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Donnerstag, den 2. November

187«.

AHkize- uiid AmtublM fnr btn Kreis Gießen.

scheint tLgttch mit Suinabtne bei MontsgS. Gxpeditto«: Schulst,«ße, SiL. B. Nr. 18.

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PreL^ oierteLjährrich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn. Durch die Poft bergen vierteljährlich 1 Mark M Pf.

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Ä H t ^Eichen geliefert werden kann, wenden sich die Studtrenden natürlich an solche Orte, wo ihnen das unentbehrliche Material zur Verküauna aestellt mhh ÄÄ Ä 7, eJ"tr W" UnberVtäÄ"n9 »X L a^.; l der Regel dort fortsetzen. Mit ihnen verlieren sich aber auch die 3u

müssen ^ al'so ?s!?"x ?oct^nen, welche gleichzeitig mit der Anatomie betrieben werben ^0 für drenatur-historrschen Facher, die Physiologie und die Anfänge der Pathologie, also für bie ersten vier bis fünf Semester. Der Mangel an Leichen he-.

Jnlne "?chtheilige Wirkung nicht auf diese Zeit und daS Fach der Ana- LLallem. Wenn demselben,nicht abgeholfen wird, so können weder die anatomischen Prüfungen, noch dtezenigen tn der Operationslehre ordnungsmäßig und in der ae-. b°ri0tn Zett ausgesührt werden; die Examinanden werden längere Seit in Gießen unnothigen Ausgaben gezwungen. Sie werden also veranlaßt d"s mtt ^hVunaatfür§ha6fnn9 aUsf Knr mberen deutschen Universität zu machen, wie dies mtt Wukung für das ganze deutsche Reich geschehen kann.

Umfrpitinnu fL92 1 n Angelegenheit noch immer die ursprünglich auf einen Umkreis von Gießen von 8 Metten im Winter, von 4 Meilen tm Sommer aül iae X Darnach Mn ?Ä°Ä V°r°rdnun» ,o»

ums Leben iS) c kommen en, Ären ^efm a fpnIt^MSÄÄ^ri b i g

zu machen ist, ob sie durch Zufall oder aus Vorsatz um das Leben gekommen sind;

3) die Körper der Vagabunden, fremden Bettler und ähnlichen herumstretchenden GesindelS, sowie deren Weiber und Kinder, welche beim Durchziehen erkranken und

1) der zum Tod Verurteilten;

2) der im Zuchthaus Verstorbenen:

«nk; «Äf b7rd,"-M ^^Shr.ger Haft und

~ , k4). be.r Selbstmörder, bei welchen nicht eine Geistesstörung nachaewielen ift nnh 3 TS un-ff,ib"en, bfe aus Mn,-ich- Kasten zu b"g?ab°n sind Mftr Satz ö\.u[ mi! i8 mummen gegen 17 Stimmen angenommen); 6

auf aufgtfunbenen Unb-kaun.-u, wenn st­und Arbeitsbäukern Landkeankenbäusern, Klinik-n. Entbindungsanstalten

na--rvettShauiern unentgeltlich ausa-noaun-n und 6:3 an ihr Ende verpflegt wurden-

I hJrl t,7n\Un,r(r1 ber Polizeiaufsicht stehenden Dirnen; ' 8 '

8) derjenigen, die bet L-bzetten ihre Leiche der Anatomie zugesichert haben.

lFortsetzung folgt.)

sLSurniS, 30. Dctober. Die hiesige Handelskammer sprach sich mit allen gegen e,ne Stunme für Regelung des Etsenbahn-W-sens durch Ankauf der domlmrendeu Lm,en durch das Reich aut.

. r^nt)ern' Dcto6er' 3m Laude herrscht große Aufregung

7 7erl bn6 fcet Bo'u Könige zum Bischof von Speyer ernannte Stiftsdekan

6 Wnrde ver;ichtet und dementsprechendes Gesuch beim Könige etngereicht hat. Das ultramontan-Vaterland", dessen Beziehunaen zu der päpstlichen Nunciatur in München bekannt sind, läßt keinen Zweifel darüber, taß dieser Verzicht auf directe Aufforderung oon Rom aus erfolgt ist und be- zelchi'et zugleich als die eigentliche Ursache dieser Aufforderung die friedlie- werde:/ *777 S^nifdel kann es wirklich nicht eingkstanden

werden, daß -s ,n Rom durchweg auf eine Politik des Kampfes gegen den " Manbtuot', ' ctn,^fiaejeben ift

das iksesolLnngs-System statt des bisherigen erklärte sich für

ür die nächste Synode die Vorlage einer gemeinsamen '-ßt<rt>utto,.0 J

den zu erbitten.

sterben;

4) die Körper der zum Tod Verurtheilten;

5) die Körper der im Zuchthaus Gestorbenen;

6) die Körper der in den Hospitälern Gestorbenen, welche unentgeldlich darin ausgenommen worden sind

Im Jahre 1844 wurde diese Verordnung, wie schon bemerkt, auf die ganze Pro­vinz Oberhcsscn, außerdem aber auch auf die Entbindungsanstalten zu Gießen und Mainz und auf die Hospitäler zu Hofheim und Mainz ausgedehnt. Bezüglich der drei erstgenannten Anstalten überzeugte man sich aber, daß die Durchführung der Anordnung die sonstigen Zwecke der Institute benachtheilige, und ließ sie deshalb fallen. In Bezug auf das Hospital zu Mainz scheint die Anordnung nie ausgeführt worden zu sein.

Seitdem hat es an Versuchen der Regierung nicht gefehlt, die Ablieferung von Leichen an die Landesuniversität aus dem ganzen Großherzogthum und unter zeitge mäßer neuer Rormirung der abzuliefernden Kategorien zu erzielen, ohne daß solche bis jetzt ihren Zweck erreicht haben. Unterm 27. April 1860 wurde ein Gesetzentwurf an die Stände gebracht, wonach abgeliefert werden sollten die Leichen:

j) der zur Todesstrafe Verurtheilten und Hingerichteten oder vor Vollziehung dieser Strafe Gestorbenen;

2) der in dem Zuchthause gestorbenen Sträflinge;

3) der in den Correctionshäusern gestorbenen Sträflinge, wenn sie zu einer Frei heitsstrafe von mindestens 2 Jahren oerurtheilt waren oder wenn sie auf öffentliche Kosten beerdigt werden müssen;

4) der Selbstmörder, wenn der Selbstmord nicht einer Geisteskrankheit zuzu­messen ist oder wenn sie auf öffentliche Kosten beerdigt werden müssen

5) der im Großherzogthum gestorbenen oder tobt aufgefundenen Unbekannten, wenn sie auf öffentliche Kosten beerdigt werden müssen.

Es kamen schließlich übereinstimmende Beschlüsse beider Kammern zu Stande, jedoch nur unter wesentlicher Modifikation der Regierungsvorlage. Nach diesen stän­dischen Beschlüssen sollten abgegeben werden die Leichen:

1) der zur Todesstrafe Verurtheilten und Hingerichteten oder vor Vollziehung dieser Strafe Gestorbenen;

2) der zu Zuchthausstrafe rechtskräftig verurtheilten und bei ihrem Ableben deßhalb in Haft befindlichen Sträflinge;

3) der zu CorrectionshauSstrafe auf mindestens ein Jahr rechtskräftig verur- theilten und bet ihrem Ableben deßhalb in Haft befindlichen Sträflinge, vorausgesetzt, daß die Strafe wegen Diebstahls, Unterschlagung, Fälschung, Betrug, Meineids oder Landstreicherei erkannt worden, oder wenn sie auf öffentliche Kosten beerdigt werden müssen^ Selbstmörder, sofern die nächsten Angehörigen die Leiche nicht verlangen, um sie auf ihre Kosten zu beerdigen;

5) per im Großherzogthum gestorbenen oder tobt aufgefundenen Unbekannten, wenn sie auf öffentliche Kosten beerdigt werden müssen.

Da die Landesuniversität einstimmig der Ansicht war, der Gesetzentwurf werde in der Gestalt, die er tn den ständischen Verhandlungen angenommen habe, dem Uebel- stande, dem er begegnen solle, nur noch eine größere Ausdehnung geben, so wurde demselben im Landtagsabschted die Allerhöchste Sanktion versagt.

Schon auf dem folgenden Landtage, im Jahre 1862, kam die Sache erneuert bei den Ständen zur Verhandlung, und zwar diesmal veranlaßt durch ein an die Stände gerichtetes Gesuch der Studirenden der Medicin zu Gießen, welche baten, Großh. Regierung veranlassen zu wollen, noch in dieser Session einen Gesetzentwurf einzubringen, wodurch dem Mangel an Leichen dauernd und wirksam abgeholfen wird.

Die zweite Kammer beschloß: Großh. Staatsregterung zu ersuchen, noch dem damaligen Landtag ein Gesetz vorzulegen, das geeignet ist, dem Mangel an Leichen bei der Anatomie der Landesuniversität wirksam und dauernd abzuhelfen und derselben zur Berücksichtigung in dieser Beziehung folgende Kategorien zu empfehlen, nämlich die Leichen:

OrkerrejO.

Wien, 30. October. Im Abgeordnetenhause beantragte Herbst, die Debatte über die Antwort der Regierung auf die bekannte Interpellation über die orientalische Frage auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen. Der Minister-Präsident Fürst Auersperg erklärt, die Regierung habe wahrge­nommen, daß ihre aus die Interpellation über die Orient-Frage abgegebene Erklärung, worin von kriegerischen Manifestationen und Demonstrationen die Rede sei, in Abgeordneten-Kreisen eine den Intentionen der Regierung fern liegende Deutung erfahren habe. Die Regierung habe durch die Beant­wortung der Interpellation hinlänglich bekundet, welches Gewicht sie über- yanpt auf die Kundgebungen der Reichsvertretung lege, sie vermöge daher diese Deutung nur einem Mißverständnisse zuzuschreiben, halte es aber Ange­sichts der ernsten Lage für patriotische Pflicht, dieses Mißverständniß durch die Erklärung zu beseitigen, daß unterManifestationen" undKundgebungen" nicht jene der legalen Vertretungs-Körper gemeint waren und nicht gemeint sein konnten. Diese Erklärung wurde mit Beifall ausgenommen.

Die Pesther Studenten demonstriren aller Verbote ungeachtet lustig draus los. Aus der ungarischen Hauptstadt wird vom 26. Octbr. geschrieben: Nachmittags war imHopfengarten" große Versammlung. Es wurde über das Verbot des Fackelzuges, überhaupt über die Haltung der Universitätsbe­hörde, der Polizei, des Ministeriums weidlich losgeschimpft und speciell Tisza's in unerhörter Weise gedacht. Die Polizei-Organe schritten ein; die Comitats- Panduren im gegenüberliegenden Comitatshaus, das Militär der benachbarten Karlskaserne wurden ausgestellt. In Folge Aufforderung des Stadthauptmanns zerstreute sich die Menge, Viele zogen nach Szabadys Kaffeehaus, wo Protest gegen das Verbot des Fackelzuges erhoben wurde, von dem man vorderhand abstand. Die Fortsetzung der Demonstration wurde beschloffen. Nachstehendes Telegramm wurde an Midhat Pascha abgesendet:Die Pesther Universitäts- Jugend drückt Namens der ganzen ungarischen Nation ihre Sympathieen für die Bruder-Nation aus und wünscht den türkischen Waffen Glück und Sieg, und daß die Vorsehung Se. kaiserl. Majestät Abdul Hamid und dessen Regie­rung lange leben laffe." Die Fassung des Telegramms ries tumultuarische Reden neuerdings hervor. Bald erschien eine Deputation, von Tisza empfan­gen. Aus ihre Ansprache antwortete Tisza: Es wäre ordnungsgemäß gewesen, Den Necurs gegen die Verfügung des Stadthauptmanns im amtlichen schrift­lichen Wege ihm zukommen zu lassen, doch wolle er über den Formfehler sich Hinwegsetzen und direct aus den Händen der Deputation die Eingabe entgegen- nehmen. Er werde sich natürlich vom Stadthauptmann Bericht erstatten lassen. Es sei ganz richtig, daß er den jungen Leuten ein förmliches Verbot nicht in Aussicht gestellt habe; allein so wie er damals die Studenten nicht officiell empfangen, glaubte er auch von einer Betonung seiner amtlichen Gewalt ab­sehen zu können. Er habe sie auf das Unstatthafte der Demonstration auf­merksam gemacht und geglaubt, dies werde genügen. Er habe geglaubt, sie würden selbst einsehen, welche Beleidigung sie dem ungarischen Staate znsügen,