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Aureigk- ssd Zmisblktt für hu Kreis Gießen.

Erscheint LLgliO mit AuünnLme des Montes ^xpedi-tionr Schulstrahe, LU. B. Nr. 18.

viertel;Lhrlrch 2 Mark 20 Pf. mit Brrnarrlohn.

Durch 'Sie Poft be-ogen vierteljährlich Ä Mark SK Pf.

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Nr. 20 des Reichs-Gesetzblattes, ausgegeben den 18. l. M., enthält:

(Nr. 1146.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Neichst-rgs. Vom 16. Octobcr 1876.

Gießen, am 23. October 1876.

Großherjoglickes Kreisamt (Sitfeep

v. Röder.

Bekanntmachung.

Betreffend: Den Herbst-Faselmaikt de? landwirthschaftlichrn Be^irk^-Verems Friedberg.

Der diesjährige Herbst - Fnselmnrkt des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg soll zu Friedberg Donnerstag den 26. October dieses Jahres ans der Secwiese (früher Erercier- platz) abgehaltcn werden.

Sömmtllche aufgetriebenen Fasel werden von einer durch un3 zu bestellenden CommissLon gemustert und den Besitzern der als preiswürdig erkannten Thiere Geld- prömstn zugebilligt, zu welchem Behuse von dem landwirthschaftlichen Bezirks-Verein und der Stadt Friedberg entsprechende Beiträge zur Disposition gestellt sind. Die Prämiirung erfolgt ohne Ansehung, ob die Thiere im Kreise Friedberg und von dem Besitzer gezüchtet sind, oder nicht. Fasel, welche für die Gemeinden Dienste thun, und solche, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze, sind von der Prei?bewerbung ausgeschlossen. Den Besitzern tauglich befundener, aber nicht prämiirter und nicht verkaufter Fasel wird auf Verlangen eine Wegvergütung ausbezahlt. Nicht genügend gefesselte und geführte Thiere, werden vom Platze weggewiesen.

Es wird gebeten, alle Verkäufe dem am Platze anwesenden Grohherzoglichen Bürgermeister von Friedberg anzuzeigen.

Wir laden alle Landwtrthe und sonstige Interessenten zum Belache des Marktes ein.

Friedberg, den 17. October 1876.

Der Tirector des landwirthschaftlichen Bezirks Vereins Friedberg.

Trapp.

politischer Höeit.

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all) Lehmann, und Hm ßonctrt;

Darmstadt, 19. October. In der heutigen Sitzung der zweiten Kam- mer wurde zunächst in Betreff oes Gesuchs der Stadt Ortenberg wegen Er-

reducirt. Das Gesetz über die Besteuerung der Bergwerke ward in der von dem Ausschuß beantragten Fassung angenommen, wonach die Abgabe auf 15 Pfg. voni Hectar festgesetzt ist. Tie Abgg. Weicker und v. Rabenau hatten gegen das Gesetz, weil die Montan-Judustrie schädigend, gesprochen, während

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bauung einer Zweigbahn nach Stockheim das früher an die Regierung beab- tanndasFImittm sichtigre Ersuchen wegen Eröffnung von Verhandlungen mit Ortenberg gemäß ^mpel «! t>em abweichenden Beschluß der ersten Kammer zurückgeuvmmeu. Ebenso wurde J itirtttaj je naiach Maßgabe eines abweichenden Beschlusses der ersten Kammer die Bau- Fonds-Summe für die Main-Weser-Bahn von 1,000,000 Mk. auf 800,000 Mk.

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Abg. Hirschhorn für den im Entwurf enthaltenen geringeren Ansatz von 8 Pfg. vom Hectar eingetreten war. Der Gesetz-Entwurf, betr. Abänderung des Ge­werbesteuer-Tarifs , wurde ohne Debatte angenommen. Eine längere Debatte

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veranlaßte der Antrag Büchner wegen Verlängerung des Einlösungs-Termins der Fünfzig-Gulden-Loose, die damit schloß, daß dem Antrag stattgegeben wurde, und zwar in der Art, daß die früheren Verjährungs-Termine bis zum Ablauf des Termins der zuletzt gezogenen Loose verlängert werden. Die Vorstellung der Steuer-Aufseher wegen Bewilligung von Tag Geldern wurde für erledigt erklärt. Bezüglich des Gesuchs der Kreis-Veterinär-Aerzte um Erhöhung ihrer Bezüge wurde der Regierung eine billige Nenregukirung der Pferde-Fourage- Vergütung empfohlen.

Darmstadt, 20. October. Den ersten Gegenstand der hentigen Sitzung der zweiten Kammer bildete der Gesetz-Entwurf über die Regelung des finanziellen Verhältnisses zwischen dem Staate und der evangelischen Kirche. Rach länge­rer Debatte, in welcher Ministerial-Rath Knorr und Abg. Ellenbeiger den Entwurf befürworteten, Abg. Theobald aber den Ausschuß-Antrag, welcher auf Ablehnung des Entwurfs, aber Bewilligung einer Pausch-Summe von jährlich 174,157 Mk. für die Finanz-Periode geht, vertheidigte, wnrde der Ausschnß- Äntrag angenommen, und hiernächst auch die Regierung ersucht, die Verwal« hing des evangelischen Kirchen-Vermögens durch rein staatliche Behörden vor- nehmen zn lassen und damit die Doppel-Stellung des Obcr-Consistoriums zu beseitigen. Bezüglich der Vorlage wegen Bewilligung von 54,000 Mk. für die Gemeinden Trebur und Astheim zur Errichtung eines Land-Dammes ward nach

längerer Debatte der Antrag Jost (Allertshausen), 80,000 Mk. nur darlehens weise, zu 3 pCt. verzinslich und mit 1 pCt. amortisirbar, zu geben, angenom­men. Damit sind die connexen Anträge einzelner Abgeordneten erledigt. Sodann wurde die Regierungs-Forderung für Herstellung von Dienst-Räumen für die Bürgermeisterei Gießen genehmigt. Bei der Regierungs-Fordernng für Remunerirung der mit Einwechslung der alten Münzen in Reichs-Münzen be­faßten Beamten ward der Ausschuß-Antrag angenommen.

Darmstadt, 21. October. Die oberen Militär-Behörden sind ange­wiesen worden, sich berichtlich über die Erfahrungen zu äußern, welche man bei den letzten Manövern bezüglich bei neuen Gesetzes über die Natnral-Leistnngen für die Truppen gemacht hat.

Berlin, 20. October. Aus Veranlassung einer aus Frankfurter Blät­tern entnommenen Notiz hiesiger Zeitungen, wonach Graf Arnim mit einer

Anklage wegen Veruntreuung bedroht gewesen sei, weil er aus dem Botschafts- Hotel zu Paris den Stuhl, auf welchem seine Tochter gestorben, mitgenommen habe, theilt derReichs-Anz." mit, nach Weggang Arnim's von Paris sei es bei Prüfung der Botschafts-Rechnung zur Sprache gekommen, daß derselbe ohne Anfrage den größten Theil des Mobiliars eines Zimmers seiner Dienstwoh­nung hatte fortschaffeu lassen und dafür rund 525 Frcs. zur Botschafts-Kasie eingezahlt hatte. Der Ersatz der fehlenden Mobilien verursachte indeß nach Schätzung von Sachverständigen einen Aufwand von 862 Frcs. Arnim wurde zur Zahlung dcs Mehrbetrages mit dem Hinzufügen aufgefordert, daß die An­eignung von Neichs-Eigenthum ungesetzlich sei und weitere Schritte Vorbehalten blieben. Er bezahlte darauf die Differenz und erhielt demnächst vom auswär­tigen Amte die Mittheilung, daß die Angelegenheit damit erledigt sei.

Berlin, 21. October. DieNat.-Ztg." meint, die Formulirung des russischen Ultimatums habe alle vorangegangenen Zustimmungs-Erklärungen der Mächte zu dem von der Pforte angebotenen sechsmonatlichen Waffenstillstand überholt. Keine Macht könne die Haltung Rußlands als ein Heraustreten aus dem europäischen Concert anffaffen. Rußland habe die englischen Vorschläge in entscheidender Stunde aufgegriffen. England hab die engste moralische Mit­verantwortung für die heutige Forderung Rußlands. Der materielle Inhalt der Forderting sei die zuverlässige Sicherstellung der christlichen Unterthanen der Pforte. Weigert sich letztere, diesen Forderungen, nicht Rußland, sondern Europa gegenüber, zu entsprechen, kommt es zu thatsächlichcm Einschreiten, so wird die Aufrechterhaltung nicht nur der Souveränität der Pforte über die in Rede stehenden Gebiets-Theile, sondern auch ihrer unmittelbaren Verwaltung in denselben nach dem Maße der Verwicklungen sich bestimmen, welche die In­tervention zur Folge baben wird. Den Urtheilssprnch in der türkischen Sache hat der europäische Areopag gethan, es handelt sich nur noch um die Execu- tion dieses Spruches. Man habe nicht Recht, Rußland zu beargwöhnen, als wolle es eigennützige Jntereffen-Politik treiben, wenn es für die Ausführung des Urtbeilssprnches sorge.

Berlin, 21. October. DerNat.-Ztg." zufolge hat Deutschland seinen Standpunkt zur Waffenstillsiands-Frage den verschiedenen betheiligten Mächten gegenüber dahin präcisirt, daß es weder gegen die Bestimmung einer sechs- monatlichen noch einer sechswöchentlichen Frist für den Waffenstillstand Einwen­dungen zu machen habe und daher nicht in der Lage fei, den einen Vorschlag mehr, als den anderen, zu unterstützen. Für die Verständigung unter den Mächten könne das Eintreten Deutschlands für den einen ober ben anberen Vorschlag von keinem Vortheil fein, bagegeu erkenne Deutschland, fortwährend bas zu erstrebenbe Ziel in ber Herstellung eines auf Erhaltung bes Friebeus abzweckenben Einverstänbniffes unter ben Mächten.

Barmen. Der jüngsteCorresponbeut" schreibt: Wer nicht glauben sollte, baß bie Mäbchen eine Schule burchmachen müssen, um Hausfrauen zu werben, ber möge Nachstehenbes lesen. In der Fabrik rc. werben bie Mäbchen nicht zu Hausfrauen herangebildet, dagegen aber auch nicht am Heirathen ver­hindert. Doch man lese: lieber das häusliche Leben vieler Arbeiterfamilien äußert sich der Barmer Polizeibericht folgendermaßen:Die Zahl der Arbeiter­frauen, welche alltäglich auf den verschiedenen hiesigen Polizei-Stationen erscheint, um Schutz gegen ihre sie mißhandelnden oder sie ohne Subsistenzmittel lasten­den Männer zu suchen, mehrt sich in erschreckender Weise; wenn aber beide