Ho. s. Donnerstag, den 4. Januar 1877.
chiekcncr HWiger
Anzeige- imb A«jsM für its Kreis Gieße«.
Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags» Gxpe-itionr Schulstraß's, Lit. B. Nr. 18.
Preis vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Poft bezogen vierteljährlich 3 Mark 50 Pf.
Amtlicher Hheit.
M e k a n n t m a ch u n g.
I < ^Die Reichstagswahlen betreffend.
Nachdem der Unterzeichnete für die vorstehenden Reichstagswahlen zum Wahlcommissär des ersten Wahlkreises des Großherzogthums, bestehend aus den früheren Kreisen Gießen, Grünberg und Nidsta ernannt worden ist, so bringt derselbe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß
Sonntag den 14. Januar 1877, Vormittags 11 Uhr, in dem Sitzungssaale des Rathhauses zu Gießen die Durchsicht der Protocolle über die Wahlen in den einzelnen Wahlbezirken und die Zusammenstellung des Resultats der Wahlen stattfinden und sodann das Ergebniß der Wahl öffentlich verkündigt werden wird.
Der Zutritt zu dem Local steht jedem Wähler frei.
Gießen, den 2. Januar 1877.
Der Wahlcommissär:
v. R ö tf c r, Provinzial-Director.
Gießen, den 3. Januar 1877.
Betreffend: Die Reichstagswahlen.
. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
f an die Groscherzoglichen Bürqermeistereien
Allendorf an der Lahn, Allendors au der Lumda, Bellersheim, Beltershain, Beuern. Birklar, Garbeuteich, Geilshausen, Gießen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Heuchelheim, Hungen, Lauter, Lich, Muschenheim, Odenhausen, Röthges, Ruttershausen, Saasen, Steinbach, Stockhausen, Treis an der Lumda und Weitershain.
Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 4. December 1876 binnen 3 Tagen b ei Meidung von 3 Mk. Strafe.
v. Röder. .
Gießen, den 29. December 1876
zu erledigen.
v. Röder.
Betreffend: Darstellung über den Zustand der Schulen, hier Verwendung des Geldbetrags der Schulstrafen für unerlaubte Versäumnisse. ,
Die Großherzogliche Kreis-Schul-Commission Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Unsere Aufiage in rubricirtem Betreff, Anzeiger Nr. 288, ist von denjenigen Schulvorständen, welche noch im Rückstände sind, innerhalb 3 Tagen
" Gießen den 29. December 1876.
Betreffend: Darstellung über den Zustand der Schulen, hier der für Schulhausbauten entstandenen Kosten in den Jahren 1874, 75 und 76.
Die Großhcrzogliche Kreis-Schul-Commisswn Gießen
an vie Schulvorstände des Kreises.
Wir erwarten von denjenigen Schulvorständen, welche unserer Auflage in rubricirtem Betreff, Anzeiger Nr. 287, noch nicht nachgekommen sind, Erledigung derselben innerhalb 3 Tagen.
v. Röder.
politisch
Deutschland.
Berlin, 2. Januar. Die in der Sitzung des Reichstages am 15. December v. Js. von dem Abg. Liebknecht aufgestellte Behauptung, „daß in neuester Zeit Kreuzbandscndungen, die von Seiten des socialistischen Central-Wahl- Comttäs nach Kirchhain adressirt wurden, in der Stadt Finsterwalde von der dortigen Postbehörde direct der Polizei überliefert worden sind", ist unrichtig. Eine ähnliche Beschuldigung gegen das Postamt Finsterwalde, wie solche der Abg. Liebknecht ausgesprochen, ist in der Nr. 27 der Zeitschrift „Vorwärts" enthalten gewesen. Auf den Antrag des Postamtes in Finsterwalde und unter Zustimmung des Rechtsbeistandes der Oberpost-Direction in Frankfurt a. d. O. ist die König!. Staatsanwaltschaft in Luckau bereits unterm 12. Decbr. v. Js. ersucht worden, gegen die Redaction der Zeitschrift „Vorwärts" das Strafverfahren wegen Verleumdung einzuleiten.
Darmstadt, 30. Decbr. Die Nr. 56 des Großherzoglichen Regierurrgs- blatts hat folgenden Inhalt:
1. Finanzgesetz für die Jahre 1876, 1877 und 1878.
2 Verordnung, die Aushebung der Ober-Medicinal-Direction und die Organisation der Medicinalbehörden, sowie die Bildung der Medicinalbezirke betreffend.
3. Verordnung, die Fortführung der Grundbücher, insbesondere die dafür zu vergütenden Gebühren betreffend.
4. Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtministeriums, die Bestellung der Wahlcommissäre für die Wahlen der Abgeordneten zum deutschen Reichstag betreffend.
, Zur Leitung der Wahlen der Abgeordneten zum deutschen Reichstag sind in Gemäßheit des § 24 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 folgende Wahlcommissäre bestellt worden:
er T K e i l.
1) für den ersten Wahlkreis — bestehend aus den vormaligen Kreisen Gießen, Grünberg und Nidda — der Großh. Provinzial-Director Freiherr v. Röder zu Gießen;
2) für den zweiten Wahlkreis — bestehend aus den vormaligen Kreisen Friedberg, Vilbel und Büdingen — der Großh. Kreisrath Kekul6 zu Büdingen;
3) für den dritten Wahlkreis — bestehend aus den vormaligen Kreisen Alsfeld, Lauterbach und Schotten — der Großh. Kreisrath v. Kopp zu Lauterbach;
4) für den vierten Wahlkreis — bestehend aus den vormaligen Kreisen Darmstadt und Groß-Gerau — der Großh. Regierungsrath v. Marquard zu Darmstadt;
5) für den fünften Wahlkreis — bestehend aus den vormaligen Kreisen Offenbach und Dieburg — der Großh. Kreisrath v. Grolman zu Offenbach;
6) für den sechsten Wahlkreis — bestehend aus den vormaligen Kreisen Bensheim, Erbach, Lindenfels und Neustadt — der Großh- Kreisrath Usinger zu Bensheim;
7) für den siebenten Wahlkreis — bestehend aus den vormaligen Kreisen Heppenheim und Wimpfen, sowie aus dem Kreise Worms — der Großh. Kreisrath Lotheißen zu Worms;
8) für den achten Wahlkreis ■— bestehend aus den vormaligen Kreisen Bingen und Alzey, sowie aus dem Friedensgerichtsbezirk Wörrstadt Kreises Oppenheim — der Großh. Kreisrath Parcus zu Bingen;
9) für den neunten Wahlkreis — bestehend aus dem Kreise Mainz und dem Friedensgerichtsbezirk Oppenheim — Kreises Oppenheim der Großh° Provinzial-Director Geheimerath Dr. Goldmann zu.Mainz.
5. Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtministeriums, die Organisation der Medicinalbehörden betreffend.
6. Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtministeriums, den Ausschlag


