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Und die Zwecke dieser Partei laufen

Fri | chbäcker ? u Gießen.

Sonntag, den 9. Jan - ar 1876. W- Hartmann in der Neustadt, Ch- Faß in der Wallthorstraße, F. Zülch Ww. auf dem Seltersweg.

heuerltch, daß wir sie nicht begreifen können. Wie kann man es einem Staate zu- muthen, seine Gesetze von einem Fremden bestätigen zu lassen! Viele Katholiken haben bisher diese Zustände für vorübergehende Irrungen gehalten, die durch die Nothwendigkeit des Friedens von selbst zu Ende gehen werden. Heute kann dieser Gedanke nicht mehr statthaben; wir haben das Non possumus fo oft gehört, daß der Glaube an Versöhnung heute unmöglich ist Der heißblütigste Kämpfer des Vatikans, Martin von Paderborn, hatte in einer Schrift den katholischen Beamten gestaltet, an der Ausführuna der Gesetze theilzunehmen und ihrem Amtseide nachzuleben. Das Buch kam auf den Index! Der Bischof veranstaltete eine zweite Auflage mit der ent­gegengesetzten Lehre! Das ist ein Beweis, daß es keine Versöhnung gibt; jetzt ist auch unsrerseits kein Schwanken mehr gestattet. Eine große Zahl von Katholiken hatte bis­her Rücksichten zu nehmen, die man ehren muß; heute wäre Schweigen Sünde. Lassen wir uns nicht der Feigheit und Heuchelei beschuldigen, lassen wir unsere Zahl und un­sere Namen nicht mißbrauchen, indem wir den Ultramontanen gestatten, uns zu den Ihrigen zu rechnen. Ich schlage Ihnen vor, hier folgende Erklärung anzunehmen:

Die hier versammelten Katholiken der Kreise Bielefeld-Halle-Herford er­klären, daß sie treu zu Kaffer und Reich stehen und es für ihre Pflicht erachten, die Regierung in ihrem Kampfe gegen die unberechtigten An­sprüche des Papstes und der ultramcntaner Partei mit allen Kräften zu unterstützen,"

Es ist ein schöner. Traum aller Zeiten gewesen, daß alle Menschen und Völker wie im Brüderbund, als Kinder eines Gottes, nur durch das Sittengesetz der Liebe vereinigt leben sollen. Wir werden seine Verwirklichung nicht sehen. Aber Eins kön­nen und wollen wir: In Ruhe leben mit unfern Mitbürgern, Frieden im eigenen Hause. Kein Fremder soll dareinreden in das, was unser Recht ist; in bürgerlichen Dingen giebt es nur eine Autorität, die des Staates. Stehen wir gemeinsam ein ge­gen Alles, was die Kraft, Freiheit und Unabhängigkeit des Staates bedroht.

Nachdem der Redner den fünfviertelstündigen Vortrag unter rauschendem Beifall geschlossen, kam eine Depesche aus Gießen zur Verlegung, in welcher die Herren Prof. Wilbrandt, Prof. Lutterbeck und Dr. Wilbrandt der Versammlung ihre Sympathie aussprechen. Die Resolution wurde sodann einstimmig angenommen und darauf die Versammlung geschlossen.

Berichtigung.

In Nr. 4 des Gießener Anzeigers befindet sich unter den Local-Notizen -ine Mortalitätsstatistik, welche sich auf D a r m st a d t bezieht. Durch ein Versehen wurde dieses unter Gießen gestellt. Wir bitten dieses zu entschuldigen.

waren e« zwei Ereignisse, welche den Bruch beschleunigten: die Anerkennung des Köniareichs Italien durch Deutschland, welche die klericale Partei als ersten iahen ^cblaa empfand; das zweite war die Bildung der Centrumsfraction, die sofort eine aewaltiae Kraft gewann und sich auf eine starke unb einflußreiche Presse stützte Die Bilduua deS Centrums war das untrügliche Zeichen, daß der Kampf entbrannte Wenn der Bürger, der zur Theilnahme an der Berathung über Wohl und Wehe einer Stadt oder eine- Landes berufen ist, nicht mehr getragen wird von dem Bewußtsein «einer Pflicht, die er als Bürger zu erfüllen hat, wenn er an diesem Ehrenplätze andere Zwecke verfolgt, die mit der unmittelbaren Pflicht als Mitbürger nichts zu thun haben, rocnn er die Befehle für sein Verbalten und Thun von einer auswärtigen Macht, ein.m auswärtigen Souverän empfängt, so ist damit der Frieden im eigenen Lande aebrochen und der Kriegszustand erklärt. Und die Zwecke dieser Partei laufen direct dem Staatsmohle zuwider: die verlorene kirchliche Position wieder zu erobern ist das Ziel, für welches sie ihre Pflicht in der Volksvertretung miß braucht. E« ist ein nicht zu duldender Zustand, wenn em großer Theil der Volksvertretung nicht das Staatswohl fördern hilft, sondern fremde kirchliche Lweckc verfolgt, und Wege wandelt, die von einem auswärtigen souverän vorgezeichnet werden. Das ist für ein Staatswesen ein Symptom schwerer Krankheit. In Preußen bat die Einsicht der Staatsmänner und Parlamente dies erkannt und das Nebel an der Wurzel angegriffen. Es ist eine Reihe von Gesetzen erlassen worden, welche sich auf diesen Kampf beziehen und der kirchlichen Gewalt ihre Grenzen ziehen: das Schul- aufsichtsgesetz der sog. Kanzelparagraph, das Jesuitenausweisungsgesetz, welches nur eine bereits bestehende, aber rote oben erwähnt nicht ausgeführte Gesetzesbestimmung wieder aufnahm; ferner das Gesetz über die Strafgewalt der Bischöfe, welches resagt, daß diese Gewalt nicht gegen die Staatsgesetze verstoßen dürfe; das Gesetz über die Vorbildung der Geistlichen, über die Vermögensveiwaltnng, endlich das sog. Sperrgc- setz lauter Gesetze-, an welchen nur das wunderbar ist, daß sie noch erlassen werden müssen, daß die selbstverständlichen Dinge, welche sie enthalten, nicht von selbst gesche- Len. Leidenschaftlich wurden diese Gesetze bekämpft, immer wieder mit der Behauptung, daß sie in das innerste Leben der Kirche eingreifen und für einen Katholiken unan­nehmbar seien. Nach den Anschauungen unserer Zeit und nach der Verfassung haben wir Gewissensfreiheit, der Glaube darf vom Staate nicht kontrolirt werden Aber so­bald er das innerliche Gebiet verläßt und sich in äußerer Handlung zeigt, sobald er Rechtsverhältnisse berührt und in das R-cht anderer eingreift, in diesem selben Augen­blick ist der Staat berechtigt zu verlangen, daß die äußere Bethätignng des Glaubens sich seinen Gesetz » unterwerfe. Keines der Klrchengesetze enthält eine Bestimmung, die irgend ein Dogma berührt und das Gewissen der Katholiken verletzen könnte, fern Ge­setz behindert den Kultus, irritirt den Glauben. Noch nie hat man uns eine Gesetzes bestimmung nachgewiesen, die dieses thut Alle diese Gesetze bestehen seit Jahrzehnten in einer ganzen Reihe von katholischen Staaten und werden unter Genehmigung des Papstes ausgesührt bei uns leidet es das Prinzip nicht- Man wiedersetzt sich, der Papst soll erst den Gesetzen seine Zustimmung geben. D'ese Idee ist für uns so unge-

Allgemeiner Anzeiger.

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Dienstag den N. Januar 1876, Vormittags 9V2 Uhr, ollen wegen Aufgabe der Posthalterei

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öffentlich gegen Baarzahlung versteigert werden. (34

Friedberg, den 28- December 1875.

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Cdictnlladung.

Nachdem die bekannten Gläubiger b:r Heinrich Sehrt X Eheleute von Ober- Bessingen am 2. I. M. ein Arrangement mit der Wittwe des Heinrich Sehrt X abgeschlossen haben, dessen Einsicht den Interessenten auf unserm Actuariate ge­stattet ist, werden die unbekannten Gläubi­ger genannter Eheleute aufgefordert, um so gewisser binnen 14 Tagen unter An Meldung ihrer Forderungen rechtsbegründete Einwendungen gegen den Betritt zum Arrangement vorzubringcn, als sonst letzte­res bestätigt unb vollstreckt würde.

Lich, den 28 December 1875.

Großherzogliches Landgericht Lich

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Dann bemerke id), daß mein Laden von jetzt ab

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155)Jacob Vogt, Wallthor.

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Versteigerungen.

Holzversteigerung.

Mittwoch den 12. Januar b. I , von Vormittags 9 Uhr anfangenb, sollen im Lang - Gönser Gemeinbewalb District Haide nachverzeichnete Holzsortt- mente versteigert werden. l!44

198 Nadelstämme von 1460 Zentimeter Durchmesser und 616 Meter Länge, 116,79 Cubikmeter enthaltend.

18 Nmtr. Nadel - Scheitholz,

122 Prügelholz,

95 Stockholz,

4400 Wellen , Reishol».

Die Zusammenkunft ist auf dem Vicinal» weg nach Holzheim am Wald unb wirb bemerkt, baß das Stammholz zuerst zur Versteigerung kommt.

Lang GonS, ben 6. Januar 1876. Gioßherzoal. Bürgermeisterei Lang-GönS

B r ü ck e l.

Holz-Versteigerung.

Samstag ben 15 Januar c., Vormittags 10 Uhr, werben im Gemeindcwal e von Münch- holzhaus'N

1 Eichenstamm von 4,66 Festmcter,

1 3,53

zu Wellbäumen für Müller geeignet, ver­steigert. (139

Schmalbach b. Wetzlar, ben 5. Januar 1876.

Der Bürgermeister:

M o r ch.

Besondere Bekanntmachungen

Bekanntmachung.

Zur Bezahlung der Zinsen, welche von ben bei ber hiesigen Spar» und Leihkasse angelegten Kapitalien am Ende dieses Jahres fällig werben, sind nachstehende Termine festgesetzt, und zwar:

21. Dienstag den 11. Januar 1876,

22. Mittwoch 12.

23. Donnerstag 13. ,,

24. Samstag 15

Die Interessenten werden daher auf- ßeforbert, die Zahlungen an diesen Tagen in Empfang zu nehmen undhierzu durch Vor­zeigung der Schuldscheine sich zu legitimiren

Zugleich wird bemerkt, daß die auf den Donnerstag fallenden Zahltage für die Interessenten der Stadt Giesten, dagegen die übrigen Zahltage für die Auswärtigen bestimmt sind.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, biete* in ihren Gemeinden auf ortsübliche We'se bekannt machen zu lassen.

Gießen, am 28. November 1875.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse;

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