle zu Michelstadt prä- senttrten Schullehrer Johannes Stumpf zu Michelstadt für diese Stelle zu be­stätigen; am 11. Octbr. den Finanz-Aspiranten Georg Neuß aus Darmstadt zum Calculator 2. Klaffe bei der Steuer-Controle und Calculatur der Ober- Steuerdirection, am 15. Octbr. dem Schullehrer Wilhelm Buchinger zu Horch­heim die erste Gemeinde-Schulstelle zu Horchheim, dem Schulamts-Aspiranten Peter Wagner aus Lindenfels die erste Knaben-Schulstelle zu Ober-Roden, dem Schulamts-Aspiranten Adam Jeck aus Nieder-Liebersbach die zweite evang. Schulstelle zu Ginshetm zu übertragen; am 20. Octbr. dem Schullehrer Hein­rich Winter zu Momart unter Enthebung von der ihm übertragenen Stelle zu Schlechtenwegen, dte erledigte Gemeinde-Schulstelle zu Haisterbach zu über­tragen ; am 23. Octbr. den von dem Herrn Fürsten zu Solms-Hohensolms-Lich auf die Gemeinde-Schulstelle zu Ettingshausen präsenttrten Schullehrer Karl Krausmüller zu Bernsfeld für diese Stelle zu bestätigen; an dems. Tage dem Schullehrer Adam Kreisel zu Hahn die erledigte erste Gemeinde-Schulstelle da­selbst zu übertragen.

8. Charakterertheilungen.

9. Dienstenthebung.

10. Dienstentlassungen. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 5. Octbr. den Pfandmeister bet dem Rentamte Groß- Umstadt, Karl Junck, des Dienstes, am 29. Octbr. den Advocat-Anwalt bei den Gerichten zu Mainz, Dr. Alexis Dumont, auf sein Nachsuchen zu entlasten.

11. Versetzungen in den Ruhestand.

12. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die zweite evang. Schulstelle zu Wald Michelbach mit einem Gehalt von 1114 eX 29 H ; die zweite kath. Schulstelle zu Wald-Michelbach mit einem Gehalt von 1114 eX 29 ; dte

erste Gemeinde - Schulstelle zu Klein-Umstadt mit einem Gehalt von 875 eX 14 H ; die Gemeinde-Schulstelle zu Siedelsbrunn mit einem Gehalt von 771 eX 43 ; die erste Gemetnde-Schulstelle zu Selzen mit einem Gehalt von 771 «X. 43 H; dte dritte Knaben-Schulstelle zu Michelstadt mit einem Anfangsgehalt von 942 «X 85 3\. Dem Herrn Grafen zu Erbach-Fürstenau steht das Prä­sentationsrecht zu dieser Stelle zu; die zweite evang. Schulstelle zu Hillesheim mit einem Anfangsgehalt von 685 «X 71^. Mit dieser Schulstelle ist die Stelle eines Organisten und Religionslehrers zu Frettenheim gegen Bezug der vorgeschriebenen Remuneration verbunden; die Gemeinde-Schulstelle zu Queck- born mit einem Gehalt von 685 »X. 71 H und 85 <X 71 H Kirchendienst­gehalt ; die Stelle eines akademisch gebildeten Lehrers an der erweiterten Volks­schule zu Gießen mit der Lehrbefähigung besonders für den Unterricht in der französischen Sprache und den Naturwiffenschaften mit einem Anfangsgehalt von 2000 «X; an derselben Schule zwei Stellen von seminaristisch gebildeten Lehrern mit einem Gehalt von 1120 «X. und Wohnungsvergütung.

13. Sterbesälle. Gestorben sind: am 16. Juni der Obersteuerregistrator i. P. Steuerrath Karl Woldemar Weyland zu Darmstadt; am 4. Octbr. der evang. Pfarr- Karl Ferdinand Röschen zu Romrod; an dems. Tage

der Hofkutscher Konrad Stier zu Darmstadt; am 6. Octbr. der Landrichter Karl Mylius zu Lauterbach.

Preis viertvljlhrlich 2 Matt 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Matt 50 Pf.

er Theil.

Darmstadt, 5. November. Der Abg. Hirschhorn hat in der zweiten Kammer den Antrag eingebracht, die Großh. Staatsregierung um eine, die Ausführung des § 55, Pos. 2 des Strafgesetzes regelnde Gesetzes-Vorlage zu ersuchen. Der angeführte Artikel spricht aus, daß die zur Besserung und Be- ausstchtigung von Kindern unter 12 Jahren geeigneten Maßnahmen nach Maß­gabe der landesgesetzlichen Vorschriften zu treffen seien. Wenn auch, wie der Antragsteller ausführt, über die engere oder weitere Bedeutung dieses Vorbe­haltes nach der jetzigen Faffung des Artikels gestritten werden mag, so ist denn doch soviel gewiß, daß die Strafgesetzgebung die Regelung der hier fraglichen Materie in den Kreis der dem Landesgesetz reservirten Aufgabe ganz bestimmt gestellt hat. Zur Zeit fehlt aber in Hessen noch eine solche landesgesetzliche Ordnung, während das Bedürfniß für eine solche unzweifelhaft vorliegt. Des­halb richtet sich auf diese der vorliegende Antrag. Die Motive sagen schließ- lich:Zweckmäßig würde jedenfalls eine völlige Regelung der auf die Unter­bringung in Erziehungs- und Befferungs-Anstalten bezüglichen Verhältnisse mit Erledigung dieses allgemeinen Antrags verbunden. Denn immer noch gilt für uns in Hessen die Bemerkung von Hesse,daß es bei uns an Strafanstalten fehle, in welche man Kinder mit Beruhigung über ihr intellectuelles und mora­lisches Wohl einsperren könne", in gewissem Sinne auch noch in ihrer Anwen­dung auf die Erziehungs- und Befferungs-Anstalten des Art. 55, Pos. 2. Die gehörige Ausführung der dort vorgesehenen Anordnung des Vormundschafts- Gerichtes bietet oft die ernstlichsten Schwierigkeiten.

Darmstadt, 5. November. Des Großherzogs Königl. Hoheit haben allergnädigst geruht: am 29. v. Mts. den Gerichtsaccessisten Ludwig Seyd aus Friedberg zum Advocaten und Procurator bei dem Hofgerichte der Pro­vinz Oberheffen mit Wohnsitz in Friedberg zu ernennen.

Dar mstadt, 6. November. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht:

Am 27. Octbr. dem Kreisarzt des Kreis-Gesundheits-Amts Alsfeld, Dr. Valentin Schloffer, den Charakter alsMedicinalrath" und dem ordent­lichen Professor in der evangelisch-theologischen Fakultät der Landes-Universität, Dr. Eduard Köllner, den Charakter alsGeheimer Kirchenrath" zu verleihen.

München, 6. November. Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Das von dem Abg. Ratzinger eingereichte Austritts-Gesuch aus der Kammer wird angenommen. Die Interpellation Fugger wegen einer Reform der Forst­schutz-Gesetzgebung beantwortet der Minister des Innern v. Pseuffer dahin: Die Regierung kann vor einer Revision der Forst-Gesetzgebung nicht ein neues Forst-Polizeigesetz vorlegen und sie kann nicht schon jetzt einen Reorganisations- Entwurf vorlegen; sie muß sich dies in Rücksicht auf das Reichs-Strafgesetz auf später Vorbehalten. Folgte die Berathung dos Antrages Herz auf Auf­hebung der außerdeutschen Gesandtschaften. Der Antrag wird abgelehnt. Der Minister des Aeußeren v. Pretzschner betonte, daß das Gesandtschafts-Recht ein markantes Thron-Recht sei. Was den ausgesprochenen Zweifel an der Uebereinstimmung in der Haltung des bayerischen und des deutschen Gesandten betreffe, so habe der bayerische Gesandte nur nach der Instruction der bayeri­schen Regierung, deren Reichstreue bekannt sei, zu handeln. Zu dem Berichte des Finanz-Ausschuffes über den Etat des königl. Hauses und des Ministeriums des Akußern beantragte Abg. Rittler, den Dispositions-Fonds von 6200 M. zu streichen. Abg. Rittler motivirt seinen Antrag und mahnt die Opposition, nicht durch Bewilligung ein Zeichen von Schwäche zu geben. Abg. Walter spricht gegen den Antrag, ebenso Abg. Freitag. Minister v. Pfretzschner lehnte die Zumuthung, die Verwendung des Fonds nachzuweisen, ab. Die nament­liche Abstimmung über den Ausschuß-Antrag ergibt 73 Nein und 68 Ja. Da­mit ist der Antrag Rittler auf Streichung des Dispositions-Fonds angenommen. Bei der Position: Orden werden trotz des Widerspruches des Ministers des Aeußern gemäß dem Anträge des Ausschuffes 2000 Mark gestrichen. Nächste Sitzung morgen.

Oesterreich.

Wien. Die fortdauernden Siege der Ruffen in Europa und Asien scheinen zu beweisen, daß trotz aller Tapferkeit der Türken auf die Länge die Ungleichheit der Kräfte zwischen beiden kriegführenden Mächten mehr und mehr hervortreten muffe. Dadurch erklärt ftd\ auch dte in Konstantinopel sich zei­gende Friedensliebe. Die Ruffen wünschen noch einige Siege davonzutragen, ehe sie Frieden schließen, der auch ihnen sehr erwünscht kommt, denn in Ruß­land droht bei der Fortdauer des Krieges ein allgemeiner Bankerott. Die hochfliegenden Pläne, mit welchen die Nuffen in den Krieg zogen, sind nach ihren schweren Verlusten verflogen. Von Vertreibung der Türken aus Europa, Auspflanzung des Kreuzes auf der Sophienkirche u. s. w. ist in den russischen Blättern nichts mehr zu vernehmen. Ihre Wünsche gehen jetzt nur dahin, durch den Friedensschluß die Zersetzung der Türkei möglichst zu befördern. Die Macht des Sultans über jene Provinzen soll möglichst illusorisch gemacht wer­den. Rußland nimmt übrigens jetzt überall dte Anfangs verschmähte Hülfe der kleinen Bundesgenossen in der Türkei in Anspruch. Wie Serbien, toll auch Griechenland in den Krieg gehetzt werden. Man schreibt aus Korfu, daß dort 10,000 Gewehre angekommen sind, welche Rußland der hellenischen Regie-