Ausgabe 
5.4.1876
 
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Mittwoch, den 5. April

187«.

No. 81.

Kichener Wyciger

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Gießen, am 31. März 1876.

Da« nachstehend abgcdruckte Ausschreiben des Großb^rzoglichen Ministerium« des Innern und der Justiz vom 4. Juli 1842 hat in den letzten Jahren nickt mehr

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mehrere Mal zu wiederholen

v. Stein.

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2055 fl.

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Summa: 739 fl. 36 fr.

Laufe des Jahres 1875 weitere 700 fl. angelegt werden konnten.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags, ^xpe-ition r Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Rode ft

Belehrung über die Kennzeichen der ächten Pocken bei Kühen.

Die äckten Kuhpocken zeigen sich im Wesentlichen als ein an dem Euter, meist nächst den Strichen (Zitzen) oder an den letzteren selbst, austretender AuSschlag. tll« erste Erscheinung des örtlichen Leidens bemerkt man eine Verminderung der Milchergiebigkeit und eine Anschwellung am Euter in der Umgebung der Striche; die Thiere werden bei dem Saugen des KalbeS und bei dem Melken empfindlich. Nach diesen Vorboten werden am 3 bis 4 Tage Knötchen von der Größe einer Linse bis zu der­jenigen einer kleinen Bohne von blaurötblicher Farbe an dem Euter und an den Stricken wahrgenommen; dieselben werde, nach Verlauf weniger Tage größer und sammelt fick nun unter deren Oberhaut von der Mitte aus eine gcbliche, zähe Flüssigkeit an, wobei die Knötchen alsbald in der Mitte bläulichweiß, am Rande gelblich, rötblich oder blauröthlich gefärbt erscheinen und zugleich in der Mitte eine Vertiefung, Delle o>er Nabel, bekommen. Die Umgebung der entwickelten Pocke ist geschwollen, hart und slbmerzbaft; bei hellgefärbten Entern tft außerdem eine Rötbe im weiteren Umkreis der Pocken, ein sogenannter Hof, bemerkbar. Am 6. bis 8. Tage ihrer Entwickelung haben die Pocken diejenige Reste erlangt, in welcher die noch hellgelbliche, geruchlose Lymphe zur Abnahme und Weiterimpfung geeignet ist; wenn in dem weiteren Verlauf Eiterung in den Pocken, was sehr bald geschieht, eingetreten ist, so kann kein Gebrauch mehr von deren Inhalt zu Jmpfzwecken gemacht werden.

Aus den im Vorstehenden beschriebenen Erscheinungen können die ächten Kuhpocken erkannt werden und muß da« Vorkommen eines derart beschaffenen Ausschlagr an dem Euter bei Kühen deren Besitzer zur Zuziehung eine« Veterinärarztes oder Sanitätsbeamten veranlassen, damit derselbe das Vorhandensein achter Kuhp-cken conftatire.

Den Viehbesitzern wird dringend empfohlen, sich selbst und ihre Dienstboten, welche das Rindvieh besorgen und melken, mit den Erscheinungen der Kuhpocken genau bekannt zu machen. _________________ _________

offen gelegt werden wird.

Die Einnahme pro 1 >73 betrug incl. eines Kasfevorraths Betrag von 609 fl. 43 fr. aus dem vorgehenden Jahre . . .

der Rechnungen aus den Jahren 1873 und 1874 nachstehend unter dem Anfügen zur öffent- Rechner übergeben morden ist und demnächst, nach stattgehabter Prüfung durch den Ausschuß^

d u T h i 1.

Da in den nächsten Tagen die ersten Quartalsbeiträze für das Jahr 1876 erhoben werden, so erlaubt man sich die verehrlichen Mitglieder des Armen* meintz darauf aufmerksam zu machen, daß die nach dem früheren Münzfüße eingezeichneten jährlichen Beiträge nach der Markrechnung verwandelt und so abgerundet worden, find daß die seitherige quartalweise Erhebung ohne störende Bruchtheile ermöglicht ist, wobei es selbstverständlich jedem Mitgliede freisteht, eine etwa beliebte Abänderung bis 'seitherigen Beitrags bei dieser ersten Erhebung vorzunehmen.

Bei diesem Anlasse bringt man zugleich die summarischen Ergebnisse

Ilchen Kenntniß, daß auch die Rechnung für das Jahr 1875 vor Kurzem vom

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

A zangmul

TüjnitrStSrN

In 1874 betrug die Einnahme einschließlich eines Kasse­vorraths aus dem vorhergeh. Jahre im Betrage von 1217 fl. 25Vr fr

Die Ausgabe betrug

wonach am Schluß der Rechnung ein Kassevorratb verblieb von

gewünschten Erfolg gehabt, einerseits wohl weil es vielen Viehbesitzern nicht bekannt war, andererseits, weil die Anmeldungen über da- Auftreten der Kuhpocken aus Unkenntniß der ersten Kennzeichen dieser Krankheit oft zu spät ei folgt, n, so daß der Impfstoff nickt mehr gewonnen werden konnte. Wir bringen deshalb das genannte

Impfstoff aus natürlichen Kuhpocken gewonnen wird.

Wir haben deshalb beschlossen, von Neuem eine Prämie von zwei und zwanzig Gulden für diejenigen Viehbesitze'-, welche Kuhpocken, die sie an einer ihrer Kühe vohrgenommen, in der Art zur Anzeige bringen, daß nachhaltige Impfungen davon erwirkt werden können, auszusetzen und dabei zugleich Nachfolgendes näher zu bestimmen

l i Die Anzeigen der Viehbesitzer von der Wahrnahme der Kuhvocken an einer ihrer Kühe sind bei dem betreffenden Bezirksarzte zu machen;

2) Die Bezirksthierärzte haben auf die ihnen zukommenden Anzeigen unverzüglich eine Untersuchung der Kühe, an denen die Wahrnahme gemacht worden sein soll, vorzunehmen und, falls sie dabei eine Anzeige gegründet finden, schleunigst den Pbysicatsarzt des Bezirks hiervon in Kenntniß zu setzen;

3) Erhält ein Physicatsarzt durch den Bezirkslhierarzt davon Kenntniß, daß dieser die Anzeige eines Viehbesitzers von der Wahrnahme der Kuhpocken an einer ssuh bei einer vorgenommenen Untersuchung begründet befunden, so hat er sobald wie möglich mit der von der Kub gewonnenen frischen dymphe Kinder zu impfen unbP infofern die Impfung auch nur an einem einzigen Kinde haft-te, ben betreffenden Kreis- ober Landrath von jenem Erfolge zu benachrichtigen, welcher alsdann

4) die Auszahlung der ausgesetzten Prämie bei uns ;u veranlassen hat.

Indem wir Sie von dieser unserer Entschließu'-g in Kenntniß letzen, weisen wir S'e an, sich danach zu bemessen, die Ihnen untergebenen betreffenden Behörden danach zu inftruiren, zugleich aber auch den Inhalt jener Entschließung, sowie die nachstehende Belehrung über die Kennzeichen der ächten Pocken bei Kühen, gleichbald durch eine Bekanntmachung in dem, in Ihrem respectiven Verwaltungsbezirken bestehenden, Jntelligenzblatte zu veröffentlichen und diese Veröffentlichung jedes Jahr ein- ober

53 fr.

27V-

<r^na N?rrinslick angelegte Kapitalvermögen betrug Ende 1874 1900 fl , wozu .. ---------- ..

cv welche es jedem Arbeitswilligen möglich machten, jederzeit hinreichenden Erwerb zu finden, sind nicht ohne Einfluß auf die von dem Verein . ~ 'y,. . ' ij in .2 Knti hu rh hip nnformltTLi» 11 nfHihiiiin seitens hf>r Eipftnprr ß-inm nhnpr ein Svarvsennia arm!Nrnm*rhi»n fnnnte.

B e treff end : Die Erlangung ursprünglichen Impfstoffs autz natürlichen Kuhpocken.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Bekanntmachung.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß Großherzogliches Ministerium des Innern der Schweizerischen UnfallversicherungS-Actiengesellschast Winterthur die nacbqesuchte Erlaubniß rum Geschäftsbetriebe im Großberzogtbum Heffen erteilt hat.

Gießen, den 31. März 1876.

Darmstadt, am 4. Juli 1842.

Betreff end; Wie oben.

Das Größtmöglich Hessische Ministerium des Innern und der Justiz

die Großherzogl. Provinzial-Commissariate dahier und zu Gießen und sämmtliche Großherzogt. Kreisrätbe.

Bei dem häufigen Erscheinen der Blatternkrankheit in allen Theilen deS Großherzogthums ist es notwendig, darauf hinzuwirken, daß wieder ursprünglicher

'Nchnll.

aul Dimfhninn»,!

Müller,

T , Näheres r CTDtb. b. tzttts.

1 ^kU"dliches Familienlos!

" und am 1. Mai

ir.c geräumige SMnuiiijß-'i ss-r. ^oreiM. tieictrnisalidstraße ss. a

PhlrnUrBnke

Die Ausgabe betrug _____________

wonach bei Schluß d. Rechnung sich ein Kasseoorrath ergab von 1217 fl. 25/2 kr.

bkensvruckte f>ülse oeblieben imb tft e% erfreulich, daß du ch die opferwillige Unterstützung seitens der hiesigen Einwohner ein Sparpfenmg angesammelt werden konnte, k,, f'nr nnünni bt-nfffffien Bedürfnisses einen willkommenen Rückhalt gewähren wird.

b Ü jnhem noch bemerkt wi'd daß durch Beschluß der letzten am 16. November v. I. stattgehabten Geueral-.Deisammlun« der Betrag der an die HülfSb-dürftkgen abmaebenden Marken mit Rücksicht'auf die gestiegenen Preise aller Lebensbedürfnisse von 6 kr. auf 20 Pi. erhöht worben nt, richtet man an die Mitglieder des Vereins bte ® biefem auch für die Folge ihre wohlwollende Theilnahme zu bewahren, neu eingezogme Einwohner von Ereßen aber werden ersucht, dem Verein beitreten zu wollen.

G'-b-n, d'v 31. März 1876. Al,».n°-r«in,.

n. Röder.

Es wurden abgegeben:

a. an Bezirksangehörige..... 3791 Karten ä 6 kr. 379 fl. 6 kr.

b an zugereiste Unterstützungsbedürftige 3605 Karten ä 6 kr. 360 fl. 30 kr.

Strobbüte

[ tarnen und Herren

..."- «««>=«» b. an zugereiste Unterstützungsbedürftige 2240 Karten a 6 fr. 224 fl.

Summa: 611 fl

I EineS Mansardmr 'NtnfiLl ist an (jDtn j lmitthen von öanstein, Lndwigsstw

' untere Stock meines Ammern per 1. Mai ju

t Lers ch, Alicenstrci

Ein fteundlick i »immer mitEabiml i vermiethen. Nahe Erped. d. Blttö.

m großes Ptterre-Ziamco u rcrmikthen und Anfangs n , ,!

Dikive Haniifcj m geräumiges Familien «d bbar, zu vermietben. Si

2610 fl. 19Vi kr.

1274 ,, 5 ,

1336 fl. 14/2 fr.

Ausichreibeu hiermit in Erinnerung und fügen eine Belehrung über die Kennzeichen der ächten Kuhpocken bei.

Zugleich beauftragen wir Sie, die gedachte Ministerialanordnung und die Belehrung thunlichst zu verbreiten und nach Möglichfeit darauf hinzuwirfen, daß in jedem Falle einer Erfranfung an Kuhpocken, sofort die Anzeige bei dem bet. essenden Kreismedwinal^mte erfolgt.

v. R ö d e r.

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