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Frucht- und Mehlpreise ui verflossener Woche von nachbenannten Orten und Kruchtmarkten.

Kartoffeln

Gerste

«Sicken

Walzen.

Korn.

Erbsen

Linsen.

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Markt

preis

Juli.

Frachtmärkte

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C. F S e m m l e r.

Psg., empfiehlt

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wird

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gerstraße bei Gießen.

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Besondere Bekanntmachung.

kubmissionswege vergeben werden, und

Mark

zwar:

Uhr Erneuerung

Vormittags 9

1)

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Hoflieferant:

(Sroßherzogl. Garnison-Derwaltung.

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Tießen, den 24. Juli 1876.

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Auf dem Markt

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Auf dem Markt

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L. Müller, auf der Mäusburg.

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werben.

Eießen, den 25. Juli 1876.

Willi. Balser,

am Lindenplatz.

bei 3414)

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Mit.- preiS

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Mit-- preis

Sr. Maj. des Königs von Baiern, Sr. Kgl. Hob. des Fürsten z. Hohenzollern- Sigmaringen, Sr. Kais. Maj. des Sultans Abdul-Aziz, Sr. Maj. des Königs Ludwig I. von Portugal,

Neue Mandeln und Tafelmandeln, , Tafel-, Elemi- und Sultanin-

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Auf dem Markt

Hießen glsfeld H r ü n b e r g Lauterbach Mainz

Idit.' preis

Sr. Maj. d. Deutschen Kaisers und Königs von Preussen., Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich von Preussen, Sr. Kais. Maj. des Taikuns von Japan, Sr. Kais. Hob. des

von Fußböden und Treppen­stufen, veranschlagt zu rund Vormittags 10 Uhr Reparatur der Gurte, Dach- und Giebel­gesimse der vorderen Kasernen- seite und Umdeckung des Ba­rackendaches

Maurer-Arbeiten, veranschlagt zu rund

Dachdecker-Arbeiten, veranschl.

Sj 2565 30 10

Gg. Will). Weidig, Markt 8.

Gebrauchsanweisungen stehen gerne zu Diensten.I

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Der evangelische Schulvorstand zu Gießen die Aeltern und Pflegältern der die Stadtschule besuchenden Kinder.

Versteigerungen.

Donnerstag den 27. Juli, Nachmittag- 2 Uhr, sollen im Pfandlokal dahier eine Dreh-Orgel und 12 Plattfournire meistbietend versteigert

Rosinen, empfiehlt 1142)

genügt für ein Glas von 1/g Liter Zuckerwasser.

DerBoonekamp of Maag-Bitter ist in ganzen und halben Flaschen und in Flacons ächt zu haben in (wiegsen bei den Herren: Julius IVäIIucIi, Chi« K.r&uier, Restau­rateur a. d. Bahn, sowie bei den übrigen Herren Debitanten.

Großherzogliches Ortsgericht Gießen Müller.

^»ßherzogliche Oberförsterei Schiffenberg. Georgi.

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Kinder resp. Pfleglinge verantwortlich. Ohne Noth soll nie ein Kind die Schule versäumen, da der Unterricht nur bei einem regelmäßigen Schulbesuch Frucht bringen kann. Aeltern, welche es mit ihren Kindern wohlmeinen, werden sie deßhalb aus eignem Antrieb zu ordentlichem Schulbesuch wie zu häus­lichem Fleiß anhalten; gegen Säumige ist eS unsre Pflicht, mit Strafen (von 20 40 Pfennige für jede einzelne Versäumnisse) einzuschreiten.

Wenn ein Kind erkrankt ist und die Schule nicht besuchen kann, so ist dem betreffenden Lehrer sofort durch die Aeltern oder andre zuverlässige Personen Anzeige zu machen, nicht durch Kinder. Wenn dann das Kind nach erfolgter Wiederherstellung zum ersten Mal wieder zur Schule kommt, ist ihm eine schriftliche Bescheinigung mitzugeben, daß es seither (die Tage sind genau anzugeben) wegen Krankheit die Schule habe versäumen müssen.

Wenn Aeltern oder Pfleger ein Kind in andren als Krankheitsfällen beurlaubt wissen wollen, so ist dazu vorher bei Versäumnissen bis zu zwei Tagen die Erlaubniß des Lehrers, bei längeren die des Schulvorstandes durch einen Erwachsenen, nicht durch ein Kind, einzuholen. Erst wenn diese Erlaubniß ertheilt ist, ist die Versäumniß gerechtfertigt. Eine nachträgliche Ver- saumniß genügt nicht und ist strafbar.

Wenn ein noch schulpflichtiges Kind die Stadtschule verläß t, um in eine andre Schule hier oder auswärts überzugehen, so ist davon sowohl dem Lehrer als dem Schulvorstand vorher Anzeige zu machen; unterbleibt diese Anzeige, so

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das Schulgeld so lange forterhoben, bis sie erfolgt. Gießen, den 24. Juli 1876.

Für den evangel. Schulvorstand: Vigelius, Schulinspector.

18

19

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Nähere Auskunft ertheilt Herr Mechaniker Graf, Grünber-

Bekanntmachung.

Donnerstag den 27. d. M- im Geschäftszimmer der unterzeich- Verwaltung Nahrungsberg im

'.'von I. B- Singer verschiedene Metten für die Zeughaus - Kaserne im

Die in der letzten Zeit wieder zunehmenden Schulversäumnisse veranlassen folgende gesetzliche Bestimmungen (Artikel 24 des Volksschulgesetzes, §. 17 der Instruction für die Schulvorstände) in Erinnerung zu bringen.

Aeltern und Pflegältern sind für den ordentlichen Schulbesuch ihrer

Reisstärke, extrafein, in 1/2, Vi und 4- Pfo.-Packeten, sowie lose, Wcizcnstärke, extrafein lose, Kugelbau in schönster Farbe, leicht löslich, Waschpulver, Soda, calcinirte und crystallisirte, alle Sorten Seife, empfiehlt (3301 L. Müller auf der Mäusburg.

zu rund

Die bezüglichen Bedingungen liegen im Oben erwähnten Geschäftszimmer zur Ein­sicht aus.

Gießen, den 22. Juli 1876. (3903

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empfingen eben in allen 3 Flaschenfüllungen größere Sendung, was wir den geehrten Bestelletn von hier und auswärts ergebenst anzeigen. (3939

J. A. Busch Söhne

am Kreuz.

Dublin, Oporto, Paris, Wittenberg, Altona, Wien, Bremen, Köln,

1865. 1865. 1867. 1869. 1869. 1873. 1874. 1875.

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, Die Holzversteigerung in der Ober- sorsterei Schiffenberg vom 18. 1. M

genehmigt Die Abfuhrscheine können lom 1. n. M. an durch Großh. Rentamt ließen abgegeben werden; als Termin für Überlieferung des HolzeS, sowie als erster »bluhrtag ist Mittwoch der 2. n. M- be- siiaimt.

Düsseldorf, München, Paris, London, Köln, Dublin, Oporto, (3060

1852. 1854. 1855. 1862. 1865. 1865. 1865.

Ifalt.

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