1876
Donnerstag, den 6. April
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Gießen, am 3. April 1876.
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Erscheint täglich mit Ausnahme des MontagS.
Expeditionr Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.
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vierteljährlich 2 Mark 20 Vs. mit E-rrngerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mari 50 Pf.
Betreffend: Die Führung der Handelsregister. . ,
Das Großhcrzogltche Krelsamt Gleßen
an die Großherzoqlichen Bürqermeistereien des Kreises.
Es ist uns mitgetheilt worden, daß viele von Ihnen der Vorschrift unseres Amtsblattes Nr. 18 vom 18. September v. I. noch nicht nachgekommen Wir erinnern Sie daher an die alsbaldige Erledigung der bezeichneten Anordnung.
v. Röder.
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die aesetzlichen Forderungen an Studircnde aus dem Winter-Semester 1875/76 betreffend.
Die in diesem Semester entstandenen gesetzlichen Forderungen an Studirende müssen bi$ dkN 8. April, d. I. mittelst specificirter Rechnungen^ur Anzeige gebracht und längstens bis den 20. Mai d. I. geltend gemacht werden, widrigenfalls dieselben den ihnen durch Art- 136 der Drsciplinar-Statuten zugewresenen Vorzug verlieren.
Gießen, den 21. März 1876.
Großherroqliches Universttats-Gerrcht.
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So widersprechend auch die Nachrichten aus demlder Ausschuß sich auf die Waddingtou'sche Reform nicht allein beschränken tvtll.
Berlin, 3. April.
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währt werden.
Die jetzige Kirchenverfafsung bedarf daher vor Allem einer Abänderung in der Richtung, daß dem Laien-Elemente in den Decanatssynoden und in der Landessynode unter größerer Berücksichtigung der Seelenzahl der Gemeinden eine stärkere Vertretung eingeräumt werde.
Den Gemeinden muß bei der Besetzung der Pfarrstellen ein entscheidendes Mitwirkungsrecht zugestanden werden.
Die Psarrbesoldungs-Noten bedürfen mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Erträgnisse der Pfarrgüter einer wiederholten, gründlichen Prüfung. Eine organische Zusammenlegung kleinerer Nachbar-Gemeinden, bezw. solcher Pfarreien, welche eines Mannes volle Kraft nicht in Anspruch nehmen, muß ernstlich in Angriff genommen werden.
Die Aufhebung der Stolgebühren erscheint im Jntereffe des kirchlichen
Orient lauten mögen, liegen bis jetzt keine irgendwie glaubwürdigen Daten vor, durch welche die hier stets festgehaltene Friedensaussicht erschüttert werden könnte. Die phantastische Vorstellung, daß Rußland, wenn Serben durch seine Schuld in directen Conflict mit d c Türker gerathen sollte, ihm stets zur Seite stehen würde, gab der serbischen Kriegspartei eine Vollmacht, die auf dem Zei- tu.gspapier verwerthet werden konnte. Man hat aber in Belgrad erkannt, daß sie kerne genügende Sicherheit darbot unb sich eines Besseren besonnen.
Berlin, 4. April. Die auf heute Abend angesetzt gewesene Reise des Kaisers nach Baden-Baden ist verschoben.
Münster, 2. April. Der. Ober-Präsident v. Kühlwetter forderte gestern Abend das Domcapitel zur Wahl eines Bisthumsverwesers auf und theilte zugleich mit, daß der Negierungsrath Hüyer das Kirchenvermögen auf Grund des § 6 des Gesetzes vom 20. Mai 1875 verwalten und in Verwahr-
Wien, 4. April. Heute findet in der Suttorina eine Zusammenkunft Statthalters v. Rodich und der Jnsurgenten-Chess statt.
Schweiz.
Bern, 1. April. Der Bundesrath beschloß in seiner gestrigen Sitzung
wendig sind.
— Wie der „Agence Havas" von Ragusa aus südslawischer Quelle gemeldet wird, hätten die'Türken bei Uuaz eine Niederlage erlitten. Die ^nsurgenten-Führer Babich und Jselaz sind nach Grabowo anfgebrochen. Viele Einwohner haben sich bei Knin auf österreichisches Gebiet geflüchtet.
Paris, 3. April. Barni, Berichterstatter über den Waddington'schen Antrag, beft. die Zurückgabe der Verleihung der Universitäts-Grade an den Staat, verlangt nicht allein, daß der Staat sein Recht zurückerhalte, sondern auch, daß die Beschränkungen gegen die Freiheit der Vorlesungen ans dem Gesetz gestrichen werden. Die Wahl Varni's zum Vorsitzenden bedeutet, daß
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Darmstadt, 3. April. Die Nr. 17 des Großherzoglichen Regierungsblatts hat folgenden Inhalt -
1. Allerhöchste Verordnung, die Prüfungen der Aspiranten des Gymnasial- und Realschul-Lehramts betreffend.
2. Bekanntmachung Großherzoglicher Provinzial - Dnection Oberhesieu, das Ausbringen der Mittel zur Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberheffen für 1876 betreffend.
3. Promotionen an der Großherzoglichen Landes-Universität Gießen.
4. Bekanntmachung, betreffend die Pretsvertheilung des philologischen Seminars der Landes-Universität Gießen.
5. Versetzung in den Ruhestand. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnödigst gerubt: am 9. März den Sckullehrer an der kath. Schule zu Alsheim, im Kreise Worms, Conrad Schrod, in den Ruhestand zu versetzen.
6 Concurrenzeröffnung. Erledigt ist: die erste Lehrerstelle an der Gemeindeschule zu Groß-Linden, im Kreise Gießen, mit einem jährlichen Gehalt
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thätig ist.
Bern, 2. April. Der Gotlhardtunnel-Unternehmer Favre hat gestern beim Bundesgerichte Klage eingereicht auf Garautirung seiner zukünftigen Bezahlung, wenn dieselbe verweigert wird, auf Aufhebung der Bauverträge und 12 Millionen Entschädigung, endlich auf Berechtigung der Zurückhaltung der Einrichtungen und Arbeiten, bis er vollständig bezahlt ist.
Ilrankreich.
Paris, 2. April. Der Kriegs-Minister läßt gegenwärtig hundert für die Lazarethe bestimmte mobile Capellen mit allem für den Gottesdienst noth- wendigen Zubehör ansertigen. Später soll jedes Regiment eine solche Capelle erhalten. Abgesehen von allem Anderen, findet man es höchst sonderbar, daß der Kriegs-Minister im Augenblick, wo das französische Budget so hoch angewachsen ist, die Ausgaben auf diese Weise zu vermehren sucht. Dieselben betragen für nächstes Jahr ungefähr 3275 Millionen, nämlich für das gewöhnliche Budget 2676 Millionen, für das sog. Departemental-Budget 384 und für die Liquidations-Rechnung (außerordentliche Ausgaben für den Krieg, die Marine rc.) 175 Millionen. Die hundert Capellen werden wahrscheinlich auf die Liquidations-Rechnung gesetzt, d. h. die Ausgaben für dieselben unter die gereiht werden, welche für die Vertheidignng Frankreichs unumgänglich noth-
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Darmstadt, 4 April. Der engere Ausschuß des hessischen Protestantenvereins hat eine Ansprache an die „evangelischen Glaubensgenossen" veröffentlicht, welche über die Beschlüffe der jüngsten Delegirten-Versammlung des Vereins folgende Mittheilungen macht.
Die Delegirten-Versammlung einigte sich zu folgenden Sätzen:
Die Kirchensteuer ist eine nothwendige, nicht zu umgehende Fo^e der selbstständigeren und freieren Stellung der evangelischen Kirche im Staate. Die Kirchensteuer erscheint jedoch nur unter der Voraussetzung gerechtfertigt, daß den sie zahlenden Gemeinden auch die ihnen zustehenden Rechte innerhalb der Kircke unverkümmert und im vollsten Maße ge-
Warnung vor der Auswanderungs-Agentur Christ-Simener in Genf zu er- laffen, welche für die Auswanderung nach der brasilianischen Provinz Parana
Lebens geboten.
Indem wir Euch, evangelisch-protestantische Glaubensgenossen in Hessen, durch das Vorstehende in Kenntniß setzen von dem, was wir über diese hochwichtigen Fragen jüngst verhandelt und als das Nichtige und Zeitgemäße erkannt haben, bitten wir Euch, Ihr wollet Alles prüfen, das für gut Erkannte aber nicht blos für Euch behglten, sondern mit uns geeinigt Hand ans Werk legen, daß es zum Heil Aller auch zur Ausführung gelange.
Wir sind der festen Ueberzeugung, daß nur dann aus der Krrchenver- fassung die erwarteten guten Folgen für die Kirche erwachsen, die noch vor- handenen Mißstände beseitigt und die uns fehlenden Rechte werden errungen werden, wenn jeder Einzelne unter Euch und jede Gemeinde ihre volle Schu dtgkeit thut.
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