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TUo. 300. Samstag, den 23. Decemver l0«Vn
Anreise- und Amtsblatt für ben Kreis Gießen.
Erscheint tLglich mit Ausnahme de« MontagK. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Expedition: Schulstraße, Lit. v. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich 1 Mark 50 Pf.
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Amtlicher H h e i t.
r Vorstand, txxiätrööa
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Lroßherzogliches Kreisamt Gießen.
* v. r ö b c r. _______
einschicken.
Gießen, den 20. December 1876.
Der Kaminfeger Johannes Wilhelm Zimmer in Villingen, welchem der aus 17 Ortschaften bestehende Kehrbezirk Hungen übertragen war, ist seines Dienstes Stelle wollen sich innerholb 14 Togen bei uns schriftlich melden und ihre Zeugnisse, namentlich onch dos über Erlernung der Schornsteinfegerci,
Feulschland.
Darmstadt. 20. Decbr. Die Nr. 53 des Großherzoglichen Regtenmgs- blatts hat folgenden Inhalt:
1. Gesetz, die Besteuerung des Weins betreffend.
2. Verordnung, die Besteuerung des Weins betreffend.
3. Ertheilung von Erfindungspatenten.
Hesteneich.
Wien, 20. December. Heber den bereits angedeuteten Vorfall auf der Donau vor Belgrad meldet die „Polit. Corresp." : Auf den österreichisch- ungarischen Monitor „Maros" sind gestern, als derselbe im gewöhnlichen §ahr- waffer manövrirend an der Belgrader Festung vorüberfuhr, von duser aus mehrere Gewehrschüsse gefallen, welche Anfangs für blinde gehalten, später aber an hinterlassenen Spuren als scharfe erkannt wurden. In Folge dessen erthellte der an Bord befindliche österreichische General-Consul Fürst Wrede den Befehl, sofort gegen Belgrad vorzurücken und daselbst Posto zu fassen. In Gesellschaft des Fürsten Wrede befand sich auch der deutsche General-Consul in
und Genehmigung des Einführungs-Gesetzes nach den Compromiß Vorschlägen. Es folgte nunmehr die dritte Lesung der Strasproceß-Ordnung. In der Generaldebatte erklärte sich Hänel unter heftigen Angriffen auf die National-Liberalen gegen das Compromiß, wodurch viel verspielt, und auch für die Wahlen durchaus nichts gewonnen, vielleicht sogar Alles verloren sei. Dagegen consta- tirte u. Bennigsen, das Compromiß sei nur geschlossen worden, um das Zu- tandekommen der Justiz-Gesetze zu ermöglichen; die national-liberale Partei übernehme dafür die Verantwortlichkeit und erwarte bei den Wahlen die Antwort des Volkes. Aus Richter's Ausführung, daß die National-Liberalen seit dem constituircnden Reichstage von Compromiß zu Compromiß gesunken seien, entgegnete Lasker, daß, während seine Partei sich redlich abmühe, dem Volke die einheitlichen Justiz-Gesetze zu geben, die Fortschritts-Partei nur Wahlreden halte, und rechtfertigte hiernach nochmals das Compromiß. Nachdem letzteres von Reichensperger und Windthorst wiederholt bekämpft war, erfolgte der Schluß der Generaldebatte. Bei der Special-Berathung ward nach längerer Discussiou der erste Compromiß-Vorschlag zu § 7 in namentlicher Abstimmung mit 195 gegen 124 Stimmen gutgeheißen. — In einer Abend-Sitzung um 7 Uhr wird die Berathung fortgesetzt.
— Eine Anzahl liberaler bayerischer Reichstags-Abgeordneter hat beschlossen, eine Erklärung zu erlassen, worin sie gegenüber den Mißdeutungen, die das Compromiß über die Justiz-Gesetze erfahren habe, geltend macken, daß Angesichts der bedeutenden Vortheile, welche das große nationale Gesetzgebungs- werk in der einheitlichen Gerichts-Organisation, dem einheitlichen Proceß und vielen anderen Verbesserungen biete, die Entscheidung der liberalen bayerischen Abgeordneten nicht zweifelhaft sein könnte. ,
— Der „Reichs-Anz." bezeichnet die Zeitungs-Nachricht als unbegründet, wonach der preußische Justizminister bei den Verhandlungen mit den Abgg. v. Bennigsen, Lasker und Miquel über die Justiz-Gesetze Zugeständnisse bezüglich der Bestimmungen über die Presse gemacht habe, welche nachher der Reichskanzler wieder znrückaenommen habe. Der „Reichs-Anz." meldet ferner die Ernennung des bisherigen Appellations-Gerichts-Präsidenten in Marienwerder v. Glaubitz zum Director im Justiz-Ministerium.
4. Namensveränderungen. _ r o
5. Concurrenzeröffnungen. Erledigtsind: eine^Wenean ber®mem3 . beschule zu Michelstadt mit einem jährlichen Gehalte von 942 Mk. 86' W welcher sich durch von 5 zu 5 Iahten eintretende Zulagen auf den Betrag von 1371 Mk. 43 Pfg. erhöhen kann; dem Herrn Grasen zu Erbach-Furstenau steht das Präsentationsrccht zu dieser Stelle zu; j»ei :mlben städtischen Schulen zu Worms mit einem Gehalte von 1200Wt, bi! britte Gemeinde-Sckulllelle zu Lick mit einem Anfangs-Gehalte von 942 Mk. 86 Pfg., welcher sich bis auf den Betrag von 1371 Mk. 43 Pfg. jährlich erhöhen kann; dem Herrn Türken .uSomsLich steht das Präsentationsrecht zn dieser Stelle i , d.e üns?e GemeindEchulstelle zu Alzey mit emem Gehalte von 942 Mk 86 Pfg., welcher sick durch von 5 zu 5 Jahren eintretende Zulagen bis auf d.n »r. » « „ b„ 8„.
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Gesetze so waren sie nur durch ein Compromiß zu erhalten und zwar durch ^in günstigeres als das, welches jetzt zu Stande kommen w rd, - das war ber etle'ne Ausspruch Bismarck's, der keinen Zweifel aufkommen he^- Miniverwechsel, resp. Wechsel des Reichskanzlers, (dem deri entschiedeneWille des Kaisers zur Seite steht) daran ist nicht zu denken. — Der Titel über ine Anwaltsordnuiig ist zurückgezogen, weil eine solche, aus denselben Grundsätzen beruhende, aber ausführlich den Gegenstand behandelnde bereits vollständig ausgearbeitet vorliegt und dem Reichstag jedenfalls vorgelegt werden wird, ehe und bevor die Justiz-Gesetze in'S Leben treten." .... . .
Berlin, 20. December. Der Reichstag fuhr heute fort tn bet dritten Wuna des Einführungs-Gesetzes zur Gerichts-Verfassung. Zu § 10 betr. tte Prägbarkeit der Beamten, beantragte Windthorst, daß die Vorentscheidung darüber ob ein Beamter seine Amtsbesugniste überschritten oder sich emer vilichtwidrigeu Unterlassung schuldig gemacht habe, ausschließlich dem Reichs- Gericht zustehen solle, während bekanntlich nach den Miguel jchen Eompromiß- Anträgen dttse Entscheidung in den Staaten, wo ein oberster Verwaltungs- Gerichtshof besteht, diesem letzteren, und nur in den übrigen ®unbe«=©taflten bem Reichs-Gericht übertragen werden soll. Die hierdurch veranlaßte längere Debatte, wobei der bayerische Justizminister Mustl- äußerte diejenigen Bundes- Staaten, welche noch keinen obersten Verwaltungs-Gerichtshof hätttn, könnten 'nen solchen errichten, endigte mit ber Ablehnung bes Antrages Winbthorst s


