Ausgabe 
11.3.1876
 
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Samstag, den 11. Marz.

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Anzkise- lab Amtsblatt für btx Kreis Gieße«

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Deutschland.

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s letzteren Seitens der preußischen Regierung verzichtet

zugehe. Davon, daß au

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Lehrmittel und In-

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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""^Berlin 8. März. In einem die Eisenbahn-Frage behandelnden Ar-

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Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expeditionr Schulstraße, Lit. L. Nr. 18.

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Gemäßheit eines Beschlusses des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhesscn soll im laufenden Jahre wieder an der Ackcrbauschule zu Friedberg etn Obstbaumwärter-Cursus abgehalten werden.

Der Cursutz umfaßt die Zeit vom 3. April bis Mai laufenden Jahres unter achttägiger Aussetzung des Unterrichts wahrend der Osterfeiertage, sowie 1 diesem Herbste vom 28. August bis 9. September.

Der Unterricht wird von tüchtigen Lehrkräften erthetlt und umfaßt:

Ullie®ie"p^arUsch en Uebungen werden nach einem bestimmten Plane in dem

4) Bau- und Ernährung der Pflanzen

5) Obstbaulehre »

6) Obstkunde h

7i Praktische Uebungen r.

Der Unterricht wird durch eine Sammlung der besten

lagen f^'Unterri4t unentgeltlich ertheilt, und ist für die Zulassung der Besuch der Volksschule genügend, auch ein Zeugniß über seitherige gute Aufführung erforderlich, während eine Altersgrenze nicht festgesetzt ist

Für Kost und Logis haben die Schüler selbst zu sorgen, sowie die nöthigen Ge- rätbschasten und Bücher auf eigene Kosten anzuschaffen. t

Anmeldungen sind möglichst bald und längstens bts zum 25. Marz lau­fenden Jahres an das unterzeichnete Curatorium, das zu jeder wetteren Aus­kunft gerne bereit ist, einzureichen, da der Cursus nur tm Falle einer größeren Bethei- ligun/abgehalten werden soll, und wird vor dem Beginn desselben lebem sich Meldenden schriftliche Mittheilung aemacht.

Friedberg im März 1876.

DaS Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg.

Trapp. vr. H e u s e r. K l i e t s ch.

Geh Regierungtzrath. Dirigent der Ackerbauschule. KreiS-Assessor.

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3) di^Ludw^gs-Eis.iibahii mit dem Betrieb auf einem Theil ihrer Strecken 4) d°e"Lndwigs-Etftnbahn°'mit dem Betrieb auf einem Theil ihrer Strecken auf Risico des Staate« (Staatsgarantie),

5) die' Oberhessischen Eisenbahnen mit dem Betrieb auf Risico des Staats und hab^n"weiter"noch' eine Eisenbahn Hanau-Friedberg in Aussicht, welche Preußen baut und betrieben wird - '-dürft- an sich -ine Erwerbung sammt- licher Eisenbahnen Deutschlands durch das Reich, «->4- dem Mangel d Konsolidation abhelf-n würde, wohl den Interessen unseres Landes nicht jnwr der sein. Aber gerade mit Rücksicht °uf die D^zlichk-ii ein^ R^ >sirimg b-r Erwerbung der Eisenbahnen durch das Reich dürften ^te u f

3<fitbT sind'

bahnen durch den Staat erworben sind, burdi

r°sp. beseitigt ist. Denn eine rwerbung der Ob-r^°ssischm^ E.s^nbahne^durch das Reich direct von der Oberhrsstschen

stündlich auch die Miterwerbung der Staatsgarantie m sich f © ^äre aber noch an eine Verringerung oder gar Beseitigung der V' st 1 wird mindestens zweifelhaft sein. ö

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st erwünscht. Die (k ere um ihren Best!

Darmstadt, 8. März. Ter hessische Städtetag soll nach längerer Pause demnächst in Darmstadt abgehalten werden. Als Hauptgegeustand der Berathungen bezeichnet mau das vielfach abnorme Verhältniß der städtischen zu den ländlichen, resp. Kreisinteressen, und sodann das in den Städten hervor­tretende Deckungsbedürfniß gegenüber den steigenden Lasten, insbesondere der Communalschulbedüifnisse. Es wird eine rege Betheiligung sämmtlicher Städte des Landes an der Versammlung erwartet. l_M. Ztg.)

Berlin, 7. März. Der vormalige Bischof von Paderborn hat unterm I März d. I. aus sicherem, ungenanntem Versteck heraus ein Excommunica- tions-Decret gegen den Pfarrer Schaffeld von Hohengandern im Eichsfelde er­lassen. Herr Schaffeld hatte ein oder mehrere Schreiben, welche Herr Martin au ihn gerichtet hatte, auch das, in dem er die Suspension über ihn verhängt, dem Staatsanwalt übergeben. Durch die in dieser Handlungsweise liegmde Appellation vom geistlichen an den weltlichen Richter war er nach derGer­mania" schon ipso facto der Excommunication verfallen. Der flüchtige Exbischof hat ihn nun auch noch ausdrücklich aus der Kirchengemeinschaft ausgeschloffen. Es wird sich jetzt darum handeln, abermals einen Priester m's Feuer zu schicken, um durch die gesetzwidrige Verkündigung dieses Bannfluchs von der Kanzel die Kastanien für den geborgenen HerrnBischof" herauszuholen.

Berlin, 8. März. Im weiteren Verlaufe der heutigen Sitzung ge­nehmigte das Abgeordnetenhaus bei der Fortsetzung der Etats-Berathung die Position für Berg-, Hütten- und Salinen-Verwaltung. Der Antrag, vre Magdeburg-Halberstädter Gesellschaft zur Fertigstellung der Eisenbahn LangelS- Heim-Clausthal anzuhalten, wurde ebenfalls vom Hause genehmigt. Aus e ne : an ihn gerichtete Anfrage erklärte ferner der Handelsnuntster, betreffs,Ammffs i der Eisenbahn Halle-Kassel werde demnächst eine Vorlage von ihm emg^racht werden. Demnächst gab derselbe Minister auf eine weitere Anfrage, «e che 'sich auf di- von d-r Regierung g-g-u di- durch di. U.b°rschw-mnu,u,-n h. v»rg-- rufeueu Noihstäude und sp-ciell auf di- in Schöu-b-ck stattgehabt- Vkrmchiun, »on Salz-Vorräthen bezog, die Erklärung ab: D>- Regierung werde noth^eu- salis mit bezüglichen Vorschlägen vor den Landtag treten, einstweilen reichien die großen Mittel aus, welche ans dem ganzen Lande durch Private Lohlthä- tigk.it zusammenströmten; daß »rbeitsnoth eintrete, s-i nicht zu befürchten, hinsichtlich der Ursachen der Ueberschwemmnngen, namentlich auch darüber, ob, wie man behaupte, an den Landes-Meliorationen die Schuld liege feieri bie erforderlichen Untersuchungen im Gange, sämmll.ch- bethe'Ugt. Ressorts hätten bereits Commistäre an Ort und Stelle gesendet. Nachdem sodann die Enn nähme des Eisenbahn-Etats genehmigt war, vertagte sich das Hans bis

1) Deutsche Sprache und Geschäftsaussätzc, wöchentlich 2 Stunden.

2) Rechnen und Feldmessen

3i Bodenkunde und Düngerlebre

^Der Großh. StaatSregieruug sind bis jetzt keinerlei osstcielle Mltthei- lunaen bezüglich eines Projects zur Erwerbung der deutschen Eisen­bahnen durch das Reich geworden, auch ist nicht bekannt geworden, ob bereits ein Project wegen der Modalitäten einer solchen Erwerbung entworfen worden ist. Die Großh. Staatsregierung erachtet es nicht für opportun, den definitiven Abschluß des Vertrags wegen Ankaufs der Oberhessiscken Eisenbahnen durch den Staat in Hinsicht auf die berührten Fragen zu verzögern." 3 r ... , ,

Da im Verhältniß zu dem Territorium unseres Landes unser Eisenbahn­wesen sehr schlecht consolidirt erscheint wir haben:

1) eine Staatsbahn (Main-Neckar-Bahn) mit Preußen und Baden gemein­schaftlich, welche auf gemeinsame Rechnung dieser Staaten betrieben wird,

2. eine Staatsbahn (Main-Weser-Bahn), welche der Staat zwar mit ' Preußen gemeinsam besitzt, auf deren Betrieb aber der Staat fast ohne

MndliLk. - unksucht, sondern aui Innern der Wiffkr.

l (b vereidigter Glennfc XW Berlin in fdna

Avvembn v.J.: $fl;

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®i verdient im Jnteirfi oDcr der Unglücklichen m * Verbreitung und Cm -lfflmMg diese« Mitt-I- auch obnt Wen de lngewendet wnden (ant oerttauungSvoll binct ai (113

nhold Retzlaff, Sven, früher in Guben

Darmstadt, 8. März. D-r Bericht bet Majorität d-r Finam-Corn- rnissioii über den Ankauf der Oberhessischeu Bahnen b-hanb-lt auch beu G-sickus- »untt ob Oer jetzige Zeitpunkt zum Ankauf ber Oberh-ssisch-n Bahnen burch den Staat ber richtige sei. Es heißt da: Bekanntlich ist schon seit einiger Zeit stark di- Rede davon, daß bas Reich beabsichtig-, sämmtliche Est-nbahn-n innerhalb feine« Gebiets in Besitz zu bekommen. Ob die R-alisirung einer . ^wt in naher Aussicht ist, selbst ob eine solche Absicht in dem ange- beuteten Maß- wirklich besteht, darüber v-rmöz-n wir keine Lu^unft zu er- theilen. Auf eine Anfrage an bi- Großh. Regierung in tiefer Richtung hat

gehender Kellner in b- hnstein gesucht.

erwehr.

OtzÄsI

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Nr 6 des Reichs-Gesetzblatts, ausqeqeben den 6. l. Mts., enthält:

(Nr. 1122.) Gesetz, betreffend die Abänderung von Bestimmungen detz Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich vom 15 Mai 1871 und die Ergänzung desselben. (Nr. 1123.) an nFn a4 ung?1 betreff«n b die Redaction des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich. Vom 26. Februar 1876.

Gießen, den 9 März 18/6. Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

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ben ObLbaumwärter-Curfus an der Slckerbauschule zu Friedberg für 1876 betreffend.

yen . .,Y, .... . JU diesem Zwecke angelegten Obstgarten vorgenommen, und können außerdem mehrere

diesigen größeren Obstbaumschulen benutzt werden.

Wöchentlich findet eine Excursion nach benachbarten größeren Bauman-