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Bitterspath (Magnesit) und Kryolith.

Und worin besteht die Ausnahme? Darin, daß Wagenladungen dieser Mineralien im Gewicht von 200 Centn» nicht nach Clasie E., sondern nach Clasie v. tarifirt werden sollen. Die ganze Unterscheidung erinnert stark an die demBockshornsamen" gegebene Ausnahmestellung gegenüber den übrigen

mpf^ltn sich: Univ. BuchlMluiia. i, 3- Ricker.

Die Tarifwirtbschaft der deutschen Eisenbahnen und die volkswirthscbastlichen Aufgaben der Eisenbahn- gesetzgebung.

(Schluß.)

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Keutschkand.

AuS Hessen, 2. Februar. Nachdem der evangelischen Kirche durch die neue Verfassung die selbstständige Ordnung und Verwaltung ihrer Angele­genheiten eingeräumt worden ist, hat sich die Nothwendigkeit der Herstellung eines besonderen Organe- für die Publikation kirchlicher Gesetze und Verord­nungen ergeben. Zu diesem Zwecke ist ein Verordnungs-Blatt für die evangelische Kirche Hesiens gegründet worden, desien erste Nummer das Kirchen Gesetz über die Vornahme kirchlicher Trauungen und die Classifikation des Dienst-Einkommens der Geistlichen enthält. Nach letzterem Gesetze sollten die evangelischen Geistlichen ein Einkommen von 2000 bis 4400 (durchschnittlich 3200) Mark beziehen und werden je nach der Größe des Einkommens in neun Elasten eingetheilt. Die Zutheilung zu den einzelne« Gehalts-Elasten erfolgt nach Maßgabe des Dienstalters, und letzteres wird vom Tage der Verwendung im Dienste der Kirche an gerechnet. Erreicht das Einkommen einer Stelle nicht den Betrag, welchen der Geistliche zu beanspruchen hat, so ist der Kirchen- Fonds zur Ergänzung des Fehlenden verpflichtet. Können die Mittel nicht beschafft werden, so tritt der evangelische Eentral-Kirchen-Fonds ein, in welcher auch die Einkünfte der einzelnen Stellen, insoweit sie das gesetzliche Gehalt des Geistlichen übersteigen, einzuschießen sind. Auch die Geistlichen, welche der­malen Patronats-Stellen innehaben, sollen nach ^dem neuen Gesetze behandelt werden. An die zur Präsentation Berechtigten (StandeSherren) soll die Auf- sorderung ergehen, sich binnen bestimmter Frist zu erklären, ob sie für ihre iammtlichen Pfarrstellen dem Gesetze beitreten wollen. Erfolgt keine zustimmende Erklärung, so haben die Geistlichen, welchen, nachdem diese Weigerung zur öffentlichen Kenntniß gebracht ist, auf Präsentation eine solche Stelle übertra

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FürArsensäure in metallenen Gefäßen" sind, statt der Normalclasse, die Classen 11. resp. A. vorgeschrieben, während eine solche Versendungsweise erfah­rungsgemäß überhaupt nicht Usance war, der betr. Artikel vielmehr noch immer allgemein in Fässern mit Ueberfäffern versendet wird.

Spiritus, Weingeist oder Alkohol werden, je nach der aufgegebenen Quan- tität, der Tarifclaffe II. resp. A. zugetheilt, jedoch mit dem Bemerken, daß verdünnter absoluter Alkohol" in die Normalklasse gehöre. Der Ausdruck enthält einen Widerspruch in sich selbst, dennverdünnter absoluter Alkohol" ist eben kein absoluter. Außerdem ist schwer zu begreifen, warum der verdünnte Artikel höhere Kosten zahlen soll, als der unverdünnte. Was aber der Sache die Krone aufsetzt, ist die gleichzeitige Bestimmung überAetherspiritus" (eine Vermischung von Spiritus mit Aether), der im Widerspruche mit der eben angezogenen Bestimmung, gerade wie absoluter Alkohol, unter Classe II. resp. A. eingereiht wird. Tarifclaffe A. ist eine Wagenladungsclaffe, die nur in An­wendung kommt, wenn von dem betr. Artikel mindestens 100 Centner in einer Sendung zur Ausgabe gelangen; daß dies mit dem wirklichen Aethersprit, (Hoffmann'schen Geist), den jeder Apotheker sich selbst zu mlschen pflegt, je vorkomme, ist höchst unglaublich. Wenn trotzdem ein Bedürfniß zur Aufstellung eines bezüglichen Tarifsatzes angenommen worden ist, so kann dies nicht wohl anders als auf dem Bestreben erklärt werden, unter dem NamenAethersprit" andere Prsducte zur Verladung zu bringen, wie denn minder gewiffenhafte Versender aller Wahrscheinlichkeit nach sich dieses Auskunftsmittels bedient haben mögen, um den früher vom Verkehre mancher Bahnen furchtsamerweise ausge. schloffenen Aether auf die Bahn zu bringen.

Aus den Mineralien ist eine ganze Gruppe alsSpath" (Feld-, Fluß-, Schwer- und Kalkspath) unter II. C. resp. II. gestellt. Ausgenommen sind

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remesskner Einheitspreise. Die württembergischen und bayerischen Bahnen wer­den nach bem anderen System verwaltet und rentiren auch nicht bester. Es kann also nicht das System für die schlechte Rente der Bahnen im Reichslande verantwortlich gemacht werden.

Daß die Durchschnittssätze niedriger sein müffen, wenn die auf die Begün- tigungstarife gegründeten Verhältnisse nicht allzuhart getroffen werden sollen, versteht sich von selbst. Aber das wird auch ganz gut möglich fein, denn da die Normalfrachtgüter nur noch einen kleinen Bruchtheil der gesammten Güter­maste repräsentiren, so wird der Durchschnittssatz unbedenklich weit mehr den ermäßigten Tarifen, als dem Normaltarife genähert werden können, ohne daß man zu befürchten braucht, es werde die dabei stattfindende ansehnliche Ermäßi­gung der Normalfracht einen nachtheiligen Einfluß aus das Gesammtergebniß ausüben. Eine kleine Erhöhung der Ausnahmetarife wird diese Reduction leicht übertragen. Unmöglich aber kann auf die Dauer eine Praxis fortgeübt werden, welche die Gesammtausgaben der Eisenbahnen auf die Normalgüter und den Streckenverkehr wälzen möchte, um directen Verkehr frei von allem Antheil an den Gesammtkosten, resp. mit effectivem Schaden, zu betreiben und das dort Gewonnene den Emfängern und Versendern blos durchgehender Güter zu verschenken, mit anderen Worten, dem Auslande Subsidien zu zahlen aus einem Fond, für dessen Ausfälle bei den Staatsbahnen die inländischen Steuer­zahler aufzukommen haben.

Der ausländische Durchgangsverkehr kann dem Deutschen Reiche in Folge seiner centralen Lage in Eurapa gar nicht entgehen. Die Sorge der einzelnen Bahnen, denselben an deutsche Mitbewerber zu verlieren, wird aufhören, wenn durch bindende Normen der jetzt schrankenlos waltenden, öffentlicher Institute geradezu unwürdigen, Concurrenzjägerei ein Riegel vorgeschoben wird und die Befürchtung, die Verkehrsbeziehungen zum Auslande könnten eine Erschwerung erleiden, wenn Deutschland ein von den, unter sich abweichenden Principien befolgenden, also zur durchgreifenden Norm für Deutschland gar nicht geeigne­ten, AuslandSbahnen verschiedenes Tarifirungssystem annähme. Im Gegentheil, die selbst durch die Planlosigkeit ihrer Gütertarife in die größten Verlegenheiten gerathenen wichtigsten Nachbarländer, Oesterreich und Frankreich, würden ein Klarheit und Sicherheit verheißende- Vorgehen Deutschlands sicher bereit­willigst accepttren und es würde auf diese Weise analog der längst bestehenden Uebereinstimmung in der Gleisweite, analog der glücklich zu Stande gebrachten internationalen Regelung der Posttarise, sicher bald ein übereinstimmendes cen­tral-europäisches Eisenbahntarifsystem in's Leben treten. Darum muthig voran auf dem Wege der durchgreifenden Reform! Weg mit allen Differenzialfracht- sätzen und Specialtarifen: einfache Tarifirung nach Distanz, Gewicht, Schnellig­keit und Wagengattung!

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Sämereien.

Der vergleichsweise unverhältnißmäßig hohen Tarifirung gewöhnlicher Steinmetzarbeit, die dem Sprachgebrauch zuwider zu feiner Bildhauerarbeii gestempelt und in die theure Normalclasse verwiesen wird, ist schon gedacht.

Zur Bestätigung dieser Behauptung diene noch, daß nach der projeciirten WaarenclasstficationKnicker, Schusser oder Märbel" (d. h. kleine Stetnkugeln zum Spielen für Kinder), ingleichen Griffel (Schieferstfftc) und Schiefertafeln, also Artikel, die int Vergleich zum Preise doch ziemlich viel Arbeit repräsenti- reu, der ermäßigten Claffe II. A. zugewiesen sind.

wären auch «us dem Capitel der Manufacturwaaren noch mancherlei Absonderlichkeiten zu erwähnen, z. B-: daß man die Angaben über die Tarifi­rung von Baumwollgeweben unter den StichwortenBiber",Neffel" suchen muß, wohin sie, nur für die durch günstig gestimmte Kenner de« Tarifwesens Eingeweihten auffindbar, versteckt zu sein scheinen.

Jndeß das Vorstehende wird zum Beweis der gründlichen Reform, wel- , cher daS ganze Classificationssystem, wenn es überhaupt beibehalten werden soll, unterworfen werden muß, überreichlich genügen. Auf alle Fälle ist zu veran- laffen, daß eine Sache von so einschneidender Bedeutung nicht der einseitigen Entscheidung unmöglich genügend sachkundiger Eisenbahnbeamter überlasten, son- dern unter consultativer Theilnahme wirklicher Fachmänner aus dem Stande der Landwirthe, Industriellen und Waarenhändler, welche zugleich die zu berücksichtigenden landschaftlichen Eigenthümlichkeiten genügend repräsentiren müssen, durch die zur Wahrung der öffentlichen Wohlfahrts-Jnteressen beruse- nen Centralbehörden festgestellt werde.

Offenbar einfacher und besser wäre es, mit dem ganzen Classtfications- system, insofern demselben ein Werthtarifsystem zu Grunde liegt, gänzlich zu brechen, und, wie im Personenverkehr, statt der individuellen Zahlungsfähig' keit die Leistung der Bahnen zum Ausgangspunkte zu machen. Darauf läuft da« fängst im Elsaß und in Lothringen consequent angewendete System hinaus. Hiernach würde sich der Preis abstufen nach der Beschaffenheit der beanspruch, te» Wagen (offene oder gedeckte) und nach der Schnelligkeit der Beförderung. Im Interesse öconomischer Ausnutzung des Wagenraumes könnte neben der ge forderten Extravergütung für sperriges Gut aus die durch den Absender sel st bewirkte Erschöpfung de« Laderaums ganzer Wagen eMe Prämie bewilligt wer- ' dm, von welchem an sich nebensächlichen Umstande das ganze Svstem den Namen Wagenraumsystem erhalten hat. Nur durfte diese Prämie^ nicht so groß sei», daß sie das ganze Versandtgeschäft in die Hände der Spediteure brächte und es dem Publikum schließlich unmöglich wurde, sich ohne Vermittel

ung derselben der Eisenbahn überhaupt zu bedienen, wogegen auch schon die Gestattung von Sammeltarifen für die Güterexpeditionen, wodurch die letzteren in diesem Punkte mit den Spediteuren in Concurrenz treten würden, einigen Schutz gewährte.

Wenn man gegen das elsässisch-lothringische System dessen geringe finan­zielle Ergiebigkeit eingewendet hat, so hängt diese mit dem Tarifprincip offenbar in keiner Weise zusammen, sondern ist lediglich die Folge zu niedrig

Freitag, den 4. Februar.

1896

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AllM- und Amtsblatt sm bk« Kreis Gießen

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Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.

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