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Mittwoch, den 12. Januar

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Anreize- und AMsiilM für den Kreis Gießen

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Gießen, den 7. Januar 1876.

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Ferner domidlirt in:

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Um voraekommeue Reclamationen und Jrrchnmer zu beseitigen bitten wir die geehrten In­serenten aus Stadt und Kreis Gießen ihre Inserate gefl. uns direkt zukommen zu lassen. ______ Die Expedition

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.

Bürger gebührend würdigen und alle weiteren Absonderuugs-Bestrebungen quV geben würde.

Berlin, 8. Januar. In seinem nichtamtlichen Theile enthält^das heu­tige Militär-Wochenblatt einen bemerkenswerthen Aufsatz über den Schutz der deutschen Küste, der auch die furchtbaren und gewaltigen Abwehr-Vorkehrungen aufzählt und zu dem Schlüsse gelangt, daß die Landung eines namhaften Trup­pencorps an Deutschlands Küste nur von einer solchen Kriegsmacht geplant werden kann, welche im Landkriege das ganze Heer zu fesseln im Stande ist, während eine überlegene Panzerflotte die deutsche in ihren KriegShäfen blokirt und eine sehr zahlreiche Transportflotte ein Truppencorps nach den deutschen Küsten führt, dessen Abzweigung von dem Landheere dieses nicht empfindlich schwächt. Der Aufsatz zeigt dann, daß die deutsche Küste vor zukünftigen Ge­fahren gesichert ist.

Berti«, 8. Januar. Aus Wien wird heute gemeldet, Frankreich habe definitiv seine Zustimmung gegeben, wie das von Italien schon geschehen ist mit, von England erwartet wird. Denn England hat bereits die Mäßigung der Andrafly'schen Vorschläge anerkannt. Die Zustimmung Englands ist um so eher zu erwarten, als in den Vorschlägen weder von einer Gesandten-Csn- ferenz, noch von einer anderen Aufsichtsbehörde die Rede ist. Die Haltung der englischen Presie läßt ebenfalls nichts Anderes erwarten.

Aus der bayerischen Rheinpfalz, 9. Jan. Eine anerkennenswerthe Reform streben die Manufacturwaaren-Händler in Kaiserslautern an. Acht Manufacturisten veröffentlichten nämlich eine Erklärung, wonach sie vom 20. Ja­nuar ab keinerlei Papiergeld ans Gulden- oder Thalerwährung lautend, außer­dem auch keine Coupons irgend welcher Art mehr in Zahlung nehmen^ und ausländisches Gold nur zum festen Conrse von 16 Mk. für 20-Frcs.-Stücke

machen zu lasten.

Gießen, den 5. Januar 1876.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Dr. Hoffmann, Regiernngsratb.

Deutschland.

Darmstadt, 10. Januar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 3. Januar dem Steuercommistär deS Stenercom- miffariats Ober-Ingelheim, Ludwig Süffert, in gleicher Diensteigenschaft das Steuercommistariat Gießen zu übertragen.

Friedberg, 8. Januar. In unserer Stadt besteht eine achtclassige evangelische und seit 1862 eine einclassige katholische Volksschule. Letztere ist von dem Bischof von Mainz gegründet und durch die katholische Gemeinde und Staatszuschüste unterhalten worden, während die Stadtgemeinde Friedberg selbst jederzeit gegen Gründung und Bestand Vieser Confessionsschule Verwahr rung eingelegt hatte und zu den Kosten derselben bis zum vorigen Jahre nicht herangezogen werden konnte. Auf Grund der neuen Schulgesetzgebung wurde jedoch die Stadt Friedberg genöthigt, von 1875 an die Kosten der katholischen Schule zu übernehmen, und gab dieser Umstand Anlaß, daß die Gemeindever­tretung den Antrag auf Einführung der Communalschnlen stellte. Bet der gestrigen Abstimmung, bei welcher, wie das Gesetz will, die kleine katholische Gemeinde die gleiche Zahl von Stimmberechtigten stellte, als die große evan­gelische Gemeinde, wurde der Antrag des Stadtvorstandes, auf Einführung gemeinsamer Schulen, mit 21 gegen 18 Stimmen angenommen, und hat sich damit unsere Stadt dem Vorgehen von Mainz, Darmstadt u. a. Orten erfreu licherweise angeschloffen. Ob die katholische Confessionsschule versuchen wird, sortzubestehen, nachdem sie jetzt nur aus ihre eigenen Mittel angewiesen ist, bleibt abzuwarten; im Jntereffe des friedlichen Zusammenlebens der Bürger und einer guten gemeinschastltchen Bildung und Erziehung der Jugend, würde e- liegen, wenn man die getroffene Entscheidung auch Seitens der katholischen

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Betreffend: Das Ersatz-Geschäft für 1876.

- - Mit Bezug auf die Bestimmungen der Deutschen Wehr-Ordnung, fordern wir alle im Jahr 1856 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in.frühe­ren Jahren gebornen, welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben,' oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder ihrer Befreiung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus- und Wirthschaftöbeamte, Handlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgesellen, Lehrburschen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufkalten, hiermit auf, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle in der Zeit vom 13. Januar bis zum 1. Februar I. I. bei der BürgermeMrei ihres gesetzlichen Wohnortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren sind, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bei einer früheren Musterung concurrirt haben, ihren Loo- sungs- und Gesteüungsschein vorzulegen. , ,

Wir machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung unterlassen, zu gewärtigen haben, daß sie mit einer Strafe bis zu 30 Mark belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung rc. verlustig erklärt werden.

Bezüglich derjenigen Militärplichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-. Brod- und Fabrikherrn zu diesen 9ln= meldunge^ver^flirdtt^^^^E^ Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt

Betreffend: Die Ausführung des Gcsetzes über das Besteuerungsrecht der Kirchen- und Religions-Gemeinschaften. '

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoqllchen-Bnrqermeistereien des Kreises.

Nach einer Mittheilung des Grohberzoglichen Steuercommissariats Grünberg haben erst ganz wenige und meist nur die Bürgermeistereien, welche noch mündlich erinnert worden sind, die in unserem Amtsblatt vom 22 v. M- enthaltene Auflage vollzogen.

Wir tragen Ihnen daher wiederholt die sofortige Erledigung auf und werden im Nichtbefolgungsfalle ohne Weiteres Disciplinarstrafe eintreten lassen, v. Röder.

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Gießen, den 10. Januar 1876.

Betreffend: Die Ableistung des Verfassungs-Eives vom IV. Quartal 1875.

Das Großherzoglrche Krelsamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allertshausen, Climbach, Geilshausen, Göbelnrov, Harbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Odenhau-sen, Queckborn, Rüddingshausen, Saasen, Stangenrod, Weickartshain und Weitershain.

Unter Hinweis auf unsere.Verfügung vom 29. December 1874, Anzeiger Nr. 5 von 1875, sehen w.r Ihrer umgehenden Berichts-Erstattung in obigem Betreff entgegen..7 - m . <

v. Roder.

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