JWo TLL. Freitag, den 2 November 182V»
Aießener Anzeiger
AMige- Md Amtsblatt für dk« Kreis Gießen.
Dreis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Erscheint tLglich mit Ausnahme deS Montags V^psditionr Schulstraße, Lit. 8. Nr. t8.
Amtlicher Höeil.
B e k a n n t m a ch u n a.
c>n dem Budget des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen für das Jahr 1877 sind vorgesehen:
1. 5 Stipendien L 100 JC. an junge angehende Landwirthe, welche eine der Ackerbauschulen zu Alsfeld oder Friecberg oder einen Wresen
2. Zu" SubvmtÄn^an^jMge" Leute, welch- den Obstbaumwärter-Cursus an irgend einer Anstalt besuchen, unter der Bedingung, daß diese nach Beendigung des Cursus ihren Wohnsitz im Großherzogthum £>eficn behalten = 400 Jt.. r.
Etwaige Bewerber um eine dieser Bewilligungen haben sich innerhalb 4 Wochen bei dem Unterzeichneten zu melden und werden die Herrn Bürgermeister des Kreises ersucht, dieser Bekanntmachung in ihren Gemeinden thunlichste Verbreitung zu geben.
Gießen, am 18. October 1877. „ . m ,
Der Direktor des landwirthschaftüchen Bezirks-Vereins Gießen.
Dr. B o e k m a n n.
den
beim
neu Unterrichts-Localitäten erfolgen kann.
Darmstadt, am 26. August 1877.
Großherzogliche Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbverein.
Fink. Busch.
geliefert werden.
Das Schulgeld beträgt für die ganze Unterrichtszeit — 30 «X und ist Beginn des Curses voraus zu bezahlen.
Anmeldungen zur Aufnahme wolle man möglichst frühzeitig und längstens bis zum 30. Oktober l. I. schriftlich bei der unterzeichneten Stelle oder auch mündlich auf dem Büreau derselben — Neckarstraße 3, im III. Stock — bewirken, da die Zulassung der Schüler nur nach Maßgabe der Vorhände-
Landes - Baugewerkschule Darmstadt.
Die im vorigen Jahre mit einer Staats-Subvention begründete Landes- Baugewerkschule zu Darmstadt beginnt ihren zweiten Jahres-Cursus am 15. November l. I., welcher 4 Monate, also bis zum 15. März 1878 andauert.
Dieselbe soll, zwischen Handwerkerschule und Polytechnikum die Mitte haltend, insbesondere Bauhandwerkern, sowie Maschinen- und Mühlenbauern Gelegenheit bieten, sich die für einen selbstständigen Gewerbebetrieb erforderlichen tbeoretischen Kenntnisie und die nothwendigen Fertigkeiten im Zeichnen und Entwerfen von Plänen für die praktische Ausführung zu erwerben. Auch soll die Baugewerkschule zur Ausbildung von Werkineistern, Parlieren, Bauaufsehern rc. dienen.
Der Unterricht wird an den Werktagen während der ganzen Tageszeit von folgenden Herren ertheilt: Architekt Profesior Hermann Müller, Profesior Dr. Nell, Architekt Kuhlmann, Ingenieur Reuter, Techniker L. W. Möser, Hondelslehrer Peters und Bildhauer Fölix.
Die Schule wird von jetzt an 2 Klassen umfassen mit folgenden Unterrichts-Gegenständen : Freihand- und geometrisches Zeichnen, Darstellende Geometrie <einschl. Schattenconstructionen und Perspective), Bauconstructtons- lehre (einschl. Stabilitäts. und Festigkeitsberechnungen), Elemente der Maschinen- Constructionen, Fachzeichnen, Entwerfen von Bauanlagcn, kunstgewerbliches Zeichnen, technisches Rechnen, Algebra, Geometrie, Feldmeßkunst (einschl. Trigonometrie und Planzeichnen), gewerbliche Buchführung, Theile der Bauführung, insb. Materialienkunde und Anfertigen von Kostenvoranschlägen, Grnndlehren der Physik und Mechanik, Modelliren in Thon, Holz rc-
Die Unterrichtslocale befinden sich in einem für die Schule besonders errichteten Neubau, unfern von den Bureaulocalitäten, der Bibliothek und der
Bedingungen zur Aufnahme sind:
1) Für die untere Abtheilung, die I. Klasse: In der Regel werden nur solche Schüler ausgenommen, welche eine mindestens einjährige Beschäftigung in einem technischen Gewerbe Nachweisen können; Ausnahmen hiervon werden nur in besonderen Fällen gestattet. Dagegen wird von den Aufzunehmenden nur der Nachweis der Kenntnisse verlangt, welche den von der Oberklasse einer Volksschule Entlaffe- nen zukommen sollen, damit jedem strebsamen Handwerker die Anstalt zugänglich werde.
2) Für die obere Abtheilung, die II. Klaffe, muß außerdem der Nachweis einer gehörigen Kenntniß der niederen Arithmetik, einer angemeffenen Fertigkeit im Freihand- und geometrischen Zeichnen, sowie in der Lösung einfacher Aufgaben der darstellenden Geometrie, und der Befähigung sich im Deutschen gehörig schriftlich verständlich machen zu können,
technischen Mustersammlung des Gr. Gewerbvereins, so daß die letzteren von Schülern besucht und geeignet benutzt werden können.
politisch
Deutschland.
Darmstadt, 29. October. Durch Allerhöchste Decrete vom 18. October wurden ernannt: der Landgerichts-Assessor zu Gießen, Wilhelm Hofmann, zum Landrichter in Herbstein, der Landgerichts-Assessor zu Nidda, Adolf Wege- lin, zum Landrichter in Laubach.
Durch Allerhöchstes Decret vom 24. Octbr. wurde der Landgerichts-Assestor Gustav Pilger, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt. Durch Allerhöchstes Decret vom 29. October wurde der Landgerichts-Assessor zu Herbstem, Eberhard Krauß, zu desten Dienstnachfolger ernannt.
Durch Allerhöchstes Decret vom 29. October wurde dem Advocat-Anwalt bei den Gerichten zu Mainz, Dr. Alexis Dumont, die nachgesuchte Entlassung ertheilt.
Berlin, 30. October. Sitzung des Abgeordnetenhauses. Der angekündigte Gesetz-Entwurf, betr. die Aufnahme einer Anleihe zu Staatsbauten in Höhe von 126,745,000 Mk. ist nunmehr eingegangen. Abg. Meyer begründet die Interpellation, betr. die Ausführung des Vorbehalts im S ^7 des Einführungs-Gesetzes zur Esncurs-Ordnung. Minister Dr. Friedenthal erklärt, die Regierung sei von der Dringlichkeit der Regelung dieser Frage überzeugt. Er sei principaliter der Meinung, daß dieselbe im Wege der Reichs-Gesetzgebung zu ordnen sei. Eine Regelung durch die Landes-Gesetzgebungen würde empfindliche Schäden sowohl für die Pfandbrief-Institute, wie auch für das Publikum nach flch ziehen. Die vorbereitenden Arbeiten im Reiche seien auch bereits im Gange. Die Nachweisungen der Resultate über die Veranlagung zu der Elassen- und clasfificirten Einkommensteuer pro 1877/78 werden der Budget-Eommisfion überwiesen. Hiernach gelangt der Nachtrags-Etat pro 1877/78 zur ersten Beratung. Abg. Benda wünscht, daß der Reichstag vor dem Landtage zusammentrete zur Regelung und Feststellung der Matricular-Beiträge. Finanzminister Camphausen bemerkt dagegen, daß eine erneute Aenderung dieses Verhältnistes vorerst unthunlich sei. Hierauf folgt die erste Berathung des Etats von 1878/79. Richter beantragt die Absetzung der Vorlage von der Tagesordnung, da das Anleihe-Gesetz soeben erst eingegangen und der Inhalt desselben noch nicht ge-
er H h e i l.
nau bekannt sei. Finanzminister Camphausen erklärt, um Mißverständntffen vorzubeugen, das Anleihe-Gesetz sei auf längere Zeit als nur auf das nächste Jahr berechnet. Die Absetzung der Vorlage wird beschloffen. Im Laufe der Debatte erklärte der Finanzminister in Betreff der zur Sprache gebrachten Steuer-Reform, er könne nicht näher darauf eingehen, da eine Erhöhung der direeten Steuern nicht beabsichtigt sei. Uebrigens werde die Frage im Reichstage zur Diseussion gelangen. Toit werde es am Orte sein, nähere Aufschlüffe über die Zwecke und Ziele der Reform zu geben. Bei der nun folgenden ersten Berathung der Wege-Ordnung ergreift der Abg. Richter das Work gegen dieselbe, da erst die Landgemeinde-Ordnung voransgehen müffe. Abg. Rauchhaupt spricht für die Vorlage, hält aber ebenfalls die Landgemeinde-Ordnung für notwendig. Er will nicht, daß durch Herstellung der Wege-Ordnung später die Landgemeinde- Ordnung erschwert werde. Minister Achenbach weist den Vorwurf des Vorredners, daß die Wege-Ordnung die Nullificirung der Selbstverwaltung bedeute, zurück. Die Aufstellung von Normativ-Bestimmungen sei im Hause und im Lande gewünscht worden. Uebrigens hätten die einzelnen Landestheile die Be- fugniß, Abweichungen von den Bestimmungen zu beschließen. Eine Bevormundung der Gemeinden sei mit denselben nicht bezweckt worden. Der Minister hofft, die Commission werde sich von der Möglichkeit des Zustandebringens der Wege-Ordnung überzeugen. Abg. Meyer spricht für die Vorlage und gegen die Ausführungen des Abg. Richter. Das Haus beschließt Ueberwcisung der Wege- Ordnung an eine Commission von 28 Mitgliedern.
— Die „Nordd. Allg. Ztg." erklärt bezüglich des ihr gemachten Vorwurfs, in einer französischen Republik eine beffere Friedens-Bürgschaft zu erblicken, als in einer klerikale» Dictatur oder Monarchie, daß sie weit entfernt sei, republikanische Velleitäten im Herzen zu tragen. Sie erachte das monarchische Gefühl im deutschen Volke für viel zu tief gewurzelt, als daß eine Republik an unserer Grenze dem Frieden unseres Volkes auch nur annähernd so viel Schaden zu thun vermöchte, als ein diplomatisches, von deutsch-feindlichen Einflüssen unbedingt beherrschtes Gouvernement in Frankreich zu thun gezwungen wäre.


