rin
Mittwoch, den IS. April
L8VY.
Mo. ST
z f
Kretzener Anzeiger
"bs 8 Uhr,
ßk.-ck
Weige- und Amtsblatt sir de« Kreis Gießen
1 T
HI
v. Röder.
rr-;d
Gießen, den 10. April 1876.
Londorf und Lumda;
Dienstag den 2S. April, Vormittags von 83/4 Uhr an
ufiuf «trhtiien unb fii «
bereit für {H
TS
UN!
Direktion:
Hin"' „,»>
i jeder Beschreibung.
Anzahl unbemittelter V '•nunte die dringend! Dicib und des entfonten?
le m Empfang nehmen, » Dien, und s. Z. Über $ei,
Preis vierteljährlich 2 Mart 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Röder.
III. Zu Lieh im Rathhausfaale.
Dienstag den 2. Mai, Vormittags von 8 Uhr an
derjenigen der Gemeinden Odenhausen, Queckborn, Reinhardshain, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.
II. Zu Gießen im Rathhausfaale
Mittwoch den 26. April, Vormittags von 73/4 Uhr an.
Musterung
derjenigen der Stadt Gießen;.
Freitag den 28. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
derjenigen der Orte Groß-Buseck, Hartenrod, Heuchelheim Klein-Linden, Lollar, Mainzlar, Oppenrod und Reiskirchen;
Samstag den T8. April, Vormittags von 73/4 Uhr an,
derjenigen der Orte Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Treis a. d. Lumda, Trohe, und Wieseck;
Montag den 1. Mai, Vormittags von 73/4 Uhr an, Loosziehung (auch der in Grünberg Gemusterten).
Die Musterung und Loosziehung der Militärpflichtigen des Kreises Gießen für das Jahr 1876 findet an den nachgenannten Tagen statt und zwar:
I. Zu Grünberg im Gasthaus zum Rappen
Montag den 24. April, Vormittags von 83/4 Uhr an:
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Allertshausen, Beltershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Keffelbach, Lauter, Lindenstruth,
der Militär sich». - Gemeinden Allendorf a. d. Lumda, Alt-Buseck, Annerod, Bersrod mit Winnerod, Beuern, Burkhardsfelden, und Daubringen;
Donnerstag den 27. April, Vormittags von 73/4 Uhr an.
Nr. 8 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 5. I. Mts., enthält:
(Nr. 1126.) Bekanntmachung, betreffend die eichamtliche Behandlung vorschriftswidriger Maaße, Gewichte und sonstiger Meßwerkzeuge. Vom 22. März 1876.
(Nr. 1127.) Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs. Vom 1. April 1876.
Gießen, den 10. April 1876.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
Norins a. R
dfW eommerfei* '
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags, t^rpeditionr Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.
Musterung
der Militärpflichtigen der Gemeinden Mach, Allendorf a. d. Lahn, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Garbenteich, Groß-Linden, Grüninaen, Hausen, Holzheim und Hungen;
Mittwoch den 3. Mai, Vormittags von 8 Uhr an
derjenigen der Gemeinden Inheiden, Langd, Lang-Göns, Langsdorf, Leihgestern, Lich, Münster, Muschenheim, Nieder - Besfingen, Nonnenroth, Obbornhofen, Ober-Bessingen und Ober-Hörgern
Donnerstag den 4 Mai, Vormittags von 8 Uhr an,
diejenigen der Orte Rabertshausen, Rodheim, Röthges, Steinbach, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen und Watzenborn mit Steinberg.
Freitag den 5. Mai, Vormittags von 8 Uhr an Loosziehung.
Besondere Bestimmungen.
1) Zur Musterung haben sich bei Meivung der gesetzlichen Strafen, zu stellen:
Diejenigen, dem Großherzvgthum Hessen oder einem andern Staate des deutschen Reiches angehörigen Militärpflichtigen, welche
a) in einer Gemeinde des Kreises Gießen ihr gesetzliches Domicil — ihre Heimath oder ihren ständigen Wohnsitz — haben und sich nicht in einem anderen Thetle des Großherzogthums Hessen oder einem anderen Staate in einer der nachstehend unter b) angebenen Eigenschaften aufhalten;
b) in einer Gemeinde des Kreises Gießen sich als Dienstboten, Haus- oder Wirthschaftsbeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Hanvwerksgesellen und Lehrburschen, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft aufhalten, oder die Universität Gießen' oder das Gymnasium daselbst oder eine sonstige Lehranstalt in einer Gemeinde des Kreises Gießen besuchen;
c) in einer Gemeinde des Kreises Gießen, oder während ihre Eltern einer solchen angehörten im Auslande geboren sind, und weder im Großherzvgthum Heffen noch in einem anderen deutschen Staate Domicil besitzen oder sick aufhalten;
und im Jahre 1856 geboren sind;
ferner
Sämmtliche Militärpflichtige, welche im Jahre 1875, bezw. 1874 zurückgestellt worden, oder nach ihrer gezogenen Nummer disponibel geblieben, d. h. nicht einberufen worden sind.
Entbunden von der persönlichen Gestellung sind Diejenigen, welchen Ausstand bewilligt, oder Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst ertheilt worden ist.
2) Diejenigen Militärpflichtigen, welche zum zweiten- oder drittenmale erscheinen, haben ihre Loosungs- und Gestellungs-Atteste mitzu- hingen.
i 3) Wenn von einem Militärpflichtigen, oder für einen solchen von seinem Vater, oder seiner Mutter, Zurückstellung in Anspruch genommen wird, v Ist für Vorlage der zur Beurkundung der behaupteten Thatsachen erforderlichen Nachweise und Zeugnisse in dem zur Musterung anberaumten Termine zu »rgen. Die Zeugnisse müssen amtlich ausgestellt oder beglaubigt sein.
Bekanntmachung.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Großherzogliches Ministerium des Innern der Transport- und Unfall-Versicherungs-Aetiengesellschaft in Zürich die Erlaubniß zum Geschäftsbetriebe im Großherzvgthum Hessen ertheilt hat-
LvrNand,
crriii.
Nr« 811J
lankSirahl.
Ocundk.
frfiMhcim, Riede, UMntetnIjcim bet* ltag» bei 8 Uhr Abend (kart’pen Unwetter heirnz und zerstörten Wohnung ictaden an Feldern, Wei, ^rächen, Vieh, Vorratbi
bä, Bürgermeister WeiflU (nylbtim,
t, V. Hirsch, Parrer he, £bt Iggelheim.
zu Grof-WinternhM »ig, Bürgermeister W rmrihettr SBtibmaP
olt « st- I®®11'8
Keck


