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England.

London, 12. December. Militärische Berichterstatter bezeichnen die Ausrüstung englischer Küsten-Forts mit Munition, welche seit einiger Zeit mit Eifer betrieben worden ist, als nunmehr beendet und diese Forts selbst in ver- theidigungsfähigerem Zustande, als je zuvor. Damit ist der Höhepunkt für die Zukunft indessen noch keineswegs erreicht. Vor der Hand soll jedes Fort zur Torpedostation ausgebildet werden. Man weiß, daß ein Fort durch seine Ge- schütze allein ein mit gleichen Gesützen ausgestattetes Schiff auf der Fahrt nicht auszuhalten vermag. Deshalb soll für die Folge überall Vorsorge zum gleich­zeitigen Angriff unter dem Wasser getroffen werden.

London, 14. December. DieTimes" bemerkt bei Besprechung der gegenwärtigen Situation, es werde nicht genügen, lediglich die russischen For­derungen zu bekämpfen, sondern England müffe ebenfalls Garantieen in Vor­schlag bringen; letztere könnten vielleicht in der Form ausgestellt werden, daß die aufständischen türkischen Provinzen eine bewaffnete ausländische Polizei er­hielten, welche sich auf die im Bosporus ankernden Flotten der alliirten Mächte stützen würde.

Atalierr

Rom. DieJtal. Nachr." glauben zu wissen, daß demnächst einigen Ober-Officieren des italienischen Heeres die Ermächtigung ertheilt werden wird, sich nach Rußland zu begeben, um sich dem an der Grenze stehenden General­stab des russischen Heeres anzuschließen.

Rom, 14. December. Prinz Louis Napoleon ist hier angekommen und vom Papst empfangen worden. Das italienische Uebungs-Geschwader ist in den Hafen von Spezzia eingelaufen. Die Deputirten-Kammer hat die Br- rathung des Budgets für 1877 fortgesetzt. Der Proceß Nicotera wurde be­hufs Vernehmung einiger erkrankter Zeugen in Salerno bis zum 20. d. Mts. vertagt.

Nußland.

Petersburg. DieRuff. Telegr.-Agentur" in Petersburg hat unterm 10. Decbr. von dort folgendes Telegramm ausgehen lassen:Die Zeitungen betonen die Schnelligkeit, mit welcher die Mobilmachung vor sich geht, obgleich der erste Versuch dieser Art in der schlechten Jahreszeit und auf unbrauchbaren Wegen geschah. Die Mobilmachungs-Ordre erschien am 1/13. November; am 2./14. November waren schon 11,000 Mann Reserve beisammen. Am 15./27. November war die Mobilmachung in 49 Gouvernements beendet und in 30 waren die Pferde gestellt. Dieser Erfolg eines in Rußland unbekannten Systems macht den Ministern des Krieges und des Innern große Ehre."

Griechenland.

Athen, 13. December. Komunduros hat ohne Mitwirkung von Zai- mis die Neubildung des Cabinets unternommen; die früheren Minister des Cabinets Komunduros treten zum größeren Theil wieder ein, nur in der Be­setzung des Justiz- und des Marine-Ministeriums treten Veränderungen ein.

Türkei.

Konstantinopel, 13. December. Heute hat wiederum eine Sitzung der Vor-Conferenz stattgefunden. Der Großvezir hat den Marquis v. Salis­bury besucht und hielt mit ihm eine lange Besprechung. Der in besonderer Mission des Fürsten von Rumänien entsendete Demeter Bratiano ist hier angekommen.

Die Notwendigkeit der Einsetzung von christlichen Gouverneuren in den aufständischen türkischen Provinzen scheint unter den Conferenz-Mitgliedern anerkannt zu sein. Aus Jerusalem wird gemeldet, daß die griechische Sy­node die über den Patriarchen Cyrilus verhängte Excommunication aufge­hoben hat.

Rumänien.

Bukarest, 14. December. Nach einem imAmtsblatt- veröffentlichten fürstlichen Decret sollen außer den acht schon bestehenden noch acht neue Doro- banzen-Regimenter errichtet werden.

Literarisches.

Für Hundeliebhaber. Im Verlage von L. Freese in Leipzig ist soeben in dritter vermehrter uns verbesserter Auflage erschienen: Da? Buch vom gesunden und kranken Hunde. Ein populäres Schriftchm von dec Aufzucht und Pflege des HundeS sowie der häufigsten Krankheiten dess.-lben und ihre vernünftige Behandlung nach dem gegenwärtigen Standpunkte der J/lebicrn. Unter Benutzung der neuesten Literatur des In- und Auslandes bearbeitet von Wilhelm Gott weis, Doctor der Veterinär- Wissenschaften. Preis 1 Mark.

Das vorstchende Schriftchm eines bewährten Fachmannes wird allen Freunden unseres treuen vierfüßigen Hausgenossen ein zuverlässiuerRathgeber und sicherer Führer bei Erkennung und Behandlung der Krankheiten des Hundes sein. Die großen Unbe­quemlichkeiten und schweren Gefahren, welchen sich die Besitzer dieser Thiere aussetzen, wenn sie gewisse Symptome an dem Hundeaus Unachtsamkeit oder Unkenntnißignocirm, sind an der Hand dieses Werkchens leicht zu vermeiden; dasselbe wird daher nicht blos Denjenigen, die dieses zuverlässigen Genossen bei Ausübung ihres Berufes bedürfen sondern überhaupt jeden dec zrhllosea Liebhaber des Hundes in Stadt und Land' oollko nmene Belehrung und wirksamen Schutz gewähren.___________________

Gültige Privat Banknoten.

Die beschränkenden Bestlmmungen des § 43 des Reichs-Bankgesetzes vom 14. März 1875 sind (nach dem im Retchsgesetzblatte erschienenen Bekanntmachungen) bezüglich nachstehender Pciont-Nolenbanken als nicht anwendbar erklärt worden und dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutschland, auch außerhalb des­jenigen Staates, welcher denselben die Befugmß zur Notenausgabe ertheilt hat, zur Zahlung gebraucht werden: 1. Badische Bank in Mannheim. 2. Bayerische Noten­bank in München. 3. Bremerbank in Bremen. - 4 Breslauer Bank in Breslau. 5. Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz. 6. Cölnische Privatbank in Cöln. 7. Danziger Privatbank in Danzig. 8. Frankfurter Bank in Frankfurt am Main. 9. Hannoversche Bank in Hannover. 10 Leipziger Cassenoercin in Leipzig.11. Lübecker Commerzbank in Lübeck. 12 Magdeburger Privatbank in Magdeburg. 13. Posener Privatbank in Posen. 14. Sächsische Bank in Dresden. 15. Bank für Süddeutschland in Darmstadt. 16. Württemberger Notenbank in Stuttgart. Die Verwendung der Noten anderer deutscher P.ivat-Notenbanken oder Corporationen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landesgebietes, für welches dieselben zugelass.n sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.

Seitens der Nationaldank für das Großherzogthum Luxemburg sind neuerdings auf Neichswährung lautende Brnknoten in Abschnitten zu 5, 10 und 20 Mk. nusgegeben worden. D:e Verwendung dieser Banknoten zu Zahlungen innerhalb des Reichsgebiets ist nach § 11 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 ver­boten und wird mit Gelostrafe von 50 bis 500 Mk., im Falle gewerbsmäßiger Ver- wendung daneben mit ^äugnißbis zu einem Jahre bestraft.

Frisch bäcker ju Gießen.

Sonntag, ben 17. December 1876. H. Plank in der Nmftadt. K. St e inde r g e r in der Löwrngass^. K. H a a s in der Willthorstraße.

Kirehliche Anzeigen der evangelischen Gemeinde zu Gießen. Gottesdienst.

Sonntag den 17. December. Morgens : Pfarrer Dr. See l. Nachmittags: Pfarrverwalter Schlosser.

(Die Pfarrgeschäfte für die Woche vom 17. bis 23. December besorgt Pfarrvicar Schöner.)

Allgemeiner Anzeig er.

Besondere Bekanntmachungen

Bekanntmachung.

Zur Bezahlung der Zinsen, welche von den bei der hiesigen Spar- und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werden, sind nachstehende Termine fest g esetzt, und zwar:

1) Samstag den 16. December 1876,

2) Dienstag 19.

3) Mittwoch 20.

4) Donnerstag 21.

5) Samstag ,, 23. ,,

6) Mittwoch 27. ,,

7) Donnerstag ,, 28.

8) Samstag 30.

sowie

9) Dienstag den 2. Januar 1877,

10) Mittwoch 3.

11) Donnerstag 4.

12) Samstag 6.

13) Dienstag 9.

14 Mittwoch 10.

15) Donnerstag 11.

16) Samstag 13.

Die Interessenten werden daher aufge­fordert die Zahlungen an diesen Tagen in Empfang zu nehmen und hierzu durch Vor­zeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren.

Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die In­teressenten der Stadt Gießen, dagegen die übrigen Zahltage für die Auswärtigen be­stimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, dieses in ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen.

Gießen, am 28. November 1876. (6160

Der Rechner der Spar- und Leihkasse:

Kehr.

Im Firmen-Register des unterzeichneten Gerichts ist heute folgender Eintrag voll­zogen worden.

Nathan Feibel von Krotoschin,gegen» wärtig zu Gießen, betreibt dahier seit 1 October l I unter der FirmaN. Feibel" einen Handel mst neuen Kleidern.

Gießen, den 12. December 1876. (6522

Großyerzogliches Stadtgericht Gießen. Bötticher.

Aersteigerungm.

Holzversteigerung

im Gießener Stadtwalde.

Montag den 18. December 1876, von Vormittags 9 Uhr an, soll im Gießener Stadtwalde, in den Di stritten: Heingesboden, Mühlkopf, Ober­wald, Faulerboden und Annaberg, nachver- zeichnetes Holz versteigert werden:

Sckeith. Prügelh. Stockh. Reish.

Raummeter

Wellen

Eichen

1,6

14,5

0,5

370

Aspen

7

9,5

7

630

Na dkl

18,8

63

2410

15 Eichen-Stämme, mit 8,63 Festmeter, 256 Fichten- 126,47

2 Aspen- 0,76

1000 Flchten-Stcmgcn, 45,63

Die Zusammenkunft ist auf der Grün­

berger Chaussee an der 7. Schneiße.

Gießen, am 13. December 1876. (6496

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. A. Bramm.

Monogramms (38M auf Briefbogen und Couverts, per 100 1 Mk. 50 Pfg., Schablonen stets vorräthig. Bestellungen Lindenplatz im Blumengeschäft.

Das Aufräumen von Bewäsferungsgräben auf ben städtischen Wiesen im Altentisch, veranschlagt zu 135 75 soll

Dienstag ben 19. bi.ses Monats, Vormittags 10 Uhr, im Ralhhausioale oeifteigert werden.

Gictzea, ben 13. December 1876. (6412

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

A. B r a m m.

Aeilgeöotencs.

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