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A«;kigk- und Amisblutt fir den Kreis Gießen.

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. Preis vierteljährlich 2 Marl 20 Pf. mit Bringerlohn.

Expedition r Schulstraße, Lit. L. Nr. 18. * Durch die Post bezogen vierteljährlich s Mark SS Pf.

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Amtlicher H h e i l.

Nachstehende beide Bekanntmachungen, enthalten in dem Regierungsblatt Nr. 36, werden hiermit zufolge höchsten Auftrags auch durch das Kreisblatt zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Giehen, den 29. Juli 1876.

Großherzogliches Kreisamt Gießen. I. V. d. K- - Dr. Hoffmann, Regierungsrath.

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Bekanntmachun g,

dic Ausführung des Berggesetzes vom 28. Januar l. I., insbesondere die Einreichung der Situationsriffe zu älteren Muthungen betreffend.

Zur Beseitigung von Zweifeln bezüglich der Anwendung der Bestimmungen im Art. 207 Absatz 2 des Berggesetzes vom 28. Januar d. I. wird hierdurch Nach­stehendes zur allgemeinen Kenntniß gebracht. ....

Nach Absatz 2 des genannten Artikels findet eine Verlängerung solcher Mutbscheine, welche nach den seitherigen Vorschriften äusgeserttgt und am 1. Juli d I. «och in Kraft befindlich sind, nicht mehr statt. Dieselben begründen einen Anspruch auf Verleihung, ohne daß es dazu eines weiteren Aufschlusses oder einer Anzeige der Verleihungsfähfi.keit, wie seither, bedarf.

Die Verleihung kann daher erfolgen, sobald den in den Art. 27 bis 30 des Berggesetzes enthaltenen Vorschriften Genüge geleistet ist. Die Besitzer der Muthscheine haben jedoch vorher und läm stens bis zu der in Artikel 27 erwähnten Tcmfahrt Den vorgeschrittenen Situationsritz zum Zwecke der definitiven Begrenzung des Grubenfeldes und der Ausfertigung der Verleibungsurkunde bei der Bergbebörde (dem Bergmeister) einzureichen. Auf Antrag des Muthers kann zwar die Tagfahrt verlegt werden, doch darf dadurch die Instruction anderer Muthungen nicht aufgehoben werden. Die Besitzer solcher Muthscheine sind daher gehalten, nach Ablauf- der Giltigkeitsdauer derselben aut erfolgte Aufforderung der Bergbehörde längstens innerhalb einer Frist von drei Monaten den ^iluationsriß einzureichen. Eine Verlängerung dieser Frist findet nicht rnehr statt.

Darmstadt, den 12. Juli 1876. Großherzogliches Ministerium des Innern.

o. Starck.

Rautenbusch.

Bekannt m a ch n n g,

den Maßstab der Situationsriffe bei Muthungen betreffend.

In Gemäßheit des Art. 17 des Berggesetzes vom 28. Januar d. I. wird hierdurch bestimmt, daß vorläufig bis auf anderweitige Festsetzung der seither übliche Rahstab von V<ooo für die Situationsrisse auch ferner beizubehalten ist.

Darmstadt, den 18. Juli 1876. Großherzogliche Ober - Bau - Direktion.

Arnold.

öautt II.

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3. Bekanntmachung desselben Ministeriums, die Bestätigung von Stiftun­gen und Vermächtnissen betreffend.

4. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, die Steucrvergülung bei der Ausfuhr von Bier betreffend.

5. Bekanntmachung Großherzoglicher Ober-Bau-Direction, den Maßstab der Situationsrisse bei Muthungen betreffend.

6. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das Jahr 1876 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communal-Bedürsnissen in der israelitischen Religions-Gemeinde Erfelden.

7. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.

8. Ertheilung von Erfindungspatenten.

9. Dienstnachrichteu. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller- gnadigst geruht: am 23. Juni den Salzmagazinsverwaltcr bei dem Salinen­amt Bad Nauheim, Ernst Wiederhold, zum Unterrechner bei dem Bergamt Dorheim, unter Verleihung des Amtstitels Bergkassier, den Verwalter der ersten Musiklehrerstelle am Schullehier-Semmar zu Friedberg, Friedrich Link aus Obernham, im königl. preuß. Regierungsbezirk Wiesbaden, zum Lehrer an dem Schullehrer-Sem.nar zu Friedberg zu ernennen; an dems. Tage den auf die evang. Psacrstelle zu Fränkisch - Crumbach von dem Herrn Freiherrn Adolf von Gemmingen präsentirten evang. Pfarrer Eduard Koch zu Frischbvrn für diese Stelle zu bestätigen; am 26. Juni dem Schulverwalter Christoph Merz

Darmstadt, 29. Juli. Die Nr. 36 des Großherzoglichen Rgierungs- ilatts hat folgenden Inhalt:

1. Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am 11. Juni L I. fiel siebenjährige Söhnchen des Fuhrmanns Jacob Schneider zu Worms ober- jülL des Krahnens in den Rhein. Der in der Nähe befindliche Brückenwärter an der Schiffbrücke bei Worms Joseph Dörner stürzte sich, nach abgelegtem Nock, sofort in den Strom und erfaßte den Knaben, war jedoch dadurch, daß sh der letztere an ihn fest anklammerte und er durch seine Kleider am Schwim »en gehindert war, außer Stand, das Ufer zu erreichen, so daß er wahr­scheinlich ertrunken sein würde, wenn ihm nicht der Krahnenkuecht Wilhelm Hartmann zu Worms eine Stange gereicht hätte, mittelst welcher er sich und ki Knaben an das Ufer rettete.

Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Brückenwärter Dörner für kfe muthvolle, mit eigener Lebensgefahr verbundene That das Allgemeine Ehren­den mit der InschriftFür Rettung von Menschenleben" allergnädigst zu Leihen geruht.

2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Jnneni, ne Aus- ft-lung des Berggesetzes vom 28. Januar l. 3-, insbesondere die Euueichung Situationsrisse zu älteren Muthungen betreffend.

die traurige Nach' jweker cker ,< !»>» I"

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Betreffend: Die Aufsicht über die Vicinalstraßen, hier die Aufnahme des Verkehrs auf denselben.

Das Großhcrzogliche Kreisamt Gießen

an die Großberzoqlichen Bürgermeistereien des Kreises.

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Nach einer Verfügung Gioßherzoglichen Ministeriums des Innern vom 12. l. Mts- soll die Frequenz sämmtlicher dermalen vorhandener Staats-, Provinzial- und Bicinalstraßen noch gleichmäßigen Grundsätzen festgestellt werden, um eine der für den demnächstigen Erlaß eines Wegbaugesetzes erforderlichen Grundlagen zu gewinnen.

Zur Feststellung des Verkehrs auf den Vicinalstraßen ist eine Instruction erlassen worden. von welcher wir je ein Exemplar heute k. H. an Sie absendcn werden, damit Sie sich alsbald mit deren Inhalt vertraut machen. Außerdem ist auch mündliches Benehmen mit Ihnen über den Zweck und die Art der Ausführung der beabsich­tigen Zählung, sowie bezüglich der von uns zu treffenden Anordnungen vorgeschrieben und laden wir Sie daher ein, tn den nachbezeichneten Terminen sich in den beigesetzten Localen einfinden und sich nur im Falle dringendster Verhinderung durch hen Großherzoglichen Beigeordneten vertreten lassen zu wollen.

Es wird sich sehr empfehlen, daß Sie schon vorher die bezüglich der Eintherlung der einzelnen Straßen in Zählbezirke und Feststellung der Punkte, an denen die Zäiblung zweckmäßig oorgenommen werden wird, sowie der als Zähler zu verwendenden Personen zu machenden Vorschläge in Ueberlegung ziehen und sich Aufzeichnungen darüber machen so daß tn dem Termin das Material gleich zusammengestellt werden kann und weitere Berichtserstattungeu vermieden werden.

Freitag den 4. August, Vormittags 9 Uhr in dem Rathhaus zu Gießen, die Großherzoglichen Bürgermeister derjenigen Orte, welche den Bezirken der Bauaufseher Hahn und Körner zugetheilt sind.

Samstag den 5. August, Vormittags 9 Uhr in dem Rathhaus in Hungen, die Großherzoglichen Bürgermeister derjenigen Orte, welche dem Bezirk des Bmiaufsehers Heineck zugetheilt sind.

Montag den 7. August, Vormittags 10 Uhr in dem Rathhaus in Lich, die Großherzoglichen Bürgermeister derjenigen Orte, welche dem Bezirk des Bau- | luf ehers Schön zugetheilt sind.

Dienstag den 8. August, Vormittags 9 Uhr in dem Rathhaus zu Grünberg, die Grobherzoglichen Bürgermeister derjenigen Orte, welche den Bezirken der kauaufseher Unger und Wildhack zugetheilt sind.

I- V. d. K-:

Dr. Hoffmann, Regierungsrath.

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______________________ Klunk.

Gießen, am 31. Juli 1&76.