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Donnerstag, den 9. November
1826.
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AMgk- Mil AmtsM für tai Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. (Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf. ...................................... im..... !>■■■■ — um ............
Amtlicher Tßeit.
Gefundene Gegen ft ander
Ein Regens-birm, 1 Pelroleumkännckkn. 2 Portemonnaies, I Kartentisch, 1 Schippe, 1 Muff, 1 Halstuch, 1 Teppich, 1 Messer, 1 goldenes Kreuzchen, 1 Brille. Zugelaufen: ein Pudelbund und 1 schwarzer Hühnerhund.
Gießen, den 8. November 1876.
Großherzogliche Polizcioerwaltung Gießen.
_________ Fresenius.
Bekanntmachun g, die gesetzlichen Forderungen an Studirende aus dem Sommer-Semester 1876 betreffend.
, Sommer entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bis zum 23. September d. I. mittelst specificirter Rechnungen zur Anzeige
gebracht und längstens bis zum II. November d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art. 136 der Statuten zugewiesenen Voizug verlieren. Gießen, den 28. August 1876. ö °
Großherzogliches Unioersitäts - Gericht.
Haberkorn.
Jotitisch
Jpr»ff<6fanA.
Aus Hessen, 5. November. Vielfach hört man im Lande darüber klagen, daß der Gesetz-Entwmf der Regierung wegen Einführung einer Gesinde Ordnung, Wilcher schon im Sommer von der zweiten Kammer durchbeiathen worden, von der ersten Kammer gar nicht gefördert wird. Der Gesttzgebur.gS- Ansschnß dieser Kammer hat noch keinen Bericht erstattet, <inb ein solche? Tritt auch, wie es scheint, bis zum nächsten etwa Ende dieses Monats stattfindlnden Zusammentritt des Plenums kaum erstattet werden. Aus düse Weise wäre an ein Znstandtkommen des Gesetzes vor einer Reihe von Monaten nicht zu denken, da Ne Kammern voraussichtlich über den Winter pausiren und erst gegei das Frühjahr wieder zusammeukcn men. Daß dies im Interesse der Bevölke rung, die nun einmal den jetzigen Zustand dringend g< ändert wünscht, sehr zu beklagen wäre, belaif keiner Ausführung.
Darmstadt, 6. November. Dieser Tage war der deutsche Landuirth- schastsrath in Berlin versammelt. Freiherr v. Rabenau reichte bei demselben folgenden genügend unteistützten Antrag zum Protokoll ein.
Der Landwirthschaftsrath wolle beschließen, den Reichekanzler zu ersuchen: 1) Die Einzel-Regierungen zu reranlasten, die Organe der Strasi'chts- pflege in ihren Staaten strengstens zu tnstruiren, — daß die Bcstim mungen der bestehenden Strafgesetze über Fälschung und Betrug in Beziehung auf Lebensmittel, Weine, Biere rc. unnachsichtlich überall da zur Geltung gebracht werden, wo dies irgend mit Aussicht auf Erfolg geschehen kann;
2) eventuell, — wenn auf Grund der bestehenden Gesetzgebung ein durchschlagender Erfolg nicht erzielt werden sollte, — bei der nächsten Revision des Strafgesetzbuches Rücksicht darauf zu nehmen, daß Fälscher von, — und Betrüger in Beziehung auf Lebensmittel und Getränke, — sowie deren Complicen der verdienten Strafe nicht entgehen.
Der Antrag sand einstimmige Annahme.
Darmstadt, 6. November. Bei der in Kürze bevorstehenden Session der zweiten Kammer der Stände wird dem Vernehmen nach auch der von dem Abg. Dumont am 13. Juni d. I. gestellte Antrag zur Verhandlung kommen, die Kammer wolle die Regierung ersuchen, eine Gesetzvorlage zum Schutz der Säuglinge und der in Pflege gegebenen kleinen Kinder einzubringen, über welchen nach erhaltener Meinungsäußerung Seitens der Negierung der Abg. Matty Namens des vierten Ausschusses Bericht erstatten wird. In den Motiven des Antrages wird ausgeführt, wie das Hinsterben der Säuglinge und in Pflege gegebenen Kinder in Folge der Vorenthaltung der Nahrung und schlechter Pflege in der Nähe der größeren Städte in erschreckender Weise zu Tage tritt und wie die strafgerichtlichen Verhandlungen eine förmlich gewerbsmäßige Hinopse rung solcher Kinder festgestellt haben. Alle Anordnungen der localen Verwaltungsbehörden, solchem Unwesen an berüchtigten Orten zu steuern, führten nach den Ausführungen des Antragstellers bis jetzt nur dahin, daß es an anderen Orten wieder auflebte. Es scheint ihm deshalb dringend geboten, daß im Wege der Gesetzgebung für das ganze Land die Bedingungen geregelt werden, unter welchen Säuglinge und kleine Kinder in Pflege genommen werden dürfen und Schutzmaßregeln und Beaufsichtigung während solcher Pflege anzuordnen.
Berlin, 6. November. Heute Mittag halb 2 Uhr fand die feierliche Auffahrt des türkischen Botschafters Edhem Pascha zum kaiserlichen Palais statt, woselbst derselbe dem Kaiser in Gegenwart deS Staatssecretärs v. Bülow seine neue Accreditive überreichte.
Berlin, 6. November. Der Reichstag nahm heute m dritter Lesung den Auslieferungs-Vertrag zwischen Deutschland und Luxemburg an, verwies das in erster Lesung berathene Gesetz über die Untersuchung von See-Unfällen an eine Commission von 14 Mitgliedern und genehmigte sodann in erster und
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zweiter Lesung die Verordnung wegen Abänderung des Gesetzes vom 24. Jan. 1873, betr. die Bezirks-Verwaltungen, Krcis-Verketungen und Wahlen zu den Gemeiude-Räthen in Elsaß-Lothringen. Bei der nunmehr folgenden zweiten Berathung des Etats sprach Jörg, gelegentlich der Ansätze für das auswärtige Amt, über den diplomatischen Ausschuß des Bundesraths und die orientalische Frage. Ihm gegenüber erklärte Staats-Minister v. Bülow: Dte Negierung könne in diesem Augenbl.ck unmöglich über noch schwebende Fragen Auskunft geben. „Sie kennen die Politik des Kaisers, eine Politik des Friedens, eine Politik, die es von sich weist, in fremde Dinge einzugreifen. Tie bisherige Entwicklung der Tinge hi der Türkei berührte uns nicht unn.ittelbar, wird uiis unmittelbar so bald nicht berühren. Angesichts des Waffenstillstandes können wir der Zukunft ruhig entgegensehen. Die Politik Deutschlands zu allen befreundeten Mächten basirt auf Freundschaft, Achtung und Vertrauen; das bekunden alle bisherigen Verhandlungen. Tiefe Stellung wird die Regierung wie bisher bewahren, wenn die Nation und deren Vertreter der Regierung mit vollem Vertrauen gegenüberflehen. Tie Negierung wird der Volks-Vertretung die nothwendige Mittheilung über die Sachlage nicht vorenthalten. Tie Politik Tcutscklands ist stets eine friedliche; Teutschland wird immer ein Bollwerk des Friedens bleiben, und dieses Bollwerk wird so fest sein, daß wir das Vertrauen der Volksvertreter beanspruchen können und verdienen." (Beifall.) Auf die Erklärung des Ministers folgte eine kurze, von Lasker, Graf BethusyHuc, Windthorst (Meppen), Braun und Beseler geführte Tebatte. Hierauf wurde der Etat des auswärtigen Amts und der Militär-Etat, mit Ausnahme der Positionin bezüglich der sächsischen Militär-Etabliffcmeuts, welche an die Budget- Commission verwiesen wurden, genehmigt. Nächste Sitzung morgen 12 Uhr.
Berlin, 7. November. Trotz der Annahme des Ultimatums Seitens drr Türkei glaubt man allgemein nicht an die Möglichkeit des Friedens, weil Rußland für die Demarcations-Liuie den Status vom 27. October (vor der Einnahme von Tjunis, Alexinatz und Deligiad) begehrt. Der Türkei also die Räumung dieser, mit so großen Opscrn erkämpften Plätze zumuthen, hieße ihr einen Faustschlag geben und ihren Selbstmord verlangen. Außerdem wird noch ein weiterer Punkt angesührt, der von Rußlands ernstlicher Friedensabsicht keinen Beweis ablegt. Nach österreichischen und ungarischen Blättern jedoch wäre dem nicht so und bestände namentlich über einen Punkt keine Einigung, über welchen sich in der That Rußland und die Pforte schwerlich je anders als höchstens für einige Tage auf dem Papier einigen können. Dieser Punkt besteht in der Behandlung, die den irregulären Streitkräften aus beiden Seiten während des Waffenstillstandes zu Theil werden soll. Die Pforte will die Jnsurgentenbanden höchstens eine Woche lang schonen, dann sie vernichten, wo sie sich finden. Jgnatieff dagegen hat, laut einem hochwichtigen Telegramm des „Pesther Lloyd" aus Konstantinopel vom 31. October das Ultimatum, bei Überreichung desselben so interpretirt (er, der sich von bewaffneten Kroaten bewachen läßt), — daß die muselmännische Bevölkerung vollständig entwaffnet werden müsse. — Beruht diese Mittheilung auf Wahrheit, so kann nicht die Spur eines Zweifels bleiben, daß Rußland den Krieg will; beim einem Türken die gewohnten Waffen entreißen, die ihr Stolz und ihre liebsten Zierde sind, das wäre selbst bei der größten Bereitwilligkeit für Abdul Hümid ein Ding der Unmöglichkeit. Jgnatieff scheint eben beauftragt, das Unmögliche zu verlangen.
Berlin, 7. November. Der Reichstag wird sich voraussichtlich nach der Etats-Berathung auf 6 bis 8 Tage vertagen, um der Justiz-Commission Zeit zu gewähren, über etwaige Anstände Verhandlungen mit'dem Bundesrath zu Pflegen.
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Wien, 6. November. Der „Polit. Corresp." wird aus Konstantinopel telegraphirt: Am letzten Freitag fand bei dem englischen Botschafter Elliot


