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Aus Oberschlesien. 14. Oct- Dieser Tage ereignete sich inJnnelin ein höchst hedauernswerther Unfall. Der Nachtposten von dem Commando des 63. Regiments, das noch immer wegen der angeblich in Russisch-Polen und Oesterreich ausgebrochenen Rinderpest unsere Grenzen occupirt. erblickte nämlich von ferne eine Person, welche von der Grenze her eine Kuh führte. In der Meinung, er habe einen Schmuggler vor sich, eilte er jener Person nach und rief sie drei Mal, nach Vorschrrft an Daraufhin er schrak bte Person sehr (es war eine Bauersfrau mit ihrer eigenen Kuh, die sie von der Hütung nach Hause trieb), - anstatt aber stehen zu bleiben, trieb sie ihre Kuh noch mehr an zum schnellen Laufen, was den Nachtposten in seiner Vermuthung, es sei wirk­lich ein Schmuggler, bestärken mußte. Da plötzlich hört der Soldat in nächster Nähe ein Geräusch hinter seinem Rücken- Er dreht sich um und sieht sich augenblicklich von Awei Männern verfolgt. In der Eile drückt er los, der Schuß sitzt und einer von den Zweien fällt. Es war sein eigener Unterofficier, der in Begleitung des betreffenden Lieutenants, die Grenzposten inspicirend, den Vorfall mit dem Verfolgen der Kuh an- aesehen und dem Nachtposten zu Hülfe eilte- Der Soldat ist sofort verhaftet worden und dürfte ohne strenge Bestrafung nicht davon kommen, da er laut Instruction ver- vstichtet war, selbst seine vermeintlichen Verfolger erst dreimal anzurufen und dann erst ru schießen, falls seiner Aufforderung nicht Folge geleistet worden wäre.

Der Skandal Hackländer hat ein sehr trauriges Nachspiel erhalten. In Folge der bestimmten und genauen Mitthetlungen über das Einkommen und die Honorarbe- träae Hackländer's, wie sie nach den Veröffentlichungen seiner Verleger durch die Presse liefen, hat sich die Steuerbehörde in Stuttgart veranlaßt gesehen, diese Summen mit den vom Verstorbenen als sein Jahreseinkommen angemeldeten zu vergleichen. Die Bücher sind sowohl von der Verlagshandlung Kröner wie Hallberger deßwegen von ihr eingesehen worden, ebenso sind amtliche Anfragen an die verschiedenen Zeitungen über die Honorare gerichtet worden, die sie Hackiänder gezahlt Die Untersuchung erstreckt sich bis auf viele Jahre zurück. Es wird aus gutem Munde versichert, daß Hackländer als fein schriftstellerisches Reineinkommen immer nur die 1200 fl. Fixum von Hallberger angegeben und zur Einkommensteuer heranziehen ließ, so daß die Beeinträchtigung des Staates bis zu bedeutenden Summen aufsteigen würde. In Folge besten hat die Untersuchungs-Commission auch bereits das Mobiliar in der Wohnung Hackländer's unter Siegel gelegt. Der Tod desselben verhindert nicht, daß sich die Behörde wegen der ihr entgangenen Steuer an den Nachlaß hält, und da nach dem Gesetz nicht nur die Nachzahlung jener Steuerbeträge erheischt wird, sondern auch der zehnfache Betrag derselben als Strafe ohne Stundung gezahlt werden muß, so ist allerdings zu bcsürch-

ten, daß der Nachlaß Hackländers auf solche Weise völlig in Anspruch genommen und die Familie alsdann der wirklichen Armuth preisgegeben werde. Leider kann man ihr die Schuld nur allein bemessen, ein solches Schicksal heraufbeschworen zu haben, indem sie unnützer Weise die delicateften Angelegenheiten ihres verstorbenen Ernährers der Oeffentlichkeit übergab.

Gültige Privat Banknoten.

Die beschränkenden Bestimmungen des § 43 des Reichs-BankgesetzeS vom 14. März 1875 sind (nach den im Retchsgesetzblatte erschienenen Bekanntmachungen) bezüglich nachstehender Prioat-Notenbanken als nicht anwendbar erklärt worden unb es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutschland, auch außerhalb des­jenigen Staates, welcher denselben die Befugniß zur Notenausgabe ertheilt hat, zur Zahlung gebraucht werden: 1. Badische Bank in Mannheim. 2. Bayerische Noten­bank in München. 3. Bremerbank in Bremen. 4. Breslauer Bank in Breslau 5. Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz. 6. Cölnische Privatbank in Cöln. 7. Danziger Privatbank in Danzig. 8. Frankfurter Bank in Frankfurt am Main. 9. Hannoversche Bank in Hannover. 10. Leipziger Castenverein in Leipzig. 11. Lübecker Commerzbank in Lübeck. 12. Magdeburger Privatbank in Magdeburg. 13. Posener Privatbank in Posen. 14. Sächsische Bank tn Dresden. 15. Bant für Süddeutschland in Darmstadt- 16. Württemberger Notenbank in Stuttgart. Die Verwendung der Noten anderer deutscher Privat-Notenbanken oder Korporationen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebietes, für welches dieselben zugelaffen sind, wird mit Geldstrafe dis zu 150 Mark bestraft.

Seitens der Nationalbank für das Großherzogthnm Luxemburg sind neuerdings auf Reichswährung lautende Banknoten in Abschnitten zu 5, 10 und 20 Mk. ausgegeben worden. Die Verwendung dieser Banknoten zu Zahlungen innerhalb des Reichsgebiets ist nach S 11 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 ver­boten und wird mit Geldstrafe von 50 bis 500 Mk., im Falle gewerbsmäßiger Ver­wendung daneben mit Gefän^niß bis zu einem Jahre bestraft.

. iiMnwmnirii « i wwwrii .»,.«tw »v Handel und Verkehr.

Gründ er g, 27. Oct. Weizen X 11.84, Korn X 8.82, Gerste X 8.67, Hafer X 7.33, Erbsen X 8.54, Linsen, Samen X 18, Kartoffeln. (Alles per 50 Kilo ober 1 Ctr.)

Besondere Bekanntmachung.

Bekanntmachung.

Dienstag den 6. November d. I- sollen im Geschäftszimmer der Garnison: Verwaltung (Nahrungsberg) für das Jahr 1877 rsfp 78/79 nachstehende Reinigungs­urbeiten 2C. im Submissions-refp. Licitations- verfahren vergeben werden, als:

1) Die Reinigung der Casernen-Bett- wäsche,

Vormittags 8y2 Uhr,

2) die Entleerung der Latrine und Mull­grube der Zeughaus-Caserne und des Garnison-Lazareths,

Vormittags 9 Uhr,

3) die Lieferung von Lagerftroh für die Zeughaus-Caserne und das Garnison- Lazareth = 232 Certr.,

Vormittags 9y2 Uhr,

4) die Reparatur der Bettwäsche der Zeughaus: Caserne,

Vormittags 10 Uhr,

5) die Uebernahme des ausgelagerten alten Strohes,

Vormittags 10*/2 Uhr.

Die Bedingungen liegen im diesseitigen Geschäftszimmer zur Einsicht offen.

Gießen, den 31 October 1877. (6104

Grsßherzogliche Garnison-Verwaltung.

Versteigerungen.

Holz-Versteigerung

im Gießener Stadtwalde.

Montag den 5. November 1877, von Morgens 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwalde in den Distrikten Strangswiese, Unterwald, und Bannwald, nachverzeichnetes Holz ver­steigert werden:

Bau-, Werk- und Nutzholz r

8 Eichennämme mit 5,35 Feftmtr. "374 Nadelstämme mit 124,70 Festmtr.

95 Nadelstangen mit 10,81 Festmtr.

Die Zusammenkunft ist an der Strangs- wiese.

Gießen, den 23. October 1877. Grobherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

61W________A. Bramm.___________

Donnerstag den 1. November, Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Ortsgertcht auf frei­williges Ansuchen die den Herrn Philipp Oppermann's Erben gehörigen Grund­stücke, unter den bei der Versteigerung be­kannt gemacht werdenden Bedingungen, an den Meistbietenden versteigert werden.

Gießen, den 24. October 1877.

Großherzogi. Ortsgericht Gießen- 6000)_________Müller.____________

Donnerstag den 1. u. Freitag den 2. Novbr-,

Nachmittags 2 Uhr, ft llen in der Wohnung der verstorbenen Frau August Ninn Seltersweg bet Küfer Faber, nachfolgende, wohlerhaltene Mobilien versteigert werden- Etz kommen zum Aus cebot: Komoden, Glasschrank. Schränke Tische, Sophas, 1 Dtz. gepolsterte Stüble, Rohrstühle, Oelgemälbe, Weißzeug, Küchen gerätbe, Kleidungsstücke u. s. w

Die Gegenstände können von Sonntag Nachmittag angesehen werden.

Gießen, den 27. October 1877.

Großherzogl- Ortsgericht Gießen. 6050) Lüdeking.

Allgemeiner Anzeiger.

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