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Dienstag, den 18. Januar.

1816.

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A,;k'i-k- mi> AmtsdM str iitn Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Brinqerlohn.

Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark SO Pf.

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Bekanntmachung.

Betreffend: Das Crsatz-Gescträft für 1876.

Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung, fordern wir alle im Jahr 1856 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in frühe­ren Jahren gebornen, welcke sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschastsbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit Vom 13. Januar bis zum 1. Februar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei/wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bei einer früheren Musterung coucurrirt haben, ihren Loo- sungs- und Gestellungssä ein vorzulegen.

Wir machen zugleich daraus aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.

Bezüglich derjenigen Militärplichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen An­meldungen verpflichtet. /

Die Großbeizoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen, den 5. Januar 1876.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Hoffmann, Regieruugsrath.

Uokitischer HheiL

Blut", schreibt ein liberales hessisches Blatt und meint,man könne den Leuten

düng mit der übertriebenen Erhöhung der

,U11L 4,ic uftsmn MSM-v., als,.M_erste Handlung sich eine Gehaltserhöhung decretirten, welche von den Religionsgenossen aufgebracht wer­den müßte." Nun hat das Kirchensteuer-Gesetz die hessische Iiiberale Ranv mer einstimmig votirt und entspricht dasielbe ganz den erlassenen hessischen Kirchengesetzen, nach welchen ,»ar die Trennung der Kirche vorn Staat nicht ccchiir,, aber der Kircheihre Freiheit und Selbstständigkeit garantirt ist. Auch hat die Kirchensteuer für die Einzelgemeinde in Hessen schon seit Zahr- lebnten bestände», indem das Deficit der Kirchenkasse von den Mitgliedern der volilischen Gemeinde nach Maßgabe der Communalbesteuerung au» der Gemeinde­kasse gedeckt worden ist, während jetzt wie für die E'njelgememde so sur bie Gefammtgenieinde die kirchlichen Existenzmittel durch die sog. Kirchensteuer be- beschafft werden sollen. Man kann vom politischen Standpunkt darüber streiten, ob eine Staatsdotatio» opportuner als die Kirchensteuer gewesen sei: pttnclpieU riebt,a gerade vom liberalen Standpunkt ist sicher die letztere Form. Für die Bevölkerung aber ist es einerlei, ob die Mittel für den kirchlichen Organismus vom Staat oder von der Kirche aufgebracht werden, insofern sie aufgebracht werden müssen, und es kann, abgesehen von der Ungerechtigkeit gegen die hessi­schen Staatsbürger, die nicht zur Kirche gehören, höchstens von dem'Spruch- wort :Aus dem Läppchen in das Tüchelchen die Rede sein, ^b^e Kirche die einzelne Seele, die Person, oder das Vermögen ihrer Mitglieder be­teuern und wie die Art der Besteuerung eingerichtet werden soll, auch darüber läßt sich streiten: aber die Kirche tritt hierbei nur in die Fußtapfen des Staates und mceptirt dieses Steuersystem als auch für sie vorerst opportun. Daß auch das staatliche Steuersystem beanstandet wird, ist allbekannt undivtrd es s cher kein Steuersystem geben, das ganz perfect ist- Em kirchliches Blatt memte üngst, die Ktrche könne doch nicht für ihre Bedürfnisse die Wlestn und Lecker besteuern, mit denen habe sie ja nichts gemein, aber es lauft XgaU""* aus eine Kopfsteuer hinaus, die nur noch der Turke für gerecht halt. Jn Hessen wird aus den Gulden directer Steuer etwa ein $eIler Kirchensteuer entfallen, den der Tagelöhner und Kleinbauer kaum in seiner Steuer verspüren wird, während er von den wohlhabenden Protestanten, die in der Kirche eine der Grundsäulen der socialen Ordnung erkennen, ebne ^'dechr'b.u bejahU werden wird. Wer der Kirchensteuer wegen aus der Kirche austritt, an dem verliert die Kirche nicht« , im Gegentheil, fein Verlust ist "ur em Gewmn für

Deutschland.

(HteHen, IT. Januar. Der Abgeordnete für Biedenkopf. (5s'"lak Schutt in Wetzlar, Verfasser des Schriftchens über die Ursachen des Wachs- tbum/ der großen Städte und der Abnahme der Bevölkerung auf dem .anbe, _

TL i «. der Kreuz.-Z." Stoff zu einigen sehr verschrobenen Leitartikeln , h ,je -weite kleine Flugschrist erscheinen lasse», die den Titel fuhrt.

^Dte Bezugsquelle» und die BezugSwege ber Deutschen Etsen Jnbiistrie". Dav . Schriftche» behandelt im Eingänge das Werthverhältntf-des-ausländischer. Et ens -ii dem Deutschen, und wendet sich dann speciell zu der Art und Reichhaltig it der Eise, steinlager an der Lahn, die noch immer ihrer völligen Anfschtte-

i L w* entivreckende Bezngswcge harren. Gestutzt au bergamtliche 93e= echnunge k wK2 Verfasser'nach' daß d.e nach Versicherung de» Abgeord- nettn für Hagen in der Session von 1874 calculatorisch erwiesene Unrentabilität der Lahnregultrung nicht begründet sei, uns hofft, daß die von dem Abgeord­neten Dr. Kapp in der vorjährigen Sesstvn überzeugend dargelegte Nothwei- diakeit der Lahnmelioration zur besriedigeiiden Lösung dieser für die gesammte Deutsche Eisenindustrie so wichtigen Frage führen-werde. Herr Schulz istdabei ch der Lage auf die Ausführungen des Retchstags-Abgeordneteu Wiggers Bezng nehmen zu können, der fpeciell im Interesse der Deutschen Essen,ndustnelleu für die Entwickelung der Wasserstraßen in Deutschland pladirte und darin mt Recht den besten Schutz unserer Industrie, viel bef er als l°ne Lappalie von Eisenzölle»", erkennt. Im 2. Theile seines Schriftchens beschäftigt sich d-r Abgeordnete Schulz mit der Lage der Industrie tu feinem eigenen Wahlkreise inbem er für eine Wiederbelebung der im Erlöschen begriffenen Eisenindustrie des Kreises Biedenkopf sowohl, wie des Kreises Wittgenstein durch eine von nahem vollendet seien und die bet einer Lange von 12>/2 Meilen nur ca. i h «Y>.n Tblr an Herstellungskosten ersorderu würde. Diese wurden vom Staate ch allgemttn n Landes.nt/resse' aus.ubri.igcn se.n, wogege.. die Kreise das ®ru» emeutbum unentgeltlich zur Verfügung stellen .olle., Di- Bahn ,oll d.e Städte Laasvde und Biedenkopf berühren, jebe der vorhandenen Hütte» einen Anschluß bereit» vrof clirt ists mit seinen großen mineralischen Schätzen dem Berteyr eröffnet wer, en und in Kinzenbach erreicht die s-cuudäre Bahn.die new «mw Berl n-W-tzlar. Wir können hier nicht aus alle die intereffanten Emz-lheiten einfleben, die der Abg. Schulz für fein Projekt aufführt; dieselben durfte» aber ausreichend sein uni auch weitere Kreise für dasselbe zu erwärmen, und wun- fchen wtt ihm vor allen Dingen die gebührende^Beachtung seitens der gesetz- a-b mdeii Factoren. Von besonderem Gewicht ist e8, daß bekanntlich auch der Kronprinz jüngst dem Abgeordneten Wiggers seine unbedingte Zustiminung z der Idee -.»« Erweiterung des Deutschen Canalnetzes

hii weiteren Verfolg seines Schriftchens meint der Abgeordnete VH z

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stri ITn Kreisen Rheinland-Westfalens in golge ter jungst-» D-bat .14.m.«- 1.1.

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die Kirche.

Was nun aberdie übertriebene Erhöhtrng der geistlichen Gehalte an. lanat so sei man auch hierbei in seinem Urttzetl gerecht. In Hessen sind seit 3 Jahren alle Beamten und Diener in Staat und Gemeinde aufgebessert worden mit -inziger Ausnahme der Geistlichen, b.t heute noch mit leeren Hän- den in anertennenber Geduld der Ausbesserung harren, die bei ihren knappen Beiolbuiwen und den aroßen Anforderungen, die ihr Beruf in unserer Zeil an ne stellt auch ihnen gewährt werden muß. Durch das Classification» Gesetz sind bie 400 hessischen Geistlichen in 9 Elasten mit 9 Besoldung» - Kategorien Hnaetbeilt worden so daß die Minimalbeiol"»ng 2000 Mark und die Mazi- malbesoldung 4400 Mark und die Durchschnittsbesoldung 3200 Mark beträgt. - - " hiermit die hessischen Beamtenbesoldungen: der Minimalgehalt

o Unrecht nicht geben", da die Steuer nach verwerflichem Maßstabe ausge-