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Sonntag, den 7. Mai
Erstes Blatt.
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Anieige - und Amisdiatt für den Kreis Gießen
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Bremer Bank in Bremen,
3.
Breslauer Bank in Breslau,
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Kenntniß gebracht.
Gießen, am 8. April 1876.
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7. Charakterertheilungen.
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3.^ 6.70 7.- 5.— 3.50
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Chemnitzer Stadtbank in Chemnitz, Kölnische Privatbank in Köln.
Danziger Privatbank in Danzig, Frankfurter Bank in Frankfurt am Main.
werden kann. _ .
Gießen, den 4. Mar 1876-
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.________
bitten wir bis spätestens Bormittags n Uhr an uns gelangen zu lassen. Größere Inserate selbstverständlich früher.
v ' Die Expedition.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder. ___
12. Magdeburger Privatbank in Magdeburg,
13. Posener Privatbank in Posen, .Sächsische Bank in Dresden, 15. Bank für Süddeutschland in Darmstadt,
Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.
Durch die Post biogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.
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Darmstadt, 5. Mai. Die Nr. 22 des Großherzoglichen Regterungs- blatts hat folgenden Inhalt * r ~
1. Oeffentliche Ai'erkellnung einer edlen That. Am 20. Februar l. I- stürzten die Milchhändler Konrad Winter I. und Adam Bauer lV- von Klem- Auheim, als dieselben bei KleiwSteinheirn über den durch den aus fernen Ufern getretenen Main bereits übe । fluteten Vicinalweg zu fahren versuchten, sarnrnt ihrem mit einem Pferde bespannten Fuhrwerk die ungefähr 2 Bieter Hove Böschung des Weges hinab in die Flut und würden wahrscheinlich ertrunken sein, wenn sich nicht der Holzhändler Heinrich Kloos zu Klein-Steinherm m das über Manneshöhe tiefe Wasser gestürzt und dieselben glücklich gerettet hätte.
Se. König!. Hoheit der Großherzog haben dem Heinrich Kloos für diese muthvolle, mit eigener Lebensgefahr verbundene That das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift „Für Rettung von Menschenleben" allergnädrgst zu 6 Verordnung, die Tgrife für das Forststrafwesen, sowie die Umrechnung der Forst-, Jagd- und Fischerei-Strafen in Reichsmünze betreffend.
3. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Offenbach, den Steuer- ausschlaq zur Bezahlung des Gehaltes des Rabbinen zu Offei-bach für das
Lehrer zu besetzende erste Lehrerstelle an der erweiterten Volksschule zu Grunberg mit einem Gehalt von 2570 Mk. incl. Wohnungsvergütung; eine Lehrerstrüe an der erweiterten Volksschule zu Grünberg mit einem Gehalt von 1714 Mk- incl. Wohnungsvergütung; die Gemeinde-Schulstelle zu Malchen mit einem Gehalt von 685' Mk. 71 Pfg.; die Gemeinde-Schulstelle zu Darsberg mit einem Gehalt von 685 Mk. 71 Pfg.; die vierte Gerneinde-Schulstelle zu Bischofs- Heim mit einem Gehalt von 685 Mk. 71 Pfg.
Berlin, 4. Mai. Hinsichtlich der Zustände in der türkischen Armee meldet die „A. A. Ztg." auö Belgrad: „Vor einigen Tagen haben sich mehrere türkische Soldaten aus dem Lager zu Risch nach Serbien geflüchtet und der sie vernehmenden Behörde zu Protokoll gegeben, daß sie wegen Mangels an Nahrung desertirt seien. Sie erzählen unglaubliche Dinge über die traurigen Zustände in der türkischen Armee Sterbefälle unter der Mannschaft sind so häufig, daß die Soldaten die Schuld daran dem Sanitätspersonal zusckreiben. Sie meinen nämlich, daß die Aerzte die Mannschaft vergiften, um auf diese Weise den für die Soldaten bestimmten eolb mit den Officieren ttjcucn zu können. Diese Meinung ist auch in Konstantinopel bekannt, denn die Regie- nmg hat fämmtlid), zu Risch anwesenden Aerzte und viele Offi«««
: rufen und in Untersuchung gezogen, und dafür ein anderes Sanitätspersonal
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Meßener Mnzeiger
Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS. Expedition: Schulstraße, Lrt. L. Nr. 18.
16. Württemberger Notenbank in Stuttgart.
oder Corporationen zur Leistung vvn Zahlungen außerhalb desjenigen Landes-
Der Bohlenbeleg der Labnbrück- bei Heuchelheim soll emwl: unb> mtt : ben ^uu^tord.rlichen Arbeiten
l!fionnen ^«den. ES wird di°S unter ben. Bemerken zur M>E°n K.uuiNiß g-b.'acht, baß n*on d'em genannten Tag- an b.S aus Wei.eres dies- Brück- nicht b-sahr-n
^ahr 1876 betreffend. A
4 Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Alzey, die Besoldung des Großherzoglichen Rabbineu zu Alzey betreffend.
5 . Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen emes fremden Ordens.
6 Ertheiluug eines Erfindungspatente«. Se- Komgl. Hoheit der Groß- Herzog haben allergnädigst geruht: am 13. April dem Wewgroßhaud er Johann Georg Eduard Wetterhahn in Mamz auf deffen Nachsuchcn em Erfim dungspatent für die durch Zeichnung »nd Beschrechung naher erlau e t Cvnstruclion eines Apparates zum Kläreu des W-ms unter dem ausdrücklichen Vorbehalte jedoch, daß durch das verliehene Patent Niemand in d°r Anwendung bereits früher schon beka.int gewesener The,le der Erstndnng gehindert werden soll, während der nächfle.i drei Jahre für den Umfang des Großherzogthums ju eübeiltn.
WÄ Ä« welcher denselben die Befugn.ß zur Notenausgabe »th°Ut hat zu Zahlungen Kraucht werden: 5 ÄÄ.
UlVUüvu $.e ^u^ndnng der Noten anderer deutscher Privat-Notenbanken oder Corporatio
i «gwr aebiete^, für welches dieselben zugelaffen sind, wird mit Geldstrafe bis zu 150 bestraft. ■ um das Publikum vor Nacktheil zu bewahren, wird dies hiermit zur offcnilichen Kei
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Berlin. 4. Mn. Die „Gnmame" vkiöffentlechi den Woitlari nner Petition, welche der Berliner Verein der C-ntrumspartel in Betreff der rechtlichen Stellung der Freimaurer-Vereine an das Abgeordnetenhaus gerichtet hat. Die Petition fordert unter Wiederholung der den Freimaurer-Orden von katholischer Sette so ost gemachten Vorwürfe „btt Beseitigung der widergesetzlichen Privilegien dieser Geheimbünde nnd d,e Stellung der Fremtaurer-Vereln- unter das allgemeine Recht" und schließt mit den Worten: „Daher -rst-chen ^r ganz ergebenst, das hohe Haus der Abge°rdnet-n wolle die königlich- Staats- „gierung veranlassen, daß st- untersuch-, welche Logen oder Versammlungen von Freimaurern eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten oder -m- Er- örterung politisck-r Gegenstände bezwecken oder den Bestimmungen des $ 128 pes ReichsstrafiGesetzbuchs zuwiderlaufen, und daß sie auf die betr. Bkibindun- gcu und Versammlungen den § 128 des Reichsstraf-Gesetzbuch« und d,e Bestun. nuing-ii des bestehenden Vereinsg-s-tz-s in Betreff der Ueberwackung der: eine
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