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Mittwoch, den 26. Januar

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Erscheint lAgÜich nm Ausnahme des " -,on!ttgs (Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.

Nr. 2 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 18. d. Mts., enthält: (Nr. 1109) Gesetz, betreffend die Abänderung des Artikels 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873. Vom 6. Januar 1876. (Nr. 1110.) Gesetz, betreffend das Urbeberrecht an Werken der bildenden Künste. Vom 9. Januar 1876.

(Nr- 1111.) Gesetz, betreffend den Schutz der Photographiecn gegen unbefugte Nachbildung. Vom 10. Januar 1876.

(Nr. 1112.) Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen. Vom 11. Januar 1876.

Gießen, am 25. Januar 1876.

Großherzogliches Kreis amt Gießen.

v. Röder.

Krankreich.

Paris, 21. Januar. Wie die Orleanisten, so sind auch die reinen Legitimisten sehr wenig befriedigt von dem Ausfall der Vertrauensmänner-Wabl. Die Bonapartisten dagegen reichen sich die Hände; es stellt sich nach und nach heraus, daß sie und die gemäßigten Republikaner verhältnißmäßig gute Geschäfte gemacht haben. Ganz klar aber blickt noch Niemand, auch die R-gieruug nicht, wegen des MißbrauchS, der mit dem Worteconservativ" getrieben worden ist. DasUnivcrs" regt den Gedanken an, Deutschlands solle den Franzosen ihre Colonieen in Cochinchina (die keinen Schuß Pulver für Frankreich wend sind) abnehmen und ihnen dafür Metz überlasten als Cniiosum verdient derselbe Erwähnung!

PariS, 23. Januar. DieAgeuce Havas" erfährt, daß die aus den französischen Krirgshäfeu gemeldeten Schiffs-Bewegungen einzig den Zweck haben, die bestehenden Geschwader durch Ersetzung der außer Dienst gestellte!: Schiffe wirdcr auf die etatsmäßige Stärke zu bringen.

Italien.

Rom, 23. Januar Hier in Italien scheint der Clericalismus sich in das Unabwendbare bester fügen zu können, als jenseits der Alpen. So berich-

Flüche, welche dort aus Einzelner Munde gegen Altar und Thron ertönen, das Sühneleiden der Dulderin vermehrt haben."

Berlin, 23 Januar. Mit dem 1. k. Mis. tritt auch mit Frankreich und Algerien das Postanweisungs-Verfahren in Kraft. Keine Anweisung darf über 300 Mark hinausgeheu, doch muß die anzuwcisende Summe zuvor in Francs und Centimes ganz nach der für Belgien deshalb gegebenen Bestim­mung umgerechnet werden. Die Gebühr muß im Voraus durch Aufkleben von Freimarken entrichtet, tue Fraukirung aber auf der Karte selbst erfolgen und der Abschnitt darf nur den Namen des Absenders enthalten. Die Gebühr be­trägt mindestens 50 Pfg. (bis 50 Mark) und steigt dann auf 1, 2 bis 3 Mark.

Berlin, 24. Januar. (Reichstag.) In der heutigen Sitzung wurde die zweite Berathung des von der Commission vorberathenen Paragraphen der Strafgesetz-Novelle fortgesetzt. Nach einer fünfstündigen Debatte, in welcher die Amendements der Äbgg. Wolffsohu, Banks und Wiudthorst abgelehnt wurden, bat das Haus den Paragraphen Duchesne's nach einem im Principe mit dem Anträge der Commission übereinstimmenden, denselben aber bestimmter pracisi- renden Antrag der Abgg. Klöppel-Marquardscn mit 14t gegen 133 Stimmen angenommen. In dem Verlaufe der Debatte hob Staats-Secretär Bülow hervor, daß es sich bei dem gedachten Paragraphen durchaus nicht um den einzelnen Fall Duchesne's handle, sondern um die Verallgemeinerung vieler Fälle, die unter ähnliche strafrechtliche Gesichtspunkte fallen. Justizminister Leonhard hat sich in ähnlichem Sinne ausgesprochen. Die Berathung wird morgen fortgesetzt.

München, 22. Januar. Die Civilehe ist nun in Bayern eingeführt. Sie laßt sich nicht mehr aus der innerhalb der blauweißen Grenzpfähle gelege­nen Welt schaffen, aber man kann doch wenigstens gegen sie demonstrireu. Wo? Wo anders als in den altbayerischen Provinzen! Hier hat ein cleri- calcs Blatt, wie dies jüngst auch in einem katholischen Canton der Schwe-z geschehen ist den Rath gegeben, die Brautleute sollten zur Civiltrauung rur im Stallkittel erscheinen und alsdann zur kirchlichen Trauung erst das Hoch­zeitsgewand anlegen. Dieser Rath ist auch bereits an mehreren Orten befolgt worden. Während der Standesbeamte in schwarzem Anzuge das Zeremoniell voruahm, fanden sich die Brautleute, auch wenn sie keine.Arbeiter waren in Arbeitskleid'wii ein, nm sie gleich darauf bei der kirchlichen Zinfegnung mit ihren schönsten Gewändern zu vertauschen. Durch diese stille Demonstration soll die Mißachtung gegen das Reichsgesetz ausgedrückt werden. In den Städten, wo das Schialichk'eitvgefühl auch m den letzten Bevölkerungsschichtkn ein aus- gebildeteres ist, kommen natürlich solche Kindereien nicht vor, würden auch von den Standesbeamten kaum geduldet werden. Bemerkenswert!) ist noch der Um­stand, < die clericale Prcfle den AusdruckCivilehe" durchCivilcontract" zu ersetzen sucht, um so deu BegriffEhe" gewiffermaßen nur für die kirchliche Trauung vorzubehalten.

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Aentschlund.

Darmstadt, 23 Januar. Die Nr. 3 des Großherzoglichen Regierungs­blatts hat folgenden Inhalt:

1. Allerhöchste Verordnung, die Gebühren der Audieiugerichtsvollzieher in der Provinz Rheinhessen betreffend.

2. Bekanntmachung Großherzoglichen Gesammtministeriums, Abänderungen der Postordnung vom 17. December 1874 betreffend.

3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Bestä­tigung von Stiftungen und Vermächtnissen betreffend.

4. Bekanntmachung Großherzoglicher Ober - Nechuuiigskammer, die Ver­gütung für die in 1876 in Geld zu berichtigenden Besoldnngs- und Pensions- Naturalien betreffend.

5. Uebersicht der im Jahre 1875 in den Irrenanstalten des Großherzog-. thums verpflegten Kranken. Im Großh. Landes-Hospital war die Gesammtsumme der Pfleglinge in 1875 427, der Bestand am Schlüsse des JahreS 1875 369. In der Großh. Landes-Irrenanstalt: Gesammtsumme der Pfleglinge in 1875 402; Bestand der Pflealinge am Schluffe des Jahres 1875 264.

6. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allerguädigst geruht: am 8. Jan. dem Zugführer bei der Maiu-Weser-Bahn, Strack, dermalen zu Alsfeld, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser und Könige von Preußen verliehenenAllgemeinen Ehren

pro 1873.

320 Zahresrenten.

WO Vkrs.-Lmmr.

000 LezrLbiiißgrkn.

000 Einlagen.

'.000 Einlagen.

reichens" zu ertheilen.

7. Dienstnachrichten. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- anädigst geruht: am 6. Jan. dem Schulverwalter Karl Theodor Lutz^ aus Erbes-Büdesheim die zweite eonng. Schulstelle zu Sprendlingen, dem «Lchul- verwalter Georg Zilck aus Bieber die zweite Gemeinde-Schulstelle zu Hainstadt; am 8 Jan. dem Vicefeldwebel i- P. Peter Hofmann aus'Darmstadt die stelle des Hausbeschließers am Coüegienhause der Landes-Universität, dem Schulver­walter Johannes Lehr auö Lindenfels die dritte Gemeinde-Schulstelle zu Mör­felden zu übertragen; an dems. Tage den Ober-Steuercalculator zweiter Klasse bei der Steuercontrole und Calculator bei der Ober-Steuerdirection Ludolph Kramer zum Calculator erster Klaffe bei dem Katasteramt, den Invaliden Hem rich Michael Daniel Rück aus Beffungen zum Bureaudiener bei dem Betriebs- Jnspector der Main-Neckar-Eisenbahn zu ernennen.

8 Concurrenreröffnungen. Erledigt sind: die Gemeinde-Schulstelle zu Langenhain mit einem Gehalt von 771 Mk. 43 Pfg.; die erste Gerneinde- Schnlstelle zu Meffel mit einem Gehalt von 901 Mk. 8 Pfg.; die zweite evang. Gemeinde-Schulstelle zu Flomborn mit einem Gehalt von Mk. 43 Pf^.; die mit einem evang. Lehrer zu besetzende dritte Gemeinde-<2chnlst,lle zu Dienheim mit einem Gehalt von 685 Mk. 72 Pfg.

Darmstadt, 23. Januar. Gegen den Grafen Erbach-E bach und den altlutberifdjen G-'stlich-n Anthes ist roeflen unbefuflter Abhaltung von Gotics- bienfl und refp- Beihülfc dazu Untersuchung cingtleitct worden. Mit dem Vor- geben gegen den Grafen al« Stauderherrn ist das zuständige Gericht, das Großh. Oberappellationsgericht in Darmstadt befaßt, welches das Großh. Lan­desgericht Fürth, in dessen Sprengel der Reichenberg gelegen, zur Führung der Voruntersuchung ermächtigte. Da die Altlutheraner sich auf ihre Gemnn- schaft mir den seitherigen lutherischen Gemeindeii berufen, so sieht man nicht ohne Spannung dem zu erwartenden Gerichtsspruch enrgegegen.

Darmstadt, 24. Januar. Den Ständen ist eine Negierungs-Vorlage in Betreff der Gewährung eines Staats-Beitrags zu den Kosten der Nestaun- rung der Katharinen-Kirche in Oppenheim zugegangen, welcher die auf das Bauwerk bezüglichen Detail-Pläne beigefügt Und. ,

Berlin, 23. Januar. Von Brüssel aus hat man die Nachricht in die Welt depeschirt, Louise Lateau sei entschlummert. In ihres Herzens Jammer hat dieGermania" nach BoiS d'Haine depeschirt und nach v-erundzwanzig- stündigem Harren zwischen Furcht und Hoffnung hat sie folgende Aittwort er­halten :Sie leidet seit dein 1. Januar große Schmerzen an den Sugmata Die Aer^te vermögen keine Krankheits-Symptome an ihr zu entdecken." Dazu bemerkt nun dieGermania":Wir vermuthen, daß die in nächster Nähe der Stigmatischen dumpf sich regende Ärbeiter-Nevolution und die gräßlichen

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