Sonntag, den 16. April
1876.
Erstes Blatts
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Asmzr- «Nh AMshKit für it« Kreis Gieße«
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Dvingerloh Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Erscheint täglich mit Lusnahme des Montags. Spedition r Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.
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Das Großherzogliche Steuer-Commissariat Gießen
an die Großhcr^oqlichen Bürgermeistereien des Bezirks.
Als Amtstage bleiben für das Großh. Steuer-Commissariat Gießen wie seither bestimmt:
Dienstag und Samstag, Vormittags von 8—12, Nachmittags von 2 — 5 Uhr.
Wir ersuchen Sie um ortsübliche Veröffentlichung.
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Die nächste Nummer erscheint am Donnerstag früh.
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Die Musterung und Loosziehung der Mil'tärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1876 findet an den uachgenannten Tagen statt und zwar:
I. Zu Grüuberg im Gasthaus zum Rappen
Montag den 24. April, Bormittags von 8% Uhr an:
Musterung
bei Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf und Lumda;
Dienstag den 23. April, Vormittags von 8% Uhr an,
derjenigen der Gemeinden Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weiters Hain.
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3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, |d Ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugniffe in dem zur Musterung anberaumten Termine zu !°rgm. Die Zeugniffe muffen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.
Wenn die Zurückstellung aus die Arbeitsunfähigkeit eines Familienangehörigen gegründet wird, so bat der betreffende Familienangehörige sich selbst strslönlich im Termin vor der Ersatz-Commission einzufinden.
diejenigen der Orte Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.
Freitag den 3. Mai, Vormittags von 8 Uhr an Loosziehung.
Besondere Bestimmungen.
1) Zur Musterung haben sich bei Meioung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:
Diejenigen, dem Großherzogthum Heffen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimnth oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem anderen Theile des Großherzogthums Hessen oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter b) angebenen Eigenschaften aufhalten;
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge,. Handwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten im Auslande geboren sind, und weder im Großherzogthum Heffen noch in einem anderen deutschen Staate Domicil besitzen oder sich aufhalten;
und im Jahre 1856 geboren sind;
ferner
Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1875, bezw. 1874 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel gebliebe n, d. h. nicht einberufen worden si^nd.
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungs- und Gestellungs-Atteste mitzu-
II. Zu Gießen im Rathhausfaale Mittwoch den 26. April, Vormittags von 73/4 Uhr an. Musterung
der Militär sich». . . Gemeinden Allendorf a. d. Lumda, Alt-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, und Daubringen;
Donnerstag den 27. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
derjenigen der Stadt Gießen;
Freitag den 28. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
derjenigen der Orte Groß-Buseck, Hartenrod, Heuchelheim Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;
Samstag den £9. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
derjenigen der Orte Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe, und Wieseck;
Montag den 1. Mai, Vormittags von 73/4 Uhr an, Loosziehung (auch der in Grünberg Gemusterten).
III. Zu Lich im Rathhausfaale.
Dienstag den 2. Mai, Vormittags von 8 Uhr an Musterung
btr Militärpflichtigen der Gemeinden Albach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Groß-Linden, Grüningen, Hausen, Holzheim und Hungen;
Mittwoch den 3. Mai, Vormittags von 8 Ühr an
derjenigen der Gemeinden Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf, Leihgestern, Lich, Münster, Muschenheim, Nieder-Bessingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen und Ober-Hörglrn
Donnerstag den 4 Mai, Vormittags von 8 Uhr an,
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