1873.
Donnerstag, den 4 October
No. 930
2 Uhr:
MeßeM Hlnzeiger
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A«M- uni AmtsM für iku Kreis Gießen
1877.
21. Division
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Deutschland.
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6. Dienstnachrichten. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- anädiast geruht: am 10. Scptbr. dem Lehrer an dem Progymnasium zu Laubach Dr. Heinrich Eiseuhuth die Stelle des Rectors an der Mittelschule für Knaben zu Darmstadt, dem Dr. Wilhelm Kellner zu Hanau die erste Lehrerstelle an der erweiterten Volksschule zu Hungen, dem Pfarramts - Candidaten Heinrich Wilhelm Gauert aus Ibbenbüren, im Königreich Preußen, dermalen zu Hungen, die zweite Lehrerstelle an der erweiterten Volksschule zu Hungen, dem Schullehrer Johann Philipp Bausch zu Steinberg die Gemeinde-Schul- stelle zu Asbach, dem Schullehrer Jacob Hofmann zu Wald-Michelbach die Gemeinde-Schulstelle zu Trösel, dem Schullehrer Wilhelm Ludwig Heeß zu St. Johann die zweite Gemeinde-Schulstelle zu Rieder-Flörsheim, dem evang. Psalramts-Candldaten Heinrich Döring aus Allmenrod die evang. Pfarrsteüe zu Breungeshain, dem Schullehrer Georg Friedrich Gremm zu Rieder-Stoll die Gemeinde-Schulstelle zu Schlitz zu übertragen; an dems. Tage den Schulverwalter Edmund Hari mann aus Laudenberg, im Großh. Baden, zum Lehrer an der Vorschule des Gymnasiums und der Realschule zu Worms, den prov. Lehrer Clemens Theisen aus Wetzlar zum Lehrer an der Realschule zu Gießen, beide unter Belassung in der Kategorie der Volkeschullehrer, den prov. Reallehrer Ludwig Münch aus Groß-Gerau zum Lehrer an dem Gymnasium zu Darmstadt zu ernennen; an dems. Tage den von der Gesammt-Famllie der Frhrn. Riedesel zu Eisenbach auf die evang. Pfarrstelle zu Landenhausen prä- seniirten evang. Pfarrer Reinhard Mickel zu Möhrenbach, im Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen, für diese Stelle, den von den Frhrn. Riedesel zu , Eisenbach auf die Gemeinde-Schulstelle zu Altenburg präsentirten Schullehrer , Wilhelm Biedenkopf zu Ehringshausen für diese Stelle zu bestätigen; am , 14. Septbr. dem Schullehrer Daniel Hahn zu Neckar-Steinach die erste evang. i Schulstelle daselbst zu übertragen.
Blatts hat folgenden Inhalt: _
1. Bekanntmachung Großherzoglicher Provinzial - Directwn Rhetnhesten, den NuSschlag des Gehalts des Rabbinen zu Bingen für das 2. Semester betreffend.
2. Ordensverleihungen.
3. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder s^rden.
4. Namensveränderung.
5. Exequatur-Erthetlung.
vierteyührlich 1 Warf 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bergen »iarfeljiihrlich 2 Mark 50 Pf.
sah zur Stärke der Weiße,
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7. Charakterertheilungen. „
8. Dienstentlassungen. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- guädigst geruht: am 10. Septbr. den Schullehrer an der evang. Schule zu Seligenstadt, Friedrich Gerold, auf Nachsuchen mit Wirkung vom 16. Novbr. 1877 an aus dem Dienste, am 14. Septbr. den Lehrer an der dritten Schul- stelle zu Fränkisch-Crumbach, Peter Schnellbacher, auf sein Nachsuchen mit Wir - kuna vom 21. Novbr. 1877 an aus dem Dienste zu entlaßen.
9. Versetzung in den Ruhestand. Sc. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 10. Septbr. den Schullehrer an der Gemeindeschule zu Nonnenrotb, Friedrich Nürnberger, auf sein Nachsuchen m den Ruhestand zu versetzen.
10. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die erste Gemeinde-Schulstelle zu Rebgeshain mir einem Gehalt von 685 Jl. 71^; die erste Gemeinde- Schulstelle zu Büttelborn mit einem Gehalt von 857 JL 14^; die erste Gemeinde-Schulstelle zu Dauernheim mit einem Gehalt von 857 JL.14,; tie Gemeinde-Schulstelle zu Offenthal mit einem Gehalt von 43,$. Dem
Herrn Fürsten zu Menburg-Birstein steht das Präsentationsrecht zu; die rtang. Pfarrstelle zu Hopfgarten. Dotationsmäßiger Gehalt 1386 J&, bie efcang. Psarrstelle zu Glauberg. Dotationsmäßiger Gehalt 1790 De« Herrn Grafen zu Stolberg-Wernigerode und Gedern steht das Prasentattonsrecht zu dieser Stelle zu; die erste Gemeinde-Schulstelle zu Ober-Hilbersheim mit emem
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Gießen am 29. September
Betreffend: Die Herbstübungen in 1877. _
Das Gropherzoglichc Krcisamt Gieße»
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Diejenigen Großherzoglichen Bürgermeistereien, in deren Gemeinden anläßlich der jüngst stattgehabten Herbstmanöver Truppen der wesend gewesen sind, wollen das nachstehende Schreiben zur Kenntniß der Gemeinde-Angehörigen bringen.
' Dr. Boekmann.
Darmstadt, 30. September. Einem von dem Abgeordneten Dumont I am 16. Juni v. I. gestellten Antrag, die Kammer wolle die Großherzogliche i Staatsregierung ersuchen, die Ernennung der Polizeicommiffäre als städtischer Polizeibeamten in den Städten Darmstadt und Gießen den städtischen Verwaltungen noch den Bestimmungen der Städteordnung an Händen zu geben, beantragte der vierte Ausschuß, wie bereits früher kurz mitgetheilt, zur Zeit keine Folge zu geben. Die Erwägungsgründe des Ausschuffes sind nach dem von dem Abgeordneten Ufinger erstatteten Bericht die folgenden: Sollte dem Antrag stattgegeben werden, so könnte dies natürlich nur auf dem Wege einer gesetzlichen Abänderung des Art. 57 der Städteordnung geschehen, dessen erster Absatz: „Wenn die Regierung, wozu ihr jederzeit das Recht ^uftebt, die Handhabung der Lokalpolizei einem besonderen Beamten übertragt, so hat der Staat den Gehalt die es Beamten, sowie der ihm etwa beigegebenen und untergeordneten Polizeicommiffäre zu tragen" — von der zweiten Kammer mit gegen 2 Stimmen angenommen worden ist. Bei dieser bedeutenden Majorität mußte es für den Ausschuß von Jntereffe sein, zu erfahren, ob im Schooße der Stadtverordneten-Versammlungen der Städte Darmstadt und Gießen schon ähnliche Wünsche laut geworden sind, wie solche von dem Abgeordneten Dumont in seinem vorliegenden Antrag ntedergelegt worden sind. Die von dem Bench - erstatter in dieser Beziehung eingezogenen Erkundigungen aus zuverlässigen Quellen hatten das Ergebniß, daß ein im März 1876 bei der Stadtverordnetem Versammlung in Gießen eingebrachter ähnlicher Antrag, wie derjenige des Abgeordneten Dumont, nxhezu mit Einstimmigkeit abgelehnt worden ist und daß die Stadtverordneten-Versammlung in Darmstadt sich über einen solchen Antrag noch gar nicht schlüssig gemacht hat- Unter diesen Umständen und da es nicht räthlich erscheinen dürste, die kaum erst in das Lebm getretene Stadte- ordnuna jetzt schon, und nachdem genügende Erfahrungen über deren Anwend- barkeit noch gar nicht gesammelt sind, in einer urnvichtigen Singularität mi einer neuen Belastung der Stadtkaffen der Städte Darmstadt und Gießen aus dem Wege der Gesetzgebung zu ändern, hält es der Ausschuß, ohne sich tm Uebrigen aus das Materielle des Antrags einzulaffen, vorerst nicht für sachgemäß, der Kammer die Annahme des Dnmont'schen Antrags zu empfehlen, und zwar um so weniger, als in den Motiven zu Art. 57 der Städteordnung ausdrücklich bemerkt ist, „daß die Wiederaufnahme des Vorbehalts der Neber- tragung der Lokalpolizei an staatlich bestellte Beamten um so mehr unbedenklich erschienen sei, als die Regierung wegen der erforderlichen Geldbewilligung nur unter ständischer Evntrvle davon Gebrauch machen könne."
Darmstadt, 1. October. Die Nr. 42 des Großherzoglichen Regienmgs-
Erschrfnt tLattch «tt Äuitttbme bei Morr-tagS.
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----------- "" Gießen, den 1. October 1877.
Betreffend: Die Verwerthung der Sterbfallszählkarten für die Ermitteluiig des Gesundheitszustandes.
Das Großherwaliche KmS-Gesu»dheltsamt Gieße»
an die Großber-oalichen Standesämter Beltershain, Garbenteich, Göbelnrod, Grüningen, Hattenrod, Nieder-Bessingen, Ober-Bessingen, Ovenhausen, Novheim a. d. Horloff, Röthges, Ruttershausen, Saasen, Steinbach, Treis a. d. Lumda, Watzenborn.
Wir ersuchen Sie um alsbaldige Einsendung der Sterbfallszählkarte» aus den Monaten Juli und August nebst den betreffenden Todeszeugntffen. Sollten während der genannten Zeit Sterbfälle in Ihren Bezirken nicht vorgekommen sein, so ist eine durchstrrchene Zählkarte hierher emzuschicken.
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Abschrift' Frankfurt a. M., 21. September 1877.
Die überaus herzliche und entgegenkommende Aufnahme, welche die Truppen der 21. Division bei dem soeben beendigten Herbstmanöver und auf den
Märschen zu demselben in den von ihnen berührten Kreisen der Provinz Oberheffeu gefunden haben, veranlaßt mlch, Großherzogliche P^ovmzlaldirectron zu
bitten dei/betreffenden Kreisen und Gemeinden im Namen der Osficiere und Mannschaften unseren lebhaften und herzlichen Dank sowie die Versicherung
aussvrechen zu wollen, daß die dort verlebten Tage bei allen Trnppentheilen in freundlicher Erinnerung bleiben werden.
w 0 (gez.) v. Thile, Generallieutenant und Divisions Commandeur.


