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Ufo. 1TL Freitag, den 1. Juni 1879.

Kichener Ämciger

Anffize- M AmtÄW sm ü> Kreis Sießr«.

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Amtlicher Ißeil. Bekanntmachung.

L WVAttMSÄÄrr NkS'LDW LÄHWMLSKWW»'«? -* Einwendungen gegen die Anlage daselbst vorgebracht werden.

Gießen, den 29. Mai 1877.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. (8056

v. Röder. __________

Lehrer-Conserenz der vereinigten Conferenz-Bezirke Gießen, Großen-Linden, Lollar, Mittwoch den 6. Juni, Anfang 2 Uhr,

auf dem Schiffenberg.

Gießen, den 30. Mai 1877.

Bückner, Kreisschulinsvector.

stehender Vornamen führen könne.

Darmstadt, 30. Mai. Se. Königl. Hoheit der Großherzog, in Be­gleitung der beiden Flügel-Adjutanten, Hofmarschall Oberst v. Küchler und Major v. Herff, haben sich heute Vormittag zu einem zehntägigen Aufenthalt in das Fürstenlager nach Seeheim begeben.

Berlin, 29. Mai. Außer dem Lieutenant Prinz v. Battenberg erhrel- ten auch die dem Generalstabe der Armee aggregirten Majors v. Liegnitz, v. Villaume und Graf Wedell die Erlaubniß des Kaisers, dem Feldzuge im russischen Hauptquartier beizuwohnen. DerKreuz-Ztg." zufolge wäre die Cabinets-Ordre wegen Verstärkung der Elsaß-Lothringischen Garnisonen voll zogen. Es heißt, zwei in der Rheinprovinz stehende Infanterie-Regimenter, ein rheinisches Jäger-Bataillon und zwei Kavallerie-Regimenter, wurden davon berührt.

Berlin, 30. Mai. DasArmee-Verordn.-Blatt" enthält die kaiserliche Cabinets-Ordre vom 25. Mai, betr. die Verstärkung der in dem Reichslande garnisonirenden Truppen. Im Eingänge der Ordre heißt es: Nachdem ich während meiner Anwesenheit im Reichslande mich überzeugt habe, daß die zett

Darmstadt, 28. Mai. DieDarmst. Ztg." schreibt: Ueber die Verpflichtung zur Anzeige der Vornamen eines neugeborenen Kindes bei dem Standesbeamten sind fortwährend irrige Ansichten verbreitet, welche denBe­theiligten (durch genaue Befolgung der in dieser Hinsicht bestehenden gesetzlichen Vorschriften leicht vermeidbare) Schwierigkeiten bereiten. Die Eintragung eines Geburtssalles sott zwar regelsweise auch die Vornamen des Kindes enthalten; § 22 Abs. 3 des Reichsgejetzes über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung gestatten indessen für den Fall, daß die Vornamen eines Kiu- des ziir Zett der Anzeige noch nicht feststanden, dieselben nachträglich und läng­stens binnen zwei Morurten nach der Geburt anzuzeigen. Es kommt nun vielfach vor, daß die Anzeigenden dem Standesbeamten bei der Anzeige des Gebiirtsfalles einen oder mehrere Vornamen des Kindes augeben und dann innerhalb oder auch »ach Ablauf der zweimonatlichen Frist an den Standes­beamten das Verlangen richten, statt des bereits eingetragenen Vornamens einen andern oder außer dem bereits eingetragenen Vornamen weitere, dem Kinde etwa bei der Taufe gegebene Vornamen eiuzutragen. Diesem Verengen dürfen die Standesbeamten aber nicht stattgeben, weil sie nach dem Gesetze nicht berechtigt sind, eine einmal vollzogene Eintragung ohne Weiteres abzuan­dern. Eine Abänderung oder Vervollständigung bereits eingetragener Vornamen kann im Großherzog'.hum vielmehr nur im Wege einer von Sd. Königl. Hoheit dem Großherzog gestatteten Namensveränderung erfolgen. Es kann darum den zur Namengebung berechtigten Personen (Vater, bezw. Mutter oder Vormund eines Kindes) zur Vermeidung nachträglicher Verhandlungen nicht dringend ge- nug empfohlen werden, darauf Bedacht zu nehmen, daß bei der Anzeige eines Gcburtsfalles nur diejenigen und alle diejenigen Namen angegeben werden, welche das Kind nach der feststehenden Absicht der zur Namengebung Berech­tigten auch führen soll. Haben dagegen ausnahmsweise die zur Namengebung Berechtigten zur Zeit der Geburtsfalls-Anzeige noch keinen in allen Beziehungen feststehenden Entschluß hinsichtlich der dem Kinde beizulegenden Vornamen ge­faßt, dann ist es zweckmäßiger, die Vornamen des Kindes nicht gleichzeitig mit der Geburtsanzeige^ sondern vielmehr erst nach erfolgter Eintragung des Geburtsfalles, jedoch spätestens innerhalb zwei Monaten nach der Geburt an­zuzeigen. Durch Ausschreiben Großh. Ministeriums der Justiz vom 18. Decbr. 1876 sind denn auch die Großh. Standesbeamten ausdrücklich angewiesen wor­den, die Anzeigenden auf die hier maßgebenden gesetzlichen Vorschriften auf­merksam zu machen und wenn es sich auch im Uebrigen zur Vermeidung nachträglicher Randvermerke empfehle, darauf hinzuwirken, daß bereits feststehende Namen gleichzeitig mit der Geburtsanzeige angegeben und eingetragen würden doch Alles zu Unterlasten, was zu einer übereilten Anzeige noch nicht sest-

tiae Besatzung destelben den Anforderungen des Friedensdienstes nicht zu genü­gen vermag, bestimme ich: Außer Dislocatiotten der im Reichslande stehenden Truppen sind aus preußischen Garnisonen verlegt das Jnfanterle-Regrment Nr. 29 nach Metz; das Dragoner-Regiment Nr. 13 und das Ulanen-Regiment Nr. 7 in Cantonnements zwischen Metz und Straßburg; das rheinische Jager- Bataillon nach Zabern; der Stab und das erste Bataillon des rhewstcuen Fuß-Artillerie-Regiments nach Metz. Die auf heute festgesetzte Hrübjams- Parade auf dem Tempelhofer Felde ist in Folge regnerischen Wetters heute

Morgen abbefohlen. , , £

' Gotha, 29. Mai. Der Socialiften-Eongreß hat heute auf Antrag von Tölke beschlossen: in Rücksicht auf das Vorgehen der preußischen Behörden und das günstige Resultat der letzten Reichstags-Wahlen von einer formellen Orga­nisation Abstand zu nehmen und die Parteileitung dem Central-Wahlcomtto m Camburg zu übertragen. Am Nachmittag kam es zu einer heftigen Auseinan­dersetzung zwischen Liebknecht und Hasselmann wegen der Haltung des social- demokratischen OrgansVorwärts", bezw. der von Hasselmann rediglrren .Rothen Fahne"; Ersterer machte Hasselmann den Vorwurf, er provocire die Spaltung der Partei. Heute Nacht findet der Schluß des Congresses statt.

Hesterreich.

Wien, 29. Mai. Die Eroberung der Veste Ardahan durch die Rusten scheint im Abendlande allgemein unterschätzt worden zu sein. In der That handelt es sich hier um ein bedeutendes militärisches^EreigNlß welches in Kon­stantinopel sogar als entscheidend angesehen wird. So läßt sich wenigstens em Londoner türkenfreundliches Blatt, derDaily Telegraph , aus Pera me en, mit beigefügter Bemerkung, daß der Fall von Ardahan sich ohne Zweifel als von großem Vortheil für die russischen Waffen erweisen werde, da d^e Rusten durch die Einnahme dieser Position ihre Fronte klären und ihre Plane aus Kars und Erzernm ausführen können.

Die Polit. Corresp." bestätigt in einem Telegramm aus Athen vom heutigen Tage, "daß in Folge der Demission des Cabinets Deligiorgrs der König Komnndnros ui sich berufen hat. Die Uebernahme der CabinetSbildung durch Letzteren wird für gewiß angesehen. zumal er sich der Unterstützung aller Oppo­sitions-Parteien versichert habe. Sehr viel Wahrscheinlichkeit habe die Bildimg eines Coalitions Ministeriums. Gestern fanden vor dem Palais des Komg« und vor der Wohnung des Admirals Kanaris kriegerische Volks-Demonstra-

Wien, 30. Mai. DasTageblatt" meldet ansBelgrad : Der Metro­polit celebrirle gestern ein Hochamt, um den göttlichen schütz für tie russischen Waffe» anzurufen; der Fürst, die Fürstin, die Munster unb bet ^ecretät bes russischen Consnlats wohnten bemselben bei. Ehemalige serbische Freiwilligen- Osficiere sind znrückgekehrt, weil sie weder in die russische Armee, noch in die bulgarische Legion Aufnahme gesunden haben.

Die Quoten-Deputationen des österreichischen unb bes ungarischen Parlaments traten gestern zusammen unb beschlossen nberemstlmmenb, den modus procedendi vom Jahre 1867 beizubehalten.

Irankreich.

Paris 29 Mai. In einem Circular an die General -Procuratoren sagt Broglie, 'der Marschall^ Mac Mahon wolle mit Jnangurirung der neuen Linie seiner Politik der Verbreitung rabwalerm,t dem Frieden der Gesell schaf unb der Größe Frankreichs unverträglicher Theorien Einhalt ihum Brogue fordert die General-Procnratoren auf, ihre Wachsamkeit unb Entschlossenheit zu verboppeln den Gesetzen zum schütze der Moral, der Religion unb bes Eigen- thums^Achtung zu verschaffen, besonbers Knnbgebnngen zu Gunsten der Com­mune unb Beleidigungen des Staatsoberhauptes zu unterdrücke» "''d d,e Ber- breitimq falscher Nachrichte» zu verhindern, die darauf abzweckeii, die östc»t>'che Meinung »''verwirren, sowie das Land zu beuiiruhigen und glauben machen

politisch

Deutschland.