Samstag, den 8. April
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hat jeder Aspirant eines zu seinem Hauptfach zu wählen. Die Fachprüfung
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wärtig sein werde: die gesammte Bevölkerung wolle die Einverleibung.
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- .'l Abg. Hammacher (welcher den in Lauenburger Volksversammlungen zu Tage
. nnefb IV1' getretenen Aeußerungen einen social-demokratischen Charakter beigelegt habe)
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlahn.
Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 54> Pf.
habe nur Zutriffendes gesagt. Virchow könne mit seiner Gegnerschaft He Einverleibung leicht Unrecht haben; wenn es nach Virchow gegangen
gegen wäre.
Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expeditionr Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.
Großherzogliches Stadtgericht Gießen. Bötticher.
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Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis! gebracht, daß bei dem unterzeichneten Gerichte die Wochentage Dienstag und Mittwoch als Amtstage festgesetzt sind, und daß an diesen Tagen die Bureaustunden von 8 bis 12 Uhr Vormittags und von 2 bis 5 Uhr Nachmittags währen.
Gießen, den 3. April 1875.
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Aus Hessen, 4. April. Das neueste „Regier.-Blatt" enthält eine Verordnung über die Prüfungen der Aspiranten des Gymnasial- und Real- Lehramtes. Die Prüfungs-Commission wird hiernach aus Profesioren der Lan- deS-Universität und praktischen Schulmännern ernannt. Zur Prüfung werden alle Angehörigen des deutschen Reiches zugelassen, welche die Maturitärs-Prüfuug an einem Gymnasium bestanden, das akademische Trieunium absolvirt haben und sittlich unbescholten sind. Das Ministerium des Innern ist ermächtigt, das Maturitäts-Zeugniß einer Realschule erster Ordnung für Die als ausreichend zu erklären, welche sich eines der vier Fächer: Mathematik, Physik, Chemie, beschreibende Natur-Wissenschaften als Hauptfach der Prüfung erwählt haben.
derjenigen Privat - Notenbanken veröffentlicht werden, deren Noten allein in Deutschland zu Zahlungen gebraucht werden dürfen. — Das Ober-Consistorium
Abessinien, Prinz Haffan von Aegypten, der drittälteste Sohn des Khedive, hat, wie die „Wes.-Ztg." meldet, dem ersten Garde-Dragonerregiment, dem er als Premier-Lieutenant ä la suite angehört, die Mittheilung gemacht, daß er im Laufe des Monats Juni wieder in Berlin einlreffen werde. Es dürfte daraus zu entnehmen sein, daß die Aegypter hoffen, bis zu diesem Zeitpunkte den Feldzug gegen die Abessinier gu beendigen. Prinz Hassan, der bei Hofe und in hiesigen Officierkreisen sich schnell beliebt zu machen verstanden, hat vor Uebernahme des Ober Commandos gegen Abessinien, gemäß den deutschen Heeres- bestimmungen, welche vorschreiben , >aß kein activer deutscher Officier ohne besondere Erlaubniß einen fremdländischen Krieg unternehmen dürfe, den Kaiser um die betr. Ermächtigung ersucht, die ihm natürlich bereitwilligst gewährt wurde. — In Gleiwitz ist die von den Altkatholiken benutzte Kirche erbrochen, und es sind die heiligen kirchlichen Gegenstände in abscheulichster Weise ruinirt worden. Auch erscheint es kaum zweifelhaft, daß nicht Diebe, sondern Fanatiker dieses Zerstörungswerk ausführten.
Berlin, 5. April Da in neuerer Zeit nicht selten Sendungen, welche Waaren, z. B. fertige Strümpfe, Hauben, Halstücher u. s. w. enthielten, von den Absendern der Post, wie das General-Postamt in einer Verfügung vom 31. v. Mts. bemerkt, „mißbräuchlich" mit der Bezeichnung Proben oder Muster versehen, übergeben worden sind, damit sie gegen die für Waarenproben festgesetzte ermäßigte Taxe mit der Briefpost befördert würden, so hat die erwähnte oberste Behörde bestimmt, daß Sendungen der bezeichneten Art zur Beförderung mit der Briefpost als „Waarenproben" weder im inneren Verkehr Deutschlands, noch im Verkehr mit anderen Ländern zugelaffen werden dürfen, da es sich in solchen Fällen nicht um Waarenproben, sondern um wirkliche, einen Kaufwerth habende Waaren handelt. Zur Verhütung weiterer Mißbräuche sollen die Postanstalten die mit der Bezeichnung „Proben (Muster)" versehenen Sendungeü vor der Absendung thunlichst prüfen und die etwa Waaren wirklich enthaltenden Sendungen den Absendern zurückgeben, bezw. als unbestellbar behandeln. — Hier eingegangener amtlicher Mittheilung zufolge ist die Ein- und Durchfuhr von Obstbaum-Setzlingen aller Art nach Italien bis auf Weiteres untersagt.
Berlin, 5. April. Der Beschluß der Rathskammer am Berliner Stadtgericht, betr. die Schließung der socialistischen Arbeitervereine Deutschlands , äußert seine Wirkung auf ganz Preußen an allen Orten der Monarchie. Wo Anhänger dieser Partei in der Form von selbstständigen Localvereinen oder ohne eine äußere Form einer localen Sondereinigung existiren, ist das Abbalten von Versammlungen und das Sammeln von Beiträgen auf Grund des erwähnten Gerichtsbeschlusses von den Polizeibehörden zu inhibireu. Die Rathskammer stützt dem Vernehmen nach ihren Beschluß auf die vom Appellationsgericht zu Münster in Beziehung auf den ehemaligen Mainzer Katholiken-Verein ausgesprochene und vom Ober-Tribunal im November v. I. gebilligte Entscheidung, daß nicht nur die localen Mitgliedschaften, sondern auch der Central-Verein selbst, trotzdem er im Auslande seinen Sitz hat, für ganz Preußen zu schließen sei. Dieses Urtheil hatte zur unmittelbaren Folge, daß der Mainzer Katholikcn- Verein sich vollständig auflöste. Aehnlich wie dieser Verein ist die socialistische Arbeiterpartei Deutschlands, die bekanntlich aus der Vereinigung des Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Vereins und der Bebel'schen Verbindung hervorgegangen ist, organisirt. Der Hauptsitz der Partei ist in Hamburg. Dieselbe hat ihre meisten Mitglieder resp. Mitgliedschaften in Preußen und ist angeblich über mehr als hundert Orte verbreitet. Diese ausgedehnte Verbreitung, zu welcher der neue Verein es in verbältnißmäßig kurzer Zeit gebracht hat, konnte von vornherein nicht ohne Weiteres Seitens der Behörden inhibirt werden, weil die Leiter des Vereins die Bildung von Untervereinen, welche durch das Vereins gesetz unbedingt verboten ist, in den einzelnen Ortschaften vermieden. Sie schickten Agenten in die für die socialistische Agitation empfänglichen Orte,
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[o würde Laueuburg jetzt unter dem Herzog von Augustenburg stehen und noch der deutsche Bnudestag die Herrschaft über Deutschland führen; die Einverleibung Lauenburgs sei kein Danaergeschenk. Auf die Erwiderung Virchow's, welcher sein Bedauern aussprach, daß Bismarck die Erinnerung der Conflicts gfit berührt habe, und hervorhob, der Landtag habe damals das Beste des Landes gewollt, erklärte der Minister-Präsident, er könne sich in den Jdeen- gang des Abgeordnetenhauses in den Jahren 1862 — 1865 völlig hineinleben, und mache daraus Niemandem einen Vorwurf; er achte die damalige Haltung des Abgeordnetenhauses vollkommen, habe alle Feindschaft von damals vergessen und der Gegnerschaft gern die gemeinsame Liebe zum Vaterlande substi- tuirt. Daß man ihm dauernd eine feindselige Gesinnung entgegentrage, verdiene tr nicht und glaube, daß man in einem anderen Lande Europas einen Zuwachs, die er hier geboten sei, nicht widerstreben würde; der finanzielle Zustand Lauenburgs sei sehr gut. — Hieraus wurden § 2 und die folgenden Paragrachen, sodann das ganze Gesetz angenommen und die übrigen unerheblichen Gegenstände bcr Tagesordnung erledigt.
Berlin, 5. April. Der Oberbefehlshaber der ägyptischen Armee gegen
hat eine Instruction für die Erhebung der allgemeinen evangelischen Kirchen- Steuer ertheilt. Hiernach erfolgt deren Berechnung in den Hebe-Listen für die Gemeinde-Umlagen, und sie wird von dem Gemeinde-Rechner mit den übrigen Umlage-Zielen erhoben und in den Central-Kirchenfonds einbezahlt.
Darmstadt, 5. April. Se. König!. Hoheit der Großherzog statteten heute Nachmittag 3 Uhr Ihrer Majestät der Königin von England in dem Palais Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Ludwig einen halbstündigen Besuch ab.
Berlin, 5. April. Das Abgeordnetenhaus nahm heute den Gesetz- Entwurf über die Aufnahme von Wechsel-Protesten in dritter Lesung ohne Debatte an. Bei der hierauf erfolaenden dritten Lesung des Gesetz-Entwurfs über die Einverleibung LauenburgS behielt sich Virchow zu § 2 weitere Anträge für die zweite in der Frist von drei Wochen vorzunehmende Abstimmung vor, da man Volksäußerungen in Lauenburg abwarten müsse. Fürst Bismarck nahm t das Wort, um alsbald für die Vorlage einzntreten, da er nicht wiffe, ob er wegen seiner beabsichtigten Badereise noch bei der zweiten Abstimmung gegen-
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। Von den Fächern, in denen an Gymnasien und Realschulen unterrichtet wird,
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> Mittelrhein" fiWI erstreckt sich auf dieses und zwei Nebenfächer. — Nach Anordnung des Mini- * wenn fu >"!l steriums des Innern werden in den Kreisblättern periodisch die Verzeichnisse hpripHtAPn fpn hornffontfVTtprhpn Sptph ST?ntpn Aflptii in
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