Rom, 7. Januar. Der Senator Scialoja bat sich dieser Tage nach Kairo begeben; um mit dem Vicekönig über den Abschluß eines Handelsvertrags zu unterhandeln. Herr Luzzati, welcher ursprünglich hierzu ausersehen war, wird durch die Verhandlungen mit dem österreichischen Bevollmächtigten noch in Nom zurückgehalten. Seit dem Ankauf der Suez-Canal-Actien durch die englische Regierung richtet auch Italien wieder mehr und mehr sein Augenmerk auf das Land der Pharaonen. Engländer, Franzosen und Italiener wetteifern bekanntlich in diesem Lande, die hervorragendsten und einflußreichsten Beamtenstellen in den Besitz von Angehörigen ihrer Nation zu bringen. Während aber Engländer bisher ausschließlich als Beamte in Aegypten thätig waren und das Feld des Großhandels fast concurrenzlos den Franzosen und zumal den Italienern überließen, klagt nunmehr die „Liberia" in einem Leitartikel darüber, daß Kairo und Alexandria seit jenem Kaufgeschäft der englischen Regierung von englischen Capitalisten geradezu überschwemmt würden, welche, wenn die Sache so fortginge, in nicht allzuferner Zeit den gesammten Großhandel des Landes in ihren Besitz gebracht haben würden.
England.
London, 7. Januar. Der „Daily NewS" wird aus New-Pork tele- araphirt: Eine Kiste, welche ThomaS oder Thomasien letzten October im Celtic" herüberbrachte und vergeblich als 6000 L. in Baargeld enthaltend zu versichern versucht hatte, ist seitdem nicht abgeholt worden und im Besitz der Dampfschiffs-Gesellschaft geblieben. Sie wurde von der Polizei geöffnet und enthielt ein Kistchen aus Stahl und einen Centner gewöhnliches Schrot. Man erinnert sich des Mannes wohl, und die von ihm gegebene Beschreibung stimmt mit der überein, welche von dem Anstifter der Explosion in Bremerhaven gemacht wird. Er wohnte vier Tage lang im Fisth Avenue Hotel unter dem Namen W. K. ThomaS auS Dresden.
— Zu Talke in Nord-Staffordshire ereignete sich ein Grubenunglück, bei dem 5 Arbeiter um's Leben kamen.
London, 7. Januar. Laut heute hier eingegangenen Nachrichten auS Penang nehmen die Operationen der englischen Truppen gegen die Malayen in Perak ihren Fortgang. Nach einem am 4 d. Mts. stattgehabten Gefechte, wobei die Engländer unter General Ross 3 Tode, darunter einen Major, verloren und 4 Verwundete hatten, sind die Truppen weiter vorgerückt. Der Gouverneur der Ansiedelungen in der Straße Malakka begibt sich zur Ordnung der Angelegenheiten demnächst an Ort und Stelle. Das an die Colonie grenzende Gebiet ist besetzt und die Bevölkerung verhält sich ruhig.
Spanien.
Madrid. Der von Madrid aus seit lange und pomphaft angekündigte Feldzug zur Vernichtung der Carlisten in Navarra und den baskischen Provin- zen läßt noch immer auf sich warten. Jetzt wird mitgetheilt, König Alphonso werde sich erst zu Beginn des Monats März an die Spitze seiner Nordarmee stellen. Bis dahin also scheint man die Eröffnung des Feldzugs abermals hiyausschieben zu wollen. General Moriones befindet sich zwar schon seit einiger Zeit auf seinem Posten in San Sebastian und sollte der dortigen Lage der Dinge nach nicht lange unthätig bleiben. Auch General Quesada, der Chef-Commandant der Regierungs-Truppen in Navarra, sollte am 5. d. Mts- Madrid verlaffen, um sich zur Armee zu begeben. Ebenso ist das Wetter in Nordspanien gegenwärtig herrlich und für Kriegsoperationen wie geschaffen. Aber doch wollen sich die alphonsistischen Colonnen immer noch nicht auf den Weg gegen den Feind machen.
Madrid, 8. Januar. Die Regierung hat mehreren verbannten Generalen die Rückkehr gestattet.
Rußland.
Moskau, 8. Januar. Dr. Strousberg ist aus seiner Haft entlasten und hat in Moskau Wohnung genommen.
Rumänien.
Bukarest, 7. Januar. Fürst Karl ist erkrankt; die Neujahrs-Festlichkeiten sind in Folge dessen aufgeschoben. — Ein fürchterlicher Schneesturm hat alle Communicationen unterbrochen.
Hürkeis
Konstantinopel. In der serbischen Skupschtina geht es mitunter zu, wie in einer Schenke. Man schimpft nach Herzensgelüsten auf die Minister und selbst auf den regierenden Fürsten. Jüngst brachten einige ehrenwerthe Volksvertreter den Antrag ein, den Beamten, „diesen Tyrannen, welche sich vom Schweiße des armen Volkes mästen", die Gehälter zu beschneiden. Mit 300 Fl. müsse ein kleiner Beamter auskommen können, ein Minister solle höchstens 2000 Fl. haben. Der Minister-Präsident Kaljevic machte bemerklich, daß man auf diesem Wege zur Revolution komme. Unter wildem Tumult kam es zur Abstimmung; mit sehr schwacher Stimmenmehrheit wurde der Antrag verworfen. Ein gleiches Getümmel erhob sich, als Kaljevic nicht darüber Rede stehen wollte, warum der Abgeordnete Bvgoffavljevic (Socialist) verhaftet worden sei.
Konstantinopel, 7. Januar. Der frühere Botschafter, Ali Pascha (auch Mitglied des Executivrathes), ist zum General-Gouverneur der Herzegowina ernannt an Stelle Raouf Paschas, der als General-Gouverneur nach Kreta geht. Der Gouverneur von Serajewo, Ibrahim Bey, ist zum General- Gouverneur von Bosnien ernannt.
Vermischtes.
Darmstadt, 5. Jan. Auf dem statistischen Bureau dahier herrscht eben eine emsige Thätigkeit. An alle Standesbeamten des Landes werden nämlich Formulare versandt, auf welche von diesen alle in ihrem Bezirk vorkommenden Geburten, Eheschließungen und Todesfälle verzeichnet werden sollen. Die Formulare haben ganz das Aussehen der für die Volkszählung benutzten Zählkarten und ebenso wie bei letzteren ist für jeden einzelnen Fall ein besonderes Blättchen vorgesehen. Die Fragen sind sehr speciell und werden für die Statistik ein äußerst werthvolleS Material liefern; so wird bezüglich der Geburten z B. auch nach der Stunde der Geburt, nach dem Alter des Vater«, dem Alter der Mutter und ferner darnach gefragt, in der wievielten Ehe die Eltern stehen. Wie wir hören, geht die Initiative zu diesen Aufstellungen vom Reich auS und beschränken sich dieselben also nicht auf daS Großherzog- thum Hessen, sondern finden in ganz Dcutschland statt. Natürlich sind diese wichtigen Maßnahmen erst möglich geworden, seit durch das Civilehegesetz die Beurkundung des Personenstandes in einheitlicher Weise durch Staatsbeamte vorgenommen wird, und weist sich dieses Gesetz auch nach dieser Richtung hin als segensreich.
Berlin, 3. Jan. Die von Karl Ruß herausgegcbene Zeitschrift: .Die ae- iederte Welt- bringt zu Neujahr folgenden Aufruf an Deutschlands Frauen und Juna- trauen: „Zahlreiche Frauen tn England traten vor längerer Zeit zusammen um an die Kaiserin von Brasilien eine Bitte zum Schutz der Vögel zu richten. Die prachtvollen Tropenoögel werden nämlich in immer zunehmender Anzahl getödtet ledialick für den Zweck, daß ihr farbenreiches Gefieder zum Schmuck der Damenbekleiduna diene Gebildete und edle Frauen mußten es wohl einseben, welche Entwürdiauna der Vorzüge ihres Geschlechts darin liege, wenn harmlose Geschöpfe massenweise bloß deshalb vernichtet werden, um Putzgegenstände aus ihnen zu machen. Diesem Unfuge zu steuern wußie man dort keinen andern Weg zu finden, als den eines gesetzlichen Verbots, welches freilich bis jetzt in Brasilien noch nicht erzielt ist. Obwohl aber der Vogelfang in England bestraft wird und trotzdem die Zeitungen einstimmig diese Mode verurtheilen, so werden dennoch auch dort immerzu zahlreiche Vögel für dieselbe gefangen und cs bewahrheitet sich auch bei dieser Gelegenheit nur zu betrübend, daß überall wo menschliche Eitelkeit un > Putzsucht ins Spiel kommen, auch die härtesten Gesetze machtlos sind. Seitdem hat sich diese schimpfliche Mode auch bei uns in Deutschland cingenistet; auch deutsche Frauen tragen Vögel auf den Köpfen, und doch könnte man glauben, es bedürfe kaum des Hinweises, daß diese Mode gleicher Maßen wider das Gefühl und den Geschmack sündigt. Sollte es wirklich eine deutsche Frau geben welche wünschen könnte, daß zum Schmuck für ihren Hut ein harmloses, schönes und überaus rützliches Geschöpf gemordet werde! Andrerseits kann es doch wahrlich kaum etwa« Geschmackloseres geben, als das Thun einer Putzmacherkunft, welche aus einem bunten Stiglitzkopf, einem grünen Papageicnrump! und weißen Taubenflügeln einen solchen Hutvogel zusammensetzt. D'e Frauen, welche bis j?tzt dieses Schmuckes sich bedienten haben also zweifellos noch niemals daran gedacht, welches schwere Unrecht sie sich gegen die Natur, gegen den guten Geschmack und gegen ihr eigenes Murschenberz zu Schulden kommen lassen. Es wird daher zweifellos nur dieser Erinnerung bedürfen um alle gesetzlichen Maßregeln überflüssig zu machen; deutsche Frauen und Jungfrauen werden die unwürdige Mode des Hutsch nucks mit ausgestopften Vögeln verabscheuen-
Moskau, 31. Dec- Die Voruntersuchung gegen Dr. Stroußberg ist seit einigen Tagen beendet und in Folge dessen die über ihn verhängte Jsolirhaft aufgehoben. Er kann seit Sonntag wieder ungehindert seinen Secretär und andere Besucher empfangen. Er hofft, daß es ihm binnen Kurzem erlaubt wird, seinen Aufenthalt im Gefängnisse mit Hausarrest in einem hiesigen Hotel zu vertauschen. (Ist mittlerweile geschehen ) Gerüchtweise verlautet, daß Dr. Stroußbera sowohl von der österreichischen als auch von der preußischen Negierung reklamirt worden und daß man hier gesonnen sei, ihn an Oesterreich auszultefern, da sich dort der größte Theil der Concursmasse befinde.
Zürich. In einer kürzlichen Ausstellung von Schlangenarten wurde bei einer Fütterung ein graue« Eichhörnchen in den Käfig einer über 5 Fuß langen Klapper- chlange gebracht, die sich auch sogleich bereit zeigte, über das arme Thierchen herzu- sallen und nun nach ihrer Art zur Einleitung ihrer Mahlzeit gewaltig klapperte. Das Eichhörnchen, welches wohl tn seinem Eichhörnchenoerstand die sich bewegende Klapper für das Gefährliche hielt, sprang darauf zu und biß sie im Nu bis auf zwei Klappern ab. Die Schlange, die nun herumfuhr, erwischte das noch eben behend zurücksprin- gende Eichhörnchen und biß es in den Schenkel, ließ es aber doch wieder los- Die Wunde blutete, aber das Eichhörnchen stürzte sich jetzt mit einem Satz auf die Schlange und biß sie genau hinter dem Kopf durch die Wirbelsäule, worauf die Schlange sich streckte und alle Mordgedanken aufgab. Nach einer Stunde hatte die Schlange aufgehört zu leben, während da« Eichhörnchen seinen Biß glücklich überlebte und bald wieder ganz munter war.
Das Reichsgefetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung.
Mit dem 1. Januar 1876 ist in dem gesammten Deutschen Reich das Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung in Kraft getreten.
Dieses Gesetz überträgt die Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbefälle mittelst Eintragung in die dazu bestimmten Register ausschließlich den vom Staate bestellten Standesbeamten und es sind im Großherzogthum als solche regelsweise die Großh. Bürgermeister, als deren Stellvertreter aber die Großh. Beigeordneten bestellt. Für die wenigen Ausnahmsfälle, in welchen das Standesamt anderen Personen übertragen ist, erfolgt eine besondere Bekanntmachung. Ebenso werden diejenigen Falle zur öffentlichen Kenntniß gebracht, in welchen, abweichend von der Regel, mehrere Gemeinden zu einem Standesamtsbezirk vereinigt worden sind. In allen übrigen Fällen bildet jede Gemeinde einen Standesamtsbezirk.
I. Alle vom 1. Januar 1876 an eintretenden Geburts- oder Sterbefälle müssen bei dem Standesbeamten desjenigen Bezirks zur Anzeige gebracht werden, in welchem sich der Geburts- oder Sterbefall ereignet hat.
Das Gesetz schreibt vor, innerhalb welcher Frist diese Anzeigen zu erstatten sind und bezeichnet zugleich diejenigen Personen, welchen die Verpflichtung zur Anzeige obliegt.
1) Die Geburt eines Kindes ist hiernach dem Standesbeamten innerhalb einer Woche anzuzeigen. Wenn ein Kind todtgeboren oder in der Geburt verstorben ist, so muß die Anzeige spätestens am nächstfolgenden Tage geschehen.
Standen die Vornamen eines Kindes zur Zeit der Anzeige noch nicht fest, so sind dieselben nachträglich und längstens binnen zwei Monaten nach der Geburt anzuzeigen.
Zur Anzeige verpflichtet sind:
a. der eheliche Vater;
b. die bei der Niederkunft zugegen gewesene Hebamme;
c. der dabei zugegen gewesene Arzt;
d. jede andere dabei zugegen gewesene Person; e. die Mntter, sobald sie dazu im Stande ist.
Jedoch tritt die Verpflichtung der in der vorstehenden Reihenfolge später genannten Personen nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden oder an der Erstattung der Anzeige verhindert.
Die Anzeige ist mündlich von dem Verpflichteten selbst oder durch eine andere aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zu machen.
Zur Vermeidung von ungenügenden Anzeigen sind die Standesbeamten angewiesen, thunlichst dahin zu wirken, daß bei dem Vorhandensein eines früher genannten Verpflichteten die Anzeige von diesem und nicht von einem später genannten Verpflichteten erstattet wird.
Wer der vorgeschriebenen Anzeigepflicht nicht nachkommt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft.
2) Jeder Sterbefall ist dem Standesbeamten spätestens am nächstfolgenden Wochentage anzuzeigen.
Zur Anzeige verpflichtet ist das Familienhaupt und wenn ein solches nicht vorhanden ober an der Anzeige verhindert ist, derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung sich der Sterbefall ereignet hat.
Auch die Sterbfallsanzeige ist mündlich von dem Verpflichteten selbst oder durch eine andere, aus eigener Wissenschaft unterrichtete Person zu machen.
Wer der Anzeigepflicht nicht nachkommt, wird ebenfalls mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft.
II. Eine Ehe kann vom 1. Januar 1876 an rechtsgültig nur vor dem Standesbeamten geschlossen werden.
Zuständig ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat oder sich gewöhnlich aufhält.


