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Samstag, den 15. Januar

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blatt§ von 1875 und erwarten genaue Beachtung.

Kassel, den 5. Januar 1876.

Intendantur des 11. Armee-Corps.

allergnädigst geruht: am 3. Januar den Director an dem Gymnasium zu Darmstadt, Professor Dr. Christian Boßler, unter Anerkennung seiner lang-

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Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Ärar! 50 Pf.

Das Königliche Kriegs-Ministerium, Militär-Oecouomie Departement zu Berlin hat uns beauftragt nach Kräften darauf hinzuwirken, daß die Ausgaben an Naturalverpflegungs-Kosten soweit als möglich uoi dem bevorstehenden Jahresschlüsse bei der diesseitigen Corpe-Zahlungs-Stelle zur Verrechnung kommen und Reste möglichst vermieden werden. Wir können dem nur entsprechm, wenn uns die bezüglichen ßiquibationen rechtzeitig zugeben und gestatten wir uns daher die Großherzogliche Verwal- tungs-Direction ganz ergebenst zu ersuchen, die uutersleUten Kreisbehörden anweisen zu wollen, die Liquidationen über gclieserte Natural-Verpflegung, sowohl Mundver- pflegungS- als auch Marsch-Fourage-Kosteu so schleunig alL möglich und spätestens bis zum Schlüsse dieses Monats an uns einzusenden.

unterz. Ritter.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.

l>. Röder.

Berlin, 12. Januar. Nach einer dem General-Postamt zugegangenen Mittheilung des Haupt-Bankvirectoriums ist von einer Postanstalt die Annahme preußischer Banknoten über 100 Thlr. verweigert worden, Das General-Post­amt hat hieraus Veranlassung genommen, die sämmtlichen Postanstalten, Tele­graphenämter und Ober-Postkassen anzuweisen, die auf Thaler lautenden Noten der preußischen Bank auch fernerhin in Zahlung anzunehmen. Die bezeichneten Noten sollen aber nicht wieder verausgabt, sondern bei den Bankanstalten gegen Ersatz des Werthes in gangbaren Zahlungsmitteln zum Umtausch ge­bracht werden.

Wetzlar, 10. Januar. Der Landtags-Abgeordnete für den Kreis Wetz­lar, Kreisgenchts-Director Steltzcr, hielt heute einen Vortrag über die Land- tagS-Tbätigkeit in der letzten Session. Er erwähnte dabei auch das Verhältniß des Kreises zur Rhein Provinz und sprach die Ansicht aus, daß höchstwahr­scheinlich bei der Ausdehnung der Provinzial-Ordnung über die Rhein-Provinz und die Provinz Hessen-Nassau, welche demnächst zu erwarten sei, auch in dieser Beziehung die von dem Kreise Wetzlar längst gewünschte Aenderung eintreten werde, daß er der Redner wenigstens diesen Zeitpunkt für den geeig­netsten halte, um diese Angelegenheit betreffenden Orts zur Sprache zu bringen. (Rh. K-)

Dillenburg, 10. Januar. Vorgestern fand in Laasphe eine General- Versammlung deö Eisenbahn Comites zur Erbauung der Lenne-Lahn-Dillbahn statt, welche sehr zahlreich besucht war und wobei auch das hiesige Eisenbahn- Comite durch 7 Abgeordnete vertreten war. Die genauen Pläne über den Bau der Bahn, sowie ein specificirter Kostenanschlag lagen vor, nach letzterem wird der Bau als Secundärbahn. wie er in Aussicht genommen, 9 Millionen Mark kosten. Nach längeren Debatten wurde beschlosien, daß sich da- Comite von Biedenkopf sowohl, wie auch das hiesige an das Königl. Ministerium wen­den solle, um die Concession zum Bauen zu erhalten. Nach Erlangung der­selben ist alsdann die Ausbringung der Gelder dazu in Aussicht genommen, welches durch Actienzeichnung erreicht werden soll. Eine nicht unbedeutende Summe ist bereits durch Zeichnungen in Aussicht gestellt und hofft man, daß auch die Staatsregierung durch Geldmittel behülflich sein wird.

Oesterreich.

Wien, 12. Januar. Im Fortschrittlichen Club erklärte der Minister- Präsident : DaS Ministerium beabsichtige, bei den Verhandlungen mit Ungarn auf das Entschiedenste die Interessen Oesterreichs zu wahren und dieserhalb in steter Fühlung mit der Verfassungs-Partei zu bleiben; es wolle daher für die Zeit der Vertagung des Reichsrathes mit den gewählten Vertrauens-Män­nern'derselben Verkehr pflegen. Der Minister des Innern erklärte, daß das Ministerium und die Partei sich gegenseitig bedürften und das Ministerium vor

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n 6 Krausse.

'-'fransen obwalten, 10 8' 2 Uhr in das Local (247

jährigen treuen und ersprießlichen Dienste, mit Wirkung vom 1. April 1876 an, in den Ruhestand zu versetzen und demselben das Ritterkreuz erster Klasse des Ludewigs'Ordent zu verleihen; an demselben Tage den Director an dem Gymnasium zu Gießen, Dr. Andreas Weidner, zum Director an dem Gym- kU nastum zu Darmstadt, mit Wirkung vom 1. April 1876 an, zu ernennen. 1M Berlin, 12. Januar. Der königl. Gerichtshof für kirchliche Angelegen- O^heiten hat heute das Verfahren auf Amtsentsetzung gegen den Kölner Erzbischof '^eingeleitet und die Voruntersuchung angeordnet.

- ^astnacbtsf Gemäßheit des § 27, po6. 5 der neuen Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875, durch welche die Ersatz-Instruction vom 26. März 1868

K. ... Anmitac aufgehoben worden ist, haben diejenigen Militärpflichtigen, weiche im Besitz des Berechtigungsscheins zum einjährigen Dienst sich befinden, ihre etwaigen Gesuche rOi rcicr: naa? um Zurückstellung bis zum 6. Milltarpflichtjahre bei derjenigen Ersitz-Commission anzubringen, in deren Bezirk der Militärpflichtige gestellungspflichtig ist.

.vrbunben mitöClOHfl Nach der aufgehobenen Ersatz-Instruction von 1868 war für derartige Gesuche die Ersatz-Behörde dritter Instanz competent, weshalb irrthümlich

m; Belustigung, Wnod) viele solcher Gesuche dorthin gerichtet werden, wodurch Verzögerungen bei der Erledigung derselben entstehen.

(241 Um dies zu vermeiden, erfolgt gemäß höherer Anordnung gegenwärtige Bekanntmachung.

Gießen, am 12 Januar 1876.

r A ; Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Gießen.

I. V.:

Dr. Hoffmann, -Re üerungsratb.

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Deutschland.

Darmstadt, 12. Januar. Das Finanzministerium hat eine Vorlage wegen Ankaufs des Gebäudes für Handel und Industrie eingebracht und die­selbe wegen der bedungenen Ratificationsfrist für äußerst dringlich erklärt. Ueber die Vorlage Großh. Finanzministeriums, betr. die Aufbesserung der Ge­halte der Beamten und Bediensteten der Main-Neckar Eisenbahn um 1 Sechstel, mit Wirkung vom 1. Januar d. I. an, ist Abg. Schröder zum Berichter­statter ernannt.

Im Anschluß an frühere Anträge brachte der Abg. Schröder in der zwei­ten Kammer den Antrag ein:Die Kammer wolle Großh. Negierung ersuchen, iMlöitlhfnlf Drandassecurations - Ordnung von 1816 und die dieselbe ergänzenden Gk' V setze von 1824 und 1853 einer durchgreifenden Revision zu uuterzieheu und den Ständen während dieses Landtages daiüber Vorlage zugehen zu lassen." Gerner- Die Motive dazu sagen: Im Laufe der Zeit stellt sich immer nachdrücklicher

Nothwendigkeit heraus, die dermalen int Großherzogthum geltenden gesetz­lichen Bestimmungen über das Gebäude-Versicherungswesen nach verschiedenen ihr'. ß 25 P' Richtungen hin den gemachten Erfahrungen und heutigen Bedürfnissen gemäß 40 . naHtf. abzuändern. Ist es mehr ule bedenklich, daß die enormen Versicherungs-Capl-

; . üfrt. talien nicht wenigstens zum Theile rückversichert sind, so ist auch auf die größere 72® C, oder geringere Feuergesährlichktit der versicherten Gebäude im Ansatz der Prä

$ ftzardt P mic u w ntd)t durchschlagend genug Rücksicht genommen. Auch dürfte es

W .u machen,angezeigt sein, die Bestimmungen über die Verpflichtung zum Wiederaufbau der T'3 (246 abgebrannten Gebäude zu modificiren.

Täglich finden jetzt lange Besprechungen des Finanzausschusses der zwei- ten Kammer mit dem Minister-Präsidenten und den Vertretern der einzelnen Vi I IfnCH* Ministerien statt. Man hofft etwa bis Ende dieser Woche auf diese Weise S) J'jnbe ivol Ausgabe-Budget erörtert zu haben; dann wird der Finanzausschuß an die ...... -rchr" Eigers" ^Beschlußfassung über die einzelnen Positionen des 111 Anlagen umfassenden kvrnrr ' Budgets gehen.

ldf Darmstadt, 13. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben

Gießen, den 12. Januar 1876.

Betreffend: Einquartirung von Truppen.

Das Großhcrzoglicht Ains «int Gicßm

an die Groscherioqlichen Bürqermeisteieien des Kreises.

Indem wir Ihnen nachstehend das Schreiben der Köniplichen Intendantur des 11 Armee CmpS vom 5. d. M. in Abdruck mittheilen, empfehlen wir Ihnen, die bezüglichen Liquidationen in dreifacher Ausfertigung aufzusttllen und alsbald in ptrennhn Vorlagen an uns einzusenden.

Wir verweisen hierbei auf die Instruction zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Flieden Nr. 25 des Reichsgesetz-