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Mo. IS. Mittwoch, den 29. März L8V6.

Kießener HHWk

AWge- md Amtsblatt für bei Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Expeditionr Schulstraße, Lit. R. Nr. 18

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Dringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Amtlicher H h e i l.

Gießen, am 27. März 1876.

Berlin, den 6. März 1876.

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6. Juli Alsfeld,

Groß-Gerau,

gütung mttzugeben.

Goddelau, Gernsheim.

25.

26.

27.

Kriegs-Ministerium, Abteilung für das Remonte-Wesen. ______gez. v. Rauch. v. U s l a r. ___

Bekanntmachung

betreffend den Remonte-Ankauf pro 1876 im Grosiherzogthunr Heffen.

Zum Ankauf von Rcmontcn im SUter non rwrzugsweise drei und «usnahmsweife nier und fünf Jahren sind im Bereich des GrohherzogihumL Hessen für dieses Jahr nachstehende, Morgens um 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt morden; und zwar am: 2< Hönbach,

Betreffend: Die Ableistung des Verfassungs-Eides. , ~

Das Großhmogliche Krcisamt Gießen

an die Großherroglichen Bürgermeistereien der zum Kreise Gießen gehörigen Orte des Landgertchtsbezirks Grunberg.

Der nächste Huldigungs-Termin in Grünberg wird nicht am 3. Montag im April (Ostermontag), sondern

Montag den 24. April, Vormittags 10 Uhr,

abgehalten werden, wovon Sie die Interessenten in Kenntnitz setzen wollen.

u v. Roder.____

17. Nidda,

19. Nieder-Wöllstadt,

22. Groß-Umstadt, Ein Nachmittags 2 Uhr beginnender Markt am 22. Juli in Groß-Bieberau- -

vorbehKtem Schlußsatz der Motive des heute dem Land-

taae ^eganaenenEiflnb-Hn-Gesetz-Entwurfs lautet folgendermaßen: Würden die Bestttbungen der preußischen Regierung wegen Uebertragung des'p«uß,scheu Neick am Widerspruche der maßgebenden Organe bei SÄteTn so konnte es nicht Mifelhast sein, daß alsdann Preu en r L a/r 1 kpl. aeba(f)ten Ausgaben mit aller Energie heranzutreten

»«AWÄ'ä «.W t«x besitzes als nächstes Ziel seiner Eisenbahn-Politik zu betrachten hätte. Rücksichten, welche Preußen gegenüber seinen Bundesgenossen obliegen,

Icutsckkand.

Darmstadt, 27. März. Die Direction der Oberhessischen Eisenbah­nen in Gießen wird dem Finanz-Ministerium unmittelbar unterstellt werden, wodurch gegen das seitherige Verhältniß eine nicht unwesentliche Minderaus- gabe entstehen wird. Die gegen die «dien der Oberhejsischen Eisenbahnen uwzutauschenden Staats-Obligattonen sollen in Stücken von 2000, 1000, 500 und 200 Mark zur Ausfertigung gelangen.

Berlin, 24. März. Dem Bundesrath ist eine Vorlage zugegangen, nach welcher die noch int Cours befindlichen -/so und Veo Thalerstücke (Groschen und Sechspfennigstücke) außer Cours gesetzt und bis zum 1. Juli d. I. zur Einziehung gelangen sollen.

Aus Anlaß des kaiserlichen Gebnrtstages hoben in der preußischen Armee vielfache Ernennungen und Beförderungen stattgefunden, u. «. ist Fürst Bismarck zum General der Cavallerie befördert und sind die Flugeladjutanten Obersten Fürst Radziwill und Graf Lehndorff zu General-Majors ernannt

Genüge geschehen. Nichts würde entgegenstehen, der nachtheiligen Zersplitterung deS Eisenbahnwesens und dem Ueberwtegen der Privat-Eisenbahn-Industrie elbstständig entgegenzuwirken. Die alsdann von der preußischen Eisenbahn- Politik nothwendiger Weise einzuschlagende Richtung würde zur wahrscheinlichen Folge haben, daß durch die Erweiterung des preußischen Staatsbahn-Besitzes und durch die volle Entfaltung des im Besitze und der Verwaltung der preußi­schen Staatsbahnen liegenden Einfluffes das Uebergewicht der mit den preußi­schen Bahnen verknüpften Interessen sich über die Grenzen des preußischen Staatsgebietes hinaus sühlbar machen würde.

Berlin, 25. März. Die Motive zu dem Gesetz-Entwurf, betr. Ueber­tragung der preußischen Staats-Eisenbahnen an das Reich, welche 16 engge- druckte Seiten umfassen, geben eine ausführliche Darstellung der Mängel des jetzigen Eisenbahnwesens. Der Gesetz-Entwurf sagt über den zu stipulirenden Kaufpreis, daß derselbe in einer Entschädigung bestehen solle, welche dem wirk­lichen Werthe der Gesammtheit der abzutretenden Staatsbahuen entspricht, wobei diese Gesammtheit als ein Object angesehen werden soll. Der Werth deffelben soll unter zu Grundelegung des wirklichen Anlage-Capitals mit Berücksichtigung der bisherigen und zukünftigen Ertrags-Verhältnisse im Wege billiger schlagung ermittelt werden und die Entschädigung in einer amortisirbaren Rente bestehen. Die Hoheits-Rechte der Einzel-Staaten in Ansehung der Concesstoni- rung neuer Bahnen sollen dem Reiche nicht mit übertragen werden. Die Er­mächtigung des Kaisers zur Einbringung der Vorlage dattrt von gestern.

Berlin, 26. März. Der Gesetz-Entwurf über die Eisenbahnen wird demnächst, aber noch nicht unmittelbar, eingcbracht werden, da noch ewige For­malien zu erfüllen sind, nämlich die Zustimmung des Staats-Ministeriums und Die Allerhöchste Ermächtigung, (s. oben) Es läßt sich nicht verkennen, daß bas^ProM der Reichs-Eisenbahnen mehr und mehr an Boden gewinnt. Die HandetSram- mer von Lüneburg hat sich neuerdings in einer Abreffe an den Neichskanz er zu Gunsten des Planes ausgesprochen. An der Zustimmung beider Häuser des Landtages zu der freilich noch sehr beschränkten Vorlage P wohl nicht zu Zwei­feln. Von der Haltung des Reichstages wird es zunächst abhangen, welche Wege der Reichskanzler zur Erreichung seines großm nationalen Zieles em- schlägt. Aus den Augen verlieren wird er es sicherlich nicht.

- Der erste Bericht der Justiz-Commission des Abgeordnetenhauses für Petitionen behandelt die an das Haus gerichteten Petitionen, betr. die religiöse Berusungs- und Betheuerungs-Formel des Eides, deren in öffentlichen Blättern vielfach gedacht worden. Die Commission beantragt, über einen Theil der Petitionen (auS formellen Gründen, weil sie unter einem Gesammtnamen ew- aebracht sind) zur Tagesordnung überzugehen, die anderen aber der Staats- reaieruna mit der Aufforderung zu überweisen, darauf hinzuwirken, daß die Reichsgesetzgebung und demnächst, soweit nöthig, die preußische Gesetzgebung nicht nur für die gerichtlichen, sondern anch für sonstig« Eide die rein einfache Formel:Ick schwöre, daß so wahr mir Gott helfe', einfuhrt. Dieser Antrag ist in der Commission mit 7 gegen 4 Stimmen angenommen.

DieVolks-Ztg." schreibt: Eine Anzahl von Abgeordneten, die bis

Berlin, 25. März. Der an den Landtag gelangende Gesetz Entwurf wegen Urbertragung deS Eigenthums und der sonstigen Rechte des preußischen Staates an Eisenbahnen an das Reich lautet wie folgt: § 1- Die Staats- Reaierung ist ermächtigt, mit dem deutschen Reich Verträge abzuschließen, wo­durch 1) die gesammten im Bau oder Betriebe besindlicken Staatebahnen nebst allem Zubehör und allen hinsichtlich des Baues oder Betriebes von Staats- bahnen bestehenden Berechtignngen und Veipflichtnngen des Staates gegen an- aemeffene Entschädigung kaufweise auf da« Reich übertragen werden; 2) alle Besnanisse des Staates bezüglich der Verwaltung oder des Betriebes d" nicht in fehlem Eigenthum stehenden Eisenbahnen, sei es, daß dieselben auf Gesetz, Concession oder Vertrag beruhen, an das Reich übertragen merken; i)l tu flleicbem Umfange alle sonstigen dem Staate an Eisenbahnen zustehenden Au- Llj, und anderweitem Vermögensrechte gegen angemessene Entschädigung an das Reick abgetreten werden; 4) ebenso alle Verpflichtungen des Staates be- lüalich der nicht in seinem Eigenthum stehenden Eisenbahnen gegen angemistene Vergütung vom Reich übernommen werden; 5) die Eisenbahn-Aufsichts-Rech e des Staates auf das Reich übergehen. § 2 Bezüglich der int § 1 unter , 3 mck 4 erwähnten Vereinbarungen bleibt die Genehmigung des Landtages