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U». 133. Erstes Blatt. Sonntag, den 11. Juni 1876.
Kichener Anzeiger
AWge- uni) Amtsblatt str den Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montnas. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Expedition: Schulstratze, 8it. B. Nr. 18. Durch die Post bezogen vierteljährlich S Mark 86 Pf.
Amtlicher Hheil.
Bekanntmachung.
Der zwischen der (Sorten* und Bismarckstrahe längs der Wieseck herztehende öffentliche Weg wird in neuester Zeit zum Ablagern von Schutt rc. benutzt. Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß dieses verboten und nach § 366 pos. 9 und 10 des Reichsstrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird, sowie, daß das Aufsichtspersonal angewiesen ist, rede Zuwiderhandlung zur Anzeige zu bringen.
Gießen, den 6. Juni 1876.
Großherzogltche Polizeiverwaltung der Provinzial-Hauptftadt Gießen.
___Fresenius.______________________________________
Bekanntmachung.
Wir sehen uns^veranlaßt, die Bestimmung des für die Provinzial-Hauptstadt Gießen gültigen Polizeireglements vom 8. October 1856, wonach bei trockne« Wetter während de6 Sommers die Straßen vor dem Kehren vorerst mit reinem Wasser begossen werden müssen, mit dem Ansügen wiederholt zur Kenntniß zu bringen, daß das Aufsichtspersonal angewiesen ist, jede Zuwiderhandlung, welche nach $ 366 pos. 10 des Reichsstrafgesetzes mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft wird, anzuzeigen.
Gießen, am 6. Juni 1876.
Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.
Fresenius.
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Aus dem Grostherzogthum Hesten. Der Provinzial-Landtag der Provinz Starkenburg hat kürzlich einen Beschluß gefaßt, welcher von weittragender principieller Bedeutung ist und demgemäß auch in wetteren Kreisen Interesse erwecken dürfte. Eine Anzahl von Einwohnern des großen, dicht W Darmstadt gelegenen Fleckens Beffungen hatte sich mir einer Beschwerde darüber, baß der Gemeinderath von Beffungen für einige Sitzungen dic Oeffentlichkeil ausgeschlossen hatte, an die Kreisversammlung gewendet. Es war hier nun eigentlich über zwei bedeutsame Fragen zu entscheiden: erstens über die Art, wie die gesetzliche Bestimmung, „die Gemeindevertretung könne die Oeffentlich- keit ihrer Sitzungen beschließen", auszulegen sei; zweitens darüber, ob das Recursrecht an een Kreis dahin zu verstehen fei, daß es jeder Ortseinwohner in jedem beliebigen Falle ausüben könne. Der Kreis bejahte die letztere Frage, erklärte sich selbst also für competent und entschied sodann die Angelegenheit selbst dahin, daß die Beschwerde eine begründete sei und die Oeffeullichkeit der Sitzungen bewilligt werden müsse. Der Entscheidung der Recurs-Justanz, als welche die Provinzial-Versammlung fignrirt, wurde in beiderlei Hinsicht nut großer Spannung entgegengesehen. Dieselbe hat nun aber den Eutscheid des Kreises lediglich bestätigt. Es ist hiermit also ausgesprochen, daß die Berech tignng der Gemeindevertretungen, ihre Sitzungen öffentlich abzuhatten, eine gewisse Verpflichtung hierzu in sich schließt, von der nur aus bestimmten Gründen abgewichen werden kann; und ferner, daß daS ganze gemeindliche Leben der Cognition des Kreises, bezw. der Provinz, unterliegt, derart, daß jede Gemeindesache durch beliebige Gemeindemitglieder an den Kreis und die Provinz gebracht werden kann. Die neue Verwaltungs - Organisation ist ohne Zweifel durch diesen Entscheid sehr gekräftigt; ob auch das gemeindliche Leben, ist freu, lich eine andere Frage.
Darmstadt, 8. Juni. Obermedicinalrath Kreisarzt Dr. Pfeifer hat einen ehrenden Ruf nach Berlin erhalten, aber noch nicht angenommen. Vielleicht gelingt es noch, den für unser Land schmerzlichen Verlust zu verhüten.
— In welcher Art die liberale Partei nicht nur an den Spitzen der Verwaltung, den Ministerien, sondern auch in den einzelnen Zweigen derselben durch Vereinfachung und Streichung unnützer Stellen gespart haben will, ergibt sich aus den einzelnen Daten des schon kürzlich erwähnten und besprochenen Ludgetberichtes des Finanz-Ausschusses der zweiten Kammer. Es sollen nach demselben viele, theils höhere, theils niedere Beamtenstellen in Wegfall kommen. So will der Ausschuß die Nichtwiederbesetzung der vacanten vierten Rathsstelle bei der Ober-Rechnungskammer und damit eine Jahresersparniß von 4400 Mk., er streicht 2500 Mk. an den Kanzleikosten der Hauptstaatskasse, weil bei der nur schwach beschäftigten Staatsschuldentilgungskasse einige Arbeitskräfte recht gut entbehrt und diese der Staatskasse zugewiesen werden könnten. Ferner sollen, nach dem Bericht, die Stellen des Directors der Ober-Steuerdirection und der Ober-Forst- und Domänendirection, wie dies früher der Fall war, jusammengelegt und damit jährlich 6800 Mk. für die eben vacante Stelle des Directors der Ober-Först- und Domänendirection gespart werden. Weiter streicht der Ausschuß die Stelle des dritten Secretärs und vierten Canzlisten bei der Ober-Steuerdirection mit zusammen 4900 Mk. Jahresgehalt, weil „daS bei unseren Mittel-Collegien heimische Institut der akademisch gebildeten Secre- täre in gleicher Zahl und guter Dotirung kaum in anderen Staaten, z. B. in Preußen nicht zu finden ist und diese Einrichtung erfahrungsmäßig dazu dient, btt Räihe in umfassender Weise von Arbeiten zu entlasten, die sie selbst zu lhun haben." Auch sei es unnöthig, daß je ein besonderes juristisches Mit glied bei der Ober-Steuer- und bei der Ober-Forst- und Domänendirectioli ^gestellt wäre. Diese Arbeiten könne ein Mann, wenn er sich ungetheilt Mtfen seinen Geschäften widme, versehen. An Stelle der mit Ende 1876 auf
zulösenden Ober-Baudirection soll eine Abtheilung für Bauwesen im Finanz- Ministerium etablirt werden. Der Ausschußbericht will dafür die Gehalte für zwei sog. technische Räthe, nicht für drei, wie es die Regierung verlangt, ver- willigen und sollen hiernach mit und durch Einziehung der Ober-Baudirection nicht 17,000, sondern 26,000 Mk. jährlich erspart, dabei der Geschäftsgang entsprechend vereinfacht werden. Bezüglich der 13 noch bestehenden rechtsrheinischen Rentämter erhofft der Bericht bann weitere Minderung und hebt hervor, daß die zwei rheinhessischen Hypothekenbewahrer in Form von Sporteln unverhältnißmäßig hohe Einnahmen bezögen.
Der Ausschuß will außerdem — und auch Minister-Präsident v. Starck hat ui der gemeinschaftlichen Sitzung mit dem Ausschuß dem nicht widersprochen — daß bei eintretendem Wechsel in der Person des Directors des botanischen Gartens und Cabinets dessen jetziger besonderer Gehalt dadurch erspart werden kann, daß dem einschlägigen Professor an dem Polytechnikum die unentgeltliche Uebernahme der Nebenstelle zur Pflicht gemacht wird, und beantragt ein dahin gerichtetes Ersuchen an die Regierung. — Die Forderung der Regierung für Errichtung einer landwirthschaftlichen Mittelschule im Betrage von 15,600 Mk. wurde für diese Finanzperiode zurückgezogen, nachdem der Ausschuß sich nach ausführlicher Motivirung entschieden gegen die Bewilligung erklärt hatte.
Der Finanzausschuß zweiter Kammer glaubt mit Rücksicht auf die in fortwährendem Steigen begriffene Rentabilität die im Budget mit 991,285 Mk. vorgesehene Zinsgarantie der neuen Linien der hessischen Ludwigsbahn auf jährlich 704,697 Mk. rednciren zu können.
Statten.
Nom, 8. Juni. In der heutigen Sitzung der Kammer interpellirte der Depntirte Maffari wegen der Gerüchte über außerordentliche Rüstungen Italiens. Der Minister-Präsident erwiderte, daß diese Gerüchte unbegründet seien. Abgesehen von der Absendung einer Schiffs-Division in die türkischen Gewässer in Folge der Ereignisse in Salonichi habe die Regierung keinerlei Maßregeln wegen Erhöhung der Streitkräfte zu Land wie zur See getroffen. Depretis fügte hinzu, Niemand habe das Recht zu dem Verdachte, daß das Ministerium eine Abenteurer-Politik adoptiren wolle, gleichwie Niemand das Recht habe, eine Friedens-Politik um jeden Preis zu erwarten. Die Regierung werde nur mit Rücksicht auf die Interessen des Landes handeln. Italien braucht Frieden; die Regierung werde den Frieden zu erhalten trachten, und habe sie auch eine civilisatorische Mission, der sie treu bleiben werde.
Türkei.
Konstantinopel, 8. Juni. Am Dienstag haben die ersten Drago- mans der Gesandtschaften Frankreichs, Englands, Italiens, Oesterreichs, Rußlands, Deutschlands und Belgiens aus Anlaß der Thronbesteigung Murad's V. ihre Aufwartung im kaiserlichen Palais gemacht. Die kaiserlichen Handschreiben, betr. die Anzeige des Thronwechsels, sind dem Vernehmen nach bereitabgesendet worden. Bezüglich der Amnestie, der Waffenruhe und Untersuchung der Beschwerden der Insurgenten ist au die Vertreter der Pforte im Auslande folgende Circiilar-Mittheilung ergangen: Aus Befehl des Sultans hat der Großvezir den Commissären in Bosnien und Herzegowina mitgetheilt, daß der Sultan den Insurgenten eine vollständige Amnestie auf 6 Wochen vom Zeitpunkte einer demnächst an Ort und stelle zu veröffentlichenden Proclamation an gewährt; daß der Ober-Befehlshaber der kaisellichen Streitkräfte während dieser Zeit alle Bewegungen einstellen soll, außer in Bezug auf die Verpro- viantirung von Niksic, daß die Insurgenten ruhig zurückkehren und den Ortsbehörden sich unterwerfen können. Letztere sind dahin instruirt, die Zurückkeh- renden gut aufzunehmen und ihre Wünsche anzuhören.


