Samstag, ben 5. Februar.
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Darmstadt, 3. Februar. Die Regierung Hut den Ständen eine Vorlage wegen Regelung des finanziellen Verhältnifies zwischen dem Staate und der evangelischen Kirche des Landes vorgelegt. Danach soll der Staat der Kirche jährlich rund 175,000 Mk. in monatliche Raten Zahlungen beisteuern, wonach sodann die Kirche allein die Kosten des Kirchen-Regiments, die Gehalte der Geistlichen rc. auf den zu bildenden Central-Kirchm-Fonds übernimmt. Bezüglich der Pensions-Ansprüche des Präsidenten des Ober-Consistoriums, der weltlichen Mitglieder und sonstigen weltlichen Beamten, sowie derjenigen der geistlichen Mitglieder dieser Behörde in dieser ihrer Eigenschaft als Superintendenten soll der bisherige Zustand verbleiben, nur sollen keine höheren Gehalte, als dermalen bestehen, der Staatskasie gegenüber bei der Berechnung zu Grunde gelegt werden dürfen.
Berlin, 2. Februar. Die „Prov.-Corresp." bespricht die Strafgksetz- Novelle und socialen Gefahren in einem längeren Artikel und weist auf die außerordentlich erregten persönlichen Angriffe und die leidenschaftlichen Partei- Aeußerungen bin, zu welchen ein liberaler Redner die Rede des Ministers Grafen Eulenburg über Artikel 130 der Novelle benutzt habe. Sie erwähnt dabei der bei der ersten Lesung von dem Fürsten BtSmarck ausgesprochenen Hoffnung, daß ruhige, conflictfreie Stimmung, die er für die Behandlung der Frage gesichert erachte, dazu beitragen werde, der Diocussion einen ruhigen Verlaus zu verleihen, und fügt hinzu, diese Ankündigung der unbefangenen Stellung der Bundes-Regierungen habe die tiefgehende politische Beunruhigung, welche sich im Voraus an die Verathung gekuüvft, wesentlich beschwichtigt und die Bedingungen für ein weiteres vertrauensvolles Zusammenwirken zwischen Bundes-Regierungen und Reichstag gestärkt. Umsomehr wäre zu bedauern, wenn durch ein Wiederaufleben überwundener Partei-Leidenschaften die parla- mentariichc Wirksamkeit gehemmt und gelähmt würde.
Berlin, 2. Februar. Die Justiz - Commission des Reichstags verhandelte heute über die Frage deS Zeugniß-Zwanges der Preffe unter Zuziehung des Abg. Sonnemann. Der Vorsitzende Miquel stellte die Frage zur Discussion, ob die Commission eine specielle Gesetz-Vorlage auszuarbeiten oder die materielle Erörterung der Frage biS zur zweiten Lesung der Strafproceß-Orduung vertagen solle. Lasker sprach sich für letzteren ModuS aus, weil die Berechtigung der Commission zur Ausarbeitung des Gesetzes fraglich, auch die Erledigung des Specialgesetzes vor Schluß der Session unmöglich sei und es ferner nicht angezeigt erscheine, dir Frage außer Zusammenhang mit der Strafproceß- Orduung zu'lösen. Peter Reichenspergcr sprach gegen Lasker und wünschte, daß eine Subcommission mit Entwerfung einer Gesetz Vorlage beauftragt werde. Der Director des Reichs - Justizamts, v. Amsberg, bezweifelte den günstigen Erfolg eines etwaigen Gesetz-Entwurfs; der Bundesrath werde seine erst kürzlich zu § 24 des PreßgesetzeS genommene Stellung nicht schon wieder aufgeben wollen. Bei der hierauf erfolgenden Abstimmung erhielt der Antrag Reichen- sperger's nur 4 bis 5 Stimmen und war somit die Frage im Sinne des Antrags Lasker erledigt. — Der Bundesrat!, hat den Entwurf einer Verordnung, betr. Aufhebung des Pferde-Ausfuhr-Verbotes, beschlossen.
Berlin, 2. Fibruar. Gegenüber der Meldung einer hiesigen Zeitung erklärt es der „Staats An,." für unrichtig, daß der Justizminister auf die Maßnahmen der preußischen Staats-Anwälte bei den Fällen von Zeugniß- Zwang irgendwie eingewirkt habe; auch habe kein Redner im Reichstage einen dahin gehenden Vorwurf gegen den Minister erhoben.
Berlin, 3. Februar. Fünfmal ist jetzt die Trace der Berlin-Wetzlarer Bahn, und dies allein in Bezug ans den von der König!. E'senbahn-Directiou zu Frankfurt a. M. zu bauenden Thetl, verändert worden und noch immer kann man nicht sagen, daß dieselbe nicht definitiv feftstett. So ist neuerdings wieder angeordnet worden, daß die Main-Weser-Bahn ununterbrochen von Treysa bis Lollar, also auf 64 Kilometer, benutzt werden soll, während man ursprünglich im Interesse einer möglichst geraden Linie nur auf die 28 Kilometer langen Strecke Treysa-Kirchhain reflectirte, ja sogar im Handelsministerium die Möglichkeit offen ließ, später selbst diesen Theil selbstständig durch- zuführen. Da scheint eS denn doch, alS ob die Ersparniß von mehr als einer Million Mark für schwerer gefunden worden sei, als die Abkürzung des WegeS auf etwa eine Meile, und will man der Sache ganz auf den Grund gehen, so wird man in erster Linie auf die wahrscheinlich nicht zu umgehende, obwohl früher officiös wie officiell bestrittene Überschreitung des Voranschlags hingewiesen. Uebrigens thäte uns in mancher anderen Hinsicht eine nachträgliche Correction äußerst Roth, waS vorzugsweise von der intendirten Stations- Mage zwischen Niederhohne und Treysa gilt. Hier sollte man doch von dem hohen Rosse der „rein militärischen Interessen" einmal herabsteigen und auch den Localverkehr ein wenig berücksichtigen.
Berlin, 3. Februar. Wie den Behörden bekannt gemacht worben, ist durch das jetzt zur Rechtskraft gelangte Urtheil des königl. Appellatiousgerichts Münster für den Geltungsbereich d>s preußischen Verciusgesetzes vom 11. März
1850 auf Schließung deS Mainzer Vereins deutscher Katholiken erkannt worden. Danach würde nun Jeder, welcher sich an dem rechtskräftig geschlossenen Vereine ferner als Mitglied betheiligt, nach § 16 des erwähnten Gesetzes mit Geldstrafe von 15 bis 150 Mk. oder Gefängnißstrafe von 8 Tagen bis zu 3 Monaten belegt. Es versteht sich von selbst, daß diese Maßregel nur auf und für Preußen Anwendung findet, doch hatte gerade in der Rbeinprovinz und Westfalen der jetzt geschlossene Verein Anklang gefunden. Auf Schließung des Vereins in Preußen mußte nach dem Gesetze erkannt werden, weil die Vorsteher oder Leiter sich wiederholt strafbar gemacht hatten.
Posen, 31. Januar. In Jarotschin ist am 28. d. Mts. an den Thü- ren der dortigen Probstei ein Schriftstück angeschlagen worden, worin der Oberpräsident den Decan Rzezniewski auffordert, sein Amt als Probst von Jarotschin und Decan von Neustadt niederzulegen, und zwar deswegen, weil er sich den Anordnungen des Frhrn. v. Massenbach beständig widersetzt und die Herausgabe der Kirchenbücher und Kircheufiegel von Wlosciejewki verweigert hat, hauptsächlich aber wegen des am 6. September 1874 gegen den Probst Kubeczak geschleuderten Bannfluchs und der Aufreizung der Parochianen von Dons.
Posen, 2. Februar. Dem „Kuryer Pozn." zufolge erklärte der Erzbischof Ledochowsky, er werde sich dem Verbote, nach der heute zu Ende gehenden Haft seinen Aufenthalt weder in den Provinzen Posen und Schlesien, noch in, den R'gierunqs.Beziiken Frankfurt und Marienwerder zu nehmen, niemals fügen. Das Blatr fügt hinzu, Ledochowsky werde deshalb in Torgau internirt werden.
Wiesbaden, 3. Februar. In Sachen der hiesigen katholischen Kirche und deren Milbenntzung durch die Altkatholiken wird der „Magdeb. Ztg." eine Aeußerung des hiesigen Regierungs-Präsidenten v. Wurmb berichtet, welche sie nicht umhin kann, als höchst befremdlich zu bezeichnen. Der Regierungs-Präsident v. Wurmb soll zu dem AppellatiousgerichtSrath Dr. Petri geäußert haben: tie Altkatholiken hätten jetzt durch die Verfügung des Oberpräsidiums wegen des Mitbenutzungsrechtes der Kirche im Princip Recht bekommen; Tr. Petri möchte also seinen Einfluß in der altkatholischen Gemeinde dahin geltend machen, daß sie sich damit begnügten und von ihrem Rechte keinen Gebrauch machten; denn wenn der kaiserliche Hof wieder nach Wiesbaden käme, so würde es den katholischen Hofbeamten sehr unangenehm sein, wenn sie ihren Gottesdienst nicht in einer Kirche verrichten könnten. Hierauf habe Dr. Petri erwidert, daß die Altkatholiken auf ihr gutes Recht niemals verzichten würden. — Zu diesen Nachrichten bemerkt die „Magdeb. Ztg." : Wir wünschten recht sehr, daß sie berichtigt würden, wenn etwas daran zu berichtigen sein sollte.
Kronach, 2. Februar. Der Gruben-Arbeiter-Strike auf den Swaiue'-- schen Werken dauert fort. In Folge von Exceffen und Mißhandlung einzelner Bediensteter wurde Militär requirirt Ein Aufruf an die Arbeiter sagt: „Widerstand mit Gut und Blut leisten. Führer werden sich finden."
Pesth, 1. Februar. Die Kaiserin besuchte gestern Nachmittag um 48/4 Uhr den Katafalk Deak's im Vestibüle des Akademie - Palais. Im Auftrage der Kaiserin ließ die Gräfin FesteticS einen prachtvollen Kranz anfertigen, dessen Schleife die Inschrift trägt: „Die Königin Elisabeth dem Franz Deak." Der Fürstprimas trifft morgen zum Leichenbegängnisse hier ein.
Buda-Pesth, 3. Februar. Die heute abgehaltene Leichenfeier Deak's gestaltete sich zu einer imposanten Kundgebung für den großen Tobten. Erzherzog Joseph, Erzherzogin Clotilde, der General-Adjutant deS Kaisers Baron Mandl, sämmtliche Honoratioren und zahlreiche Deputationen nahmen daran Theil. Der Präsident des Unterhauses, Cbyczy, hielt am Sarge eine ergreifende Trauer-Rede.
Arankreich.
Pari-, 2. Februar. Die Gruppen der Linken werden in der morgigen Sitzung der Permanenz-Commission feine Frage an die Regierung richten, da )ie Permanenz-Commission alle auf die Wahlen bezüglichen Fragen der neuen Kammer Vorbehalten will. — Mehrere Departements haben den Ministern Buffet und Dnfaure Candidaturen für die neue Kammer angetragen. — Einer Depesche aus Rom zufolge hat der Papst gestern Abend den Cardinal Hohenlohe empfangen.
Pari-, 2. Februar. Der Papst hat in voriger Woche den Monsignor Dupanlvlip in Audienz empfangen. Derselbe überbrachte 36,000 Frcs. als Spende für den Peterspfeunia Der Biichof von Orleans hofft, daß die Kongregation der Riten sich demnächst mit der Angelegenheit der Heiligsprechung der Jeanne d'Arc beschäftigen wird. Es bestätigt sich übrigens, daß der Papst sich weigert, die theologischen Fakultäten an den französischen Staats-Univ-'r- sitäten anzuerkennen.


