Ho* 304. Erstes Blatt. Sonntag, den 31. December 1896«
Kießener Htn^eiger
und Amtsblatt für den Kreis Gießen.
Amtlicher HHeit. Bekanntmachung.
m.t-Cy.J pinl fiT,lre cilta8k®r^^epten Ließen mit dem Wohnsitz in Gießen, mit welcher neben Bezug der vorschriftsmäßigen
Gebühren em fixer Gehalt aus der Kreiskaffe von jährlich 344 Jl. auf Widerruf verbunden ist, zur Erledigung gekommen. |
LOI^UTfiCl1 kt0eo?e^Tbercum4clefe Stelle wollen sich unter Vorlage ihrer Zeugniffe binnen 14 Tagen bei der unterfertigten Behörde anmelden. Meßen, den 29. December 1876.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_________________________________v. Röder._______________________________________
Bekanntmachung.
. . 2n Utphe ist dem Johannes Filsinger IV. aus einer fremden Schafheerde, die am Abend deS 23. December durch das Ort getrieben
wurde, em Jahrlings-Hammel mit roth gezeichnetem Rücken in den Hof zugelaufen.
Der Eigentümer kann den Hammel gegen Erstattung der Fütterungskosten dortselbst in Empfang nehmen. Gießen, den 29. December 1876.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
________________________________________v. Röder.________________
Das Großherzogliche Rentamt Gießen
an sämmtliche Großherzogl. Bürgermeistereien ves Bezirks-
Sie wollen in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise veröffentlichen laffen, daß die Berichtigung der Ende December 1876 fälligen Holz-, Grummet - gras- und Waldstreugelder bis zum 25. Januar 1877 — bei Meidung der Mahnung — anher zu geschehen habe.
_________Schliephacke.. ____________________________________
An dir Gemeinden der euangelischen Landeskirche.
Die gegenwärtige Lage der evangelischen Landeskirche veranlaßt uns nachstehende Worte an Euch zu richten:
. a > Die Einführung der kirchlichen Besteuerung, sowie die erfolgte Erhöhung der Pfarrbesoldungen hat bei nicht wenigen Gliedern der Kirche Mißstimmung erregt und es sind sogar aus einer Anzahl von Gemeinden Erklärungen erfolgt, welche die Absicht der Unterzeichner derselben kundgeben, aus der evangelischen Kirche auszutreten.
. o , Diese Borgange sind um so bedauerlicher, als schon lange für unsere Kirche eine Vermehrung ihrer Geldmittel und Aufbesserung des Gehalts der Geistlichen zu einer Lebensfrage geworden war. — Bet der von Jahrzehnt zu Jahrzehnt zunehmenden Theuerung aller Lebensbedürfnisse, bei dem gleichzeitigen Sinken des Geldwerthes, bet den vermehrten Ansprüchen, welche an das amtliche und außeramtliche Leben der Geistlichen gemacht werden, ist die Mehrzahl der evangelischen Pfarrbesoldungen im Lande unzureichend geworden, um deren Inhabern und ihren Familien den nöthigen Lebensunterhalt darzubteten, und es sind in Folge dessen in vielen Pfarrhäusern Noth- stande eingetreten, welche eine ungesäumte und zureichende Abhülfe dringend erforderten. — Zu einem großen Theile wegen dieser traurigen Verhältnisse hat das Studium der Theologie in so hohem Grade abgenommen, daß schon jetzt eine Anzahl von Pfarrstellen nicht mehr besetzt, alten und kranken Pfarrern feine Autzhülfe durch Pfarr- vicare gewahrt werden kann. Auch in diesem Herbste haben sich im ganzen Lande nur 4 junge Männer entschlossen, Geistliche zu werden und voraussichtlich nur 3 werden in Einigen Wochen bereit sein, in den Dienst der Kirche zu treten, während dieselbe zehnmal so viel junger, rüstiger theologischer Kräfte bedürfte. Gar manche Gemeinde hat diele Nothlage bereits durch eigene Erfahrung kennen gelernt, gar manche wünscht Wiederbesetzung ihrer erledigten Pfarrstelle, während die Erfüllung dieses Wunsches eine Unmöglichkeit ist, und es beginnt der Mangel an Geistlichen dem Gesammtleben der Kirche, die ohne Prediger nnd Seelsorger nicht bestehen kann, geradezu gefährlich zu werden. Dieser zwiefachen Noih konnte, soweit überhaupt höhere Besoldung der Pfarrer ihr abzuhelfen vermag, nur auf dem eingeschlagenen Weg der kirchlichen Besteueruna entgegengetreten werden, da in keiner anderen Weise ein Mittel zur Erreichung jenes Zweckes sich darbot.
Mehrfach hat sich ferner die Besorgniß in den Gemeinden kundgegeben, daß die Steuer, welche in der Kirche eingeführt ist, nach und nach erhöht und hierdurch zu einer, drückenden werden könnte. Diese Furcht ist durchaus unbegründet. Weder Staatsregierung noch Landstände, weder Kirchenregimrnt noch Landessynode würden eine solche Erhöhung zugeben, und die beiden Letzteren haben hierfür bereits den Beweis geliefert, indem sie die Steuer nicht erhöht, sondern vielmehr, soweit thunlich, eine Herabsetzung der Gehalte der Geistlichen beschlossen haben. Ebenso ist, um Ersparungen zu erzielen, eine zeitweise Zusammenlegung einer Anzahl von Pfarrstellen th eils bereits eingetreten, theilS wird sie zukünftig in noch größerem Maße geschehen.
Hier und dort ist auch die Meinung verbreitet, daß. wenn in einer Gemeinde Austritte aus der evangelischen Landeskirche stattfänden, die derselben treubleibenden Glieder die Steuer der Ausgetretenen noch mit der ihrigen übernehmen müßten. Es ist dies ebenfalls durchaus unrichtig. Jedes steuerpflichtige Mitglied der Kirche hat vielmehr nur diejenige Steuer zu tragen, welche auf eigenes Steuerkapital fällt, worüber schon ein Blick auf die darüber bestehende Gesetzgebung genügende Auskunft gibt.
Weiter ist von vielen Seiten eine andere Veranlagung der kirchlichen Steuer begehrt worden. Berathung und Beschlußfassung hierüber steht jedoch nicht dem Kirchenregiment und der Landessynode, sondern der Staatsregierung und den Landständen zu. In der zweiten Kammer der Letzteren ist deßhalb der erforderliche Antrag zur Untersuchung und möglichen Willfahrung jenes Verlangens gestellt worden, und es muß nun mit Ruhe Bestimmung über diese Frage abgewartet werden.
Endlich sind darüber Klagen entstanden, daß die geistlichen Mitglieder der Landessynode, wenn auch verfassungsgemäß und also mit Recht, über die Höhe ihrer Besoldungen zugleich mit den weltlichen Abgeordneten beschlossen und obgestimmt hätten. Die Landessynode hat deßhalb den Beschluß gefaßt, es möge eine Einrichtung getroffen werden, um diesen Anstand für die Zukunft zu heben.
Evangelische Glaubensgenossen! Wir haben das Vertrauen zu Euch, daß Ihr an der Treue gegen unsere evangelische Kirche, die Kirche der Reformation, die Kirche, um welche Eure Väter so tapfer gekämpft und so Vieles und Schweres erduldet haben, festhaltet; daß Ihr in der Liebe zum Evangelium Jesu Christi, unseres einigen Heilands, nicht wanket; daß Ihr in klarer Erkenntniß des großen Segens, welchen jene Kirche und dieses Evangelium Euch, Euren Kindern, sowie der ganzen deutschen Ration gebracht haben und täglich bringen, nicht vergesset, welches hohe Gut Ihr an Eurer evangelischen Landeskirche besitzet. Wir sind überzeugt, Euch nicht vergeblich zuzurufcn: „Haltet, was Ihr habt, damit Euch Niemand Eure Krone nehme."
Denen aber, welche unserer Kirche den Rücken kehren möchten, geben wir nicht blos um ihrer selbst, sondern auch um ihrer Kinder willen herzlich und ernstlich zu bedenken, wohin es mit ihrem geistigen und ewigen Wohle kommen wird, wenn sie keinen evangelischen Gottesdienst, keine evangelische Taufe, kein evangelisches Abendmahl mehr hoben, wenn fein evangelischer Geistlicher ihre Kinder im Worte Gottes unterrichtet und am Tage der Konfirmation dem Herrn weiht, kein evangelischer Geistlicher mehr ihre Kranken tröstet, ihre Trauernden aufrichtet, ihre Todten zur letzten Ruhestätte geleitet, wenn Kirchen geschlossen, Pfarrhäuser verödet sind, — denn dietz Alles wird dort ein treten, wo man mit dem Abfall von der Kirche Ernst macht. — Den zum Abfall Geneigten rufen wir zu: Bedenket wohl, was Ihr thut, um Eurer selbst und Eurer Kinder willen!
Der Herr möge unsere evangelische Kirche segnen und stärken. Er sei mit allen ihren Gliedern!
Darmstadt, den 14. December 1876.
Großherzogliches Oberconsistorium.
Kritzler.
Ackermann.
U o k i t i f Ä e r H ö e i k.
Aeulschland.
Darmstadt, 29. December. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht zu ernennen:
Am 23. Decbr. den Ministerialsecretär erster Klaffe bei dem Ministerium der Finanzen, Friedrich Hahn, zum Mitglied und Rath der Oberstenerdirection mit dem Amtstitel „Obersteuerrath", den Finanzaccejststen Ludwig Ewald zum Ministerialsecretär dritter Klasse bei dem Ministerium der Finanzen; dem ersten Mintsterialbuchhalter Karl Ihm unter taxfreier Verleihung des Charakters als
Rechnungsrath die Functionen eines Dirigenten der erweiterten Ministerialbnch- haltung zu übertragen, sowie dem Secretär bei der Staatsschuldentilgungskafse- Direction, Wilhelm Beck, den Charakter als Finanzrath taxfrei zu verleihen.
Berlin, 27. December. Die „Tribüne" und mehrere andere Blätter erwähnen des Gerüchts, daß am 1. Januar ans Anlaß des 70jährigen Dienst- jnbiläums eine allgemeine Amnestie für die wegen politischer Vergehen Vernr- theilter werde erlassen werden. Wenn sich das Gerücht bewahrheitet, so wäre dies der vierte derartige Gnadenerlaß, der während der Regierung des Monarchen zu verzeichnen wäre. Der erste Amnestie-Erlaß datirt vom 18. October


