301. Erstes Blatt. Sonntag, den 24 December
1876.
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Gießener Anzeiger.
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Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im 1. Quartal 1877 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.
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Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern. Die Redaction.
Amtlicher Hhoill Bekanntmachung. Die Löschung der Feuersbrünste betreffend.
. ^s. 'st. die Bemerkung gemacht worden, daß den hiesigen Einwohnern die Verpflichtungen, welebe ihnen beim Ausbruch von Bränden obliegen, nicht bekannt zu sein
scvemen. Wir sehen uns veranlaßt, hiermit ausdrücklich auf die Bestimmungen der Verordnung vom 21. Marz 1857, siebe RegierungsblattS. 117 de 1857, sowie der Art. 176 un? J V PAetstrafgesetzes aufmerksam zu machen und bemerken, daß das Aufsichtspersonal angewiesen ist, vorkommenden Falles die Beobachtung dieser Bestimmungen auf das Strengste zu überwachen. b
Gießen, am 18. December 1876. ,
Großherzogliche Polizei - Verwaltung Gießen.
Fre s e n t u 8.
Uolitischee T ö e i t.
Deutschland.
Berlin, 20. December, Nachts. In der Abend-Sitzung des Reichstages wurde die dritte Lesung der Strasproceß-Ordnung fortgesetzt. Eine längere Debatte veranlaßte § 54, wonach die an der Fertigstellung einer periodischen Zeitschrift neben dem verantwortlichen Redacteur betheiligten Mitarbeiter und sonstiges Hülfs-Personal nicht zum Zeugniß gezogen werden dürfen. Nach dem Compromiß-Antrag soll dieser Paragraph gestrichen werden. Nachdem Weh- renpfennig und Marquardsen für die Streichung, Erhardt, Windthorst und Sonnemann dagegen gesprochen hatten, wurde der Compromiß-Antrag in namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 120 Stimmen angenommen und somit § 54 beseitigt. Zu § 100, wonach die Beschlagnahme von an strafgerichtlich beschuldigte Personen gerichteten Briefen gewissen Beschränkungen unterworfen wird, ward der eine jegliche Beschränkung nach dieser Richtung hin aushebende Compromiß-Antrag, für welchen Lasker und Miquel eintraten, angenommen. Zu §112, betr. die Herausgabe confiscirter Gegenstände, beantragte Reichensperger die Einfügung, daß der Staat für die sichere Aufbewahrung zu sorgen habe. Nachdem Justizminister Leonhardt dieses Amendement für unannehmbar erklärt hatte, ward dasselbe abgelehnt. Ebenso ein Antrag von Reichensperger (Cre- feld) zu § 139, welcher den Kreis der als Vertheidiger zuzulasienden Personen zu erweitern bezweckte. Zu § 149 erhielt der Antrag Miquel's, daß der Unterredung des Verhafteten mit seinem Vertheidiger eine Gerichtsperson beiwohnen kann, obwohl Klotz und Frankenburger denselben bekämpften, die Zustimmung des Hauses. Nach § 171 soll dem die Erhebung der Anklage Beantragenden das Recht der Beschwerde an den vorgesetzten Staatsanwalt zustehen für den Fall, daß der untere Staatsanwalt die Anklage nicht erhebt. Dem Compro- miß-Antrage zufolge soll jedoch das Beschwerderecht dem Antragenden nur dann gegeben werden, wenn derselbe zugleich der Verletzte ist. Während der Be- rathung hierüber nahm das Haus einen Antrag auf Vertagung an, wonach die Sitzung um 10 Uhr 45 Min. geschlossen wurde. Fortsetzung der Be- rathung morgen.
Berlin, 21. December. Der Reichstag setzte heute die dritte Lesung der Strafproceß-Ordnung fort und nahm dieselbe durchweg nach den Compro mtß-Vorschlägen an; zu § 207 auch den vom Abg. Schwarze beantragten Zusatz, der das Verthetdigungsrecht des Angeklagten erweitert. Von einer durch die Commission beantragten Resolution, durch welche der Reichskanzler aufzufordern sei, eine Militär-Strafproceß Ordnung vorzulegen, in der das Militär- Strafverfahren mit den wesentlichsten Formen des ordentlichen Strafprocefses umgeben und die Zuständigkeit der Militär-Gerichte im Frieden auf militärische Dienstvergehen beschränkt wird, wird der zweite Theil nach längerer Debatte, an welcher sich auch der Kriegsminister v. Kamecke betheiligt, abgelehnt. Eine Resolution, den Reichskanzler zur Vorlegung eines Gesetzes wegen der einheit
lichen Regelung^der Gefängniß Einrichtung, Verpflegung, Beköstigung und Behandlung der Straf-Gefangenen auffordernd, wird dagegen angenommen. Die Civilproceß Ordnung wird auf Antrag Miquel's en bloc angenommen, ebenso die Concurs-Ordnung. Eine zum Einführungs-Gesetz der Civilproceß-Ordnung von Miquel und Genoffen beantragte Resolution wegen Regelung des Kostenwesens durch die Gebühren-Ordnung und eine weitere zur Concurs-Ordnung beantragte Resolution werden angenommen. Die zu den Justiz-Gesetzen eingelangten Petitionen werden durch die betr. Beschlüße für erledigt erklärt. Hierauf folgt eine namentliche Abstimmung über das Gerichts-Verfaffungs-Gesetz. Beide werden mit 194 gegen 100 Stimmen angenommen, die übrigen Gesetze nebst den Einführungs-Gesetzen werden, da der Antrag auf namentliche Abstimmung zurückgezogen wird, gleichfalls und zwar anscheinend mit derselben Majorität angenommen. Der Reichskanzler-Amts-Präsident Hofmann verliest eine kaiserliche Botschaft, nach welcher der Kaiser morgen Nachmittag um 2% Uhr die Session feierlich zu schließen beabsichtigt. Hierauf gibt der Präsident v. Forcken- beck die gewöhnliche Geschäfts - Übersicht, worauf ihm der Abg. v. Bonin den Dank des Hauses für die Geschäfts-Leitung ausspricht. Der Präsident schließt die Sitzung mit einem dreifachen Hoch auf den Kaiser.
Berlin, 21. December. Wie man hört, werden nach dem Beginne des neuen Jahres diejenigen Reservisten und Landwehrmänner, welche bisher mit dem Mausergewehre noch nicht etngeübt worden sind, zu der vorschriftsmäßigen Uebung eingezogen werden. Diese Einberufung widerlegt jedenfalls die Gerüchte von Aenderungen, welche in Betreff der Bewaffnung mit dem genannten Gewehre vorgenommen werden sollen. Neuerdings taucht wieder ein anderes, vielleicht beglaubigteres Gerücht auf, nach welchem die Mauser- Carabiner ersetzt werden sollen.
Berlin, 22. December. In der Thronrede, mit welcher heute der Reichstag geschloffen wird, heißt es über die auswärtigen Beziehungen: Der bisherige Fortgang der Verhandlungen der Mächte über die orientalische Frage berechtigt zu der Hoffnung, daß es meinen Bemühungen und den einander entgegenkommenden friedlichen Intentionen der unmittelbar betheiligten Mächte gelingen werde, die schwebenden Fragen zu lösen ohne Beeinträchtigung der guten Beziehungen, welche gegenwärtig unter denselben obwalten. Deutschland wird im Wege der freundschaftlichen selbstlosen Vermittelung auch ferner dazu mitwirken.
Oesterreich.
Wien, 21. December. Die „Wiener Abendpost" veröffentlicht den Wortlaut der Note, die der österreichische General-Consul, Fürst Wrede, an den serbischen Minister-Präsidenten Ristic in der bekannten „Radetzky"-Affaire gerichtet hat. Die „Wiener Abendpost" fügt hinzu, daß die Donau-Monitors soeben, nach erlangter voller Genugthuung von Seiten Serbiens, den Posten


