Ausgabe 
10.11.1876
 
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Mo. B6S Freitag, den 10. November 1876.

Kichener Anzeiger

Anffigk- unh A«tsM für hrn greis Gicht«.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Expedition: Schulstraße, Lrt. B. Nr. 18, Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

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Amtlicher H h e i l.

Auszug

aus der von Großherzoglicher Ober-Rechnungs-Kammer abgeschlossenen Rechnun

?rr': Einnahme. $

1. Beiträge der Gemeinden und Gemarkungen 13482 87

2 Für Kriegsleistungen............... 361 40

3. Gebühren................... 11

4. Strafen 2683 27

6. Kapitalzinsen.................. 703 77

8. Zurückempfangene Beihülfcn von Reservisten 7470 03

9. Proceßkssten ..................

10. Dem Kreise aus der Einstandskasse überwiesene Stellvertretungs­summen für Refractäre............. 458 69

20. Kossevorrath aus vorhergehenden Jahren 3125 13

Summe der Einnahme . 28296 16

Ausgabe.

22. Besoldungen 8606 28

23. Diäten und Gebühren 4492 92

24. Botenlohn und Verkündigungskosten 1 55

25. Für Bureaubedürfnisse und Gcräthschaften 226 09

26. Kretsunterstützungen................ 974 43

27. Für Kriegsleistungen 361 40

29. Für den Lesezirkel der Lehrer-Conferenzen 192 65

30. Für Formularien und Vuchbinderkosten 100 42

31. Zuschuß in andere Kassen.............. 409

32. Beihülfen an Angehörige der Reserve 1000

37. AuSzuleihende Kapitalien .......... 1837 38

Summe der Ausgabe . 18202 12

Gießen, am 31. Mai 1876.

g der Kreiskafse des Kreises Gießen für 1875.

Abschluß.

Gesammtsumme der Einnahme 28296 at 16 H

Gesammtsumme der Ausgabe 18202 12

Verglichen bleibt Ueberschuß . . 10094 04 H

und dieser besteht:

a) in baarem Vorrath . . . 3627 74

b) in liquidirten Ausständen . 6458 50

c) in Vorlagen..... 7 80

Zusammen wie oben 10094 M. 04 ~

Davon gehören an:

I. Der KretSkaffe r

a) baar 3624 «M. 1

b) liquidirte Ausstände ...

c) Vorlagen.......

3624 01 H

II. Dem Fonds zur Gewährung von Beihülfen an Reservisten r a) baar ....... 3 jt,. 73

b) liquidirte Ausstände . . . 6458 50

c) Vorlagen....... 7 80

6470 03

Zusammen wie oben . . 10094 jt. 04

Der KreiSkasse-Rechner. Grüneberg.

Revidirt, ohne daß sich für den vorstehenden Abschluß eine Veränderung ergeben hat.

Darmstadt, den 16. October 1876. Großherzogliche Ober-Rechnungs-Kammer.

Wernher.

In Gemäßheit des Art. 43 der Kretsordnung wird der vorstehende Auszug zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, 31. October 1876. Namens des Kretsausschusses des Kreises Gießen,

v. Röder.

9. Hannoversche Bank in Hannover,

inovert

v. Röder.

roaivums außerhalb ihres Wohnsitzes vorübergehend ein Verkaufslocal zum Art. 2. Zum Betrieb des im vorigen Artikel erwähnten Gewerbes ist ein Ge- Waaren halten oder Waarcnversteigerungen entweder selbst oder durch Iwerbspatent erforderlich, welches vor dem Beginn von dem Kreisamt, zu dessen Bezirk

1.

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ue Anlage, H Uhl-

10.

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16.

Badische Bank in Mannheim, Bayerische Notenbank in München, Bremer Bank in Bremen, Breslauer Bank in Breslau, Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz, Kölnische Privatbank in Köln.

Leipziger Kaffenverein in Leipzig, Lübecker Commerzbank in Lübeck, Magdeburger Privatbank in Magdeburg, Posener Privatbank in Posen, Sächsische Bank in Dresden, Bank für Süddeutschland in Darmstadt, Württemberger Notenbank in Stuttgart.

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Andere vornehmen, haben für jeden Ort des Betriebs sowohl, als jedes einzelne Ver- kaufslocal je für eine Woche oder den Theil einer Woche in den Städten Darmstadt mit Bessungen und Mainz mit Kastel 40 Mark, in den Städten Offenbach, Gießen , WormS und Bingen 30 Mark, in allen übrigen Städten und Dörfern des Großherzogthums 20 Mark Gewerbesteuer zu entrichten.

Gelangen ausschließlich gebrauchte Gegenstände (Trödelwaaren) zum Verkaufs so beträgt die Abgabe die Hälfte der angegebenen Sätze. Soll das Gewerbe mit Ge- hülfen betrieben werden, so wird für jeden Gehülfen die Hälfte der genannten Be­träge zugesctzt.

Gewerbtreibende der genannten Art, welche im Großherzogthum noch ein anderes

Danziger Privatbank in Danzig, Frankfurter Bank in Frankfurt am Main.

Gewerbe ausüben, werden nach den deßfalls bcstehenden Bestimmungen hierfür be­sonders besteuert.

Bekanntmachung.

Durchschnittspreise im Monat October 1876

Hafer Ji. 18.99, Heu JL 11.20 und Stroh JL 10.50 per 100 Kilogramm.

Gießen, den 8. November 1876.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

Die Verwendung der Noten anderer deutscher Privat-Notenbanken oder Corporationen zur Leistung von Zahlungen außerhalb desjenigen Landes- zebietes, für welches dieselben zugelaffen sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mark bestraft.

Um das Publikum vor Nachtheil zu bewahren, wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, am 8. April 1876.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

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Bekanntmachun g.

Die beschränkenden Bestimmungen des § 43 des Reichsbankgesetzes vom 14. März 1875 sind (nach den im Reichs-Gesetzblatte erschienenen Bekannt­machungen) bezüglich nachstehender Privat-Notenbanken als nicht anwendbar erklärt worden und es dürfen daher die Noten dieser Banken in ganz Deutsch­land, auch außerhalb desjenigen Staates, welcher denselben die Befugniß zur Notenausgabe ertheilt hat, zu Zahlungen gebraucht werden:

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Darmftadt, 6. Nov. Wir veröffentlichen nachstehend den Wortlaut eines den Ctänden des Großherzogthums vorgelegten Gesetzentwurfs, die Besteuerung der Händler hn Umherziehen mit vorübergehenden «erkaufsniederlagen betreffend.

Ludwig HI., von GotteS Gnaden Großherzog von Hessen und bei Rhem rc.

Nachdem sich das Bedürfniß herauSgestellt hat, die Zuziehung der Unternehmer ter sogenannten Wanderlager zur Gewerbsteuer durch besondere.Bestimmungenl zu regeln, haben wir mit Zustimmung Unserer getreuen Stande verordnet und verordnen

Art. A. ^Personen, welche außer dem Metz- und Marktoerkehr an Einem Orte des Großherzogthums außerhalb ihres Wohnsttze^S ^»orübergehtnd ein Berkaufslocal^zum llbsatz von C----- * :l... »r n pr 1 r