jtfoe ®S9. Mittwoch, den 7. November 1877.
chicheiler Mureiger
A«M- wb Amtsblatt fit bell Kreis Gießen.
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Amtlicher HHeit. Bekanntmachung.
Nachstehende- wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gießen am 5. Novbr. 1877.
Großherzogliches Kretsamt Gießen.
Dr. Boekmann.
III. periodische Mittheilung bezüglich der Kinderpest pt Geisenheim und Eibingen, Kegierungs-AezirKs Wiesbaden.
In Verfolg unserer Mttlheilung vom 25. October c. I. C. 4412 bringen wir weiter zur allgemeinen Kenntniß, daß sich am 26. d. Mts. in Elbingen leider ein zweiter Rinde, pestfall in einem Gehöfte gezeigt hat und constatirt worden ist, welches entfernter von dem Gehöfte liegt, in welchem der erste Pestfall constatirt worden, so daß hier die Weiterverbreitung über Straßen und andere Gehöfte hinweg erfolgt ist. Die in diesem zweiten verseuchten Gehöfte befindlich gewesene eine Kuh und eine Ziege sind an demselben Tage getödtet und verscharrt worden. Da dies das Gehöste des Bürgermeisters W allenstein ist, welcher gleichzeitig als Ortskommissor fur.girt hatte, so mußte demselben das letztere Amt abgenommen werden und ist solches einem zuver- lässigen Gendarmen übertragen worden. Am 27. d. Mts. wurde ein dritter Pestfall an der einen im Stalle befindlichen Kuh des Peter Joseph Fen del in Eibingen in einem Gehöste constatirt, welches wiederum mit Ueberspringung mehrerer Straßen und Gehöfte sowohl von demjenigen des rc. Riedel als auch des Wallenstein entfernt ist.
Da nach diesem Auftreten der Rinderpest in drei von einander durch Straßen und Gehöste getrennten Besitzungen in Ebingen angenommen werden konnte, daß die Rinderpest nach und nach auch in den übrigen Gehöften zum Ausbruche kommen werde, sämmtliches Vieh bereits infiztrt sei und daß das noch nicht befallene Vieh nicht erhalten werden könne, so hat die am 27. in Eibingen gerade anwesende Kommission unter Vorsitz des Herrn Regierungs-Präsidenten v on Wurm b, (welche aus dem Retchs- kommissar, dessen technischlm Betrath und dem Regierungs-Kommissar nebst Landrath bestand) zur Vermeidung der Wetterverschleppung der Rinderpest auf andere Ortschaften, die Verfügung der absoluten Gemarkungssperre über Eibingen und die Tödtung alles Rindviehs, der Ziegen und Schafe begutachtet, welchem Beschlüsse die Königliche Regierung betgetreten ist.
Dieser Beschluß ist außer den angeführten Gründen durch die besondern Verhältnisse in Eibingen veranlaßt worden, weil in den umliegenden Gemarkungen die Weinlese in 10 bis 12 Tagen begrünt, bis dahin die Gehöfte desinfiztrt sein können und die Bewohner von Eibingen, meist unbemittelte Tagelöhner des im Ganzen dürf
tigen Ortes, ihrem so nothwendigcn Erwerbe, durch Aushülse in ändern Gemeinden während der Weinlese und im Tagelohne, ungehindert nachgehen können. Rcchdem die absolute Sperre der Gemarkung Eibingen und die Tödtung alles Rindviehs, der Ziegen und Schafe angeordnet worden, wird heute, da das Ausweisen der erforderlichen Gruben eine frühere Ausführung nicht ermöglichte, die Tödtung der xesamrnten Wiederkäuer, nämlich der noch vorhandenen 75 Stück Rindvieh, 104 Ziegen und 2 Schafe erfolgen.
Außerdem sind bereits 5 Stück Rindvieh aus den beiden zuerst constattrten Seuche- gehöften früher getödtet worden. Bemerkt wird hierbei, daß Eibingen etwa 700 Einwohner und 45 bis 50 Gehöste zählt.
Die Desinfizirung der beiden ersten verseuchten Gehöfte ist bereits erfolgt, diejenige des dritten wird voraussichtlich heute beendet werden und demnächst unausgesetzt mit der Desinfizirung der übrigen als seucheverdächtig angenommenen Gehöste in Eibingen, in welchen Wiederkäuer gestanden haben, sortgefahren werden.
Dieselbe erfolgt unter Leitung des Departements-Thierarztes durch den herangezogenen Kreis-Thierarzt Kolb aus Dillenburg. Außerdem sind dem Landrath zur besseren Durchführung der polizeilichen Anordnungen drei auswärtige Gendarmen zur Verfügung gestellt worden.
Irr Geisenheim ist seit der letzten Mittheilung noch in einem Gehöfte, und zwar in einem der nicht zur Evacuirung bestimmten Häuser-Komplexe die Rinderpest ousgr'- brochen, in Folge dessen am 23. drei Stück Vieh getödtet worden sind.
Seitdem ist ein miur Pestfall in Geisenheim nicht constatirt, so daß hier das Erlöschen der Pest gehofft werden darf.
In Geisenheim sind bis jetzt von 272 Stück Rindvieh in 151 Gehöften, Im Ganzen 129 Stück Rindvieh und außerdem 37 Ziegen und 2 Hammel getödtet worden. Von en 70 zu desinfifirenden Gehöften waren bis zum 28. d. Mts. 18 Gedöste des- ii fizül und vom Departements-Thierarzte abgenommen, 3 beinahe fertig gestellt und 22 Gehöfte in Arbeit genommen und werden die Desinfektions-Arbeiten unausgesetzt gefördert.
Wiesbaden, den 30. October 1877.
Königlich Preußische Regierung, Abtheilung des Innern.
v. Meusel.
Aolilisch
Aerrtschland.
Darmstadt, 4. November. Se. König!. Hoheit der Großberzog haben allergnädigst geruht :
Am 29. Octbr. den Revisor bei der 2. Abtheilung der Justificatur Großh. Oberrechnungs-Kammer Adam Schnudt zum Generalreceptor des Mainzer Universitäts- und Stipendien-Fonds, und den Hospital - Rentamtmann i. P. Gustav Ludwig August Valentin Dittmar zum Oberrechnungs-Revisor bei der 2. Abtheilung der Justificatur der Oberrechnungs Kammer zu ernennen.
Berlin. In französischen Blättern und Köpfen fängt wieder ein von Deutschland beabsichtigter Angriffskrieg gegen la pauvre France bedenklich an zu spuken. Die „Post" tritt diesen Hirngesptnnsten in einem Artikel entgegen, in welchem es u. A. heißt:
Die in Frankreich laut werdenden Befürchtungen, als plane Deutschland einen Angriffskrieg, beruhen auf völliger Unkenntniß der Verhältnisie. In Deutschland denke Niemand an einen Krieg gegen Frankreich. Wir würden uns jedoch eines unverzeihlichen Leichtsinns schuldig machen, wenn wir uns nicht vorsichtig rechtzeitig von der Tragweite der neuesten Ereignisse in Frankreich Rechenschaft ablegen wollten. Die Alternative, ob die Conservativen oder Republikaner siegen, sei gleichbedeutend mit Ruhe oder Unruhe, vielleicht sogar mit Frieden oder Krieg. Ruhe, wenn die Republik nicht durch einen Gewaltstreich zu Grunde gerichtet wird; fortdauernde Unruhe, ja Möglichkeit eines Krieges, wenn die unter dem römischen Banne vereinigten Bonapartisten und Royalisten an die Regierung kommen. Darum ist im Jntereffe der Aufrechterhaltung des Friedens zu wünschen, daß Marschall Mac Mahon die Consoli- dirung der Republik als die vornehmste Aufgabe seiner Regierung betrachte.
Berlin, 2. November. Die deutsche Reichsregierung hat der Regierung von Nicaragua wegen der bekannten „Eisenstuck-Affaire" ein Ultimatum gestellt, welches folgende Forderungen enthält: 1) zu veranlassen, daß die an den Attentaten vom 23. October und 9. November v. I. betheiligten Individuen verfolgt und den Gesetzen gemäß auf das Schärfste bestraft werden; 2) gegen die der Verschleppung der Processe schuldigen Beamten und besonders gegen den, durch deffen Einwilligung oder Nachlässigkeit der rc. Leal die Polizeiwache erhalten, sofort das Strafverfahren einleiten, dieselben ihrem Vergehen gemäß bestrafen lassen und solches officiell dem deutschen Geschäftsträger anzuzeigen ; 3) wegen der erwähnten Vorgänge an den deutschen Vertreter 30,000 Dollars zu zahlen, die alsdann zur freien Verfügung des deutschen Consuls in Lyon gestellt werden, und 4) als Genugthuung und öffentlichen Beweis des Bedauerns der Nicaraguensischen Regierung über das Vorgefallene die deutsche Consular-Flagge in näher mit dem Geschäftsträger zu vereinbarender Weise zu saluttren, Forderungen, die im Falle der Verschleppung erhöht
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und durch Entsendung von Kriegsschiffen erzwungen werden würden. Da diese Forderungen von der Regierung von Nicaragua abgelehnt wurden, hat der deutsche Gesandte Nicaragua verlaffen und es sind, wie das „Berliner Tagebl." berichtet, deutsche Kriegsschiffe zur Vollstreckung der Execution in die dortigen Gewässer abgegangen.
— Ueber den Buchhändler Erlecke, welcher in Brüssel wegen einer ziemlich dunklen Tocumenten-Angelegenhett sich in Haft befindet, schreibt man der „WeserZtg." : Erlecke begann im Sommer dieses Jahres die Veröffentlichung einer Serie „von osficiellen und privaten Aktenstücken" unter dem hochtönenden Titel: „In tyrannos !“ Den Anfang derselben bildete eine Schrift: „Wird die Schweiz eine preußische Provinz?", in welcher angeblich Noten des Fürsten Gortschakoff an den Fürsten Bismarck, Enthüllungen preußischer Spione und dergleichen publicert wurden. Darunter befand sich auch ein Brief des Redac- teurs der „Germania", Herrn Majunke, an einen Pfarrer in Hanau, der von dem angeblichen Verfasser sofort sür eine infame Fälschung erklärt wurde. Aus verschiedenen Andeutungen in der Broschüre war zu ersehen, daß der Verfaffer das angeblich in seinen Händen befindliche Documenten-Material zu Erpressungen benutzen werde. Diese Vermuthung hat der Vorgang in Brüssel bestätigt.
Berlin, 5. November. Gerüchtweise verlautet, es sei eine russische Note vorhanden, betr. die neue Ordnung in der Türkei. Offictöse versichern, der Czar verzichte auf Eroberungen; der Sultan sowohl, als Kaiser Alexander seien zu Unterhandlungen geneigt; die Diplomatie hält indeß den Zeitpunkt nicht für günstig.
Breslau, 3. November. Nach der „Schles. Preffe" erhielt Kanonikus Künzer von dem päpstlichen Staats - Secretär Simeoni ein Schreiben, worin ihm wegen der Befolgung der Mai-Gesetze die fernere Ausübung priesterlicher Functionen untersagt wird.
Oesterreich.
Wien, 3. November. Das deutsche Anerbieten betreffs Verlängerung des bestehenden Zollvertrags erscheint hier unannehmbar, hauptsächlich wegen der Nothwendigkeit, den Ausgleich vor Jahres-Ende abzuschließen. Oesterreich wird das Anerbieten ablehnen, dagegen auf den ältern Antrag zurückgreifen, wonach mit Deutschland als der meistbegünstigten Nation ein Vertrag abzu schließen wäre.
Wien, 4. November. In der gestrigen Abend-Sitzung des Ausgleichs- Ausschuffes gab der Handelsminister v. Chlumetzky bezüglich des Abbruches der Verhandlungen mit Deutschland eine Erklärung ab, welche im Wesentlichen mit der gemeldeten Ausführung der „Montags-Revue" übereinstimmt. Ferner thetlte der Minister mit, daß die Verständigung mit Ungarn in allen Punkten erreicht sei.


