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Wo. 261 Mittwoch, den 8. November 1876«
Aichener ÄMiger
Asieißt- imii Amtshlutt für dm Kreis Gießen.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montngs. Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Aus dem Grotzherzogthum Hessen, 2. November. Das Ministerium hat verfügt, daß die Lehrer Tag-Gebühren als Ersatz für Reisekosten erhallen sollen, wenn sie in Folge Aufforderung der Kreis-Schul-Commission Lehrer-Conferenzen außerhalb ihres Wohnorts beiwohnen. Diese Tag-Gebühren müsien in gleicher Weise wie die Reisekosten der Orts-Schul-Vorstände als Be- dürfniß der öffentlichen Volksschulen von der betr. Gemeindekasse getragen werden ; sofern nicht Lehrer an solchen ConfessionS-Schulen m Frage stehen, welche unter Art. 6 des Gesetzes vom 16. Juni 1874 fallen. Die Tag-Gebühren sind in derselben Höhe sestzusetzen, wie die der Mitglieder der Schul-Vorstände, bezw. der Mitglieder der Stadtverordneten-Versammlung und des Gemeinde- Raches.
Darmstadt, 4. November. In der Kürze wird die zweite Kammer wieder zusammentreten, um noch eine Reihe rückständiger Angelegenheiten zu erledigen. Es dreht sich hierbei namentlich um das Gesetz wegen der Lehrer- Gehalte, das Leichen-Gesetz, den Entwurf wegen Besteuerung der Wander-Lager, das Gesetz wegen der Verlöbniffe in Starkenburg und Oberhessen und den Antrag der Abgg. Möllinger und Genossen wegen Zuziehung des ganzen Einkom- mensteuer-Copitals bei Feststellung der Communal-Steuer, durchgängig Gegenstände von hervorragender Wichtigkeit.
Darmstadt, 4. November. Durch Verfügung Sr. Majestät des Kaisers sind der Großh. Präsident des Oberappellationsgerichts Dr. Zentgraf zum Präsidenten der kaiserlichen Disciplinarkammer dahier und die Großh Oberappellationsgerichtsräthe Dr. Hallwachs und Dr. Kleinschmidt, ersterer an Stelle des verstorbenen Oberappellationsgerichtsraths Eigenbrodt, sowie der königl. preußische Militär-Jntendantur-Affessor Welter hier an Stelle des versetzten Militär-Jntendanturraths Techow zu Mitgliedern jener Disciplinarkammer, sämmtlich für die Dauer des zur Zeit von ihnen bekleideten Staats- resp. Reichsamts ernannt resp. wieder ernannt worden. .
Mainz, 4. November. Ein clericales Comit6, unterzeichnet von Carl Fürst zu Dsenburg-Birstein zu Schloß Bnstein, Edgar Graf zu Erbach-Fürstenau zu Schloß Fürstenau, Philipp Freiherr Wambolt v. Umstadt zu Bensheim, Dr. Moufang, Dom-Capitular zu Mainz, F. Allmann, Bürgermeister zu Bingen, Joh. Falk III., Buchdruckerei-Besitzer zu Mainz, Franck zu Darmstadt, Nik. Racke zu Mainz und H. Wolz, Bürgermeister zu Seligenstadt, erläßt einen Aufruf an die Wähler des Großherzogthums, in welchem folgendes Programm aufgestellt wird:
1) Entschiedener Widerstand gegen jede Parteibestrebung des sog. Ausbaues der Reichs-Verfaffung in den „Einheits-Staat", bezw. des Aufgehens Deutschlands in Preußen. 2) Freiheit des Gewissens, Selbstständigkeit der Kirche, Beseitigung aller in der Reichs-Gesetzgebung gegen die Katholiken bestehenden Ausnahme-Gesetze. 3) Unterrichts-Freiheit, Wahrung des Rechts der Confessionen auf besondere Schulen, ausschließliche Leitung des Religionsunterrichts durch die Kirche. 4) Möglichste Erleichterung der schwer aus Deutschland drückenden Militär-Last. 5) Umgestaltung der Social-Gesetzgebung zum Zwecke der Wiederherstellung einer Organisation der Arbeit. 6) Umgestaltung der Social-Gesetzgebung zur Rettung der berrohten Selbstständigkeit der Gemeinden. 7) Gesetzliche Maßregeln gegen Ausbeutung des Volkes durch Wucher, betrügerische Speculationen und gewissenlose Gründungen.
Berlin, 3. November. Der Bundesrath hielt gestern Nachmittag 1 Uhr im Reichstagsgebäude eine Plenarsitzung unter Vorsitz des Reichskanzler-Amts- Präsidenten Hofmann. Es wurde u. A. ein Antrag der Ausschüsse für handel und für Rechnungswesen über die Außercurssetzung der Zwei-Thaler- und Ein- drittel-Thalerstücke deutschen Gepräges angenommen,. dann einer bezüglichen Bekanntmachung (siehe unten) zugestimmt und die Erklärung ausgesprochen, daß die Einlösungskaffen angewiesen werden sollen, auch die zur Umwechslung pra- sentirten österreichischen Doppelthaler anzunehmen und besonders abzuliefern. — Die Bekanntmachung wegen Außercurssetzung der Zweithaler- rc. Stücke lautet: , „ „„ - c .
Die Zweithaler- (3 Gulden-) Stücke und die Eindrittel-Thalerstucke deutschen Gepräges gelten vom 15. November 1876 ab nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist daher vom 15. November 1876 ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kaffen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen. §. 2. Die in Umlauf befindlichen Zweithaler- (3^-Gulden-) und Eindrittel-Tha'lerstücke deutschen Gepräges werden in der Zeit vom 15. November 1876 bis 15. Februar 1877 von den durch die Landes-Centralbehörden zu bezeichnenden Landeskaffen nach dem Art. 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 festgesetzten Werthverhältniffe für Rechnung des Deutschen Reiches sowohl in Zahlung genommen, als auch gegen Reichs- oder Landesmünzen nmgewech- selt. Nach dem 15. Februar 1877 werden die Zwetthaler- und Eindrittel Thalerstücke deutschen Gepräges auch von diesen Kaffen weder in Zahlung noch zur Umwechslung angenommen. § 3. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (§ 2) findet auf durchlöcherte und andere als durch den gewöhn
lichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung.
— Der „Reichs-Anz." schreibt an der Spitze seines Blattes: „Die Besserung in dem Befinden Sr. Majestät des Kaisers und Königs schreitet in erfreulicher Weise fort und obwohl Se. Majestät noch genöthigt sind, das Zimmer zu hüten, so hat doch die Erledigung aller Regierungs-Geschäfte ununterbrochen stattgehabt."
Berlin, 6. November. Reichstag. Dem Reichstage ging heute eine Zusammenstellung der Beschlüsse des Bundcsraths zu den Abänderungs-Anträgen der Reichsjustiz-Commission zu den großen Justiz-Gesetzen zu. In vielen Punkten ist den Abänderungs-Anträgen der Commission stattgegeben worden, besonders in der Strafproceß-Ordnnng und der Einfügung des Rechtsmittels der Berufung gegen Urtheile der Schöffengerichte; dagegen wird u. A. mit Bezug auf die Handelsgerichte an einer Wiederherstellung der Regierungs- Vorlage festgehalten. Der Antrag auf Ueberweisung des Preßvergehens an Schwurgerichte wurde abgelehnt.
Stuttgart, 5. November. Der Afrika-Reisende v. Heuglin ist heute hier an der Lungen-Entzündnng gestorben.
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Wien, 4. November. (Abgeordnetenhaus.) In der Interpellations- Debatte sprachen nach Granitsch noch Göllerich, Kuranda und Plener. Letzterer führte aus, daß Oesterreich bei einem eventuellen Zusammenbruche der Türkei nicht isolirt dastehen dürfe; es könne nicht zugeben, daß an seinen Grenzen gegen seinen Willen staatliche Neubildungen entstehen. Oesterreich muffe mit verwandten und benachbarten Staaten in Contact bleiben. Dies war der gelinde Gedanke des Drei-Kaiser-Bundes, welcher Oesterreich eine ehrenvolle Stellung sicherte.
— Die „Polit. Corresp." meldet aus Konstantinopel, die Conferenz-Frage trete stark in den Vordergrund. Jgnatieff befürworte das Zufammentreten der Conserenz in einer occidentalischen Stadt, etwa Venedig oder Bern, und wolle in den nächsten Tagen den Mächten ein fertiges Programm für die Conserenz unterbreiten. Die Pforte sei keineswegs gegen die Conserenz, vorausgesetzt, daß sie zur Theilnahme eingeladen werde.
Wien, 6. November. Die „Montags-Revue" schreibt: Die Annahme des russischen Ultimatums Seitens der Pforte hat die Waffenstillstands-Frage zum Abschluß gebracht und die Gefahren eines Winter-Feldzuges definitiv ausgeschlossen. Die Regelung der Frage der Demarcations-Linie durch internationale Berathnngen ist bereits normirt; auch das Petersburger Cabinet vermag sich, denselben nicht zu entziehen. Die Basis des territorialen Status quo ist ebensowohl dem Streite entzogen, als die principiellen Punkte der Reform-Fragen. Die Reform-Note Andraffy's und das Berliner Memorandum weisen den Negociationen eine bestimmte Richtung an. So lange Rußland die Gefahren der Selbst-Jsolirung scheut, ist eine ernste Krisis nicht zu befürchten. Noch trennt sich Rußland nickt von den Mächten, noch behauptet es eine zwar gesonderte, aber von den Übrigen Cabinetten nicht grundsätzlich geschiedene Stellung. Es sind gegenwärtig gegründetere Aussichten auf die Realisirbarkeit des Friedenswerkes vorhanden, als je zuvor.
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Paris, 5. November. Der »Agence Havas" zufolge wären Seitens der englischen Regierung Eröffnungen bezüglich des Zusammentrittes einer Con- ferenz der Botschafter in Konstantinopel gemacht; jedem Botschafter würde ein Special-Delegirter beigegeben werden.
Versailles, 3. Nov., Nachmittags. Deputirtenkammer. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten verlas in der heutigen Sitzung folgende auf die orientalischen Angelegenheiten bezügliche Erklärung: Unsere Politik in den auswärtigen Fragen war uns vorgeschrieben durch das höchste und zwingende Jntereffe, welches sich überall im Lande in eclatanter Weise kundgibt. Der Friede ist unser erstes und unser wesentlichstes Bedürfniß. Wir sind unabänderlich dieser Ueberzeugung treu geblieben. Der Friede erlaubt Frankreich, sich der inneren Umgestaltung zu widmen und die erlittenen Unglücks-Fälle anszu- beuten. Der Friede ist also der überlegte und freie Entschluß der französischen Nation. Wir können constatiren, daß unser Land, während ein Theil Europa's einer Beunruhigung unterliegt, deren Wirkungen sich überall fühlbar machen, die Absicht ausgesprochen hat, ausschließlich zu den fruchtbaren Kämpfen der Industrie und des Handels einen Aufruf ergehen zu lasten. Von der Ansicht ausgehend, daß die Ruhe, welche Frankreich genießen will, sich auf ganz Europa ausdehnen müßte, haben wir die Bestrebungen und Combinationen unterstützt^ welche bezwecken, den Frieden wieder herznstellen, wo er beeinträchtigt nnirber und ihn zu beschützen, wo er bedroht erschien. Keinerlei Ungewißheit hat entstehen können über die Aufrichtigkeit unserer friedlichen Gefühle und über unseren Entschluß, den Conflicten fern zu bleiben, welche wir hätten befürchten müssen, wenn wir weniger Vertrauen in die Weisheit der Regierungen gesetzt hätten^


