Frucht und Mehlpreife in verflossener Woche von nachbenannten Orten und
treibenden sein, durch Begünstigung der baarzahlenden Käufer, durch festnormirL Zinsenzuschläge bet unvermeidlicher Gewährung längerer Zahlungsfristen, durch allmähliche Adminderung der in manchen Grossobranchen jetzt usancemäßigen sechsmonat- lichen oder längeren Fristen, durch vermehrte Benutzung des äußerst empfehlenswerthen Postauftrag-Verfahrens, durch allseitig strenges Vorgehen gegen säumige oder böswillige Schuldner, vor Allem aber durch sofortige oder längstens in vierteljährigen Fristen zu bewirkende Ausschreibung oder Aussendung der Rechnungen, auf welchen die lästiaeren Bedingungen bei verspäteter Zahlung vorgemerkt sind, eine Besserung der Mißstände zu ermöglichen. Jedermann, so oft er als Käufer oder Consument auf tritt, wirft an seinem Thetle zur Behebung eines nationalen Krebsschadens in verdienstlicher Weise mitwirken, wenn er im Verkehr mit Detaillisten und Handwerkern die Baarzahlung als Regel sich oorschreibt, event. aber jedenfalls für regelmäßige Be- gleichung der Gewerbsrechnungen in längstens vierteljährlichen Fristen Sorae trägt."
Allgemeinen, sie gefährden vielfach die Existenz des einzelnen Gewerbetreibenden, sie führen wegen des langsameren Umsatzes der Geschäfts-Kapitalien die Verteuerung der inländischen Gewerbs-Erzeugnisse unausbleiblich im Gefolge. Die auf Beseitigung dieser ungerechtfertigten Eredit-M'ßbräuche gerichteten Bestrebungen kräftigst zu fördern, erscheint daher als die ernste Pflicht aller gewerblichen und kaufmännischen Corpo rationell wie jedes einzelnen Geschäftsmannes, und in gleicher Weise, weil im Interesse des kaufenven Publikums gelegen, auch als d'e Pflicht jedes Einzelnen. Die Durchführbarkeit solcher Reformen im Großhandel ergibt sich aus den in Frankreich und England geltenden Handelsgebräuchen. Bezüglich des Kleinverkehrs wird an der Möglichkeit der Beschränkung der Mißstände um so weniger gezweifelt werden können, als der Grund der Zahlungsperschleppungen in den weitaus meisten Fällen nicht in der mangelnden Zahlungsfähigkeit, sondern in der Indolenz und Saumseligkeit der Käufer liegt Selbstredend wird in erster Linie Aufgabe der Kaufleute und Gewerbe-
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Normalgewicht per Malter: Waizen 200, Korn 180, Gerste 160, Spelz und Hafer 120, Erbsen, Linsen,'Wicken 220, Kartoffeln 200, Mehl 140 Pfund Die Mainzer und Lauterbacher Preise verstehen sich zu 200 Pfd., die von Gr ünb er g zu 50 Klgr
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(Fortsetzung folgt.)
A. K. Worms
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den werden, als:
1. Maurerarbeit,
2. Zimmerarbeit,
3. Schreinerarbeit,
4. Schlosserarbeit,
5. Weißbinderarbeit,
i Glaserarbeit,
wird bemerkt, daß solche für die I. Stadtknaben- und I. Stadtmädchenschule 3 M. 80 Pf., für die II. Stadtknaben- und II. Stadtmädchenschule 3 M. 70 Pf., für die IV. Stadtknaben- IV. und V. Stadtmädchenschule 1 M. 20 Pf. für jedes Kind kosten.
Vettsedern und Daunen Barchent, Awillch und Feder-Leinen, Lieferung vollständiger Betten in streng reeller
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1) Künzel, Geschichte v. Hessen. 1856.
2 Ex-, geb. zu 2 M. und
2) v. Müller, hist. Werke. 25 Bde., geb.
3) Gegenwart, 1848, 12 Bde, geb. '
4) Conversations-Lex., 4 Bde-, geb-, 1832
5) Conversations-Lex., 10 Bde., geb, 1823
6) Röhr, Magazin für Prediger. 1828, 20 Bde.
7) Schmidt, Kirchengeschichte. 6 Bde., geb.
8) Weisbach, Mechanik, 2 Bde., geb., 1863
9) Geroinus, Shakespeare. 4 Bde-, geb-, 1550
10) Stunden d- Andacht- 8 Bde, 1820, geb- I
11) Dr. Eich, Gedenkeblätter auf's Lutherdenkmal, eleq. geb.
12) Pfaff, Bibelwerk. 5 Bde. mit
Gießen, am 7. August 1876.
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Enders.
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Bersteigerungen.
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Montag den 14. August, Morgens unt 8 Udr, Inden auf dem Rathhaus zu Groß-Linden
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°7. Pumpenmacherarbeit, „
8. Steinhauersrbeit, Gießen, den 9. August 1876.
21) v. Schubert, Orbis pictus. Ein Volksb. f. Jung u. Alt, geb., 1841
22) Grube, Charakterbilder. 3 Bde., geb., 1856
23) Wagner, Germania, geb., 1872 .
24) Petri, Fremdwörterb. geb , 1828 —
25) Pölitz, Weltgeschichte. 4. Bde., geb., 1825 2
3. Das am 15. Juli er. fällig gewesene Pachtgeld von Triebvierteln, 4 Communalsteuer 3. Ziel
können in den nächsten 8 Tagen an den Zahltagen: Dienstag, Donnerstag Samstag noch ohne Kosten zur hiesigen Stadt-Casse bezahlt werden.
^Gleichzeitig wird mit dem Schulgeld der Anschaffungspreis für die der Stadt an die Schüler der Stadtschulen abgegebenen Bücher erhoben,
thum nebst Paradies-Gärtlein. Lederbd. 1756
14) Lamartine, Werke. 6 Bde., geb., 1843
15) Kaulich, Psychologie, geb.. 1870
16) Ruland, Auflösungen zu Heis Algebra I, geb., 1872
17) Martensen, Dogmatik, geb., 1855
18) Bauer, Erziehungsl. Brosch. 1849
19) Knapp, Liederschatz. 2 Bde., geb, 1837
20) Wolff, poetischer Hausschatz, geb., 1867
4211) Acht gut erhaltene Fenster, Jalousie-Läden und eine Treppe, sind zu verkaufen.
Die Möncherei. 4 Bde., geb., 1819 1
Dtnter, Schullehrer-Btebel, 9
Bde., geb., 1826 3
Schincke, Biblische Alterthums- kunde, geb., 1836 1
I. A. : Körner, Bezirksbauaufsehrer.
Bekanntmachung.
Folgende städtische Gelder, als:
1. Die bis zum 1. August d. I. fällig gewesenen Holzgelder,
2. Schulgeld pro II. Quartal er., von der Realschule und den städt. Schulen.
unseren U. Mtiflt Witiem.' :tay (26. w
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27) Molieres sämmtliche Werke. 5 Bde., übersetzt v. Freiltgrath, u. s. w., geb, 1837
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Register, geb., 1770
13) Johann Arndt's wahres Christen-
Bekanntmachung.
Das in der Stephansmark hinter der ehemals Basischen Besitzung liegende städtische Gelände — ca. 60 oÄIftr. — soll Dienstag den 15. August l. I., Vormittags 10 Uhr,
in unserem Büreau einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt worden.
Gießen, den 9. August 1876. (4200
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
A. B r a m m.
Wegen Veränderung meines Bücherlocals, Ausverkauf folgender Werke: M.
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