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Mo. 40. Donnerstag, den 17. Februar. 1876.

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AkM. und Auitsdlatt für den Kreis Gießen.

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Amtlicher H Ij e i l.

Bekannt in ach un g.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 14. December v. Js. bringen wir hiermit weiter zur Kenntniß der Bethetl.gten, daß die nächsten Prüfungen in folgender Weise vorgenommen werden: . , , .

* ' 9 18 Montag den «. März d. I. und folgende Tage:

für Diefenigen, welche in den Jahren 1856 und 1859 geboren sind.

1 18 Montag den 13. März d. I. und folgende Tage:

für Diejenigen, welche in den Jahren 1857 und 1858 geboren sind. , . o ,r . h 9

©te Prüfung beginnt an jedem Tag. Morgens 8 Uhr, dahier in der alten Kanzlei, Loutsinplatz 2 ___

Zugleich machen wir auf die neue Prüfungs-Ordnung zum einjährig Freiwilligen Dienst, Anl. 2 zu § 91 d°r Ersatz-Ordnung vom 28. Sep- tem6eT 1875fl wiederholt aufmerksam, und insbesondere auf § 2, worin die biusichtlich der einzelnen Prufungsgegenstände gestellten Anforderungen ent-

halten sind.

Darmstadt, den 7. Februar 1876.

Großherzogliche Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige, v. Marquard, Reg-Rath.

politischer Hheil.

*) Drr Cölibatszwang und dessen Aufhebung, gewürdigt von I)r. J o h. Fried v. Schulte, Geh. Justizrath und Professor der Rechte. Bonn, 1876. Druck und Verlag von P. Neusser.

nöthige Ausrüstung besitzt, der hat nicht nur das vollste Recht dazu, sondern sogar die Pflicht, weil ohne Hervortreten einzelner Persönlichkeiten die religiöse Bewegung nicht im glufj erhalten werden kann. Die persönliche Ueberzeugung Einzelner muß den übrigen voranleuchten und ihr persönlicher Muth sie er- mnthigen. Von solcher Überzeugungskraft aber ist die vorliegende Schrift in hohem Grade durchdrungen. Man fühlt ihr auf jeder Seite an daß sie nicht bloß hinter dem Studiertisch gesammelte Kenntmsse, sondern eine durch lang- jährige und vielseitige Lebenserfahrung ansgereifte Kenntniß bietet, welche öffent­lich ausgesprochen werden wollte. Diese Schrift ist darum keine gewöhnliche Agitationsschrift, weßhalb sie anch auf Erzählung von Skandalgeschichten, welche bei diesem Thema so leicht gewesen wäre und für das niedere Publikum sie erst pikant gemacht haben würde, vollkommen verzichtet; sondern ein per­sönliches Zeugniß, welches durch die Lage des Altkatholicismus und die persön­liche Stellung des Verfassers zu demselben hervorgerufen worden ist.Ich bin bestrebt gewesen, sachlich und faßlich zu entwickeln, was ich für gut halte," sagt der Verfasser im Vorwort,eine eingehende Prüfung der Lölibatkfrage darf und kann nicht weiter aufgeschoben werden." Daher soll diese Schrift, zunächst auch weiter nichts bewirken, als Jedem, der zum Altkatholicismus gehört, oder sich für ihn interessirt, die Prüfung zu ermöglichen, welche zu einem besonnenen, ausführbaren und erfolgreichen Synodalbeschluß unentbehrlich ist.

Aber diese Angelegenheit reicht auch weit über die Grenzen des Alt­katholicismus hinaus'. 'Wenn dieser seinen Geistlichen ein wohlgeordnetes, Achtung erweckendes Familienleben möglich macht, wenn es diesem gelingt, durch ein solches Familienleben seine Geistlichen in ein christlich-sittliches Verhältmß zu ihren Gemeinden und zu ihrem irdischen Vaterlande zu brmgen, so wird ihm dies nicht nur von Seiten der Protestanten die wärmsten Sympathien zu- sühren, nicht nur die deutschen Staatsregierungen verpflichten dem Altkatholicismus alle mögliche Unterstützung zuzuwenden, sondern auch in der römischen Kirche manchen Geistlichen und Laien zum ernsten Nachdenken über den Werth ter Ehe für die Religion und die Civilisation bringen und ihn veranlassen, tie ' eigentlichen Gründe des Cölibatsgesetzes näher zu untersuchen und sie an oer ! Bibel, den alten Concilienbeschlüssen nnd den Lebensbedingungen des Christen-- thums gewissenhaft zu prüfen. Es läßt sich mit Bestimmtheit annehmen, daß Hunderte, ja Tausende von Gliedern der römischen Kirche mit den Beschlüssen des letzten Vaticanums noch keineswegs einverstanden sind und gern zur Reform der Kirche die Hand bieten, sobald sie nur die Ausführbarkeit einer solchen eui- sehen. Diese ist nur durch die Abschaffung des Cölibatsgesetzes, welche durch den Papst in jedem Augenblick ausgesprochen werden könnte, aber ohne eme ihn zwingende Nöthigung schwerlich ausgesprochen werden wird, möglich. ^aS Cölibatgesetz hat die Geistlichen in die sklavische Abhängigkeit von ihren Oberen und vorzüglich vom Papste gebracht, welche sie zwingt, von jeder Betbeüigung an der Reform der Kirche abziistehen, wofern sie nickt ihr Amt und ihre Pfründe zum Opfer bringen wollen. Durch diese Abhängigkeit wird zugleich ihre Geistesthätigkeit von allem abgewendet, was sie mit ihren Oberen m Conslict bringen könnte. Aber seiner meiischlichen Natur und seines Zusammenhänge mit der Menschheit kann sich auch der roheste ultramontane Fanatiker mehr aan» entäußern. Wir dürfen nie die Hoffnung anfgcben, daß auch durch diese dicken, schweren Wolken, welche der Vatieamsmu« über das Geistesleben von Millionen gebracht hat, das Licht wieder durchbrechen wird. Wenn aber diejenigen bei denen diese Wolken bereits zerrissen sind das Licht nicht leuch en

F. v. Schulte über den Cölibatszwang. *)

Auf der alikatholischen Synode welche im vorigen Jahre zu Bonn ab- , gehalten wurde, hatte Herr v. Schulte den Antrag gestellt: die allkaiholischen , Geistlichen zu verpflichten nicht eigenmächtig mit der Aufhebung des Gölibalo f voranzugehen, theils weil die Volksanschauung noch nicht hinreichend darüber j aufgeklärt sei daß die specifisch katholischen Jnstitme der Beichte und Messe } auch von einem verheirateten Clerus ebenso segensreich wie von einem unver- . heiratheten verwaltet werden können, theils wie in mehreren Ländern, deren j Regierungen noch durch Concordate an Rom gebunden seien, jeder feste Rechts- . boden fehle um verheiratheten Geistlichen ihre amtliche Stellung zu erhalten. , Herr v. Schulte hatte zugleich eine Schrift in Aussicht gestellt um diese Auf­klärung zu fördern, und bietet nun diese jetzt vorliegende Schrift in der Hoffnung dar daß sie diese Aufgabe erfüllen werde.Sollte dieser Zweck erreicht werden," sagt er Seite 85,sollte es sich zeigen daß die Gemeinden überall die Aufhebung wünschen, daß meine Ansicht über die Stellung der Regierungen zur Frage von diesen getheilt wird, dann werde ich der erste sein welcher Anträgen auf Aufhebung zustimmen oder einen solchen selbst stellen wird. Denn alsdann ist die Opportunität vorhanden." . t k

Bon einem eigenmächtigen Vorangehen, einem unberufenen Bhatendcang bei Herrn v. Schulte, kann demnach ebenso wenig durch Herausgabe dieser Schrift die Rede sein, als er einen solchen bei den altkatholischen Geistlichen gebilligt hat. Die besonnene Beachtung der realen Verhältnisse, welche bisher alle Schritte des Herrn v. Spulte in der altkatholischen Bewegung ausgezeich­net hat, offenbart sich auch in dieser Schrift, welche darum weder geschrieben ist um eine Spaltung in diese Bewegung zu bringen, noch von verständigen Lesern dazu wird benutzt werden können. Daß der Altkatholicismus vor der Frage: ob der Cölibatszwang für seine Geistlichen aufzuheben sei, glicht ängstlich stehen bleiben darf, liegt in der Natur seines reformatorischen Standpunktes. Hätte dieses Eheverbot für die Priester in der heiligen Schrift und den öku­menischen Concilienbeschlüssen der alten Kirche einen unanfechtbaren Grund, so wäre dem Altkatholicismus das Recht genommen dieses Verbot in Frage zu stellen. Da es aber am Tage liegt, und von allen katholischen Kirchenlehrern anerkannt ist, daß das CöUbatsgesetz weder in der hl. Schrift begründet if noch auf einem Gesetze der Gesammtkirche fußt, sowie daß alle Vorschriften darüber lediglich erst von Particularsynoden und später von Päpsten ausgegan­gen sind, und endlich daß die Ungültigkeit von Ehen der Geistlichen zuerst durch ein Staatsgesetz ausgesprochen und in der lateinischen Kirche erst 1123 durch eine päpstliche Constitution auf der Lateransynode eingeführt worden ist, so würde der Altkatholicismus sich selbst das Todesurtheil sprechen wenn er die Entscheidung über diese Frage fortwährend abweisen wollte. Sein reformato­rischer Einfluß auf das religiöse Leben der katholischen Kirche und ihre Stellung zum Staat und zu den anderen christlichen Confessionen ist zu Ende sobald er sich zu schwach erweiSt an dieser päpstlichen Satzung, wozu weder durch die hl. Schrift noch durch die ökumenischen Coucilien, weder durch die allgemeinen Menschenrechte noch durch die Forderungen der Civilisation eine Veranlassung gegeben worden ist, zu rütteln, und wenn er nicht im Stand ist die Sympathie seiner Gemeinden für die Aufhebung derselben zu gewinnen.

Der erste und wichtigste Schritt hiezu ist die zweckentsprechende Aufklärung der altkatholischen Gemeinden. Diese wird nur von den Führern des Altkatho-

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lictsrnus selbst ausachen Hinten, und wer von diesen sie durch literarische Ar- lanen sollten, wie könnte dann die Welt von den Pattcanisten lemais e ne beiten oder mündliche Vorträge in Angriff zu nehmen den Muth und bte ibrf§ Verwalten« gegen Staat nnd Vaterland erwarten < -^ayer

hat Hr.v. Schulte vollkommen sachgemäß sich ansgesprochen, wenn er als b sow dercs Motiv zur Herausgabe dieser SchriftDie Pflicht gegen seine ka olischeu Mitbrüder und die gegen sein Vaterland" bezeichnet hat. Darum kann auch