Ausgabe 
1.3.1877
 
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Ks, ü« Donnerstag, den 1. März 1877.

AMP- mIi Jliiitälitott für den Kleis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Amtlicher Jsteil.

Bekanntmachung.

Die diesjährige erste Definitorialprüfung der Schulamts-Aspiranten und Schulamts-Aspirantinnen wird D^ontag den 23. 2lpttl ! I., Vor­mittags 8 Uhr, in dem Gebäude der Mittelschule für Knaben dahier beginnen.

Unter Hinweis auf § 27 der Verordnung vom 10. Januar 1876, betreffend:Die Prüfungen für das Lehramt an Volksschulen", werden die­jenigen Schulamts-Aspiranten und Schulamts-Aspirantinnen, welche sich dieser Prüfung zu unterziehen beabsichtigen, aufgesordert, ihre an die unterzeichnete Ministerialabtheilung zu richtenden Gesuche nebst den erforderlichen Anlagen bis spätestens den 24. März d. I. bei der betreffenden Kreis-Schulcommission einzureichen, welche die Gesuche weiter befördern wird.

Die Großherzoglichen Kreis-Schulcommissionen und die Ortsschulvorstände wollen die SchulamtS-Aspiranten und Schulamts-Aspirantrnnen von dieser Bekanntmachung in geeigneter Weise in Kenntniß setzen.

Darmstadt, den 15. Februar 1877.

Großherzogliches Ministerium des Innern, Abtheilung für Schulangelegenheiten.

Knorr.

________________________.________________________________________________Küchler.

Bekanntmachung.

Die in unserer Bekanntmachung vom 20. September v. I. Anzeiger Nr. 221 für die Gemarkungen Weitersbain, Rüddingshausen, Londorf, Kesselbach, Odenhausen, Geilshausen, Lumda, Beltershain und Stangenrod angeordnete Hundesperre heben wir hiermit wieder auf.

Gießen, am 26. Februar 1877.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder. ________

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Feutschlanb.

Darmstadt, 26. Februar. Die Damm- und Strombauten des Rheins haben derart gelitten, daß der für laufende Unterhaltung im Staatsbudget vorgesehene Betrag zur Wiederherstellung und weiter erforderlichen Schutzarbei­ten nicht außreichen wird und deshalb die Regierung in der Lage sein dürfte, den Ständen die Bewilligung eines Nachtrag-Credits für fragliche Zwecke anzusinnen.

Darmstadt, 27. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aus Anlaß dcs am 1 März d. Js. eintretenden Vollzugs der Stadterweite­rung von Mainz mittelst allerhöchster Entschließung vom 13. d. Mts.: dem Bürgermeister der Provinzialhauptstadt Mainz, Karl Wallciu, den Charakter als Oberbürgermeister, dem Stadtverordneten daselbst, Stephan Karl Michel, den Charakter als Commerzienrath, sowie ferner dem Stadtbaumeister der Pro- vinziaihauplstaN Mainz, Eduard Krcyß'g, und dem Stadtverordneten daselbst, Dezirksgerichisrath Dr. Karl Jung, das Ritterkreuz erster Klaffe des Philipps- Ordens al'ergnädigst zu verleihen gerubt.

Friedberg, 25. Februar. In der von demliberalen Wahlverein für den zweiten obeihessischen Reichstags-Wahlkreis" einberufenen Versammlung, welche am 22. d. Mts. unter Leitung des Herrn Landtags-Abgeordneten Kar! Scriba in dcm Steil häuser'schen Garten-Saale hier stattsand, wurden die Satzungen des Vereins, vorbehaltlich der Genehmigung der Generalversamm­lung, beraihen und vereinbart. Nach § 1 der Satzungen hat der Verein den Zweck,auf die Wahlen des Kreises hinsichtlich der Reichs- und Landes-Ange- legenheittn durch Wort und Schrift aufklärend und belehrend in freiheitlichem Emne zu wirken und alle reichs- und staatsfeindlichen Bestrebungen zu bekämpfen." Für die Geschäftsführung des Vereins wurde ein vorläufiger Vorstand, bestehend aus den Herren Karl Scriba, Advocat Seyd und Karl Trapp, gewählt und demselben das Recht zugestanden, sich durch Zuziehung geeigneter Kräfte zu er­gänzen. Die wichtigste Aufgabe ist zunächst, an jedem Orte des Wahlkreises möglichst viele Mitglieder für den Verein zu gewinnen und dadurch einen festen Zusammenschluß aller Liberalen zu erreichen. Geringster Mitgliederbeitrag sind 10 Pfge. monatlich. Mögen an jedem Orte die Freunde der guten Sache zusammentreten, damit derliberale Wahlverein für den zweiten oberhessischen Reichstags-Wahlkreis" schon in Kurzem kräftig und genügend mit Mitteln ver­sehen dafieht und zur Berufung der Generalversammlung, welcher u. A. die endgültige Wahl des Vorstandes obliegt, geschritten werden kann.

Berlin, 26. Februar. Das Abgeordnetenhaus erledigte in seiner heu­tigen Sitzung zunächst kleinere Vorlagen und trat sodann in die zweite Be- rathung ces Gesetz-Entwurfs betreffs Uebernahme der Zinsgarantie für eine Priorität Anleihe der Berlin-Dresdener Eisenbahn ein. Zu § 1 wurde von Hammachcr der Zusatz beantragt: zur Perfektion des Vertrages mit der Berlin- Dresdener Bahn ist bei Fortdauer des Widerspruches der sächsischen Regierung die zustimmende Entscheidung des Bundesrathes gemäß § 76 der Reichsver- saffung erforderlich. Für den Gesetz-Entwurf ergriffen außer Hammacher noch v. Zedlitz und Wehrenpfennig das Wort. Gegen denselben wendete sich Virchow, der überhaupt jeglichen Schritt zur Verwirklichung der Reichseisenbahn-Jdee bekämpfte. In Entgegnung auf Virchow's Ausführungen erklärte der Handels­minister : die Regierung lasse sich in ihrer einmal eingeleiteten Eisenbahn-Politik nicht beirren. Folge man dem Vorschläge, das Endstück der Bahn nach Dres-

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den hin im Betriebe der sächsischen Regierung zu lasten, so werde dadurch den Privatbahnen eine viel schädlichere Concurrenz gemacht, als wenn Preußen die ganze Linie übernehme. Der Standpunkt der Regierung sei der, daß dieses Unternehmen (die Berlin-Dresdener Bahn), welches vertragsmäßig einheitlich begonnen sei, auch einheitlich bleiben solle. Die Regierung wolle die Rechte hinsichtlich der Tarif- uüd Zugbetrieb-Feststellung, welche sie im Jahre 1872 für die fragliche Linie erlangt habe, jetzt nicht aufgeben. Auck bei einem Wechsel in der Person des Concessionärs dürfe man die Rechte der preußischen Regie­rung nicht einfach als beseitigt ansehen. Der ehrlichste Weg, den Streit zwi- scheu Preußen und Sachsen zu lösen, sei der, von dem durch die Reichsver- faffung gebotenen Rechtsmittel Gebrauch zu machen, also den Bundesrath entscheiden zu lasten; dieser Entscheidung werde sich die preußische Regierung bedingungslos unterwerfen. Das Haus möge der Regierung folgen und nicht von dem einmal eingeschlagenen Wege abweichen. Hierauf bemerkte der Fiuanz- minister, was das Vertrauen der Actionäre zur Verwaltung der Berlin-Dres­dener Eisenbahn anlange, so gewähre die bevorstehende Generalversammlung denselben das Recht, den Vertrag abzulehnen. Der preußischen Regierung habe nur die Pflicht obgelegen, in dieser Sache zur rechten Zeit das Richtige zu thun, und dies Hobe sie gethan. Nachdem hierauf die Debatte über § 1 ge­schlossen war, wies Minister Camphausen gegenüber Aeußerungen des Referen­ten, Abg. Berger, die Ansicht zurück, daß er 1873 für Erhöhung der Eisen­bahn-Tarife eingetreten sei, und erklärte ferner dos Gerücht, daß zwei Minister aus der Vorlage eine Cabinets-Frage machen wollten, für falsch ; die Cabincts- Frage werde darum nicht gestellt, weil das obzugebende Votum des Hauses sich auf die verschiedensten Motive bei den einzelnen Mitgliedern stütze. Wenn man aber wolle, daß die Minister ihre früheren Grundsätze verleugnen sollten, so werde er seinerseits die Cabinets-Frage stellen. (Beifall.) Der Handels­minister Achenbach schloß sich dieser Erklärung für seine Person an. Schließlich genehmigte das Haus mit 189 gegen 182 Stimmen in namentlicher Abstim­mung den § 1 mit dem Zusätze Hammacber's. Alle übrige» Paragraphen werden ohne Debatte angenommen. Im Fortgänge der Sitzung trat das Hous noch in die dritte Lesung des Staatshaushalts-Entwurfes ein und genehmigte hierbei die Mehrzahl der zur Berathung stehenden Einzel-Etats unverändert. Der zum Etat des Ministeriums des Auswärtigen eingebrachte Antrag Lastend auf baldigste Ausführung des Art. V des Prager Friedens-Vertrags ward mit sehr großer Majorität abgelehnt. Dagegen fand ein zum Justiz-Etat gestellter Antrag von Michaelis, der das Rang - Verbältniß der Justiz-Beamten bis zu bevorstehenden neuen Justiz-Organisation mit dem der Verwaltungs-Beamten gleichheitlich geregelt sehen möchte, die Zustimmung des Hauses. Fortsetzung der Berathung morgen.

Berlin, 27. Februar. In der heutigen Sitzung des Abgeordneten­hauses wurden die Mandate der Abgg. Kryger und Loffen, da dieselben schrfft- lich ihre Vereidigung abgelehnt haben, für erloschen erklärt. Sodann wurde der Gesetz-Entwurf über die Ausdehnung deS Fischerei-Gesetzes aus Lauenburg in erster und zweiter Lesung, und der Gesetz-Entwurf bezüglich der Aufhebung des Lehens-Verbandes in der Provinz Sachsen in dritter Lesung ohne Debatte angenommen. Zu der Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben pro 1875 wurde der Antrag der Commission angenommen; derselbe geht dahin: die nach­gewiesenen Etats-Ueberschreitungen zu genehmigen, zugleich aber die Regierung aufzufordern, sie möge die Kostenvoranschläge zu Staatsbauten auf das Sorg