1S77.
der Loosung ausgeschlossen und ihr
sich der Prüfung
eines Glücklichen.
Für die im
spätestens bis zum 1. Februar 1877
Der Nachweis
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Mädchen zur Stühe der er kleinen Familie in Postsecrelair Troms-
ersckienene Nr. 13
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stiligen an ihrem Domicii Personen kann der Vcr- (lanqbaren und couranten, Gebrauchs-Artikels unter ; Provision übertragen Nebenverdiensi ersordert noch FaLkenninih. Ami- innerbalb 8 Togen franco , S. 333. poste re- sruhe (Äaden) ein zu-
machen zu laffcn.
Gießen, den 4. Januar 1877,
Erscheint täglich mit Ausnahme M Montag«, «xpedition: Schuistraße, Ltt, B. Nr. 18.
rris vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. mit Brmgerlohn. Durch die Post bezogen virrieljähAtch » Mark i» Pf.
Großherzotzliches Kreisamt Gießen I. V.:
Dr. Hoffmann, Regierungsrath.
"-G.Mt.n°u-dm. ‘'(Mer. V. «Blir und Suvstlui<i>i!ttli<ii Arablskl
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Betreffend: Den einjäbrig Freiwilligen Militärdienst. -
Diejenigen Militärpflichtigen, welche als etnjährr g FrefwMige Micn wollen, und^'m^r oßserz o g^hum Ug und 91 der Ersatz- 24 der Ersatz-Ordnung vom 28. Septbr. 1875 (9ieg.«5Bl. £lT-,55 18 ) kiest 8 „?.t dem' Aniüaen daß die Bestimmungen über die Pflichten
Ordnung enthaltenen, nachstehend im Auszuge untgetheilten Bestimmungen °Bfm«ksam g . antrin'in den §§ 93 und 94 I. c. enthalten sind.
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s«•««.. w» ****«""'m-.-. -<»• unterziehen wollen, als auch für die, welche auf Grund eines Schulzeugnisses den Berechttgungsschem nachsuchen.
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ersten Militärpflichtjahres schriftlich zu melden.
Dieser Meldung sind beizusügen:
b) ein Et!willÄn"A-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurusteu und zu verpflegen, srTnAhninflr1Pn nns döbercn
c) ein Unbescholt-nheitsz-ugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, »•■«If*’“1«?' f.MeSDienft“
Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, sür alle übrigen Zungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte 1 behörde auszustellen ist.
Sämmtliche Papiere sind im Original einzureichen. , ,„T , . . ,n. <T,. „ <3>;pa entweder durch
4. Außerdem bleibt die wissenschaftliche Befähigung für den -,nzahr,g srnwulligen Dienst noch nach uwetfen. D,es kann entweder cy
Beibringung von Schulzeugniffen oder durch Ablegung einer Prüfung vor der Prufungs-Commisston geschehe - g..f5t.ia.lna na*aclritien
5. Der Meldung bei der Prüfungs-Commission sind daher entweder die Schulzeugnisse, durch welche die wisiechchastliche Bf ,g g kl werden kann (§. 90) beizufügen, oder cs ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ouszusprechen.
Die Einreichung der Zeugnisse darf bis zu dem unter Nr. 1 genannten äußersten Termin ausgesetzt werben.
In dem Gesuche um Zulassung zur Prüfung ist anzugeben, in welchen zwei fremden Sprache,4d-r sich,Meldende geprüft se,n will (Aul. 2. §. 1). Auch hat der sich Meldende einen selbst geschriebenen Lebenslauf beizusugen.
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s. 91. Nachweis der wiffenschaftlichen Befähigung durch Prüfung. .. &
1. Wer die wissenschaftliche B-fähigu,^ für den einjährig freiwilligen Dienst durch eine Prüfung nachweisen will, hat sich auf Vorladung der Prufungs-
2. Äff’ÄT“ Ä*. w ..d.r. - N* Dn- »I- - » «*
jahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüsung spätestens bis zum 1- August angebracht werden-
§. 89. Nachsuchung der Berechtigung.
Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht » o t bd 11 c n b e t c m 1 7 ? c b e n 8 j ab t ua ,gcfu wer^^ „bringen rc. derselben istbeiVerlust des Anrechts spätestens bis zum 1- April des ersten MlUtärpsUchtiahre« , 1 » 23 0 24.)
Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüfungs-Commission nachgesucht, m deren Bezirk der^Wehrpflichtige p «Ibruar des
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der unter Nr. 2 bezeichneten Prufungs-Commisston spätestens bis zum üevruar
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Ätschen !der"welch-^hinsichttich^ch!°^ z^r'KimAtt oder' ihr» Befreiung^v!m
ren Jahren geborenen, welche sich noch nicht zur Musterung^gestell h / dauernden Aufenthalt haben, oder in demselben als Studenten,
Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten und entweder ^/^^^sbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen Lehrburschen Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lchranstal- ' oder Trmit au sich behu s Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle 'n der Zeit
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Darmstadt, den 7. December 1876. , , .
Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige.
Der Vorsitzende:
von Marquard, Reg.-Rath.!


