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Freitag, den 3. August
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Aszkize- eai AmishKtt fit des Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags» Expedition r Schulstraße, Lit. R. Nr. 18.
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Deutschland.
Aus dem Großherzogthum Heffen, 30. Juli. Je nach dein Standpunkte der Urheber wird der Spannung, mit der man begreiflicher Weise auch die Vorgänge erwartet, welche der Wahl eines katholischen Landesbischvss vorhergehen werden, mit sehr verschiedenen Darstellungen der Rechtsnormen zu genügen gesucht, auf denen sich das Verhalten der beiden betheiligten Factoren, der Staatsregierung und des Mainzer Dom-Capitels, bewegen können oder werden. Die geschichtlich feststehenden Thatsachen, so interesiant sie auch im Allgemeinen sind, leiden dabei so wesentlich, daß eine auf unverfängliche Quellen gestützte Darstellung nicht ohne Bedeutung ist. Da muß nun zunächst hervorgehoben werden, daß die sog. „Vorläufige Uebereinkunst mit dem Bischof von Mainz" vom August 1854, welche den durch die Bulle von 1821 und 1827 beabsichtigten Rechtszustand wesentlich berührt, nur mit dem Vorbehalt der Zustimmung des Papstes abgeschlosien war. Am 23. März 1855 gelangte das Aktenstück von Rom wieder an den Bischof, dem die Regierung (am 19. April 1856) ihre Bereitwilligkeit erklärte, auch auf die gesteigerten Forderungen einzugehen. Der darauf von Letzterem besorgte Entwurf wurde am 9. Juni 1856 nach Rom gesandt. Er kam nicht zurück. Die Regierung ließ den Bischof ge währen, und während nach langem Drängen am 8. November 1860 den Stän den der werthlose, vom Papst verworfene Entwurf von 1854 vorgelegt wurde, handelte der Bischof nach der vom Papste erweiterten „Convention", d. h. seine Entscheidung blieb maßgebend (auch gegen die Negierung); bei der Besetzung der Pfründen, der unbeschränkten Gerichtsbarkeit über Geistliche und in Ehesachen (auch mit bürgerlicher Wirkung), in der Errichtung von Fakultät, Seminarien und dergl. Anstalten, der obersten Leitung des Schulwesens u. s. w. Namentlich hebt die päpstliche Redaktion von 1855 in dem Artikel XIII jene Bestimmungen der Bulle ad Dominici gregis custodiam auf, welche dem Landesherrn gegen ihm mißfällige Besetzung des bischöflichen Stuhles, des Dom- Decanats, des General-Vicariats, der Capitular- und Präbendar-Stellen das Recht der Verwerfung sicherte. 1866 erklärte, durch die bekannten Umstände gedrängt, der Bischof, auf diese „Convention" zu verzichten, aber, wie aus seinen Erklärungen an die Regierung hervorgeht, meinte er damit nur die Form, nicht nur die Materie seiner „Rechte." Die Lage blieb thatsächlich beim Alten bis zur Einführung der Kirchengesetze (1875). Nach diesen kann im Großherzogthum ein Kirchenamt nur einem Deutschen übertragen werden, der wissen schastlich gebildet und der Staatsregierung nicht mißfällig ist, und bleibt die Mitwirkung des Staates bei Besetzung kirchlicher Aemter, so weit sie auf besonderen ^iechtstiteln beruht, Vorbehalten. Da es nicht zweifelhaft, daß von der einen Seite die päpstlichen Vorschriften, Seitens der Regierung die maßgebenden Vorrechte der Krone, die Gesetze und Rechtstitel bei den Versuchen zur Besetzung Les bischöflichen Stuhles sestgehalten werden, so ist die längere Dauer der Sedisvacanz um so wahrscheinlicher, als die auf die oberrheinische Kirchenprovinz berechnete Bulle des Papstes vom 23. August 1873 (Romanns pon- tifex) alle kanonischen Bedenken beseitigt und die Verwaltung der Diöcesen auch ohne Bischöfe ermöglicht. Eine andere, nun freilich brennender gewordene Frage ist die, ob die Regierung einer sich so gestaltenden Sachlage gegenüber nicht zu erwägen haben wird, ob und in wie weit die Grundbedingungen und Rechtsnormen, welche den Staat zur Ergänzung der Bisthums - Dotation verpflichten, noch vorhanden oder durch die päpstliche Willkür beseitigt sind. Nicht minder wichtig wird bei längerem Provisorium der geistlichen Verwaltung der Diöcese und dem durch die erwähnte Bulle ermöglichten unmittelbaren Einfluß der römischen Camarilla auf die Besetzung der Pfarrstellen und die Verwaltung der Spiritualien die Anwendung und vielleicht auch eine Ergänzung der Kir- chengesehe werden. Es wäre arge Täuschung, sich die Lage recht einfach und leicht vorzustellen. Gibt man klerikalerseits nur in einem gewisien Punkte nach, so könnte der thatsächliche Beweis hervortreten, daß unsere Gesetze nicht ausreichen, um die Besetzung des Mainzer Stuhles mit einem möglicher Weise noch verschiedeneren orthodoxen Charakter als der letzte Bischof war, zu verhindern. Wie man indeflen versichert, wäre in dieser Richtung schon etwas geschehen, indem die Wahl des Dom-Capitulars Dr. Moufang zum Bisthums- Verweser der Regierung vorschriftsmäßig angezeigt worden wäre. (Köln.Ztg.)
Marburg, 31. Juli. Die 350jährige Jubiläums-Feier der Universität wurde heute durch Reveille und Choral-Musik vom Schloßthurm herab eingeleitet. Sodann bildete sich der Festzug, bestehend aus Studenten verschiedener Corps, den eingeladenen Ehrengästen, den Professoren und Docenten, den städtischen Behörden und Bürgern, dann den studentischen Verbindungen, alten Herren früherer Verbindungen und endlich den Burschenschaften. Dazwischen drei Musik-Corps. Der Festzug bewegte sich zum Marktplatze, woselbst nach Aufführung der Jubel-Ouverture von Weber Profeffor Cäsar die Festrede hielt. Derselben folgte wieder eine Musik-Aufführung und Gesang. Später wurde im Ritter-Saale und im Bücking'schen Garten der von den Stadt-Behörden gebotene Früh-Trunk eingenommen, wobei eine sehr gehobene Stimmung herrschte. Unter den Studenten gab sich die größte Eintracht kund. Die Zahl der Fest-
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinqerlakm. Durch die Post bezogen vierreljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Theilnehmer betrug mehr als tausend. Der Ober-Präsident, Freiherr v. Ende war durch einen Todesfall leider verhindert, am Feste theilzunehmen.
Berlin, 31. Juli. Die „Nordd. Allg. Ztg." erfährt aus bester Quelle, daß die militärischen Maßnahmen, welche etwa Seitens der österreichischen Regierung beschlossen werden sollten, einen nur beschränkten Umfang haben und sich auf vier Divisionen erstrecken werden. Von Seiten Oesterreichs werde damit in keiner Weise ein Verlaffen der bisherigen neutralen und reservirten Haltung beabsichtigt, noch weniger würden diese, sowie etwa noch folgende Anordnungen die vortrefflichen Beziehungen tangiren, welche zwischen den Höfen von Wien und Petersburg bestehen.
Berlin, 31. Juli. Der türkische Botschafter, Sadullah Pascha, ist ermächtigt, die aus einem Wiener Blatte in Berliner Zeitungen übergegangene Nachricht von einem Blutbade unter den Christen von Jenitzagra und Covarna formell zu dementiren mit dem Hinzufügen, einige vereinzelte Ermordungen schienen als Grundlage der Nachricht gedient zu haben.
Hesterreich.
Wien, 1. August. Der gestrige Kron-Rath hat die Vermehrung der Grenz-Truppen um 30,000 Mann im Princip beschlossen. Der Zeitpunkt der Durchführung ist dem Grafen Andraffy anheimgestellt. Graf Andraffy hat überhaupt die vollste Zustimmung des Kron-Raths zu seiner Orient-Politik erhalten. Die vornehmsten eventuellen Fälle für eine Vermehrung der Grenz- Truppen sind: dringende Gefahr eines Christen-Gemetzels, Ausstand in Serbien und österreich-feindliche Schritte Serbiens und Montenegros. — Die österreichischen Consuln in Adrianopel und Philippopel sind beauftragt, die Consular- Archive nach Konstantinopel zu bringen. — Es geht das Gerücht, daß Aarifi Pascha entlassen sei.
Irankreich.
Paris, 31. Juli. In dem heute gehaltenen Ministerrathe machte der Minister des Auswärtigen, Herzog v. Decazes, wichtige Mittheilungen bezüglich der orientalischen Angelegenheiten.
England
London, 31. Juli. Im Unterhause erklärte Schatzkanzler Northcote auf eine Anfrage Whalley's, es sei nicht nothwendig, beim Hause einen Special- Credit zur Bestreitung der Kosten der letzten Truppen-Sendung und der Verstärkung der Flotte im Mittelmeere zu beantragen. Diese Kosten seien gering, und sei es noch sehr zweifelhaft, ob überhaupt die Nothwendigkeit sich geltend machen werde, noch weitere Mittel im Laufe des Jahres zu fordern; gegenwärtig sei es nicht nothwendig. Er habe keine weiteren Erklärungen betreffs der Ansichten und Absichten der Negierung hinsichtlich des orientalischen Krieges abzugeben, auch erscheine es ihm nicht zweckmäßig, sich mit den russischen Zeitungen in eine Controverse über die Gewaltthaten der russischen Truppen ein- zulaffen. Wolff kündigte an, er werde am Freitag beantragen, an die Regierung eine Adresse folgenden Inhalts zu richten: Das Unterhaus, wenn es auch die bisher eingehaltene Neutralität Englands vollkommen billige, erachte es doch bei der gegenwärtigen Sachlage im Orient für geboten, Maßregeln zu ergreifen zur Wahrung und Aufrechterhaltung der in den Verträgen über die Regelung der Donau-Schifffahrt und über das Recht der Durchfahrt durch den Bosporus, sowie der Dardanellen übernommenen Verpflichtungen.
London, 31. Juli. Im Parlamente wurden weitere diplomatische Schriftstücke über von den Ruffen verübte Grausamkeiten vorgelegt. Eine Depesche des britischen Consuls aus Schumla vom 24. Juli berichtet: Die Ruffen reizen die Bulgaren zu den schrecklichsten Mißhandlungen der Muselmänner auf. Unter Anderem sei es vorgekommen, daß den Letzteren die Augen ausgestochen und die Augenhöhlen mit Brod ausgefüllt wurden. — Eine Depesche des britischen Botschafters Layard an Lord Derby vom 24. Juli meldet: Der Sultan richtete ein Schreiben an Layard, worin er den Wunsch ausspricht, die Königin Victoria möge ihren Einfluß bei dem russischen Kaiser dahin geltend machen, daß die schrecklichen Grausamkeiten der Russen gegen Männer, Weiber und Kinder eingestellt würden. Er könne nicht glauben, daß der Kaiser von Rußland einen Krieg zu führen wünsche, welcher die Ausrottung eines Volkes bezwecke und einem Raubzug gleiche. Eine Depesche Layard's vom 18. Juli berichtet: Die von den Consuln bestätigten Nachrichten über Niedermetzelungen beruhen ohne Zweifel auf Wahrheit, obgleich er es für möglich halte, daß Manches darin übertrieben sei. Eine Mittheilung des englischen Militär-Bevollmächtigten auf dem asiatischen Kriegsschauplätze, Kemball, bestätigt die Nachrichten über die Maffacres in Bajazid, erklärt dagegen die Meldung über die Grausamkeiten in Ardahan für unwahr.
Amerika.
New-Aork. Wie bereits telegraphisch gemeldet wurde, hat der Strike auf der New-Iork-Central- und Erie-Linie, sowie auf den südcanadischen Bahnen nachgelaffen, so daß der Handel von New-Aork wieder auszuleben beginnt und


