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evangelischen religiös-kirchlichen Lebens und die Unterhaltung und den Ausbau unserer neuen
eonstitutionellen Kirchenverfassung.
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Geistreiche Manner unserer Zeit, welche das kirchlich-religiöse Leben liebten und verehrten und dasselbe als die einzige Grundlage menschlicher Wohlfahrt erkannten, haben wahrgenommen, daß dasselbe im Abnehmen und Verfall begriffen sei. Sie haben dasselbe durch die Gründung einer Prcsbyterial- und Synodalverfassung zu heben gesucht.
Bei dem Ausbau jener Verfassung fand man zunächst die Heranwachsende Gefahr der Auflösung der evangelischen Kirche in dem Mangel an Geistlichen, indem sich jenem Stande fast Niemand mehr widmen wollte, weil die Gehalte nicht allein dem verminderten Geldwertye , und den Lebensverhältnissen, sondern auch den aufgebesserten Besoldnngsverhältmpm anderer Staats- und Privatbcdiensteten gegenüber nicht mehr entsprachen.
Es fand sich hiernach die kirchliche Regierung auf vorausgegangene Verständigung mrt der Staatsregierung veranlaßt, der Landessynode einen Gesetzesentwurf über die Claffisication des Diensteinkommens der Geistlichen zur Berathung und Beschlußnahme vorzulegen.
Nach umfangreicher Berathung und reiflicher Erwägung der Gründe für und gegen tue Vorlage wurde dieselbe von der Synode dahin angenommen, daß die 385 Geistlichen des tanoeS in neun Klassen eingetheilt wurden, wovon der Gehalt der untersten 2000 und der der höchsten 4400 M. analog mit andern Staatsdienern betragen solle, daß jedoch ocn höchsten und geringsten Gehalt nur je 23 erlangen und die große Mehrzahl von 77 in der Mitte liegen solle mit einem Gehalte von 3200, und außerdem für solche unter fünf Dienstjahren je 1750 M.
Das Aufstcigen in den Gehaltsklassen wurde außerdem nicht unbedingt an das Dienstalter, sondern auch an sonstige wesentliche Bedingungen geknüpft und soll die Entscheidung darüber unter Mitwirkung eines von der Synode gewählten Ausschusses erfolgen.
Daß die Mittel zu jenen Aufbesserungen nicht anders als durch Umlagen auf alle evangelische Kirchengemeindeglreder nach Verhältniß ihrer Steuerkapitalien aufgebracht werden konnten, bedarf keines weiteren Nachweises.
Der Unwille gegen jene Umlagen scheint sich hauptsächlich gegen den höchsten Gehalt von 4400 M. zu richten, ohne den Zusammenhang in nähere Erwägung zu ziehen, als nämlich:
1) Daß die ausgeschlagencn Steuern etwa Vs für das sonstige Verfassungsleben, ohne bte Pfarrgehalte erforderlich werden;
2) Daß schon von jeher eine gewisse Anzahl von Pfarrstellen im Lande bestand, welche über 4400 M. betrugen und je nach dem Wirken und der Befähigung erlangt werden konnten, und daß man sonach die höchst dotirten Stellen durch das Gesetz nicht allzu erheblich herunter drücken konnte, auch wie bei anderen Aemtern und Stellen ein Avancement aufrecht
Das Alignement der Straße zwischen Wallthor und Neustadt betr. Die Holzversteigerungen vom 12. und 26- Juni.1
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Lokal-Notiz.
Gießen, 4. Juli In Nachstehendem lassen wir die T a g e s o r d n u n g für die Sitzung der Stadtverordneten Donnerstag den 6. Juli 1876, Nachmittags 1 Uhr, im Rathbaussaale folgen:
1. Das Droschkenfubrwesen betr. £WYt_. , r
2. Die Erbauung eines neuen Schulhauses für bte höhere Mädchenschule.
3. Die Prüfung der Rechnungen der Armenkasse und der Plocktschen Stts-
zu erhalten hatte;
3) Daß die Zusammenlegung von Pfarrstellen nur da erst ausführbar er,chemen könne, wo der Mangel eines Geistlichen an einem solchen Orte obwalte, welcher mit einem anderen vereinigt werden könne und daß es ohnehin in der Absicht de? Gesetzes beruhe, dies durch Versetzungen herbeizuführen;
Daß selbst die Zusammenlegung an denjenigen Orten, welche den Wohnsitz ihres Geistlichen verlieren sollten, die größte Unzufriedenheit Hervorrufen würde;
Daß die Mitabstimmung der geistlichen Synodalmitglieder, obgleich über eigene Besoldungs- Verhältnisse nicht zu umgeben gewesen, indem die weltlichen Mitglieder nicht verbunden gewesen, die Verantwortlichkeit allein zu übernehmen, umsomehr da die große Zahl Staatsdiener in der Ständekammer gleichfalls über ihre Besoldungserhöhungen mttstimmten;
6) Daß viele Geistliche unseres Landes den Staatsdienern gegenüber ihre Noth lange genug mit Geduld und Ausoauer getragen haben;
7) Daß für das erste Jahr noch kein genau berechneter Voranschlag aller Einnahmen und Ausgaben gestellt werden konnte, weil viele derselben nur muthmaßlich angenommnen werden
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jung pro 1875.
Die Vicarstelle an der höheren Mädchenschule.
Dccretur von Kosten für Reinigung der Lokalitäten der Polizet-Verwaltung.
Den Wtrthschaftsplan für die städtischen Waldungen pro 1877 betr.
Gesuch des Gastwirths Justus Müller um Bauerlaubnitz.
Gesuch des Fabrikanten August Weidiq wegen desgleichen.
Gesuch des Großh. Reallehrers Dr. Taschä wegen Bauveranderung.
Gesuch des Schreinermeisters Christian Philipp Euler um Bau-
Bermischtes.
- In Sadagura (Bukowina), hatte der Gemeinderath kürzlich über emen Antrag um Dubventionirung der Freiwilligen Feuerwehr, welche aus sich die Mittel rum Fortbestände nicht sindet, zu berathen- Wie nun die „Ezernowitzer Zeitung meldet, erwiderte diesem Anträge entgegen das Ausschutzmitglied Moses Retter wörtlich: „Seit Sadagura besteht, ist es gesegnet, und zwar derart, daß rm Falle emer Feuersbrunst nur stets Ein Haus eingeäschert wurde! Dagegen sind seit dem Bestände der Freiwilligen Feuerwehr mehrfache Brände vorgekommen und viele Hauser etnge- äschert wmden und dies rein dadurch, weil man sich nicht mehr auf Gott verlassen will! Der Freiwilligen Feuerwehr Geld geben, damit sie solches versaufe, wäre noch eine weit größere Versündigung gegen Gott, und deßhalb beantrage er, der Freiwilllgen Feuerwehr keine Subvention zu geben, weil man diesen Verein nicht brauche und sich auf Gott verlassen soll." Dieses Unicum eines Antrages wurde von der Gemeindevertretung von Sadagura abgelehnt? O Gott, nein! mit 18 gegen 4 Stimmen am genommen. ■—-
konnten; , ,
8) Daß in folgenden Jahren jede Ersparniß in der Steuerberechmmg beabsichtigt wurde und 9) Wenn keine Regelung der Gehaltsverhältnisse in jener Weise stattgefunden hatte, der geist
liche Stand auf den Aussterbeetat gesetzt und die evangelische Kirche und ihre Anhänger der Auflösung und Verachtung überliefert worden wären.
Betrachten wir diese Sachlage mit offenem Herz und Sinn, so wirft sich mancher Steuerpflichtige die Frage auf: was nun thun, um mich der Steuerzahlung zu entledigen?
Vielseitige Wahrnehmungen zielen dahin, sich in Massen beschwerend an den obersten Bischof der evangelischen Kirche, Seine Königliche Hoheit den Großherzog, oder deffen Staatsministerium zu wenden mit der Bitte um Bewirkung einer Umänderung der Synodalverfassung bezüglich der Verstärkung des Laienelements in den synodalen Vertretungen, damit die Geistlichen nickt in der Lage seien für ihre eigenen Besoldungen den Ausschlag zu geben, wodurch eine Ermäßigung der Steuern herbeigeführt werden könne, oder wenn damit nichts erreicht würde, lieber aus der evangelischen Kirchengemeinschaft auszutreten.
Diese Fragen würden sich einfach dahin beantworten lassen:
Angenommen, die erstere würde einigen Erfolg haben. Wo bleibt aber die Garantie, daß sich junge Leute in hinlänglicher Zahl dem kirchlichen Amte widmen werden, wenn sie in ihren Besoldmigsverhältnissen den Staatsdienern gegenüberzurückgesetzt bleiben sollen, zumal freie Wahl obwaltet und kein Zwang zulässig? ,
©obann zur zweiten Frage: Dann tritt man lieber aus der evangelischen Kirchengememschaft.
Nun gut. Austritt ist zulässig, aber kein Religionsloser! Es kann ein Austritt nur zu einer anderen anerkannten oder noch anzuerkennenden Religionsgemeinsckaft stattfinden.
Nun dann, wer wegen des unumgänglichen Beitrags von 2/s seiner Kirchensteuer zu dem Pfarrgehalte zu einer anderen Religionsgemeinschaft aus dem evangelischen Kirchenverband treten will, der möge es thun, bedenke aber, daß der Beitritt zu einer anderen oder neuen Religions- gemeinschaft weit größere Ansprüche an ihn stellen werde.
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Eingesandt.
Gestatten Sie nachstehenden Zeilen Raum in Ihrem geschätzten Blatte. Bet der am Montag Abend stattgehabten Probe der freiw. städt. Feuerwehr beschlich uns unwillkürlich der Gedanke, wenn heute Nacht ein Brand ausbricht, was dann? Ist die Feuerwehr im Stande, gestützt auf die Maschinen und rn dem Zustande wie sich dieselben eben befinden, etwas Ersprießliches zu leisten? Das Urtheil mag bart lauten, aber zum Wohle der Stadt, zum Wohle und rm Interesse der Feuer- m ehr selbst, müssen wir sagen: w i r z w e i f ein, b aß u ns er e F euer m eJi r m o m e n t an m der Lage ist, das zu sein, was sie fern sollte. Zur Begründung dieses Urtheils mögen die Angaben dienen, daß bei der gestern 21 bcnb ftattgepqb t en Probe zwei Maschinen untauglich wurden, der Wasserzubringer durch Bruch einer Axe, die Lachen und Münchener Spritze Lurch Beschädigung eines großen Gewindes, wodurch die Spritze ihren Dienst versagte. Wem die Schuld an diesen Unfällen zuzuschreiben ist, geht uns am Ende nichts an. Wir wollen nur einfach das Augenmerk der Stadt und unseres löblichen Stadtvorftandes darauf lenken. Wir wollen ferner sagen, daß das Dach über dem Spritzenhaus seitdem 12. März d. I. die liebe Sonne din-chschemen und den strömenden Regen der letzten Tage auf bte unten stehenden Maschinen und Geräthe niederträufeln läßt. Wir sahen z. B. beim Aus ahren emer Spritze daß in dem daran hängenden Feuereimer 5 Zoll Wasser stand, welches durch bas Dach hmein- gereanet war. Daß in diesem Local, ohne festes Dach sammtliche werthvolle Maschinen Rotb leiden, daß die Schläuche faulen und beim geringsten Druck bersten, daß die Lerte rc. verrosten, nimmt uns kein Wunder. — Es muß sehr anerkannt werden, daß unser Stadtvorstand in richtiger Würdigung der Dinge nicht knauserig rm Anschaffen von Löschgeräthschaften gewesen war und noch ist, aber was nutzt es, wenn diese theuren Artikel verfaulen und verrosten. Wir wissen nicht, ob das Commando der Feuerwehr, dem doch alle diese Uebelstände bekannt sein müssen, die nöthigen Schritte zur Abstellung derselben gethan bat, aber eine öffentliche Bekanntgebung derselben schien uns umsomehr geboten, als der Bürger sein Vertrauen in die Feuerwehr setzt und in diesem Vertrauen nicht gestört werden soll und darf. Es mag hart sein, wie schon oben bemerkt, die Wahrheit zu hören, aber wir hielten es für geboten, nicht hinter m Berge damit zu halten. .. —
Betrachtungen über den in verschiedenen Gemeinder^nseres
Landes wahrnehmbaren Unwillen gegen die neue Kirchensteuer.
Von Bürgermeister *** in W.
Daß neue Geldauflagen bei jedem Menschen Mißbehagen erzeugen, ist eine ganz natürliche Sache und nicht zu bewundern, weil der Erwerb solcher Mittel mit Sorge, Mühe und Arbeit verbunden ist und Jedermann strebt etwas für die ungewisse Zukunft erübrigen zu wollen.
Treffen uns gewohnte Geldauflagen von Staat und Gemeinde in erhöhtem Maye, so finden wir darin nichts sonderlickes und fügen uns ruhig darein, obgleich solche für niedere, vergängliche, wohl gar manchmal luxuriöse Zwecke verwendet werden.
Bei dieser neuen Steuerauflage bedenken wir aber weniger, daß es sich nicht um niedere, sondern um höhere Zwecke handle, nämlich um die Erhaltung und den Fortbestand unseres I 1 „.r, ' 7. .. « V. < n .< ... o il. 11 -> hm Witähmt itrifprPT npiipn
Temperatur i u Gietze n.
Juni 1876.
Niederste..................
mittlere...................
Mittel früherer Jahre..............
höchste...................
Niederschlag: an 16 Tagen...........
„ im Mittel früherer Jahre an 13 Tagen . .
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Gießen, den 26. Juni 1876. (33J5
M. Pilger, Massecurator.
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