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Dienstag, den 8. Mai

ISO.

Kichener "Mutiger

ingtigt- uni Amtsdllitt fit ie» Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Expedition: Schulstraße, Lit. 8. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Hßeit.

Bingenheim, am 27. April 1877.

Betreffend: Die Abhaltung der Zahltage bei Großh. Rentamt Nidda.

Das Größtmögliche Rentamt Nidda

an die Großherzoqlichen Büraermeistereien des Rentamts-Bezirks.

Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden und im Interesse der Gemeindemitglieder durch die Schelle ortsüblich und hinreichend .bekannt machen zu taffen, daß vom 1. Juni l. I. ab die Zahltage nicht wie seither Freitags und Samstags, sondern Mittwoche und Samstags abgehalten werden. ______________________ Rübe.

politischer T ß e i l.

Keutschland.

Darmstadt, 4. Mai. Die Nr. 22 des Großherzoglichen Regierungs­blatts hat folgenden Inhalt:

1. Gesetz, die Benutzung von Leichen zu wissenschaftlichen Zwecken aus der Landes-Universität betreffend.

2. Gesetz, die Aufhebung der Bestimmungen über die Schadensersatz- Pflicht der Ortseinwohner und Gemeinden bei boshasten Sachbeschädigungen betreffend.

3. Gesetz, die Eheverlöbniffe in den Provinzen Starkenburg und Ober, heffen betreffend.

4. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abände­rung der Statuten der Bank für Süddeutschland betreffend.

5. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die zur Ausfertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ermächtiglen Stellen betreffend.

6. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.

7. Ertheilung eures Erfindungspatentes.

8. Charakterertheilungen.

9. Dicnstnachrichten.

10. Versetzung in den Ruhestand. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 11. April den Schullehrer an der Gemeinde­schule zu Rebgeshain, Philipp Heidenreich, in den Ruhestand zu versetzen.

11. Cvncurrenzeröffnung. Erledigt ist: die Gememdeschule zu Freienseen mit einem jährlichen Gehalt von 771 «A 43 H. Dem Herrn Grasen von Solme-Laubach steht das Präsentationsrecht zu.

Berlin, 4. Mai. Der Reichstag nahm in erster und zweiter Lesung^ ttc Gesetz-Vorlage, betr. den Bau einer Eisenbahn von Teteschen bis zur Saar bahn, an und genehmigte den durch die Errichtung eines Patent Amts veran­laßten Nachtrags-Etat und die Controle des Reichshaushalts fm die Periode vom 1. Januar 1876 bls Ende März 1877. Ferner wurden in zweiter Lesung he Uebersicht der ordentlichen Reichs-Ausgaben, die Einnahmen pro 1875, end­lich die Uebersicht der außeretalsmäßigen, auf den französischen Krieg bezüglichen Einnahmen und Ausgaben pro 1875, die Uebersicht der Einnahmen und Aus­gaben von Elfaß-Lothriugen pro 1875, die Rechnung der Oberrechnungs-Kamn er­raffe pro 1875 und die Zusammenstellungen der von den Regierungen ferner- weit liquibirten, aus der französischen Kriegs-Contlibution zu ersetzenden Beträge genehmigt. In dritter Lesung wurden genehmigt das elsaß-lothringische Wkw- steuer-Gesetz und der elsaß-lothringische Etat; ferner der Antrag Becker-Lasker, betr. den Zeugnißzwang, die Vorlage über die Verwendung des Reingewinns ans dem Generalstabswerk über den Krieg von 1870 und endlich das Patent- Gesetz. Bei letzterem wurde auf Antrag Lasker's das zweite Alinea des § 2 gestrichen, wonach im Auslaiide amtl'ch herausgegebene Patent-Beschreibungen £en öffentlichen Druckschriften erst nach 3 Monaten seit dem Tage der Her- aiisgabe gleichstehen sollten. Alles Uebrige wurde nach den Beschlüssen der zweiten Lesung angenommen. Der Gesetz-Entwurf über die Erwerbung zweier Grundstücke in Berlin für das Reich wurde in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung mit 138 gegen 90 Stimmen nach den Beschlüffe» der zweiten Lenmg angenommen. Im Laufe der Debatte erklärte Lasker im Namen seiner freunde, daß sie nur deshalb dem Entwürfe zustimmten, um einen Platz für das Reichstags Gebäude zu sichern. Er wünsche eine Aeußeruug der Regierung darüber, ob dieselbe nach dieser Erklärung die Beschlüffe der zweiten Lesung acclptire. Reichensperger, Römer, Schorlemer-Alst und Richter sprachen gegen den Gesetz-Entwurf, Letzterer, indem er die schwankende Haltung der national; liberalen Partei in dieser Frage kritisnte, während Wehrenpfennig die Haltung seiner Partei rechtfertigte. Es folgen sodann Petitionen, die sämmtlich nach den Anträgen der Eommission erledigt werden. Ferner wurden die noch ausstehen­den dritten Brrathungen der kleineren Gesetz-Entwürfe debattelos erledigt, und darauf die Session durch eine von dem Präsidenten des Reichskanzler-Amis, Hofmann, verlesene kaiserliche Ordre geschlossen. Der Präsident v. Forckenbeck schloß die Session sodaun mit einem dreifachen Hoch auf den Kaiser.

Karlsruhe, 3. Mai. Authentische Mutheilung der Antwort des Großherzogs auf den Trinkspruch Sr. Mgj. des Kaisers bei der Jubiläums­

feier: Ew. Majestät sage ich meinen innigen Dank für die mich hochbeglücken- den, ehrenden, ja, ich darf wohl sagen, für die liebreichen Worte, mit deren Allerhöchstdieselben Ihren Empfindungen einen so gütigen Ausdruck gaben. Ich vermag nicht zu sagen, wie sehr die vielen Kundgebungen der Liebe, welche mir von allen Seiten so reichlich zu Theil geworden, mein Herz dankbar bewegen. Besonders schätze ich mich glücklich, die Theilnahme E'v. Majestät an meinem Jubiläum als hohe Auszeichnung preisen zu dürfen. Die Anwesenheit meiner kaiserlichen Schwiegereltern bei der Feier erhöht mir den Werth derselben in bedeutendem Maße. Es würde mich zu we't führen und wäre auch nicht am Platze, im Einzelnen Alles auszuzähleu, was mir in den 25 Jahren meiner Regierung an Gnade und Segen von Gott zu Thcil geworden. Ebensowenig vermag ich alle die Beweise von väterlichem Wohlwollen und großer Güte näher zu bezeichnen, welche mir von Ew. Majestät- in diesen langen Jahren zu Theil geworden sind. Aber zwei schwerwiegende Ereigniffe dieses Zeitabschnittes in meinem Leben heute bervorznheben, ist mir eine werthe Pflicht. Majestät haben mir in hochbeglückendem Vertrauen das theuerste Geschenk, das Sie be­sitzen, Ihr Kmd, Sie haben mir. mit ihm häusliches Glück geschenkt, mein Leben verschönt, bereichert, geschmückt und versüßt. Ihre Tochter, meine theure Gemahlin, ist mir durch treue Liebe in schweren und guten Zeiten zum Trost, zur Kraft und zum Segen geworden. Das Andere, was mich heute bewegt, ist die Erinnerung an die Zeit, die mir den Vorzug vergönnte, bei der Wieder­aufrichtung des deutschen Reiches mitzuwirken, ja die mir den Vorzug verlieh, zu Ew. Majestät heute nicht nur als zu dem hohen Verwandten, sondern als zu dem ehrwürdigen Haupte des deutschen Reiches, dem Träger der lange ruhen­den Krone eines neuen erblichen deutschen Kaiserthums reden zu dürfen. Ew. Majestät haben rühmend des Antheils gedacht, den die Söhne dieses Landes an den blutigen Siegen genommen, welche zu der neubegründeten Ordnung führten, deren wir uns nun zu erfreuen haben. Möge es Ew. Majestät be- schieden sein, noch lange Zeit in Frieden sich dieser Erfolge zu erfreuen und als Schützer über dem deutschen Reiche Ihre geweihte Hand walten zu laffen. Von diesen Gesinnungen erfüllt, glaube ich den Empfindungen meiner geehrten Gäste zu entsprechen, wenn ich Sie einlade, unserem erhabenen Kaiser ein freudiges Hoch zu bringen. Se. Majestät der Kaiser lebe hoch!

Straßburg, 4. Mai. In einer Audienz, welche der Landes-Ausschuß bei dem Kaiser hatte, hielt Präsident Schlumberger folgende Anrede an den Kaiser: Ew. Majestät wollen uns erlauben, unsere Befriedigung auszusprechen über die neuesten Beschlüffe bezüglich vieler unserer Mitbürger, die ausgewan- dert waren und in ihre Heimath zurückkehren möchten. Es ist dies eine für viele Familien und für das ganze Land wichtige Angelegenheit und es wäre sehr zu wünschen, daß für die Ruhe der Familien diese Wiedereinbürgerungen noch mehr erleichtert würden und daß den Rückkehrenden ein Erlaß der gegen sie ausgesprochenen Verurtheilungen gestattet werden könnte. Ew. Majestät wollen wir danken für die nach Initiative der kaiserlichen Regierung durch den Reichstag angenommene Erweiterung unserer Attributionen. Diese Enschließung, den Landes-Ausschuß zum gesetzgebenden Körper zu erheben, gibt uns die Ueber- zeugung, es werde in nicht zu ferner Zeit auch möglich werden, unsere Insti­tutionen zu weiterer Selbstständigkeit des Landes als Bundesstaat mit Straß­burg als Landes-Hauptstadt innerhalb ter Reichs-Verfassung zu entwickeln. Wir würden uns glücklich schätzen, wenn für Erreichung dieses unseres sehnlichsten Wunsches wir auch fernerhin auf das Wohlwollen Ew. Majestät rechnen dürsten.

Hesterreich.

Wien, 4. Mai. Im Abgeordnetenhause des Reichsrathes wurde die Interpellation Giskra's vom Minister v. Soffer folgendermaßen beantwortet: Die Haltung der Monarchie bei Ausbruch des Krieges ist dieselbe, welche während der Dauer der orientalischen Wirren confequent beobachtet ist. Ihre Bemühungen für die practiscbe Verbesserung des Looses der christlichen Bevöl­kerung der Türkei sind allseitig gewürdigt. Gleichzeitig waren ihre Bestrebungen auf Erhaltung des Friedens gerichtet, und als diese sich unmöglich zeigte, auf die Localisirung des Krieges. Die österreichisch-ungarische Regierung sieht sich mmmehr vor die doppelte Aufgabe gestellt: einmal, Alles aufzubieten, damit eine europäische Complication vermieden werde, und weiter: bezüglich der Folgen