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J¥o. ISS Freitag, den 8. Juni 18VV.

Kießener IH'iinigcr

Anzeige- unii AmtsIiM für hm Kreis Gieße».

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hl h ei t. Bekanntmachung.

Die von ortsfremden hier in Arbeit stehenden Gesellen und Dienstboten vom 1. Januar d. I. an zur Klinikkasse zu leistenden Beiträge werden nicht mehr von hiesigen Polizeidienern, sondern von dem Sparkassediener Johannes Reeh dahier gegen Behändigung der von dem Verwalter des academischen Hospitals unterschriebenen Quittungen erhoben, was wir hiermit zur Kenntniß der Betheiligten bringen.

Gießen am 30. Mai 1877.

Großherzogliche akademische Administrations-Commission.

Wasserschleben.

3158)

Schäffer.

Aolitisch

Deutschland.

Darmstadt, 5. Juni. Auf die Interpellation der Abgg. Heinzerling, Hirschhorn und Königer, die Verwaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach Einführung der Reichsjustiz-Gesetze betreffend, hat der Präsident des Ministe­riums der Justiz nachfolgende Antwort ertheilt:1) Dem Unterzeichneten ist nichts davon bekannt, daß beabsichtigt werde, von Seiten des Reichs die Ver­waltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit in den einzelnen Bundesstaaten gletch- mäßig zu regeln, und er glaubt bezweifeln zu dürfen, daß zur Einführung einer Reichs-Notariats Ordnung vor dem Zustandekommen eines einheitlichen bürger­lichen Gesetzbuchs für das deutsche Reich geschritten werden wird. 2) Nach unserer Partikular - Gesetzgebung bezüglich des Grund - Eigenthums, des Hypo­theken und Grundbuchs-Wesens wird es nicht wohl thunlich, auch in dem In­teresse der Staats-Angehörigen nicht gelegen sein, das Notariat in den diessei­tigen Provinzen einzuführen, da zu einer sicheren Durchführung der Gesetze die Mitwirkung der Gerichte nicht entbehrt werden kann. Man beabsichtigt des­halb nicht, das Notariat in den diesseitigen Provinzen des Großherzogthums einzuführen, glaubt vielmehr, daß den Gerichten die Verwaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu belassen sei. Ob es möglich sein wird, besondere richterliche Beamte für die Verwaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu bestellen und hierdurch eine Trennung der freiwilligen Gerichtsbarkeit von der streitigen und Straf-Rechtspflege zu ermöglichen, darüber ist eine bestimmte Entschließung noch nicht gefaßt. Es sind über diesen Gegenstand bereits Gutachten der Gerichte eingezogen worden. Die Regierung wird aber veranlaßt sein, über diese wich­tige und schwierige Frage vor ihrer Entscheidung noch weitere Gutachten ein­zuziehen; und es wird ihr von Jntereffe sein, auch die Ansicht der Landes- Vertretung darüber zu vernehmen."

Darmstadt, 6. Juni. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben in der verflossenen Nacht mit Unterbrechung gut geschlafen. Das Fieber war mäßig, jedoch ist eine mehr und mehr hervorgetretene bedrohliche Schwäche der Herzkraft und des Pulses dadurch nicht vermindert.

Seeheim, 6. Juni 1877.

Professor Seitz. Dr. Göring.

Das Befinden Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs ist seit heute Vormittag nach Umständen recht befriedigend. Herzthätigkeit und Puls haben an Kraft gewonnen. Der Appetit ist etwas wiedergekehrt.

Seeheim, 6. Juni 1877.

Professor Seitz. Dr. Göring.

Darmstadt, 6. Juni. Die Nr. 27 des Großherzoglichen Regierungs­blatts hat folgenden Inhalt:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Erbach, die Niederschla­gung der Hälfte der Umlagen der Gemeinde Airlenbach, im Kreise Erbach, für 1876 betreffend.

2. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das Jahr 1877 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen in den Gemeinden des Kreises Heppenheim.

3. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das Jahr 1877 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürfnissen in den israelitischen Religions-Gemeinden des Kreises Alzey.

4. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

5. Namensveränderungen.

6. Ertheilung von Erfindungspatenten.

7. Dienstnachrichten. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 25. April dem Schullehrer Johannes Gremm zu Haar­hausen die Gemeinde-Schulstelle zu Melbach, am 1. Mai dem Schullehrer Friedrich Combecher zu Hatterode die erste Gemeinde-Schulstelle zu Groß- Felda, am 2. Mai der Schulamts-Aspirantin Auguste Wörner, geborene Baltz, aus Fürth und der Schulamts-Aspirantin Louise Leonhard aus Darmstadt, Lehrerinnenstellen an den städtischen Schulen zu Darmstadt, am 3. Mai dem Schullehrer an der Gemeindeschule zu Münster, Adam Hktzel, eine Lehrerstelle an der kath. Schule zu Bingen zu übertragen.

8. Versetzung in den Ruhestand. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 11. April den Lehrer an der ersten Gemeinde-

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schule zu Horchheim, Johannes Ebner, auf sein Nachsuchen, am 28. April den Schullehrer an der Gemeindeschule zu Wöllstein, Johannes Andel, auf sein Nachsucheu, am 3. Mai den Schullehrer an der zweiten Gemeindeschule zu Heßloch, im Kreise Worms, Heinrich Joseph Hinneschiedt, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand zu versetzen.

9. Concurrenzeröffnung. Erledigt ist: die zweite Gemeinde-Schulstelle ni Münster, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalt von 771 43

Dem Herrn Fürsten zu Asenburg-Birftein steht das Präsentationsrecht zu.

10. Sterbefälle. Gestorben sind: am 30. Januar der Lehrer i. P. An­dreas Roßmann zu Darmstadt; am 10. April der Schullehrer Paul Rausch zu Reichelsheim i. d. W.; am 11. April Cer kath. Pfarrer Laurenz Eser zu Mainz; am 13. April der Bezirksstrafgerichts-Director Karl Wirth zu Darm­stadt ; an dems. Tage der Pfandmeister Babel zu Langen.

Berlin, 5. Juni. Der Kaiser ist mit dem Kronprinzen und dem Prin­zen Albrecht heute Nachmittag 2 Uhr zur Jubelfeier des Königs-Greuadier- Regiments nach Liegnitz abgereist. Die Reise nach Ems ist nunmehr definitiv auf den 14. d. Mts., Abends 93/4 Uhr, festgesetzt.

Berlin, 5. Juni. DemReichs-Anz." zufolge ist die Meldung einzel­ner Blätter von einem Etiquettenstreit zwischen dem deutschen Botschafter Prinzen Reuß und dem Großvezir Edhem Pascha, welcher unterlaffen habe, den Besuch des Botschafters vor Ueberreichung seines Beglaubigungs-Schreibens zu erwi­dern, ohne jede Begründung. Prinz Reuß sei am 26. Mai durch den Sultan empfangen worden und Edhem und Savfet Pascha hätten seinen ersten Besuch am 23. Mai erw dert.

Berlin, 6. Juni. Eine Schlacht ist bei Erzerum bevorstehend; Mukhtar Pascha's Position ist verzweifelt. Ein russisches Lager unter Pawlowolczysk wird an der österreichischen Grenze zusammengezogen.

Berlin, 6. Juni. Der russische Botschafter, Graf Schuwaloff, ist gestern Abend hier eingetroffen.

Graf Schuwaloff reist heute Mittag nach London weiter. Auch der Botschafter v. Oubril wird von Petersburg demnächst hier zurückerwartet.

München, 5. Juni. Die von demCorrespondenten" in Nürnberg gestern telegraphisch gemeldete Nachricht aus München von einem bevorstehen­den Wechsel im Ministerium des Aeußern kann aus zuverlässiger Quelle als unbegründet bezeichnet werden.

Hesterreich.

Wien, 5. Juni. Die an England gerichtete letzte russische Note wurde dem Grafen Andrassy abschriftlich mitgetheilt.

Wien, 5. Juni, Abends. DerPolit. Corresp." wird aus Bukarest telegrapbirt: Die beabsichtigte Begrüßung des Kaisers von Rußland durch den Fürsten von Serbien dürfte unterbleiben. Das Schreiben des Letzteren, in welchem er die Absicht ansspricht, sich dem Kaiser vorzustellen, ist bisher noch nicht beantwortet. Die Ruffen werden demnächst in den meisten Städten am Donau-Ufer den Belagerungs-Zustand verkünden.

ZSelgien.

Brüssel, 5. Juni. In der Repräsentanten-Kammer erklärte heute der Minister des Auswärtigen auf die Interpellation Fröre-Orban's, der päpstliche Nuntius habe niemals die Sprache geführt, welche die klerikalen Blätter ibm zugeschrieben. Seine Worte hätten weder den Sinn, noch die Absicht gehabt, zu den Waffen aufzurufen.

Brüssel, 5. Juni. Durch fast einstimmige Annahme der Fröre-Orban'- schen Tagesordnung desavouirte die Repräsentanten-Kammer die Regierung und die Rechte zugleich den päpstlichen Nuntius und sämmtliche gegen Italien ge­richtete Demonstrationen.

Lüttich, 5. Juni. Der König empfing unter Andern Deputirte und den Provinzialrath. Er betonte dabei wiederholt die schwierige Lage Belgiens. Die früheren Garantieen des europäischen Gleichgewichts seien weggefallen. Belgien müsse selbst seine Unabhängigkeit und seine Nationalität sichern und sei die Regierung daher genöthigt, neue Credite zu Vertheidigungs-Zwecken zu verlangen.